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Änderung beim Ehegattennachzug ??? (Gelesen: 22.179 mal)
ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
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Antwort #15 - 18.07.2006 um 17:28:59
 
Wie bereits gesagt, ich würde den Ball erstmal flach halten.

Zwischen einem internen Bericht irgendwelcher Ministerialbeamten und einer politischen und verfassungskonformen Regelung sind eigentlich noch Welten angesiedelt. Falls eine Europäisierung angestrebt wird, wäre ich mal auf die Grenzen unseres BVerfG gespannt.

Lasst Euch nicht von solchen Panikmachen anstecken, ich sähe im Moment zumindest bei Deutschverheirateten auch noch keine Handhabe das wie angedacht umzusetzen (angedacht hat immer was von noch nicht nachgedacht an sich).

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #16 - 18.07.2006 um 17:32:20
 
Babs schrieb am 18.07.2006 um 17:03:31:
Die Frage ist, falls dich die Änderung perönlich betreffen würde, ob du dann genauso urteilen würdest.



Mit Sicherheit hätte ich nicht geheiratet, wenn ich keine finanzielle Grundlage für eine Familiengründung gehabt hätte.
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Ghalbi
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Antwort #17 - 18.07.2006 um 17:33:23
 
@wise-phantom

Genau das meine ich auch. Saxonicus ist schon seit 20 Jahren verheiratet. Wenn es stimmt, was er mir geschrieben hat.

Und dann kommen oft so postings vom ihm, dass er keine Probleme mit der ABH hatte und weiß gar nicht, was wir hier alle für Probleme haben.  Nach seiner Meinung nach sind die alle hausgemacht, weil wir uns nicht anständig den ABH´s gegenüber verhalten können. Haha  Ärgerlich

Irgendwie gibt es Leute, die merken nicht, dass sich in 20 Jahren hier einiges verändert hat.

Viele Grüße
Ghalbi
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Saxonicus
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Antwort #18 - 18.07.2006 um 17:55:53
 
Ghalbi schrieb am 18.07.2006 um 17:33:23:


Nach seiner Meinung nach sind die alle hausgemacht, weil wir uns nicht anständig den ABH´s gegenüber verhalten können. Haha  Ärgerlich

Viele Grüße
Ghalbi



Also wenn ich hier im Forum lese:
Identitätsverschleierung, Pass verloren - dann plötzlich wieder gefunden, Verstoß gegen das BTMG oder andere kriminelle Handlungen, illegaler Aufenthalt u.v.a.
Das sind doch alles Taten, welcher selbst verschuldet sind, da kann man doch nicht die böse ABH für verantwortlich machen.
In den Herkunftsländern dieser Delinquenten werden derartige Verstöße gegen die Gesetze wesentlich rigiroser und längerfristig geahndet.
In anderen Ländern gibt es für BTM-Verstöße die Todesstrafe oder 20 Jahre Knast und hier wird gejammert, wenn eine mehrjährige Einreisesperre verhängt wird.
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Babs
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Antwort #19 - 18.07.2006 um 18:05:30
 
ronny schrieb am 18.07.2006 um 17:28:59:
Wie bereits gesagt, ich würde den Ball erstmal flach halten.

Zwischen einem internen Bericht irgendwelcher Ministerialbeamten und einer politischen und verfassungskonformen Regelung sind eigentlich noch Welten angesiedelt. Falls eine Europäisierung angestrebt wird, wäre ich mal auf die Grenzen unseres BVerfG gespannt.

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Naja hoffen wir mal für alle Betroffenen, dass aus diesen Plänen nichts wird. Beunruhigend ist nur, dass Schäuble, der sich schon für diese Änderung ausgesprochen hat, nicht irgendein Ministerialrat ist und dass oft schnell gehandelt wird, wo sich Geld einsparen lässt und nicht selten trifft es dann den  `kleinen Mann ( Frau ) `... .

@ Saxonicus :

Ich bleib´dabei : Das ist leicht gesagt, wenn man selbst `seine Schäfchen im Trockenen hat `. Und : Wenn man wirklich liebt , fragt man nicht vorher nach dem Kontostand des Anderen . Wenn man sich für einen Menschen entschieden hat, möchte man sein Leben gemeinsam verbringen und das nicht nur für ein paar Wochen im Jahr. Ohne Wenn und Aber, und eigentlich sollte kein Staat der Welt das Recht haben, darüber zu entscheiden, ob das für zwei Menschen möglich / `erlaubt `ist oder nicht. Wenn man sich liebt soll es JEDEM freigestellt sein ob man heiratet und wo man ZUSAMMEN leben möchte. Das ist mein Verständnis von `Menschenrecht `.

      
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Babs
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Antwort #20 - 18.07.2006 um 18:17:23
 
Sorry, es war, wie ich gelesen habe,  Stoiber und nicht Schäuble, der sich dem Entwurf bereits angeschlossen hat .... Traurig 
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Saxonicus
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Antwort #21 - 18.07.2006 um 18:19:16
 
Babs schrieb am 18.07.2006 um 18:05:30:
Wenn man sich liebt soll es JEDEM freigestellt sein ob man heiratet und wo man ZUSAMMEN leben möchte. Das ist mein Verständnis von `Menschenrecht `.
       
 



Da haben aber andere Länder einen weit größeren Nachholbedarf als Deutschland, denn da liegen in puncto Familienzuzug die Barrieren nämlich wesentlich höher als hier bei uns.
In Deutschland ist es gegenüber anderen Staaten wesentlich leichter seinen Partner ins Land zu holen. Das sollte man bei aller Kritik an unseren Gesetzen nicht vergessen. 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #22 - 18.07.2006 um 18:30:57
 
Saxonicus schrieb am 18.07.2006 um 18:19:16:
Da haben aber andere Länder einen weit größeren Nachholbedarf als Deutschland, denn da liegen in puncto Familienzuzug die Barrieren nämlich wesentlich höher als hier bei uns.
In Deutschland ist es gegenüber anderen Staaten wesentlich leichter seinen Partner ins Land zu holen. Das sollte man bei aller Kritik an unseren Gesetzen nicht vergessen.  


Und so wird`s auch hoffentlich bleiben. Darum geht´s ja .
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #23 - 18.07.2006 um 19:10:14
 
@saxonicus

Also wenn es nach dir gehen sollte, sollen wir hier auch wieder ins tiefste Mittelalter zurückfallen und uns an den anderen "schlechteren" Ländern orientieren.  Schockiert/Erstaunt

Das kann ich nicht glauben.

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Antwort #24 - 18.07.2006 um 19:50:41
 
Saxonicus schrieb am 18.07.2006 um 17:32:20:
Mit Sicherheit hätte ich nicht geheiratet, wenn ich keine finanzielle Grundlage für eine Familiengründung gehabt hätte.



also................*tiefdurchatme*...ok..ich halte den ball flach...allerdings.....frag ich dich jetzt...ist die ehe für dich "nur" existenzsicherung??? ich denke..da haben gefühle eine grosse rolle oder nicht?...ausserdem, dann dürften ALLE sozialschwachen menschen innerhalb deutschland NICHT heiraten und eine familie gründen....dann könnten wir die zwangssterilisierung ja wieder einführen.....*bin total empört*................welch politische einstellung liegt denn hier vor????????
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Antwort #25 - 18.07.2006 um 20:17:19
 
@asalty

Ich denke Saxonicus wäre doch besser in der Politik aufgehoben. Ich weis eigentlich nicht was er bezweckt.

Hier ist ein Forum, welches Ausländern Hilfe anbeiten will.

Was hilft es einem Ausländer, wenn Saxonicus immer wieder von Straftaten redet.

Also wenn ein Ausländer oder ein Inländer eine Straftat begangen hat, dann wird er bestraft. Soweit denke ist das für alle nachvollziehbar.

Nur warum wird ein Ausländer für die gleiche Straftat 2 x bestraft.

Das ist gegen den Grundsatz, dass es nur eine Verurteilung geben kann.

Gut man kann sagen, dass da eben für die Ausländer eben das Ausländergesetz noch gilt.

Aber kann eine ABH dann entscheiden, wie der Ausländer wegen seiner Straftat nochmals eine Strafe zu bekommen hat?

Das ist mir gerade zu diesem Thema eingefallen und ich bitte darum, sachlich weiterzudiskutieren oder eben einfach mal keine unsachlichen Beiträge zu posten.

Vielen Dank und
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Ghalbi
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Antwort #26 - 18.07.2006 um 20:44:37
 
@saxonicus
Ich denke auch, dass es Deutschland in keiner Weise irgendwas nützt, wenn wir immer mehr Sozialhilfeempfänger "importieren".

Man fragt sich bei manchen Personen, die ständig nur jaulen, wie schlecht es in Deutschland ist, warum Sie dann nicht bei Ihrem ausländischen Ehegatten wohnen und dort die eheliche Lebensgemeinschaft führen.

Wahrscheinlich weil es in Deutschland immer noch genug Geld vom Staat gibt. Es braucht hier wirklich keiner am Hungertuch nagen.

Ich bin auch dafür, dass es nachgewiesen werden muss, dass man seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. So wie man es in vielen anderen Ländern auch nachweisen muss. Es gibt in Deutschland viel zu viele Menschen, die den Sozialstaat ausnutzen und nur die Hand aufhalten. Seien es deutsche oder ausländische Personen. Diesen Leuten muss einen Riegel vorgeschoben werden, damit der Steuerzahler nicht noch weiter in die Tasche greifen muss.

Und zum Verhalten der ABH´s: Wie man in den Wald ruft, so schallt es wieder raus. Wenn man nur da steht und die Hand aufhält und nur haben, aber seinen Pflichten nicht nachkommen will, dann muss man sich über Ärger bei der ABH nicht wundern, denke ich. Die Menschen dort, führen doch nur die Gesetze aus und das wird auch von den Ausländern verlangt ( Erteilung AE usw.). Nur einige Ausländer müssen auch mal lernen, dass sie Pflichten in Deutschland haben ( große Pflicht, die Passpflicht!!!!!).
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #27 - 18.07.2006 um 20:54:50
 
Passpflicht  ich glaub es nicht  - das ist nicht mal eine Straftrat (oder doch?)

Hier schreiben echt Neider - Hungerneider - meiner Meinung nach ist das Ausländerproblem sowieso ein Phallusproblem.

Wer kann den anderen ausstechen.

Auch in Deutschland sind die Tendenzen klar erkennbar.

Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 18.07.2006 um 20:59:47
 
Phallusproblem?

Sollte ja fragen, wenn ich was nicht verstehe! Das verstehe ich nicht?

Übrigens ich bin deutsche Staatsangehörige! Und ich stehe in einem vernünftigen Arbeitsverhältnis. Wen sollte ich dann ausstechen?


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Antwort #29 - 18.07.2006 um 21:06:45
 
Dazu noch:

siehe § 3 AufenthG

§ 48 (3) AufenthG:

(3) Besitzt der Ausländer keinen gültigen Pass oder Passersatz, ist er verpflichtet, an der Beschaffung des Identitätspapiers mitzuwirken sowie alle Urkunden und sonstigen Unterlagen, die für die Feststellung seiner Identität und Staatsangehörigkeit und für die Feststellung und Geltendmachung einer Rückführungsmöglichkeit in einen anderen Staat von Bedeutung sein können und in deren Besitz er ist, den mit der Ausführung dieses Gesetzes betrauten Behörden auf Verlangen vorzulegen, auszuhändigen und zu überlassen. Kommt der Ausländer seiner Verpflichtung nach Satz 1 nicht nach und bestehen tatsächliche Anhaltspunkte, dass er im Besitz solcher Unterlagen ist, können er und die von ihm mitgeführten Sachen durchsucht werden. Der Ausländer hat die Maßnahme zu dulden.

Dazu bemerkt: Die Duldung ist kein Passersatz!!!! Wirkt man an der Passbeschaffung mit, wenn man seine Identität verschleiert und falsche Angaben macht? Wohl eher nicht was?  Lippen versiegelt
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