Hallo alle zusammen,
ich habe eine dringende Frage, geht um folgendes:
mein Aufenthaltsstatus ist freiwillige Ausreisepflicht, ich erwarte aber im November eine OP im Krankenhaus, vor dieser OP muss noch jede Woche Behandlungen durchgeführen lassen, ich weiß nicht, ob jemand Erfahrung hat, und mir vielleicht erklären kann, wie das funktioniert.
Es ist nicht vorstellbar, wenn ich die Behandlung in China durchführe, einerseits die hohe Kosten, anderer Seits haben die Ärzte in Deutschland mich seit einem Jahr behandelt ( wegen eines schweren Unfalls), daraus haben sie auch meisten Erfahrungen.
Das Klima beim
ABH ist gerade nicht so schön, käme in diesem Fall §25 Satz 4 Aufenthaltsgesetzes vielleicht in Frage, wenn ich freiwillig ausreisepflicht bin.
Es wird mich freuen, wenn jemand mir dabei helfen kann.
Vielen Dank