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Rechte des EU- Bürgers (Gelesen: 2.488 mal)
evija_bruvele
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Rechte des EU- Bürgers
19.04.2006 um 12:40:07
 
Hallo, zusammen blumenstrauss

habe ein Problem- komme aus Lettland und möchte einen Kosovo- Albaner heiraten. Ich studiere in Deutschland und habe mehrere Minijobs. Weiss jemand, ob ich, mit Hilfe meiner Gasteltern, ohne Probleme meinen Freund einladen und hier mit ihm leben kann oder werde ich Schwierigkeiten mit der Ausländerbehörde haben? Fragezeichen
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evija_bruvele
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung mit einem Kosovo-Alban
Antwort #1 - 19.04.2006 um 12:05:18
 
Meinen Freund habe ich vor 5 Jahren kennengelernt. Dass das so lange dauert, hätte keiner von uns beiden geglaubt. Doch jetzt endlich wollen wir zusammen sein und nicht nur uns über Semesterferien sehen. Ich wohne und studiere  zwar in Deutschland, bin aber keine deutsche. Ich komme nämlich aus Lettland.
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evija_bruvele
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 19.04.2006 um 12:10:55
 
Das erschwert die ganze Situation. Dazu kommt noch, dass ich nicht genug verdiene, um eine Verpflichtungserklärung für mein Freund zu schreiben. Gut dass ich meine Gasteltern habe, die wollen uns helfen aber ich weiss es nicht, ob das genügen wird, weil sie für mein Freund völlig fremde Personen sind. Wir können und nicht überlegen, was besser, einfacher wäre- eine Heirat hier in Deutschland oder in Kosovo. Wer kann mir helfen?! unentschlossen
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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 19.04.2006 um 12:25:56
 
Hallo,

in Deinem Fall wäre eine Eheschließung in Lettland oder im Kosovo sicher sinnvoller als in Deutschland. Dann hättet ihr nämlich drei Eheschließungsrechte (Kosovo, Lettland und Deutschland zu beachten)

Ob ihr dann allerdings in Deutschland zusammenleben dürft, hängt davon ab ob ihr ausreichend Existenzmittel habt, um Freizügigkeit nach dem FreizügG/ EU in Anspruch nehmen zu können Zwinkernd

Und irgendwas gabs dann noch bei Studenten aus der EU zu beachten  unentschlossen

ronny hälts deswegen für sinnvoll die Beiträge abzutrennen und in das EU-Recht zu verschieben Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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evija_bruvele
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.04.2006 um 12:32:34
 
Das glauben wir auch. Das Problem ist, dass wir, in Lettland, keine Bootschaft von Ex- Jugoslavien haben. Alles ist so kompliziert, dass es schlimmer nicht mehr geht. Wie ich schon gesagt habe, wollen meine Gasteltern uns helfen. Aber ob das klappt, weiss keiner. Ich hoffe, dass wir einen Weg finden werden..  Zwinkernd
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Oldenburg
Niedersachsen
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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #5 - 19.04.2006 um 12:59:28
 
ronny schrieb am 19.04.2006 um 12:25:56:
* ronny hälts deswegen für sinnvoll die Beiträge abzutrennen und in das EU-Recht zu verschieben Zwinkernd


Ralf auch.
Da hier auch bereits ein Thread eröffnet war, habe ich es daran angehängt.

@evija_bruvele: Bitte eigene Sachverhalte nicht wahllos an bestehende fremde Threads anhängen, wenn die Ausgangslage nicht vergleichbar ist.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 12.05.2006 um 08:43:11
 
evija_bruvele schrieb am 19.04.2006 um 12:32:34:
Das glauben wir auch. Das Problem ist, dass wir, in Lettland, keine Bootschaft von Ex- Jugoslavien haben. Alles ist so kompliziert, dass es schlimmer nicht mehr geht. Wie ich schon gesagt habe, wollen meine Gasteltern uns helfen. Aber ob das klappt, weiss keiner. Ich hoffe, dass wir einen Weg finden werden..  Zwinkernd


Wenn ich es richtig sehe, dann darfst Du einstweilen in Deutschland nur beschränkt arbeiten. http://www.aufenthaltstitel.de/stichwort/eu_beitritt_2004.html

Ggf. solltest Du ein Erwägung ziehen, Dein Studium in Großbritannien fortzusetzen, dort gibt es für lettische Staatsbürger und im Zweifel auch für deren Ehepartner keine Arbeitsmarktbeschränkungen.

Gruß, ULF
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