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Integrationskurs zwingend sofort? (Gelesen: 2.123 mal)
Verena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Integrationskurs zwingend sofort?
14.06.2006 um 14:40:32
 
Hallo,

würde mich freuen, wenn jemand zu diesem Thema Bescheid weiss:
Mein Mann hat gestern 3 Monate nach unserer Hochzeit endlich seine AE bekommen, bis dahin hatte er nur eine Duldung.

Die Sachbearbeiterin bei der ABH (ich habe dort auch sehr nette Angestellte kennengelernt, aber diese schikaniert einen gern, wo sie nur kann) hat ihn dann zu einem Integrationskurs verpflichtet, da er(vor allem durch meine Versäumnisse Traurig) noch wenig Deutsch spricht. Daran will er auch gerne teilnehmen, allerdings lieber erst in ca. 1 Jahr, da er erst noch eine Weile Vollzeit arbeiten will ( er hat schon einen Job).

Die Sachbearbeiterin meinte, es sei nicht erlaubt, damit zu warten, angeblich würde mein Mann in einem Jahr, wenn er seine AE verlängern lassen will, Probleme bekommen, wenn er keinen Nachweis über einen entsprechenden Kurs vorlegen kann.Einige Freunde meines Mannes haben allerdings auch hier geheiratet und erst später mit dem Kurs begonnen, nach 1 oder auch erst 2 Jahren.

Was ist nun richtig, ist mein Mann gezwungen, sofort mit dem Kurs anzufangen oder ist es in einem Jahr auch noch früh genug?( Deutsch bringe ich ihm im Laufe der Zeit auch bei, und durch mich wird er bestimmt auch viel über die deutsche Kultur lernen Zwinkernd)
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Hoffnung gibt es immer Zwinkernd
 
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 14.06.2006 um 14:54:18
 
Hi

Ich finde es ein starkes Stück, daß die Dame quasi von Deinem Mann verlangt, seinen Job aufzugeben...

Sofern Du deutsch bist und er kein ALG2 bezieht, sehe ich keine konkreten Nachteile bei einer Verletzung der Teilnahmepflicht. Insbesondere darf die ABH deswegen nicht die Verlängerung der AE verweigern.

Abu
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line
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 14.06.2006 um 15:20:40
 
Hi Verena,

vielleicht ist die Drohung auch nur "heiße Luft"...
Ich glaube nicht, dass was passiert, wenn Dein Mann weiter arbeitet und den Kurs später macht.
Bei uns stand auf dem "Verpflichtungsschreiben" (auch so ein drohender Begriff) für den Integrationskurs lediglich, dass er nach 2 Jahren die 630 Stunden nachweisen muss. Wenn er das schafft, wäre es eine Erleichterung bei der unbefristeten AE.
Wenn er arbeitet kann er ja z.B. nur einen Abendkurs besuchen (die gibt es durchaus); reicht ja auch 2mal die Woche. Sie kann ihn ja nicht zur Teilnahme an einem konkreten Kurs (z.B. Vollzeitschule) verpflichten...

Grüße,
line
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Verena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 14.06.2006 um 15:43:46
 
Danke, ihr seid echt super  Smiley Hätte nicht mit so schnellen (und positiven, hilfreichen, netten Zwinkernd) Antworten gerechnet
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Verena
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.06.2006 um 12:28:27
 
Hallo nochmal, die Antworten von Abu und Line haben mir zwar schon sehr weitergeholfen, allerdings würde ich trotzdem gern noch eine "Expertenmeinung" dazu hören, am besten von einem ABH-Mitarbeiter
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.06.2006 um 15:35:13
 
Abu schrieb am 14.06.2006 um 14:54:18:
Ich finde es ein starkes Stück, daß die Dame quasi von Deinem Mann verlangt, seinen Job aufzugeben...


Macht sie doch gar nicht. Die Kurse finden auch in den Abendstunden (speziell für
Berufstätige) statt.

Zitat:
Sofern Du deutsch bist und er kein ALG2 bezieht, sehe ich keine konkreten Nachteile bei einer Verletzung der Teilnahmepflicht. Insbesondere darf die ABH deswegen nicht die Verlängerung der AE verweigern.


Die AE muss verlängert werden, solange die ehel. Lebensgemeinschaft besteht.


DonCamillo
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