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Probleme bei erneuter Hochzeit mit einer deutschen (Gelesen: 1.897 mal)
Mina
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Probleme bei erneuter Hochzeit mit einer deutschen
05.07.2006 um 10:32:31
 
Hallo an alle,

mal wieder ein neues Mitglied mit einer Frage  Smiley

Ja, wo fang ich am besten an? Ich (deutsche) bin seit vier Jahren (mit Unterbrechung) mit einem Tunesier zusammen. Im kompletten letzten Jahr hatten wir allerdings keinen Kontakt. Ihm sind in der Zeit einige Sicherungen durchgebrannt (hauptsächlich wegen familiären Problemen), hat eine deutsche geheiratet und lebte darauf hin auch einige Monate hier. Seit ca. einem dreiviertel Jahr lebt er wieder in Tunesien und die Scheidung ist am laufen.
Soweit er mir gesagt hat ist er freiwillig zurück in sein Heimatland (was ich ihm natürlich auch glaube) und hatte hier auch keine Schwierigkeiten mit den deutschen Behörden.
Für mitte August ist jetzt die Scheidung angesetzt.
Nun meine eigentliche/n Frage/n:
Wenn er geschieden ist, hat er dann eine bestimmte Frist die er einhalten muss bis er wieder heiraten kann?
Und kann es bei einem erneuten Antrag auf FZV Schwierigkeiten geben weil er ja schon mal in Deutschland gelebt hat?
Ich denke nämlich dass gerade deswegen angenommen werden kann daß es sich um eine Scheinehe handeln könnte.

Ich selber bin alleinerziehende Mutter einer sieben jährigen Tochter, lebe von Hartz IV, bin allerdings in einem Praktikum das im September in eine BAe geförderte Ausbildung umgewandelt werden soll (heisst weiter Bezüge vom Amt). Ich weiss daß das Einkommen normalerweise nicht ausschlaggebend ist, aber Gedanken mach ich mir trotzdem deswegen, eben weil ich auch unterhaltspflichtig gegenüber meiner Tochter bin.

Ich such schon lange hier im Forum nach einem Beitrag der meinem Anliegen ähnelt, allerdings bin ich bisher auf kein Ergebnis gestossen und deswegen poste ich selber.

Schon mal dankeschön für Eure Hilfe!!  Smiley
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei erneuter Hochzeit mit einer deuts
Antwort #1 - 05.07.2006 um 11:01:39
 
Mina schrieb am 05.07.2006 um 10:32:31:
Ich selber bin alleinerziehende Mutter einer sieben jährigen Tochter, lebe von Hartz IV, bin allerdings in einem Praktikum das im September in eine BAe geförderte Ausbildung umgewandelt werden soll (heisst weiter Bezüge vom Amt). Ich weiss daß das Einkommen normalerweise nicht ausschlaggebend ist, aber Gedanken mach ich mir trotzdem deswegen, eben weil ich auch unterhaltspflichtig gegenüber meiner Tochter bin.


Zahlt der Vater Unterhalt? Sonst könnte es ein Problem mit § 27 Abs. 3 AufenthG geben.

Gruß, ULF
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Mina
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Probleme bei erneuter Hochzeit mit einer deuts
Antwort #2 - 05.07.2006 um 11:10:14
 
Hi Ulf,

nein der Vater zahlt keinen Unterhalt weil er Arbeitsscheu und zudem seit einem halben Jahr verschollen ist...

Den § 27 Abs. 3 hab ich mir auch schon durchgelesen...allerdings kann die einzelne Person ja nichts dafür wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist den Unterhalt zu bezahlen und es ist ja auch gerade in meinem Fall nicht so dass ich zuhause sitze und nichts tue (erst hab ich mir selber eine Weiterbildung beschafft und das mit der Ausbildung kam auch nur durch Eigeninitiative)...find es halt dann trotzdem irgendwo ungerecht...aber ich weiss das sowas im Paragraphendschungel nicht wirklich berücksichtigt wird.

LG Mina
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 05.07.2006 um 11:16:19
 
Moin,

Mina schrieb am 05.07.2006 um 11:10:14:
Den § 27 Abs. 3 hab ich mir auch schon durchgelesen...allerdings kann die einzelne Person ja nichts dafür wenn der Unterhaltspflichtige nicht in der Lage ist den Unterhalt zu bezahlen und es ist ja auch gerade in meinem Fall nicht so dass ich zuhause sitze und nichts tue (erst hab ich mir selber eine Weiterbildung beschafft und das mit der Ausbildung kam auch nur durch Eigeninitiative)...find es halt dann trotzdem irgendwo ungerecht...aber ich weiss das sowas im Paragraphendschungel nicht wirklich berücksichtigt wird.


Wird durch Ermessensausübung. Hat der Tunesier in Deutschland während seiner Ehe gearbeitet?

Gruß, ULF
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Mina
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Beiträge: 3

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 05.07.2006 um 11:45:21
 
Erst hat er sich natürlich arbeitslos gemeldet, dann hat er einen Job auf 400€ Basis gefunden.
Die Lohnsteuerkarte hat er auch bekommen, Klasse V, allerdings war er sich da nicht mehr so sicher und ich denk auch nicht dass das so wichtig ist...

LG Mina
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