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Heirat, ALG II, Soz.- und Krankenversicherung (Gelesen: 4.251 mal)
Mariko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Heirat, ALG II, Soz.- und Krankenversicherung
13.04.2006 um 14:53:35
 
Hallo.
Ich werde meine ausländische Verlobte dieses Jahr in D heiraten.
Ich bin allerdings momentan ALG II - Bezieher.
Meine Fragen: Ab wann kann eventuell (falls die Jobsuche länger dauern sollte) auch ALG II für meine Verlobte beantragt werden? Oder geht das erst nach der Eheschließung.
Wie erhält sie eine Sozialversicherungsnummer?
Wie kann sie in die gesetzliche Krankenversicherung aufgenommen werden?

Geht das alles schon mit Visumsvergabe oder nur nach der Hochzeit?

Vielleicht kann mir ja jemand mitteilen wo ich an weitere Infos kommen kann.

Vielen Dank erstmal

marc
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Ghalbi
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Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Heirat, ALG II, Soz.- und Krankenversicherung
Antwort #1 - 13.04.2006 um 16:43:43
 
Hallo marc,

also erstmal wird deine Verlobte nicht nach D zum Heiraten kommen können, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Oder wie denkst du, dass du hier heiraten kannst.

Zu anderen Fragen sind zum Teil schon in anderen Thread die Antworten ausführlich geschildert worden.

Würde dir empfehlen etwas darin zu stöbern - da sind schon eine Menge Infos.

Viele Grüße
Ghalbi
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 15.04.2006 um 01:03:43
 
Ghalbi schrieb am 13.04.2006 um 16:43:43:
also erstmal wird deine Verlobte nicht nach D zum Heiraten kommen können, wenn der Lebensunterhalt nicht gesichert ist. Oder wie denkst du, dass du hier heiraten kannst.

In dem ein Dritter eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat...?

Abu
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 15.04.2006 um 10:53:02
 
Abu schrieb am 15.04.2006 um 01:03:43:
In dem ein Dritter eine Verpflichtungserklärung abgegeben hat...?


na ja, wenn das mal akzeptiert wird ?!  hä?


DonCamillo
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Mariko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #4 - 15.04.2006 um 15:27:51
 
Schade,

ich dachte hier qualifizierte Hilfe zu erhalten.
Der Aufenthalt, das Visum und die Heirat sind nämlich NICHT an die Einkommensverhältnisse gekoppelt.

Aber vielleicht kann ich ja jetzt aufklären, habe mich mitlerweile anderswo schlau gemacht:

KV automatisch nach Heirat.
SV ebenso.
ALG II nach Heirat, durch Veränderungen in der Bedarfsgemeinschaft.

Zu eurer Entschuldigung ist anzuführen, dass die ABH durchaus einen Ermessensspielraum hat. Dies gilt allerdings (wie bereits angeführt) nicht für die Einkommesverhältnisse und damit verbundene Verweigerung des Visums.
Das wäre nämlich Gesetzeswidrig.

Das Visum ist übrigens bereits erteilt worden.

Aber schön, dass es dieses Forum gibt.

Gruß

m

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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 15.04.2006 um 17:21:05
 
marc du hast mit deinen erkundigungen recht.alg2 nach der einreise ,krankenversicherung über familienversicherung und rentenversicherungsausweis über die krankenkasse beantragen.
wieso kam eigentlich die idee zustande,dass bei h4 kein visum erteilt wird und die frau somit nicht einreisen kann?
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Ghalbi
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Beiträge: 384

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 15.04.2006 um 18:21:20
 
Hallo Marc,

Zitat:
Das Visum ist übrigens bereits erteilt worden.


aus deinem ersten posting geht aber nichts hervor, dass das Visum bereits erteilt ist.

Es gibt in deinem Fall zwei verschieden Möglichkeiten einer Einreise.

Familiennachzugsvisum - hat hast du nicht unrecht, wenn du ausführst, dass da nicht von Einkommen abhängig ist.

Das Heiratsvisum jedoch schon. Denn vor der Heirat bist du ja nicht unterhaltspflichtig und somit müsste der Lebensunterhalt deiner zukünftigen Ehefrau gesichert sein - aber eben nicht durch staatliche Leistungen.

Viele Grüße
Ghalbi
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 15.04.2006 um 18:23:28
 
Besser gesagt. das Familiennachzugsvisum ist zwar nicht an Einkommen geknüft, kann aber bei dir nicht zutreffen, weil du ja noch nicht verheiratet bist.

Zwinkernd
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Mariko
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #8 - 15.04.2006 um 19:04:49
 
Ja,

also:
Die Verpflichtungserklärung habe ich selber, trotz ALG II, abgeben können.
Also die Erklärung, dass ich für den Fall hafte, dass meine Verlobte sich entschließt nicht heiraten zu wollen, in Deutschland bleiben würde und Leistungen vom ehem. Sozialamt beantragen würde.

Wie gesagt, haben die Sachbearbeiter einen gewissen Spielraum.

Das Visum ist tatsächlich erst nach dem Posting erteilt worden....quasi als Ostergeschenk.
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Arkha
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #9 - 15.04.2006 um 23:50:28
 
Zuesrt Herzliche Glückwunsche!!!

Hier geschilderte Fall zeigt ja wieder die Zustände in ABHs. Ich frohe mich für Dich Mariko, aber rechtlich gesehen, dürfte deine Verpflichtungserklärung von ABH nicht akzeptiert werden dürfen.

Das ist seit Jahren meine Kritik an die ABHs. Die Mitarbeiter sind zu schlecht geschult, werden kaum kontrolliert (1 Fachaufsichtsperson für 400-500 Mitarbeiter). Dadurch haben sie "zu viel" Ermessensfreiraum.

Ich kenne dutzende von Fällen, wo ein AG erteilt oder verlängert wurde, obwohl es gesetzlich verbotten war und umgekehrt.

Und so lange die ABHs bei Kommunen angesiedelt sind, statt ein Landesdienst zu sein, wird es sich kaum was ändern.
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"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 16.04.2006 um 00:15:38
 
Sorry ist zwar keine Sachdiskussion, aber ich kann das ned so stehen
lassen hier.

Arkha schrieb am 15.04.2006 um 23:50:28:
Das ist seit Jahren meine Kritik an die ABHs. Die Mitarbeiter sind zu schlecht geschult, werden kaum kontrolliert (1 Fachaufsichtsperson für 400-500 Mitarbeiter).

Ich hasse nix so sehr wie pauschale Vorurteile und dazu noch gemischt
mit falschen Zahlen.

Mag sein dass es solche Relationen gibt (1 Fachaufsicht für 400-500 Sb.)
Ist aber sicher nicht die Regel. Aus meiner Praxis kenne ich da ganz
andere Dimensionen.

Arkha schrieb am 15.04.2006 um 23:50:28:
Und so lange die ABHs bei Kommunen angesiedelt sind, statt ein Landesdienst zu sein, wird es sich kaum was ändern.

Aha, dann würde sicher über Nacht alles besser werden. Träum mal weiter.

geschlossen , da der Fall wohl abgeschlossen ist. Ggf. new topic im Userforum
aufmachen.
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