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Änderung beim Ehegattennachzug ??? (Gelesen: 22.178 mal)
Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderung beim Ehegattennachzug ???
15.07.2006 um 18:08:34
 
Aus der Presse habe ich entnommen, daß Deutschland beim Ehegattennachzug strengere Maßnahmen einleiten will ? Wie bereits in einigen anderen EU-Ländern soll bei Sozialhilfebeziehern bzw. Geringverdienern der Ehegattennachzug nicht mehr genehmigt werden ?
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Babs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: "Im Ermessen..."
Antwort #1 - 16.07.2006 um 04:25:00
 
Die ist mein erster Eintrag und ich hoffe, das ist der richtige Thread:

Ich habe heute im Newsticker auf N24 gelesen, dass lt. Spiegelmagazin das Innenministerium eine Änderung durchsetzen will, wonach es nicht mehr möglich sein soll, dass Deutsche, die Sozialleistungen (ALG, Hartz IV )  in Anspruch nehmen , ausländische Ehepartner nach Deutschland holen.
Ist diese Änderung jemandem bekannt ? Das würde dann wohl darauf hinauslaufen, dass zukünftig das Einkommen bei einer Eheschliessung mit einem Ausländer geprüft wird und ein Mindesteinkommen vorausgesetzt wird ?
     
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
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Antwort #2 - 16.07.2006 um 10:29:40
 
Babs schrieb am 16.07.2006 um 04:25:00:
.... und ich hoffe, das ist der richtige Thread


Nein, war es nicht, aber jetzt.

An der Sachdiskussion beteilige ich mich frühestens dann, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt. Es lohnt sich einfach nicht, über jede Äußerung eines Politikers bzw. Ministeriums eine Debatte loszutreten.

Hier ist übrigens die Meldung:

http://www.n24.de/politik/ausland/?n2006071514342900002
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Babs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Änderung beim Ehegattennachzug ???
Antwort #3 - 16.07.2006 um 11:27:44
 
Sorry, ich wollte eigentlich keine Diskussion anregen. Ich war halt geschockt, als ich das in den News gelesen habe, weil erfahrungsgemäss meistens was dran ist, wenn Meldungen über " mögliche Reformen " aufkommen. Bin zwar kein Sozialhilfeempfänger, aber Geringverdiener , da alleinerziehend mit zwei Kindern und mein Partner kommt aus Australien. Ich bin absolut der Meinung von Frau Roth, dass der Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie auch für Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener gilt . Die Frage ist, ob es dann noch wünschenswert ist in einem Land zu leben, wo das Recht auf Glück und persönliche Freiheit von der Grösse des Geldbeutels abhängt...
Wie auch immer, danke für den Link.

Gruss

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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 16.07.2006 um 11:55:12
 
Babs schrieb am 16.07.2006 um 11:27:44:
Ich bin absolut der Meinung von Frau Roth, dass der Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie auch für Sozialhilfeempfänger und Geringverdiener gilt .
 


Hallo ,

daran wird sich sicher auch nichts ändern lassen.Was überlegenswert ist, ist die angedachte Verlängerung des Zeitraums für ein eigenständiges Aufenthaltsrecht. Daran ließe sich sicher was ändern Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #5 - 16.07.2006 um 11:57:38
 
Babs schrieb am 16.07.2006 um 11:27:44:
Die Frage ist, ob es dann noch wünschenswert ist in einem Land zu leben, wo das Recht auf Glück und persönliche Freiheit von der Grösse des Geldbeutels abhängt...
Wie auch immer, danke für den Link.

Gruss

Wise Phantom  Zwinkernd
   
 



Es kann aber wohl auch nicht im Interesse eines Landes und dessen Bevölkerung liegen, am laufenden Band weitere Sozialhilfeempfänger zu importieren.
In den klassischen Einwanderungsländern macht man die Zuwanderung doch auch von der Qualifkation der Immigranten abhängig und staatliche Zuwendungen werden ebenfalls nicht gewährt.
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Babs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #6 - 16.07.2006 um 12:30:20
 
Saxonicus schrieb am 16.07.2006 um 11:57:38:
Es kann aber wohl auch nicht im Interesse eines Landes und dessen Bevölkerung liegen, am laufenden Band weitere Sozialhilfeempfänger zu importieren.
In den klassischen Einwanderungsländern macht man die Zuwanderung doch auch von der Qualifkation der Immigranten abhängig und staatliche Zuwendungen werden ebenfalls nicht gewährt.



Es sollte aber zumindest eine Abwägung von Einzelfällen möglich sein und keine Generalisierung stattfinden. So mancher Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener kann nichts für seine Situation und ist schon " gestraft " genug ...  Und ist es gerechtfertigt, Sozialhilfeempfängern oder Geringverdienern das Recht auf persönliches Glück zu verweigern ? Sollte das Grundgesetz nicht für alle Bürger gelten ? 

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #7 - 16.07.2006 um 13:18:45
 
Babs schrieb am 16.07.2006 um 12:30:20:
Es sollte aber zumindest eine Abwägung von Einzelfällen möglich sein und keine Generalisierung stattfinden. So mancher Sozialhilfeempfänger oder Geringverdiener kann nichts für seine Situation und ist schon " gestraft " genug ...  Und ist es gerechtfertigt, Sozialhilfeempfängern oder Geringverdienern das Recht auf persönliches Glück zu verweigern ? Sollte das Grundgesetz nicht für alle Bürger gelten ?  

   


Warten wir doch erst einmal ab, ob überhaupt und wie das Gesetz formuliert wird.
Andrerseits kann es wohl auch nicht angehen, daß die Allgemeinheit für jede Laune und Ambition sozialschwacher Bürger, finanziell geradestehen muß.
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Abu
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Antwort #8 - 17.07.2006 um 00:36:15
 
Saxonicus schrieb am 16.07.2006 um 11:57:38:
Es kann aber wohl auch nicht im Interesse eines Landes und dessen Bevölkerung liegen, am laufenden Band weitere Sozialhilfeempfänger zu importieren.

Ob die Sozialhilfeempfänger importiert werden oder "aus dem eigenen Nachwuchs kommen", ist m. E. zweitrangig.

Das ganze scheint mir eher ein sozialpolitisches/-rechtliches als ein ausländerpolitisches/-rechtliches Problem zu sein...

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asalty
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Antwort #9 - 18.07.2006 um 14:18:48
 
Saxonicus schrieb am 16.07.2006 um 13:18:45:
Andrerseits kann es wohl auch nicht angehen, daß die Allgemeinheit für jede Laune und Ambition sozialschwacher Bürger, finanziell geradestehen muß.


Was ist das denn für eine aussage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! darüber können wir hier gerne diskutieren!!!!! Vielleicht auch darüber, dass die leute, die kinder bekommen, die rente (falls das rentensystem so bleibt), bzw. die grundrente derer finanzieren, die keine kinder in die welt setzten???????????????? Also bin ich als alleinerziehende mutter doch benachteiligt und muss finanzielle einbussen hinnehmen, weil ich kinder gebäre, sie erziehe.....und das rentensystem stabil bleibt????????? ich geh hier gleich in die luft
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 18.07.2006 um 14:41:41
 
Hallo Asalty,

es gibt halt immer mehr Leute, die nach dem Motto leben:

Nach mir die Sintflut.

Es denken auch noch viele die Erde ist eine Scheibe.

Oder ich habe schon gehört, dass Leute bei der Wetterstation anrufen und sich beschweren, weil schon wieder schlechtes Wetter gemeldet ist und die dann behaupten das Wetteramt macht das Wetter.

Also ruhig bleiben und tief durchschnaufen.

Viele Grüße
Ghalbo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #11 - 18.07.2006 um 15:09:03
 
Hä?
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Babs
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #12 - 18.07.2006 um 16:46:26
 
asalty schrieb am 18.07.2006 um 14:18:48:
Was ist das denn für eine aussage!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! darüber können wir hier gerne diskutieren!!!!! Vielleicht auch darüber, dass die leute, die kinder bekommen, die rente (falls das rentensystem so bleibt), bzw. die grundrente derer finanzieren, die keine kinder in die welt setzten???????????????? Also bin ich als alleinerziehende mutter doch benachteiligt und muss finanzielle einbussen hinnehmen, weil ich kinder gebäre, sie erziehe.....und das rentensystem stabil bleibt????????? ich geh hier gleich in die luft


Dem kann ich mich nur anschliessen !
Darum sagte ich auch, falls das Gesetz geändert wird, sollte zumindest von Fall zu Fall entschieden werden. Ich bin alleinerziehend und kann von daher nur stundenweise arbeiten. Somit zähle ich zu den Geringverdienern. Genau das soll dann Grund dafür sein, dass ich nicht mit meinem ausländischen Ehepartner hier zusammenleben darf, sollte die Gesetzesänderung durchkommen. Aber erweise ich nicht als als Mutter auch der Allgemeinheit einen Dienst, indem ich Kinder aufziehe ? Habe ich keine Rechte ? Bin ich als Mutter nur der Dumme für alle ? Mal ganz davon abgesehen, dass viele Arbeitgeber Vorurteile gegenüber Müttern haben, vor allem wenn auch noch alleinerziehend.So kann man sich schon glücklich schätzen, wenn man überhaupt Arbeit findet . Als Alleinerziehende habe ich schon genug Nachteile und muss dann auch noch auf mein persönliches Glück verzichten ? Und von wegen " Laune " und " Ambition ", das hört sich doch sehr abwertend und geringschätzig an. Was hat Liebe mit Laune und Ambition zu tun ? UND : Liebe fragt nicht nach Status und Staatsangehörigkeit. Liebe ist grenzenlos im wahrsten Sinne des Wortes !
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Saxonicus
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Antwort #13 - 18.07.2006 um 16:54:03
 
Da es in anderen EU-Staaten bereits so ist, daß der inländische Partner ein bestimmtes Einkommen haben muß, damit der ausländische Gatte zuziehen kann (Dänemark, Holland, Österreich.....?), wird man wohl kaum umhin können diese Regelung europaweit anzugleichen.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Lebenspartner/in von Ausländer/in
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Antwort #14 - 18.07.2006 um 17:03:31
 
Saxonicus schrieb am 18.07.2006 um 16:54:03:
Da es in anderen EU-Staaten bereits so ist, daß der inländische Partner ein bestimmtes Einkommen haben muß, damit der ausländische Gatte zuziehen kann (Dänemark, Holland, Österreich.....?), wird man wohl kaum umhin können diese Regelung europaweit anzugleichen.


Der Schutz von Ehe und Familie ist aber in unserem Grundgesetz enthalten und das Grundgesetz sollte, wie ich schon sagte, für alle gelten !
Ohne dir zu nahe treten zu wollen : Wie ich in deinem Profil gesehen habe, bist du auch Ehepartner eines Ausländers. Da für euch ja sicher alles klar ist bezüglich des zusammenlebens braucht dich die Gesetzesänderung ja nicht weiter zu interessieren und da ist es leicht, über den Dingen zu stehen. Wie hier schon jemand sagte `nach mir die Sintflut `. Die Frage ist, falls dich die Änderung perönlich betreffen würde, ob du dann genauso urteilen würdest.
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