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Ablauf der Gültigkeit vom russischen Reisepass (Gelesen: 4.647 mal)
zsp1
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07.06.2006 um 18:59:02
 
hallo , ich hätte folgende Frage

ich wohne in Deutschland seit 2001 und besitze eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Ich bin russischer Staatsbürger und wurde als Kontingentflüchtling  aufgenommen. Zurzeit läuft die Gültigkeitsdauer meines russischen Reisepasses ab, und ich kann ihn leider aus von mir nicht vertretbaren Gründen rechtzeitig verlängern. Es ist so, dass ich mich bei dem russischen Konsulat rechtzeitig gemeldet habe, aber der neue Pass erhalte ich voraussichtlich nicht früher als in einem halben Jahr.

In dem Zusammenhang folgende Fragen:
muss ich bei der Ausländerbörde melden, dass mein Pass abgelaufen ist, oder kann ich einfach abwarten bis der neue kommt?
erhalte ich irgendeinen Ausweisersatz solange ich nicht im Besitz eines neuen Passes bin?
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Mick
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Antwort #1 - 07.06.2006 um 21:31:53
 
Hi,
Du solltest der zur ABH gehen und nachweisen, dass Du die
Verlängerung bzw. Neuausstellung beantragt hast. So wird
ggf. die überflüssige Einleitung eines Ordnungswidrigkeiten-
verfahrens vermieden.
Einen "Ersatzpass" wirst Du für den Zeitraum kaum bekommen,
sollte eine dringende Reise anstehen, könntest Du ja mal nach-
fragen.
Solltest Du jüdischer Flüchtling sein, kann es - je nach Bundes-
land - auch grundsätzlich einen deutschen Reiseausweis geben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Zeppelin
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Antwort #2 - 07.06.2006 um 22:12:46
 
Mick's Empfehlung kann ich nur beipflichten.
Die ABH kennen das Theater mit der Verlängerung russischer Pässe i.d.R. zum Überdruss.
Daher solltest Du Dir keine unnötigen Sorgen machen.

Grüße,
Zeppelin
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Antwort #3 - 07.06.2006 um 22:27:03
 
Komischerweise habe ich keinen Nachweis aus dem Konsulat, da hat man mir keine Kopie von den Formularen, die ich abgegeben habe, ausgehändigt.

Ich habe vor ein Paar Tagen einen Brief an die geschickt und hoffe eine schriftliche Antwort zu bekommen, die ich auch der ABH vorlegen kann.

Mich interessiert eher die andere Frage: Was passiert, wenn ich mich einfach nach einem halben Jahr mit dem neuen Pass bei der ABH melde. Ich meine, gibt es eine Verpflichtung seitens eines Ausländers, sich bei diesen Verlängerungsgelegenheiten unverzüglich bei der ABH zu melden, oder kann man ruhig abwarten, bis der neue Pass vorhanden ist?
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Antwort #4 - 07.06.2006 um 22:38:57
 
Zitat:
Solltest Du jüdischer Flüchtling sein, kann es - je nach Bundes-
land - auch grundsätzlich einen deutschen Reiseausweis geben.


wie siehts denn in NRW? kann ich denn als Kontigentflüchtling einen Reiseausweis beantragen? Es ist im Prinzip nichts dringendes, nur wenn man die ganze Zeit zu Hause sitzen muss und nirgendwo reisen kann, fühlt man sich nicht sehr wohl:)
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Mick
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Antwort #5 - 07.06.2006 um 22:45:12
 
zsp1 schrieb am 07.06.2006 um 22:38:57:
wie siehts denn in NRW? kann ich denn als Kontigentflüchtling einen Reiseausweis beantragen? Es ist im Prinzip nichts dringendes, nur wenn man die ganze Zeit zu Hause sitzen muss und nirgendwo reisen kann, fühlt man sich nicht sehr wohl:)


Hi,
müsste ich nachgucken, wie es aktuell in NRW ist. In der
jüngeren Vergangenheit konnten hier in NRW Reiseaus-
weise ausgestellt werden.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #6 - 07.06.2006 um 22:47:35
 
zsp1 schrieb am 07.06.2006 um 22:27:03:
...
Mich interessiert eher die andere Frage: Was passiert, wenn ich mich einfach nach einem halben Jahr mit dem neuen Pass bei der ABH melde. Ich meine, gibt es eine Verpflichtung seitens eines Ausländers, sich bei diesen Verlängerungsgelegenheiten unverzüglich bei der ABH zu melden, oder kann man ruhig abwarten, bis der neue Pass vorhanden ist?

Deshalb nochmal: Nicht erst in einem x'tel-Jahr bei der ABH antreten, sondern schon jetzt!
Andernfalls riskierst Du ein unnötiges Problem.

Z.
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Antwort #7 - 07.06.2006 um 22:55:17
 
aber ich habe wir gesagt zurzeit keinen Nachweis, dass ich mich um einen neuen Pass bemühe. Soll ich mich denn unverzüglich dei ABH melden, oder geht es, wenn ich die Antwort aus dem Konsulat abwarte, was wohl noch ein Paar Wochen in Anspruch nehmen wird.
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Antwort #8 - 08.06.2006 um 06:19:22
 
zsp1 schrieb am 07.06.2006 um 22:55:17:
aber ich habe wir gesagt zurzeit keinen Nachweis, dass ich mich um einen neuen Pass bemühe. Soll ich mich denn unverzüglich dei ABH melden, oder geht es, wenn ich die Antwort aus dem Konsulat abwarte, was wohl noch ein Paar Wochen in Anspruch nehmen wird.

Ich habe gelesen, das Du keinen Nachweis bekommen hast. Dennoch würde ich mich schon mal mit der ABH in Verbindung setzen - wenigstens telefonisch - und die Sachlage beschreiben. Dann wird man Dir schon sagen, was Du am besten machen solltest.
Das ist auf jeden Fall besser als abzuwarten, bis Dein Pass bereits ungültig ist, und Du 'ne OWi riskierst.

Gruß,
Zeppelin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #9 - 08.06.2006 um 12:28:45
 
Danke für Eure Ratschläge. War heute bei der ABH. Alles war sehr nett, und vielleicht kriege ich sogar den Reiseausweis, soweit ich eine Bestätigung aus dem Kunsulat erhalte, dass ich mich um einen Pass bemühe.
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Antwort #10 - 08.06.2006 um 13:32:51
 
zsp1 schrieb am 07.06.2006 um 18:59:02:
Es ist so, dass ich mich bei dem russischen Konsulat rechtzeitig gemeldet habe, aber der neue Pass erhalte ich voraussichtlich nicht früher als in einem halben Jahr.


In der Tat, das dauert (ich hörte von Rückfragen bei der letzten Wohnsitzbehörde). Wann werden dort die Gebühren bezahlt? Wenn Du jetzt schon eine Gebührenquittung hättest...

Gruß, ULF
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Antwort #11 - 08.06.2006 um 16:50:59
 
die Quittung habe ich komischerweise bei dem Konsulat abgegeben, da ich ja über Sparkasse bezahlt habe. Versuche jetzt diese Überweisung von der Sparkasse zu bekommen, die müssten ja ihre Buchungen bestimmte Zeit aufbewahren:)
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