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Vereinheitlichung der Einbürgerungsverfahren (Gelesen: 8.170 mal)
AbuFarook
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09.05.2006 um 09:41:34
 
Hallo Kollegen,

ich wundere mich, wie bei der letzten Innenministerkonferenz von einer Einigung über Einbürgerungsverfahren gesprochen wurde, wobei sich die Minister nur darauf einigten, dass es in Zukunft einheitliche Kurse bei allen Bundesländern gibt.  Was ist mit der Interpretation des Gesetzes ?, warum haben sich die Minister nicht darauf geeinigt ?, Hätten sie sich etwa nicht darauf einigen sollen, dass der Begriff " Gewöhnlicher Aufenthalt " bei allen Bundesländern gleich ausgelegt wird ?

Ich verstehe es nicht, weiß jemand von Euch vielleicht, ob eine solche Einigung in den nächten hundert Jahren vorgesehen ist ????!!!!!
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andrej
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Antwort #1 - 09.05.2006 um 11:30:55
 
Da die Fragestellung sowieso nicht konstruktiv ist, erlaube ich mir eine ebenfalls nicht konstruktive Antwort: Die Minister sind täglich irgendwo unterwegs und können sich deshalb kaum vorstellen, was ein gewöhnlicher Aufenthalt überhaupt ist Zwinkernd
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AbuFarook
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 09.05.2006 um 11:48:24
 
Meine Frage soll nicht konstruktiv sein ?!!, dann glaube ich wohl, dass Sie nicht daran interssiert sind, Kritik über deutsche Politiker zu hören, denn die Frage ist wohl ganz klar und subjektiv.  Dass sich die Minister zusammensetzen, um dem Einbürgerungstourismus ein Ende zu setzen und dabei die Unterschiede zwischen den einzelnen Ländern bezüglich Einbürgerungekriterien nicht auf dem Tisch haben, dürfte äußerst lächerlich sein.  Was haben sie überhaupt mit ihrem mageren Beschluß erzielt ?!!, etwa neue Hürden für die Einbürgerung festgelegt ?!!, ist damit der Einbürgerungstourismus beendet ? :  Nein, überhaupt nicht, denn die Ausländer werden heute noch ein Bundesland aussuchen wollen, wo ihre AB-Zeiten angerechnet werden, na also, wo sind die gemeinten erreichten Standards bei der Einbürgerung, die einen Einbürgerungstourismus stoppen sollen ???!!!
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chij
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Antwort #3 - 09.05.2006 um 20:02:15
 
Hi,

AbuFarook schrieb am 09.05.2006 um 09:41:34:
Hallo Kollegen,

ich wundere mich, wie bei der letzten Innenministerkonferenz von einer Einigung über Einbürgerungsverfahren gesprochen wurde, wobei sich die Minister nur darauf einigten, dass es in Zukunft einheitliche Kurse bei allen Bundesländern gibt.  Was ist mit der Interpretation des Gesetzes ?, warum haben sich die Minister nicht darauf geeinigt ?, Hätten sie sich etwa nicht darauf einigen sollen, dass der Begriff " Gewöhnlicher Aufenthalt " bei allen Bundesländern gleich ausgelegt wird ?

Ich verstehe es nicht, weiß jemand von Euch vielleicht, ob eine solche Einigung in den nächten hundert Jahren vorgesehen ist ????!!!!!


Die Herren Minister und Senatoren haben ja keine Gesetztesänderungen bzw. Verordnungen verfasst, sondern nur eine (neue) Richtung vorgegeben. Mit den Details wird sich die entsprechende Arbeitsgruppe beschäftigen. Lies doch mal die entsprechende Pressemitteilung. Wenn in der Gesetzesvorlage, die Bundestag und Bundesrat vorgelegt wird, immer noch nichts zum Thema "gewöhnlicher" Aufenthalt steht, können wir uns hier aufregen und über die "nächsten hundert Jahre" diskutieren. Alles andere wäre bis dahin nur eine Spekulation.

Viele Grüße

chij
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 12.05.2006 um 17:52:23
 
chij schrieb am 09.05.2006 um 20:02:15:
Hi,


Die Herren Minister und Senatoren haben ja keine Gesetztesänderungen bzw. Verordnungen verfasst, sondern nur eine (neue) Richtung vorgegeben.


Hallo Chij,

können einige der Vereinbarungen von Herren Minister und Senatoren (z.B. Einführung der Einbürgerungskurse oder Bewertung des erforderlichen Sprachniveaus) auch ohne einer Gesetztesänderung bundeseinheitlich umgesetzt werden?

Danke im Voraus
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chij
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #5 - 13.05.2006 um 15:42:25
 
chap schrieb am 12.05.2006 um 17:52:23:
Hallo Chij,

können einige der Vereinbarungen von Herren Minister und Senatoren (z.B. Einführung der Einbürgerungskurse oder Bewertung des erforderlichen Sprachniveaus) auch ohne einer Gesetztesänderung bundeseinheitlich umgesetzt werden?


Hi Chap,

davon gehe ich aus. Definitiv benötigt wird eine Gesetzesänderung, wie Ralf bereits in einem anderen Thread geschrieben hat, für die Herabsetzung der max. Höhe der tolerierbaren Geldstrafen von 180 auf 90 Tagessätze. Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass auch der obligatorische Besuch eines Einbürgerungskurses als Voraussetzung für die Einbürgerung im Gesetz festzuhalten wäre. Die Details der Bewertung des Sprachniveaus oder die Einführung von irgendwelchen Wissenstests werden auch jetzt, wie wir alle wissen, BL-intern geregelt. Also könnte so Einiges auch ohne eine Gesetzesänderung bundeseinheitlich umgesetzt werden, indem:
  • sich die zuständigen Behörden der Bundesländer mal grundsätzlich einigen
  • die neuen/angepassten Regeln durch 16 identische Verordnungen besiegelt werden


oder siehst Du das anders?

Viele Grüße

chij
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chap
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 15.05.2006 um 17:12:16
 
chij schrieb am 13.05.2006 um 15:42:25:
Hi Chap,

davon gehe ich aus. Definitiv benötigt wird eine Gesetzesänderung, wie Ralf bereits in einem anderen Thread geschrieben hat, für die Herabsetzung der max. Höhe der tolerierbaren Geldstrafen von 180 auf 90 Tagessätze. Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass auch der obligatorische Besuch eines Einbürgerungskurses als Voraussetzung für die Einbürgerung im Gesetz festzuhalten wäre. Die Details der Bewertung des Sprachniveaus oder die Einführung von irgendwelchen Wissenstests werden auch jetzt, wie wir alle wissen, BL-intern geregelt. Also könnte so Einiges auch ohne eine Gesetzesänderung bundeseinheitlich umgesetzt werden, indem:
  • sich die zuständigen Behörden der Bundesländer mal grundsätzlich einigen
  • die neuen/angepassten Regeln durch 16 identische Verordnungen besiegelt werden


oder siehst Du das anders?

Viele Grüße

chij


Hallo chij,

ich sehe es genauso wie Du. Aber meinst Du, dass die zuständigen Behörden der Bundesländer sich in diesen Fragen noch nicht grundsätzlich geeinigt haben? Smiley
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Ralf
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Antwort #7 - 15.05.2006 um 17:43:48
 
Nicht die Behörden müssten sich einigen, sondern die Innenministerien müssten eine einheitliche Linie an ihre Behörden vorgeben. Wie allgemein bekannt ist, gibt es ja bisher teilweise erhebliche Abweichungen in der Praxis.

Diese Abweichungen sind immer da möglich, wo eine Frage im Gesetzestext Spielräume für eine Auslegung lässt, als Beispiel sei hier nur mal der "gewöhnliche Aufenthalt" oder die "Gegenseitigkeit" genannt, Beispiele dafür finden sich genügend im Forum. Ein weiteres Problem ist die Tatsache, dass es bisher keine einheitlichen Verwaltungsvorschriften gibt, denn die StAR-VwV bedürfen schon durch die letzte Gesetzesänderung zum 1.1.2005 einer Neufassung, zumindest für die neuen Gesetzestexte, und dazu bedarf es der Zustimmung des Bundesrates. Wie wir wissen, haben aber auch die bisherigen Verwaltungsvorschriften genug "Lücken" gehabt, diese gilt es nun zu schließen.
Wenn die Bundesländer in Form der Innenminister sich wirklich mal einig sind, könnte das sogar klappen. Allerdings ist zu befürchten, dass die Arbeit in den Behörden dadurch nicht einfacher wird, wenn die Vorschriften noch umfangreicher werden als bisher.

Ein weiteres Problem: Selbst die dickste Verwaltungsvorschrift kann gar nicht alle denkbaren Konstellationen jedes möglichen Einzelfalles abdecken, es werden immer mal wieder Fragen auftauchen, die hier nicht geklärt sind. Je kleinlicher aber die Regeln sind, desto schwieriger wird es dann sein, ungewöhnliche Fälle zu beurteilen, weil eben die nötigen Handlungsspielräume nicht mehr vorhanden sind. Ich persönlich bin daher kein Freund von haarkleinen Regelungen.  
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Antwort #8 - 15.05.2006 um 17:54:04
 
chij schrieb am 13.05.2006 um 15:42:25:
Ich bin mir nicht sicher, aber ich denke, dass auch der obligatorische Besuch eines Einbürgerungskurses als Voraussetzung für die Einbürgerung im Gesetz festzuhalten wäre.


So eine Voraussetzung bedeutet, dass BRD angeblich keine Lust hat
hochqualifizierte Ausländer einzubürgern:  diejenigen, die arbeiten, werden kaum Zeit dafür haben (auch das Verzichten auf die bisherige Staatsangehörigkeit erfordert ein paar Jahre). Ich kann es mir kaum vorstellen, dass z.B. ein Professor, der in BRD schon seit 15 Jahren lebt, so einen Kurs besucht statt zu Hause zu arbeiten.
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chij
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Antwort #9 - 15.05.2006 um 18:39:04
 
Hi Ralf,

Ralf schrieb am 15.05.2006 um 17:43:48:
Nicht die Behörden müssten sich einigen, sondern die Innenministerien müssten eine einheitliche Linie an ihre Behörden vorgeben. Wie allgemein bekannt ist, gibt es ja bisher teilweise erhebliche Abweichungen in der Praxis.


Ich glaube, Chap und ich meinten jeweils die Ministerien als die obersten Behörden des Staates Zwinkernd Es ist schon klar, dass es nicht die Einbürgerungsbehörden sind, die sich einigen müssen.

Zitat:
Ein weiteres Problem: Selbst die dickste Verwaltungsvorschrift kann gar nicht alle denkbaren Konstellationen jedes möglichen Einzelfalles abdecken, es werden immer mal wieder Fragen auftauchen, die hier nicht geklärt sind. Je kleinlicher aber die Regeln sind, desto schwieriger wird es dann sein, ungewöhnliche Fälle zu beurteilen, weil eben die nötigen Handlungsspielräume nicht mehr vorhanden sind. Ich persönlich bin daher kein Freund von haarkleinen Regelungen. 

einverstanden! In vielen kleineren Fragen haben die Behörden ihren Spielraum, und das ist auch im Wesentlichen ok so. Ob nun die eine Behörde die Sprache in einem Rollenspiel und die andere z.B. in einem schriftlichen Test prüft, ist im Prinzip egal. Das wurde ja auch beim Treffen der Innenminister und -Senatoren so beschlossen. Natürlich muss nicht jede kleinste Lücke mit einer Verwaltungsvorschrift geschlossen werden. Wichtig ist nur, und da sind wir uns glaube ich alle einig, dass die ganz groben Unterschiede - Gegenseitigkeit, gewöhnlicher Aufenthalt - ausgebügelt werden. Oder eben dass nicht einzelne Bundesländer in Eigenregie komplizierte schriftliche Wissenstests einführen, während in den anderen Ländern schon die halbwegs richtige Antwort bei der Frage nach dem Staatsoberhaupt ausreichend ist. Das war auch letztendlich der Auslöser der Gespräche auf der Zugspitze.
Und ob nun die eine Behörde die Urkunde feierlich und die andere weniger feierlich überreicht, muss in der Tat nicht unbedingt vereinheitlich werden.

uberlin schrieb am 15.05.2006 um 17:54:04:
So eine Voraussetzung bedeutet, dass BRD angeblich keine Lust hat
hochqualifizierte Ausländer einzubürgern:  diejenigen, die arbeiten, werden kaum Zeit dafür haben (auch das Verzichten auf die bisherige Staatsangehörigkeit erfordert ein paar Jahre). Ich kann es mir kaum vorstellen, dass z.B. ein Professor, der in BRD schon seit 15 Jahren lebt, so einen Kurs besucht statt zu Hause zu arbeiten.


@Uberlin:
nun, dass Warten auf die Entlassung aus der alten Staatsangehörigkeit kann man sicherlich auch einem hochqualifizierten Berufstätigen zumuten, man muss ja nicht gleich den Job während des Entlassungsverfahrens aufgeben. Und ich bin mir absolut sicher, dass es auch für hier sehr lang lebende und besonders gut integrierte Ausländer die Möglichkeit geben wird, schnell und unkompliziert die erforderliche Bescheinigung zu erhalten. Also erst abwarten, was konkret bei der ganzen Sache rauskommt, und nicht gleich fast populistisch der Bundesrepublik "Unlust" (bei was auch immer) unterstellen.
BTW: BRD ist keine offizielle Abkürzung für Bundesrepublik Deutschland.

Viele Grüße

chij
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Antwort #10 - 15.05.2006 um 18:58:28
 
chij schrieb am 15.05.2006 um 18:39:04:
Hi Ralf,


Ich glaube, Chap und ich meinten jeweils die Ministerien als die obersten Behörden des Staates Zwinkernd Es ist schon klar, dass es nicht die Einbürgerungsbehörden sind, die sich einigen müssen.


So ist es...  Smiley
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Antwort #11 - 15.05.2006 um 19:01:34
 
uberlin schrieb am 15.05.2006 um 17:54:04:
So eine Voraussetzung bedeutet, dass BRD angeblich keine Lust hat
hochqualifizierte Ausländer einzubürgern:  diejenigen, die arbeiten, werden kaum Zeit dafür haben (auch das Verzichten auf die bisherige Staatsangehörigkeit erfordert ein paar Jahre). Ich kann es mir kaum vorstellen, dass z.B. ein Professor, der in BRD schon seit 15 Jahren lebt, so einen Kurs besucht statt zu Hause zu arbeiten.


"Bei entsprechenden Vorkenntnissen kann die Überprüfung auch ohne die in der Regel obligatorische Kursteilnahme erfolgen."

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Antwort #12 - 16.05.2006 um 23:17:53
 
Mit ist überhaupt nicht klar, warum über solche Einbürgerungsmassnahmen so viel diskutiert, als ob alle in BRD (ist ja kein offizieller Text  Zwinkernd) lebenden Ausländer nur
davon träumten den Deutschen Pass zu kriegen. 7 tausend Einbürgerungen in Berlin im Jahr 2005 bei ca. 350 taus. Ausländer (davon 2/3 mehr als 10 Jahre hier). Für so wenige Leute bracuht man kein neues Gesetz, "Vorläufige Anwendungshinweise" (300 Seiten) würden schon reichen  Kuss
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