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Eheschließung:Nicht-EU-Ausländer und EU-Ausländeri (Gelesen: 3.048 mal)
Acrylamid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Eheschließung:Nicht-EU-Ausländer und EU-Ausländeri
12.06.2006 um 15:08:25
 
Hallo,

ich habe eine Frage, ich komme aus Syrien und meine Freundin aus Polin, wir sind seit mehr als 3 jahren zusammen, und leben zusammen, und wir beide studieren und arbeiten, wir überlegen uns zu heiraten, aber wir möchten gerne wissen, was sich mit unsere Aufenthalte ändern wird? welche Aufenthaltsstatus werden wir nach der Heirat bekommen? ich habe zur Zeit studentenvisum und muss jede 2 jahren verlängert werden, und sie hat normale Aufenthalt für EU-Bürger, werden wir bzw. werde ich vielleicht Aufenthaltserlaubnis bekommen, oder wird unser Situation auch sogar sich verschlimmern und mein Studentenvisum könnte gefährdet werden??!!
ich weiß nicht an wem sollen wir uns wenden!! weil Heiraten große Verantwortung ist, und ich will nicht nachdem wir mit dem Studium fertig und schon geheiratet werden, auseinander gehen müssen nur weil ich Ausländer bin, und darf nach dem studium nicht mehr hier bleiben obwohl meine Frau aus Polen und hier bleiben darf!

bitte um Antwort!

viele Grüße,

Omar & Anna
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 12.06.2006 um 15:55:13
 
Hallo Omar und Anna,

das Studi-Visum wird nicht dadurch gefährdet, wenn ihr heiratet, solange Omar eben  im Rahmen der Regeln Student ist. Danach hängt alles davon ab, ob Omar hier einen angemessenen Job findet, mit dem sein Lebensunterhalt und ggf. auch der von Anna gedeckt werden kann, oder anders herum und ihr die dafür nötige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bekommt.
Aber mal ehrlich und ohne Euch oder anderen zu nahe treten zu wollen: Polen ist ja nun inzwischen auch zu einem ganz lebenswerten Land geworden, während hier ein Licht nach dem anderen ausgeht.
Wenn ihr aber aus irgend einem Grund nun unbedingt in der EU und speziell in Deutschland Eure Zukunft sucht, wäre es doch nahe liegend, mal die Möglichkeit zu prüfen, was Polen dazu sagt, wenn ihr heiratet und bleiben wollt.
Stellt Euch vor Omar wird polnischer Staatsbürger oder bekommt von dort wenigstens eine Aufenhaltserlaubnis. Bald dürfte Polen vollständig zu Schengen gehören und dann ist es (fast) egal, ob man in Spanien, Frankreich, Deutschland oder sonst wo lebt.

Ich wünsch Euch viel Glück und einen Flecken wo Ihr gut leben könnt.

Grüße,
Zeppelin
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Acrylamid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 12.06.2006 um 16:43:12
 
Danke schön, eigentlich ist uns egal wo wir in der Zukunft leben in Polen, Deutschland, Spanien oder Australien, hauptsache können wir beide ein menschenwürdiges Leben haben mit arbeit, wohnung und Freiheit.... usw. und keine Sorge  Laut lachend  Zwinkernd , Sie sind uns nicht nah getretten, und jeder Vorschlag ist uns sogar sehr wichtig, weil wir noch anfangs unseres Leben sind und brauchen jeden Rat.
aber leider unser Frage würde nicht geantwortet, welche Aufenthalsstatus werden wir nach der Heirat bekommen! und was wird sich ändern?


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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
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Antwort #3 - 12.06.2006 um 16:55:13
 
Acrylamid schrieb am 12.06.2006 um 16:43:12:
Danke schön, eigentlich ist uns egal wo wir in der Zukunft leben in Polen, Deutschland, Spanien oder Australien, hauptsache können wir beide ein menschenwürdiges Leben haben mit arbeit, wohnung und Freiheit.... usw. und keine Sorge  Laut lachend  Zwinkernd , Sie sind uns nicht nah getretten, und jeder Vorschlag ist uns sogar sehr wichtig, weil wir noch anfangs unseres Leben sind und brauchen jeden Rat.
aber leider unser Frage würde nicht geantwortet, welche Aufenthalsstatus werden wir nach der Heirat bekommen! und was wird sich ändern?




Entschuldigung, wenn es nicht deutlich genug war. Am Aufenthaltsstatus ändert sich vorerst gar nichts!!! Der Rest ist eine Frage Eurer künftigen Jobs bzw. des Lebensunterhalts.

Grüße,
Z.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 14.06.2006 um 17:33:32
 
Acrylamid schrieb am 12.06.2006 um 16:43:12:
Danke schön, eigentlich ist uns egal wo wir in der Zukunft leben in Polen, Deutschland, Spanien oder Australien, hauptsache können wir beide ein menschenwürdiges Leben haben mit arbeit, wohnung und Freiheit.... usw. und keine Sorge  Laut lachend  Zwinkernd , Sie sind uns nicht nah getretten, und jeder Vorschlag ist uns sogar sehr wichtig, weil wir noch anfangs unseres Leben sind und brauchen jeden Rat.
aber leider unser Frage würde nicht geantwortet, welche Aufenthalsstatus werden wir nach der Heirat bekommen! und was wird sich ändern?


Bürger der meisten EU-Beitrittsstaaten und ihre Ehegatten genießen in Deutschland noch nicht die Arbeitnehmerfreizügigkeit.

In Großbritannien und m.W. Irland schon. Solltet Ihr also mit den 180 halben Tagen Erwerbsmöglichkeit pro Person oder sonstigen nichtöffentlichen Finanzmitteln nicht hinkommen, um Euer beider Lebensunterhalt zu finanzieren, dann zieht den Umzug in Erwägung. Wenn Ihr Euch bis zum Abschluß Eurer Studien soweit einschränken könnt (wie Ihr es vermutlich beide unabhängig voneinander bis zum Studienabschluß geplant hattet; durch das Zusammenziehen spart Ihr hoffentlich Wohnungskosten bzw. habt zumindest keine Mehrausgaben), dann beantragt Aufenthalts- und Arbeitserlaubnisse für Absolventen, bis mit Fristablauf die Freizügigkeit auch in Deutschland kommt.

Gruß, ULF
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Acrylamid
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #5 - 14.06.2006 um 18:21:32
 
Danke schön, bis jetzt hatten wir kein problem mit dem Geld, ich arbeite als Programmierer und das kann uns beide bis ende des Studiums ausreichend sein, aber Stimmt das unser Aufenthaltsstatus sich nicht ändern wird?? heißt das meine Visum bleibt eine Studentenvisum , das jede 2 Jahren verlängert werden soll???
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Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.06.2006 um 18:52:50
 
Acrylamid schrieb am 14.06.2006 um 18:21:32:
... aber Stimmt das unser Aufenthaltsstatus sich nicht ändern wird?? heißt das meine Visum bleibt eine Studentenvisum , das jede 2 Jahren verlängert werden soll???


Verzeihung! Wenn es eine Grundlage für Studentenvisa gibt, wird eine Ehe dies nicht beeinträchtigen.
Ewig Student bleiben, geht natürlich auch nicht. Alles weitere wurde ja schon erklärt.

Gruß,
Zeppelin
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daiva
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #7 - 18.06.2006 um 18:25:36
 
Zitat:
Danke schön, bis jetzt hatten wir kein problem mit dem Geld, ich arbeite als Programmierer und das kann uns beide bis ende des Studiums ausreichend sein, aber Stimmt das unser Aufenthaltsstatus sich nicht ändern wird?? heißt das meine Visum bleibt eine Studentenvisum , das jede 2 Jahren verlängert werden soll???


du würdest eine Aufenthaltserlaubnis EU für 5 Jahre ausgestellt bekommen. Es ist auf jeden Fall besser als dein jetziger Status, ich nehme an, Aufenthaltserlaubnis zum Studienzweck. Natürlich muss du über eine Krankenversicherung verfügen und ihr beide über ausreichende Existenzmittel. Für deine Freundin würde sich kaum was ändern, es sein denn, sie lebt ununterbrochen seit 5 Jahren in Deutschland, dann hätte sie das Recht auf Daueraufenthalt hier (Richtlinie 2004/38/EWG).
gruss
Daiva
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