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Unbefristeter Aufenthaltstitel widerrufbar? (Gelesen: 1.902 mal)
zwiebelring
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Beiträge: 1
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Unbefristeter Aufenthaltstitel widerrufbar?
11.06.2006 um 17:36:03
 
Hallo! Smiley

Ich hab vor ner knappen Stunde im Fernsehen ne Sendung/Doku über Abschiebung gesehen, und n ziemlichen Schreck bekommen, wie schnell sowas geht.

Da wurde den Leuten die Duldung entzogen und sofort abgeschoben.

Ich hab selbst Freunde, die über einen unbefristeten(!) Aufenthaltstitel verfügen, und da wollte ich mal fragen, kann der denn eigentlich einfach so entzogen werden? Müssen die fürchten, auch eines Nachts Besuch zu bekommen? Oder ist das "nur" so bei Duldungen?

Naja, ich bedanke mich schon mal im Voraus, und wünsche allen noch n schönen Abend!!! Smiley

Ciao,
Zwiebelring
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 11.06.2006 um 20:07:21
 
Hallo,

zunächst mal flache Bälle, denn die Duldung ist eben kein Aufenthaltstitel, sondern expressis verbis die Bescheinigung über die vorübergehende Aussetzung der Abschiebung. Damit wird dann auch deutlich, dass die Abschiebung jederzeit möglich ist.

Hier: http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#60a

Im Gegensatz dazu wird der Widerruf eines (auch unbefristeten) AT´s  n den §§ 52 ff AufenthG geregelt:

http://www.info4alien.de/gesetze/aufenthg.htm#52

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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