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"Permanent Residence" für Ausländer (Gelesen: 2.436 mal)
Ego
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Per aspera ad astra


Beiträge: 25

Lübeck, Schleswig-Holstein, Germany
Lübeck
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag "Permanent Residence" für Ausländer
29.04.2006 um 20:33:45
 
Liebe Mitbürger,

ich bin Deutscher und mit einer indonesische Staatsbürgerin hier in Deutschland verheiratet (seit 10/1993). Hier in Deutschland besitzt meine Frau die Niederlassungserlaubnis (ihre frühere unbefristete Aufenthaltsberechtigung).

Ich als deutscher Ehemann habe in Indonesien leider keinerlei Aufenthaltsrechte. Das soll sich aber ändern.


Die dortige Selbsthilfegruppe ist im Kontakt mit Parlamentsabgeordneten in Jakarta, da das Ausländergesetz auch in Bezug zu bi-nationalen Mischehen geändert werden soll. Ebenso die Rechtsstellung bi-nalischer Mischehenkinder.

Wir wurden von einer deutschsprechenden Indonesierin um folgendes gebeten die der Gruppe angehört:

"Wenn Sie uns einen Gefallen tun koennten: wir brauchen Informationen ueber "Permanent Residence" fuer Auslaender (besonders die Ehepartner) in Deutschland."

Auch die Rechtsstellung der Kinder solcher bi-naytionalen Ehen sollen wir nach Jakarta weitermailen, damit die deutschen Verhältnissen dem Parlamentsabgeordeten dort erklärt werden kann, der sich für eine Änderung im Sinne einer Verbesserung der Rechtsstellung des ausländischen Ehegatten starkmacht.

Nun habe ich natürlich vorher das Board etc. abgesucht, aber nichts richtig treffendes gefunden oder ist dies der "§ 9 Niedererlassungserlaubnis" der für Ehegatten gilt?

Wer kann fachkundig helfen ?

Trotz der vielen Arbeit freue ich mich auf eine schnelle Antworten und sage schon jetzt vielen DAnk..
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Vielen Dank für die Antworten

Ihr

Ego
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 29.04.2006 um 21:00:52
 
Hab's mal hierher verschoben, da das eigentlich eher was allgemeines
ist.

Den Begriff "Permanent Residence" gibt es natürlich hier im deutschen
Ausländerrecht nicht. Aber gemeint ist sicher ein Daueraufenthaltsrecht
das auch nicht irgendwie eingeschränkt ist. Dies ist dann eben -wie du
da richtig vermutest - die Niederlassungserlaubnis.

Ich hoffe ich hab deine Frage überhaupt richtig gedeutet?
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 02.05.2006 um 11:06:07
 
Hallo Ego,

nur so ein Tipp - hoffentlich hilft er. Versuch es mal hier: www.verband-binationaler.de

Zumindest ein Anruf oder eine Nachfrage dort können vielleicht nicht schaden - eventuell können die Dir weitere Empfehlungen geben.


=schweitzer=
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Ego
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Per aspera ad astra


Beiträge: 25

Lübeck, Schleswig-Holstein, Germany
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Schleswig-Holstein
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 02.05.2006 um 15:14:33
 
Vielen Dank für den Hinweis!

Ich schaue auch dort einmal.
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Vielen Dank für die Antworten

Ihr

Ego
 
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