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Verreisen in EU mit Kind ohne Pass möglich? (Gelesen: 2.210 mal)
Samurai
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Beiträge: 40
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Verreisen in EU mit Kind ohne Pass möglich?
27.04.2006 um 19:46:18
 
Hallo,

ich weiß nicht ob ich hier im richtigen Forum bin.
Ich versuche momentan für meinen Sohn einen Reisepass zu beantragen, aber der Vater stellt sich quer.....ich bräuchte dafür seine Unterschrift und eine Kopie seines Passes, da er Ausländer ist (wir sind getrennt seit letztem Jahr und er hat 2 jahre visa in seinem pass)

Er verweigert mir das aber .

Meine Frage, kann ich mit meinem Sohn innerhalb der EU nur mit seiner Geburtsurkunde reisen oder brauche ich unbedingt den Pass ?

Und was kann ich machen, dass der Vater meines sohnes unterschreibt ?

Bzw. ich überlege mir das alleinige Sorgerecht zubeantragen - denn das wird immer so weiter gehen ....

DAnn hätte ich noch eine Frage bzügl. der Sorgerechtsteilung - wir waren niemals verh. - hätte die vor einem Gericht stattfinden müssen?
oder reicht da eine beglaubigte Abschrift vom Jugendamt ?

und dann wäre da noch...da der Vater damals erst falsche Angaben gemacht hat, und die dann in einer Verbesserung noch mal beglaubigt wurden, allerdings OHNE meine Unterschrift, sondern nur mit der Unterschrift des damaligen BEamten, der Zeugin und des Vaters.........ist das dann rechtsgültig ? ohne die Unterschrift der Mutter, also meiner?

bitte antwortet mir schnell, bin schon am Verzweifeln...... Ärgerlich Schockiert/Erstaunt Griesgrämig
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 27.04.2006 um 19:54:24
 
Es geht hier um mehrere Dinge. Habs daher mal hierher verschoben.
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Guenter
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 28.04.2006 um 17:21:19
 
Offensichtlich habt Ihr ein gemeinsames Sorgerecht, damit müssen alle wesentlichen entscheidungen gemeinsam getroffen werden. Hierzu zählen auch Reisen ins Ausland. Würdest Du also ohne Zustimmung des Vaters mit dem Kind ins Ausland reisen, würdest Du Dich der Kindesentziehung strafbar machen.
Für die Sorgerechtserklärung reicht eine entsprechende Erklärung vor dem Jugendamt. Ob so eine Erklärung durch einseitige Korrekturen, die am eigentlichen Inhalt der Erklärung nichts ändern, dadurch unwirksam wird, wage ich zu bezweifeln, kann aber letztendlich nur ein Gericht entscheiden.
Dir bleibt somit nur der Weg, beim Gericht das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Hierfür wirst Du aber trifftige Gründe vorbringen und belegen müssen, z. B. permanente Verweigerung von Unterschriften nur aus Schikane, gekoppelt mit Nichtwahrnehmung seiner Sorgepflicht.
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Abu
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Beiträge: 2.772

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #3 - 30.04.2006 um 00:09:02
 
Guenter schrieb am 28.04.2006 um 17:21:19:
Dir bleibt somit nur der Weg, beim Gericht das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Hierfür wirst Du aber trifftige Gründe vorbringen und belegen müssen, z. B. permanente Verweigerung von Unterschriften nur aus Schikane, gekoppelt mit Nichtwahrnehmung seiner Sorgepflicht.

Es muß nicht direkt das alleinige Sorgerecht beantragt werden. Es kann auch lediglich das alleinige Entscheidungsrecht in der strittigen Sache beantragt werden. Vgl. § 1628 BGB:
Zitat:
Gerichtliche Entscheidung bei Meinungsverschiedenheiten der Eltern
Können sich die Eltern in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten der elterlichen Sorge, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen, so kann das Familiengericht auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Übertragung kann mit Beschränkungen oder mit Auflagen verbunden werden.

Abu
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