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Besuchsvisum für vietnamesische Verwandte (Gelesen: 2.264 mal)
tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.05.2006 um 10:00:53
 
Hab mal wieder eine Frage  Zwinkernd

Die Ehefrau (sie Vietnamesin mit AE für 1 Jahr, verheirtet mit einem Deutschen)
möchte gern zur kirchlichen Hochzeit ihren Onkel mit seiner Frau einladen.
Wie müssen wir vorgehen um ein Besuchsvisum zu beantragen?
ABH? Verpflichtungserklärung? Wenn ja wieviel Einkommen wäre Vorraussetzung ( 3-Personen-Haushalt). Brauchen wir irgendwelche Papiere? Und muß von Vietnam aus von den Verwandten irgendwas unternommen werden?
Und wie ist das mit der Einladung, muß die schriftlich irgendwo vorgelegt werden?

Sind mal wieder ziemlich viele Fragen, aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen.

1000 Dank Tuyet
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 05.05.2006 um 11:03:51
 
ich hoffe, ich kriegs richtig hin! Ansonsten bitte ergänzen/korrigieren!

Hi tuyet,
sicher muss jemand, der genügend Einkommen nachweisen kann (also wohl ca. 350.- mtl. übrig hat, das soll überall etwas verschieden sein, bei Eurem Haushalt ca. 900.-+Miete + 350.- mindestens.) eine VE abgeben, hier evtl. Ehegatte oder seine Eltern oder beide -also mit Verdienstbesch. + Mietvertrag + Personalausweis.
Ein Einladungsschreiben mit Begründung, Nachweise des Verwandtschaftsverhältnisses und evtl. des kirchl. Trauungstermins und der standesamtl. Heirat zuvor sind wohl nötig. Manchmal will die Behörde dies bereits für die VE sehen.
Krankenversicherung abschließen (Hanse-Merkur, provisit-Visum, etc. auch online) und bescheinigen lassen.
Falls der Ausländer einlädt: beglaubigte Passkopie inkl. AE - Kopie.
Alles am Besten 3 x kopieren und 1 Kopie behalten, und nach Vn schicken.

Wenn die Eltern des Gatten einladen, dessen Geburtsurkunde (einf. Kopie) nicht vergessen. Manchmal will man in der dt. Botschaft nochmal auch die einfache Passkopie des dt. Einladers, Mietvertrag, Einkommensnachweise. Wenns nicht peinlich ist vor der vn. Verwandtschaft, könnte man auch dies gleich mitschicken - oder bei Bedarf an die Botschaft faxen.

Dort gilt dann: http://www.hanoi.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/mb__besuchsreisen.html
Antragstellung persönlich in der Visaabteilung der Botschaft (Öffnungszeiten: Montag bis Freitag, 8.30 Uhr bis 11.30 Uhr).
Es können nur vollständige Anträge angenommen werden.
Folgende Unterlagen sind als Orginale oder beglaubigte Fotokopien einzureichen:
vollständig ausgefülltes, unterschriebenes Antragsformular (2-fach); das Formular ist bei der Botschaft erhältlich und kann auf deutsch, vietnamesisch, englisch und französisch ausgefüllt werden
vietnamesischer Reisepass des Antragstellers; der Pass muss von seinem Inhaber unterschrieben sein
3 aktuelle Passbilder mit hellem Hintergrund
schriftliche Urlaubsgenehmigung des Arbeitgebers des Antragstellers, sofern der Antragsteller in einem Beschäftigungsverhältnis steht;
Verpflichtungserklärung nach § 68 AufenthG gem. dem bundeseinheitlichen Formular der Ausländerbehörden mit Unterschriftsbeglaubigung und Bonitätsprüfung durch die Ausländerbehörde am Wohnort des Verpflichtungserklärenden. Das Formular ist im Original mit einer zusätzlichen Fotokopie abzugeben. Das Original wird dem Antragsteller nach erfolgter Visaerteilung ausgehändigt und ist von ihm auf der Reise mitzuführen.
Beglaubigte Fotokopie des Reisepasses des Einladenden, sofern der Einladende nicht die dt. Staatsangehörigkeit besitzt. Hierbei ist insbesondere auch die Aufenthaltsgenehmigung mit abzulichten.
Urkunden, die das Verwandtschaftsverhältnis der einladenden und der eingeladenen Person belegen (Geburtsurkunde, Heiratsurkunde etc.); wenn keine Verwandtschaft besteht, ist ersatzweise eine schriftliche Erklärung der einladenden Person über den Hintergrund der Einladung beizufügen.
Krankenversicherung, Deckungssumme mindestens 30.000 Euro
Flug-Reservierungsbestätigung (Systemausdruck des Reisebüros)
Kopie des Reisepasses des Antragstellers (Seite 4)
Im Einzelfall kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein. Dies wird Ihnen mündlich von unserem Schalterpersonal mitgeteilt.
Gebühr € 35,00 (zu zahlen in USD)

Falls Onkel+Gattin noch jung sind, kanns trotz allem in Vn abgelehnt werden...

Viel Glück
thom
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.05.2006 um 11:41:29
 
Danke für die schnelle Antwort.

Die Miete würde in dem Falle wegfallen, da sie ien eigenes haus haben.
Standesamtlich geheiratet haben sie ja schon in Vietnam, es handelt sich jetzt nur noch um die kirchliche Trauung.
Die Einzuladenden sind schon beide über 50, kann es da trotzdem Probleme geben?
Wie ist das mit den ca. 350 eus, ist das für eine Person oder für 2 Personen gerechnet oder reicht eine VE für beide?
Und das Einladungsschreiben, wird das formlos gemacht?

Danke Tuyet
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #3 - 05.05.2006 um 12:08:17
 
hi tuyet,
hast Recht, für zwei brauchts mehr, wohl mindestens 650.- beim Ehepaar, die ganz genauen Anforderungen sind wohl verschieden und kenne ich nicht.
Grundbuchauszug oder, wenn neu erworben, wenigstens Kaufvertrag fürs Haus statt Mietvertrag.
Dass es hier um die kirchliche Trauung geht, hab ich verstanden, sie wird plausibel, weil die Heiratsurkunde ja noch "frisch" ist, also trotzdem beifügen.
Einladungsschreiben formlos.
Probleme kanns auch bei Leuten über 50 geben. Deshalb alles so sorgfältig wie möglich machen.
tschau
thom
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tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 05.05.2006 um 12:51:19
 
Ok, vielen Dank Thom.

Ich seh zwar schwarz, weil 650 eus haben sie sicherlich nicht übrig, weil Frau arbeitslos und Mann nur Rente+ geringen Nebenverdienst,aber wir werden es einfach mal versuchen. Mehr als schiefgehen kanns ja nicht  Zwinkernd

Hat es einen Einfluß, wenn die Einzuladenden selber genügend Geld haben, um ihren Aufenthalt zu finanzieren? Oder muß die VE auf jeden Fall gemacht werden?

Tuyet
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #5 - 05.05.2006 um 13:10:37
 
hallo tuyet,
mit VE einladen oder der VE beitreten können auch Eltern des Pärchens oder andere - so gings vielleicht.

Eine Kaution gibts, glaub ich, obwohl Vietamesen immer wieder davon sprechen, für Dt nicht (gibts in Dk), auch in den Visabestimmungen ist davon keine Rede. Das eigene Einkommen der Eingeladenen spielt m.E. keine Rolle.
Grüss
thom
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thom
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 09.05.2006 um 00:10:07
 
hi tuyet,
ich lese gerade einen Beitrag von mick, dass es für Euch vielleicht doch Alternativen für die VE gibt:

"Und dafür ist das Einkommen Deiner Schwiegermutter [die Eingeladene]
irrelevant. Es kommt auf Euer Einkommen an. Ggf. gibt
es da Alternativen zum regelmäßigen Einkommen. Spar-
buch mit Sperrvermerk, Bargeldhinterlegung bei der
ABH, Bankbürgschaft - wäre mit der zuständigen ABH
zu klären
. "
in
Sonstiges zum Thema Ausländerrecht/wieviel Einkommen für eine Einladung
Grüße
thom
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