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Einbürgerung nach 6 Jahren möglich ? (Gelesen: 12.400 mal)
lacrima
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11.07.2006 um 11:02:22
 
Hallo allerseits,
Es sieht so aus, dass der Bundesrat über die Änderungen im Einbürgerungsverfahren zu einer Einigung gekommen ist.
Sie haben das auch offiziel verkündet.
http://www.bundesrat.de/cln_050/SharedDocs/Drucksachen/2006/0401-500/460-06_28B_...
Zitat:
Durch bundesgesetzliche Regelung soll festgeschrieben werden, dass von einzelnen Voraussetzungen Ausnahmen möglich sind, soweit die Integration gesichert ist, und für Bewerber, die besondere Integrationsleistungen, insbesondere beim Sprachni-veau, erbringen, die Mindestzeit des rechtmäßigen Daueraufenthalts auf 6 Jahre verkürzt werden kann.


Meine Frage ist, liegt es schon einen Gesetzentwurf vor, wo man in Einzelheiten sehen kann, wie diese 6-Jahre Regelung
aussehen wird. Oder vielleicht weiß jemand hier mehr über die neue 6-Jahre-Regelung(Voraussetzungen, was genau gemacht werden muss damit die
Zeit für Einbürgerung sich auf 6 Jahre verkürzt.. usw..)

Vielen Dank im Voraus,

Gruß,

Lacrima
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ronny
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Antwort #1 - 11.07.2006 um 11:24:09
 
lacrima schrieb am 11.07.2006 um 11:02:22:
Meine Frage ist, liegt es schon einen Gesetzentwurf vor, wo man in Einzelheiten sehen kann, wie diese 6-Jahre Regelung aussehen wird. Oder vielleicht weiß jemand hier mehr über die neue 6-Jahre-Regelung(Voraussetzungen, was genau gemacht werden muss damit die
Zeit für Einbürgerung sich auf 6 Jahre verkürzt.. usw..)



Hi,

die Frage ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint Zwinkernd

Eine Entschließung des Bundesrates mit welcher die Bundesregierung aufgefordert wird einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und vorzulegen....vom 07.07.2006 (also genau 4 Tage alt !!! ) und da willst Du schon Einzelheiten des Gesetzentwurfes wissen ??

Mach nicht die Pferde scheu Zwinkernd
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Antwort #2 - 11.07.2006 um 11:35:38
 
lacrima schrieb am 11.07.2006 um 11:02:22:
Meine Frage ist, liegt es schon einen Gesetzentwurf vor, ...


Nun mal langsam mit den jungen Pferden!

warten

Das Ding ist gerade mal 4 Tage alt, und eine Entschließung des Bundesrates bedeutet ja noch lange nicht, dass daraus zwingend ein Gesetzentwurf werden muss. Vermutlich wird sich damit der Innenausschuss des Bundestages auf eier seiner nächsten Sitzungen beschäftigen, und dann sehen wir mal, was dabei rauskommt. Bis dahin bleibt es so wie es ist.

Änderung:
Ooops, da war Ronny schneller. Zwinkernd
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lacrima
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Antwort #3 - 11.07.2006 um 11:44:22
 
ronny schrieb am 11.07.2006 um 11:24:09:
die Frage ist doch hoffentlich nicht ernst gemeint Zwinkernd

Eeehm.. die Frage war eigentlich ernst gemeint. Ich kenne leider die Verfahrenszeiten in Politik nicht so gut, nicht mein Speziellgebiet Traurig

ronny schrieb am 11.07.2006 um 11:24:09:
Eine Entschließung des Bundesrates mit welcher die Bundesregierung aufgefordert wird einen Gesetzentwurf zu erarbeiten und vorzulegen....vom 07.07.2006 (also genau 4 Tage alt !!! ) und da willst Du schon Einzelheiten des Gesetzentwurfes wissen ??

Ok.. Ich formuliere dann meine Frage um. Ist es realistisch davon auszugehen, dass dieses Gesetz bis zum Jahresende in Kraft tritt ? (Inklusiv natürlich Gesetzentwurfvorbereitungszeit.. )

Gruß,

Lacrima
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Antwort #4 - 11.07.2006 um 12:04:03
 
Zitat:
Ist es realistisch davon auszugehen, dass dieses Gesetz bis zum Jahresende in Kraft tritt ?


Hi lacrima,

deutsches Gesetzgebungsrecht ist sicher etwas komplex und schwerfällig, insbesondere bei solchen Gesetzgebungsverfahren Zwinkernd Ich erinnere an das Jahr vor Inkrafttreten des ZuwandG  Schockiert/Erstaunt

Deswegen meine Frage nach dem ernst gemeint Zwinkernd



Die theoretische Möglichkeit besteht....


Praktisch halte ich den 01.01.2007 aber für unrealistisch Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 11.07.2006 um 12:19:16
 
ronny schrieb am 11.07.2006 um 12:04:03:
Die theoretische Möglichkeit besteht....


Praktisch halte ich den 01.01.2007 aber für unrealistisch Zwinkernd


Genau. Und vor der Frage nach dem Wann steht ja noch die Frage nach dem Was an. Wie schon gesagt: Aus einer Entschließung des Bundesrates wird noch lange nicht automatisch ein Gesetz.
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lacrima
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Antwort #6 - 11.07.2006 um 13:41:50
 
Vielen Dank Ralf und Ronny für die Infos und für die Einsicht in das deutsches Gesetzgebungsverfahren. Wir warten dann erstmal ab und sehen was da raus kommt.

Gruß,

Lacrima
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Antwort #7 - 10.03.2007 um 11:34:23
 
Hallo zusammen,
Hier bewegt sich was. Bundesrat hat am Freitag einen Gesetzentwurf vorbereitet und dies an Bundestag weitergeleitet. Da ich das deutsche Gesetzgebungsverfahren nicht so gut kenne, möchte ich euch fragen, wie dieser Schritt von Bedeutung ist ? und ob man in näherer Zukunft(z.B ein Jahr) mit so einem Gesetz überhaupt rechnen kann ?
Hier ist die Pressemitteilung des Bundesrates
Bessere Integration vor Einbürgerung

und der Gesetzentwurf
klicken

Ich glaube, die wichtigste Änderung(aus meiner Sicht natürlich) ist, dass die Möglichkeit für eine Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre gegeben wird. Anscheinend wird aber diese Verkürzung als Ermessensentscheidung gesehen und die Voraussetzungen dafür werden nicht in Einzelheiten beschrieben.

Grüße,

Lacrima
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« Zuletzt geändert: 10.03.2007 um 11:48:19 von lacrima »  

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Antwort #8 - 10.03.2007 um 11:58:28
 
lacrima schrieb am 10.03.2007 um 11:34:23:
Ich glaube, die wichtigste Änderung(aus meiner Sicht natürlich) ist, dass die Möglichkeit für eine Verkürzung der Einbürgerungsfrist auf 6 Jahre gegeben wird. Anscheinend wird aber diese Verkürzung als Ermessensentscheidung gesehen und die Voraussetzungen dafür werden nicht in Einzelheiten beschrieben. 


Mhh,

weiß jetzt nicht inwieweit das mit bereits laufenden Regelungsentwürfen kollidiert. Falls nicht dürfte ein BREntwurf im Gesetzgebungsverfahren keine schlechten Chancen haben, vor allem wenn da auf Länder-(und damit Vollzugsebene ) schon Einigung herrscht.

Zur Verkürzung der Frist habe ich auch das Ermessen gefunden und zur Hürde irgendwo was vom Sprachzertifikat Stufe B2 und höher gelesen.

Aus meiner Sicht begrüßenswert ist das was zu einbürgerungsschädlichen Vorstrafen drin steht:

1. Wegfall des Kumulierungsverbots

2. Verkürzung der Höchststrafe auf 3 Monate und oder 90 Tagessätze.

Aussserdem halte ich den Wegfall der Ausschlußregelung beim Bezug von öffentlichen Leistngen unterhalb des  23. Lebensjahres für sinnvoll und gerecht.

Härter wird es zukünftig mit AEs nach § 25 Abs. 5  da sie nicht mehr zur Einbürgerung berechtigen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #9 - 10.03.2007 um 12:00:25
 
Hi lacrima,

Ralf hat dass in chaps Thread angesprochen(Anwort #25), denke das seine Anwort dich auch interessieren wird:
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1172507338/25#25

Gruß,

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Ralf
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Antwort #10 - 10.03.2007 um 12:33:03
 
Jepp, wobei das aber den Gesetzentwurf der Bundesregierung betrifft. Wenn
ich mal ganz viel Zeit habe, werde ich die beiden Entwürfe mal genau
vergleichen, aber im Großen und Ganzen scheinen sie übereinzustimmen.

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