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Krankenversicherung für angeheiratete Kinder (FZF) (Gelesen: 1.087 mal)
Hansi
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Danke für viele Infos
und Tipps aus diesem
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Beiträge: 120
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Krankenversicherung für angeheiratete Kinder (FZF)
06.06.2006 um 09:28:36
 
Hallo!

Ich bin deutscher Staatsbürger, meine Verlobte ist Ukrainerin. Geradeeben hatte ich ein Gespräch mit meiner Krankenkasse. Demnach greift die Familienmitversicherung nach der Heirat nur für meine Partnerin. Da ich mit ihren Kindern nicht verwandt bin, wären diese nur dann mitversichert, wenn die Frau aufgrund eines eigenständigen Arbeitsverhältnises selbst versichert wäre. Damit ist aber in der nächsten Zeit nicht zu rechnen (Integrationskurs, ...). Ich habe zwar noch nicht nachgeforscht, aber ich schätze, die ukrainische Versicherung, die die Kinder als Halbwaise in der Ukraine haben, wird in Deutschland nicht zahlen.

Ist diese Auskunft der KV richtig? (In einer früheren Anfrage ging eine andere Sachbearbeiterin davon aus, dass die Kinder mitversichert wären.)

Welche Lösungen habt ihr gefunden? (Eine Adoption beabsichtige ich momentan noch nicht, außerdem zieht sich so etwas ja hin, während die KV umgehend benötigt wird.)

Herzliche Grüße,

Hansi
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Kleinmachnow
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #1 - 06.06.2006 um 10:14:14
 
Hansi schrieb am 06.06.2006 um 09:28:36:
Ist diese Auskunft der KV richtig?

Nein. Vgl. SGB V § 10:
Zitat:
(1) Versichert sind der Ehegatte, der Lebenspartner und die Kinder von Mitgliedern...

...

(4) Als Kinder im Sinne der Absätze 1 bis 3 gelten auch Stiefkinder und Enkel, die das Mitglied überwiegend unterhält, sowie Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 2 des Ersten Buches). ...


Abu
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