Hi Ralf,
Ralf schrieb am 15.05.2006 um 17:43:48:Nicht die Behörden müssten sich einigen, sondern die Innenministerien müssten eine einheitliche Linie an ihre Behörden vorgeben. Wie allgemein bekannt ist, gibt es ja bisher teilweise erhebliche Abweichungen in der Praxis.
Ich glaube, Chap und ich meinten jeweils die Ministerien als die obersten
Behörden des Staates
Es ist schon klar, dass es nicht die Einbürgerungsbehörden sind, die sich einigen müssen.
Zitat:Ein weiteres Problem: Selbst die dickste Verwaltungsvorschrift kann gar nicht alle denkbaren Konstellationen jedes möglichen Einzelfalles abdecken, es werden immer mal wieder Fragen auftauchen, die hier nicht geklärt sind. Je kleinlicher aber die Regeln sind, desto schwieriger wird es dann sein, ungewöhnliche Fälle zu beurteilen, weil eben die nötigen Handlungsspielräume nicht mehr vorhanden sind. Ich persönlich bin daher kein Freund von haarkleinen Regelungen.
einverstanden! In vielen kleineren Fragen haben die Behörden ihren Spielraum, und das ist auch im Wesentlichen ok so. Ob nun die eine Behörde die Sprache in einem Rollenspiel und die andere z.B. in einem schriftlichen Test prüft, ist im Prinzip egal. Das wurde ja auch beim Treffen der Innenminister und -Senatoren so beschlossen. Natürlich muss nicht jede kleinste Lücke mit einer Verwaltungsvorschrift geschlossen werden. Wichtig ist nur, und da sind wir uns glaube ich alle einig, dass die ganz groben Unterschiede - Gegenseitigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt - ausgebügelt werden. Oder eben dass nicht einzelne Bundesländer in Eigenregie komplizierte schriftliche Wissenstests einführen, während in den anderen Ländern schon die halbwegs richtige Antwort bei der Frage nach dem Staatsoberhaupt ausreichend ist. Das war auch letztendlich der Auslöser der Gespräche auf der Zugspitze.
Und ob nun die eine Behörde die Urkunde feierlich und die andere weniger feierlich überreicht, muss in der Tat nicht unbedingt vereinheitlich werden.
uberlin schrieb am 15.05.2006 um 17:54:04:So eine Voraussetzung bedeutet, dass BRD angeblich keine Lust hat
hochqualifizierte Ausländer einzubürgern: diejenigen, die arbeiten, werden kaum Zeit dafür haben (auch das Verzichten auf die bisherige Staatsangehörigkeit erfordert ein paar Jahre). Ich kann es mir kaum vorstellen, dass z.B. ein Professor, der in BRD schon seit 15 Jahren lebt, so einen Kurs besucht statt zu Hause zu arbeiten.
@Uberlin:
nun, dass Warten auf die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit kann man sicherlich auch einem hochqualifizierten Berufstätigen zumuten, man muss ja nicht gleich den Job während des Entlassungsverfahrens aufgeben. Und ich bin mir absolut sicher, dass es auch für hier sehr lang lebende und besonders gut integrierte Ausländer die Möglichkeit geben wird,
schnell und
unkompliziert die erforderliche Bescheinigung zu erhalten. Also erst abwarten, was konkret bei der ganzen Sache rauskommt, und nicht gleich fast populistisch der Bundesrepublik "Unlust" (bei was auch immer) unterstellen.
BTW: BRD ist keine offizielle Abkürzung für Bundesrepublik Deutschland.
Viele Grüße
chij