ich hoffe, ich kriegs richtig hin! Ansonsten bitte ergänzen/korrigieren!
Hi tuyet,
sicher muss jemand, der genügend Einkommen nachweisen kann (also wohl ca. 350.- mtl. übrig hat, das soll überall etwas verschieden sein, bei Eurem Haushalt ca. 900.-+Miete + 350.- mindestens.) eine
VE abgeben, hier evtl. Ehegatte oder seine Eltern oder beide -also mit Verdienstbesch. + Mietvertrag + Personalausweis.
Ein Einladungsschreiben mit Begründung, Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses und evtl. des kirchl. Trauungstermins und der standesamtl. Heirat zuvor sind wohl nötig. Manchmal will die Behörde dies bereits für die
VE sehen.
Krankenversicherung abschließen (Hanse-Merkur, provisit-Visum, etc. auch online) und bescheinigen lassen.
Falls der Ausländer einlädt: beglaubigte Passkopie inkl.
AE - Kopie.
Alles am Besten 3 x kopieren und 1 Kopie behalten, und nach Vn schicken.
Wenn die Eltern des Gatten einladen, dessen Geburtsurkunde (einf. Kopie) nicht vergessen. Manchmal will man in der dt. Botschaft nochmal auch die einfache Passkopie des dt. Einladers, Mietvertrag, Einkommensnachweise. Wenns nicht peinlich ist vor der vn. Verwandtschaft, könnte man auch dies gleich mitschicken - oder bei Bedarf an die Botschaft faxen.
Dort gilt dann:
http://www.hanoi.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/mb__besuchsreisen.htmlAntragstellung persönlich in der Visaabteilung der Botschaft (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr).
Es können nur vollständige Anträge angenommen werden.
Folgende Unterlagen sind als Orginale oder beglaubigte Fotokopien einzureichen:
vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular (2-fach); das Formular ist bei der Botschaft erhältlich und kann auf deutsch, vietnamesisch, englisch und französisch ausgefüllt werden
vietnamesischer Reisepass des Antragstellers; der Pass muss von seinem Inhaber unterschrieben sein
3 aktuelle Passbilder mit hellem Hintergrund
schriftliche Urlaubsgenehmigung des Arbeitgebers des Antragstellers, sofern der Antragsteller in einem Beschäftigungsverhältnis steht;Verpflichtungserklärung nach § 68
AufenthG gem. dem bundeseinheitlichen Formular der Ausländerbehörden mit Unterschriftsbeglaubigung und Bonitätsprüfung durch die Ausländerbehörde am Wohnort des Verpflichtungserklärenden. Das Formular ist im Original mit einer zusätzlichen Fotokopie abzugeben. Das Original wird dem Antragsteller nach erfolgter Visaerteilung ausgehändigt und ist von ihm auf der Reise mitzuführen.
Beglaubigte Fotokopie des Reisepasses des Einladenden, sofern der Einladende nicht die dt. Staatsangehörigkeit besitzt. Hierbei ist insbesondere auch die Aufenthaltsgenehmigung mit abzulichten.
Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis der einladenden und der eingeladenen Person belegen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.); wenn keine Verwandtschaft besteht, ist ersatzweise eine schriftliche Erklärung der einladenden Person über den Hintergrund der Einladung beizufügen.
Krankenversicherung, Deckungssumme mindestens 30.000 Euro
Flug-Reservierungsbestätigung (Systemausdruck des Reisebüros)Kopie des Reisepasses des Antragstellers (Seite 4)
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Dies wird Ihnen mündlich von unserem Schalterpersonal mitgeteilt.Gebühr € 35,00 (zu zahlen in USD)
Falls Onkel+Gattin noch jung sind, kanns trotz allem in Vn abgelehnt werden...
Viel Glück
thom