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Probleme des dt. Partners während Tourist Visa (Gelesen: 9.075 mal)
ProfDrDenis
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14.06.2006 um 09:21:53
 
Hi Forum,

ich hoffe das ist die rivhtige Forums Abteilung...

eine kenianische Freundin ist seit ein paar Tagen bei einem Mann hier in Deutschland. Er hat sie eingeladen. Nun stellt sich heraus das er mehr als eklig ist und sie möchte gerne zu uns oder zu einer anderen Bekannten - im Rahmen der 3 Monate - gehen. Ist das so ohne weiteres möglich oder kann er Ärger (Polizei, Ausländeramt, etc.) bereiten? bzw. was können wir tun, damit es keine Komplikationen gibt?

Würde mich über schnelle Antworten freuen, weil es etwas unter den Nägeln brennt.

Wolfgang
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Zkai
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Antwort #1 - 14.06.2006 um 09:49:13
 
Moin,

seh ich eigentlich kein Problem drin, soweit es sich um ein normales Besuchsvisum handelt.

Falls ihr ganz sicher gehen wollt, geht mit ihr zu eurer örtlichen Ausländerbehörde und lasst euch das nochmal bestätigen bzw. teilt einfach mit, dass sie sich nun bei euch aufhält. Wird die wahrscheinlich nicht besonders interessieren, aber so habt ihr wenigstens Gewißheit.

Ihr solltet allerdings Vorsicht walten lassen und darauf achten, dass sie euch auch die Wahrheit sagt und dann auch tatsächlich ausreist.
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Zeppelin
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Antwort #2 - 14.06.2006 um 10:32:51
 
Hallo,

nur Spekulation, aber wohl plausibel:
Der ursprüngliche Einlader wird sich wohl von seiner Verpflichtungserklärung entlasten wollen. Diese müsstee dann von jemand anderem geleistet werden, der das nötige Vertrauen aufbringt.
Oh, oh...

Grüße,
Zeppelin
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ronny
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Antwort #3 - 14.06.2006 um 10:35:52
 
Zeppelin schrieb am 14.06.2006 um 10:32:51:
Der ursprüngliche Einlader wird sich wohl von seiner Verpflichtungserklärung entlasten wollen.



Hallo,

damit wird er nur keinen Erfolg haben, denn die VE gilt für die gesamte Dauer des Aufenthaltes oder bis zur Erteilung eines AT´s für einen anderen Aufenthaltszweck Zwinkernd

Hehe....

Zitat:
Ihr solltet allerdings Vorsicht walten lassen und darauf achten, dass sie euch auch die Wahrheit sagt und dann auch tatsächlich ausreist


Das wäre IMHO denn auch mehr für den bisherigen Verpflichter das Problem, oder ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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ProfDrDenis
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Antwort #4 - 14.06.2006 um 10:36:46
 
Hi,

ein Rücktritt von der ursprünglichen Verpfl. Erklärung ist aber meines Wissens nicht möglich?! Somit bleibt die sicherlich bestehen.

Wir wollen halt nur vermeiden, dass sie später - bei einer event. neuen Eintreise - unnötigen Stress hat.
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Zkai
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Antwort #5 - 14.06.2006 um 10:50:18
 
@Ronny

Das mit dem Vorsicht walten lassen, war auch mehr auf den menschlichen Bereich gemünzt.

Ich hab schon etliche "traurige" Geschichten gehört und nachher hat sich dann herausgestellt, dass einiges/alles erfunden war. Muß nicht, kann aber...

@ProfDrDenis

Der "Einlader" wäre natürlich am Fliegenfänger.
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Zeppelin
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Antwort #6 - 14.06.2006 um 11:10:51
 
Zkai schrieb am 14.06.2006 um 10:50:18:
@Ronny

Das mit dem Vorsicht walten lassen, war auch mehr auf den menschlichen Bereich gemünzt.

Ich hab schon etliche "traurige" Geschichten gehört und nachher hat sich dann herausgestellt, dass einiges/alles erfunden war. Muß nicht, kann aber...

@ProfDrDenis

Der "Einlader" wäre natürlich am Fliegenfänger.



Hallo Ihr,
man 'kömmt' ja hier kaum noch hinterher. Zwinkernd

Aber genau was Ihr nach meiner AW geschrieben habt, meinte ich ja auch. Vor allem eben auf dieser 'menschlichen Ebene'.
Um also irgend welchen Stress zu vermeiden - und falls die nötige Vertrauensgrundlage / Risikobereitschaft vorhanden ist - müsste es doch (ähnlich wie manchmal bei Au-Pairs) möglich sein, die VE des Einladers A durch eine des Einladers B abzulösen.
Der ursprünglich Einlader (A) wird wohl wissen, dass er am "Fliegenfänger" klebt. Und gerade wenn der wirklich so ist, wie eingangs beschrieben, wird er evtl. stänkern wollen...

Grüße,
Zeppelin
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Abu
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Antwort #7 - 14.06.2006 um 11:13:51
 
ProfDrDenis schrieb am 14.06.2006 um 09:21:53:
eine kenianische Freundin ist seit ein paar Tagen bei einem Mann hier in Deutschland. Er hat sie eingeladen. Nun stellt sich heraus das er mehr als eklig ist und sie möchte gerne zu uns oder zu einer anderen Bekannten - im Rahmen der 3 Monate - gehen.

Stellt sich nur die Frage, warum man sich  von jemandem für 3 Monate nach D einladen läßt, den man so wenig kennt, daß man erst in D (dann aber innerhalb von ein paar Tagen) herausfindet, daß er eklig ist. Oder war er von Anfang nur der nützliche Idiot für die VE?

Ist ausländerechtlich natürlich nicht relevant und deshalb erwarte ich auch keine Antwort...

Abu
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ProfDrDenis
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Antwort #8 - 14.06.2006 um 11:14:52
 
Zitat:
Und gerade wenn der wirklich so ist, wie eingangs beschrieben, wird er evtl. stänkern wollen...


dabei erhebt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten bieten sich? Was kann er konkret machen?
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Antwort #9 - 14.06.2006 um 11:21:27
 
Abu schrieb am 14.06.2006 um 11:13:51:
Stellt sich nur die Frage, warum man sich  von jemandem für 3 Monate nach D einladen läßt, den man so wenig kennt, daß man erst in D (dann aber innerhalb von ein paar Tagen) herausfindet, daß er eklig ist.


weil seine Eltern Schwarze nicht ausstehen können, weil er von ihr einen AIDS Test verlangt und durchgeführt hat (ohne selbst einen zu machen), weil sie den ganzen Tag in einem eigenen Raum bleiben muss, weil er ihre Mails kontrolliert... etc. Eben einfach plötzlich nicht mehr der liebe Junge ist, sondern sich als Tyrann entpuppt.

Ein Touristen Visum hätte auch wir beantragen können und in 3 Monaten ist eh Rückreise angesagt
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Zkai
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Antwort #10 - 14.06.2006 um 11:43:17
 
ProfDrDenis schrieb am 14.06.2006 um 11:14:52:
dabei erhebt sich natürlich die Frage, welche Möglichkeiten bieten sich? Was kann er konkret machen?


Ausser rumstänkern und hoffen, dass sie auch ordnungsgemäß ausreist eigentlich nichts. Er hat die Verpflichtungserklärung unterschrieben und ist somit auch verantwortlich für die Folgen. Sonst wär eine VE ja ziemlich sinnlos, wenn jeder zurückziehen könnte, nur weil die Dinge nicht so laufen, wie man es gerne hätte.

Und nochmal: Vorsicht  Zwinkernd
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Antwort #11 - 14.06.2006 um 12:16:25
 
Zkai schrieb am 14.06.2006 um 11:43:17:
... Sonst wär eine VE ja ziemlich sinnlos, wenn jeder zurückziehen könnte, nur weil die Dinge nicht so laufen, wie man es gerne hätte.

Und nochmal: Vorsicht  Zwinkernd

Eben deshalb: Nicht von "zurückziehen", sondern von der "Ablösung" einer VE durch eine andere könnte die Rede sein.
Ob das geht, wird wohl nur die zust. ABH entscheiden können.

Gruß,
Z.
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Antwort #12 - 14.06.2006 um 12:33:44
 
@Zeppelin

Hm, klingt eher nach einer Good-Will-Aktion, damit die Betroffene einem persönlichen Streit aus dem Weg gehen könnte.

Von Behördenseite wirds wohl kaum ein Interesse geben, eine bestehende VE umzuwandeln.

Wenn ansonsten mit der Ausreise alles glatt geht und die zur Zeit von den anderen Bekannten oder eigenen Mitteln lebt und nicht plötzlich auf Sozialhilfe angewiesen wäre, ist es ja auch kein Problem.
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Antwort #13 - 14.06.2006 um 12:57:08
 
Zkai schrieb am 14.06.2006 um 12:33:44:
@Zeppelin

Hm, klingt eher nach einer Good-Will-Aktion, damit die Betroffene einem persönlichen Streit aus dem Weg gehen könnte.

...

@Zkai,

klar, damit hast Du völlig recht. Einen Anspruch gbt es mit Sicherheit nicht! Aber wie es doch heißt: "Wo Willy auch Wegy." Zwinkernd
Und so lange alles transparent und aufwandsmindernd abläuft, habe ich damit bisher immer gute Erfahrungen gemacht. (Danke an alle ABH'ler etc.)
Ist in diesem Falle eben alles eine Frage der Risikobereitschaft von ProfDrDenis zur Übernahme der VE, des Auftretens gegenüber allen Beteiligten und nicht zuletzt des Leumundes.

Also: "Tricksen is nich, aber fragen schadet auch nich." (wie der Berliner sagen würde.)
So konnte ich schon mal jemanden "raushauen" (der/die es auch verdient hatte.)

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #14 - 14.06.2006 um 13:04:12
 
Wenn ich alles bisher gesagte richtig verstanden habe, ist eine Übernahme der VE nicht nötig. Der "Einlader" kann keinen Ärger machen. Sie muss pünktlich ausreisen, damit es später keine Schwierigkeiten für sie gibt.

Korrekt?

Gleichzeitig sage ich meinen Dank für die schnelle und prompte Hilfe
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