Hallo an alle,
ich studiere in Bayern und komme aus der Slowakei (neu-EU Mitgliedstaat).
Ich weiß inzwischen schon SEHR VIEL
über die bekannte 90/180 Tage Regelung, allerdings immer noch nicht genug...
Wie definiert man eine "Beschäftigung" ??? Oder ist das, was so eingeschränkt gestattet ist, "Erwerbstätigkeit" ???
Mein Problem - ich habe die Möglichkeit, ein "internship" (ich weiß nicht ob es ganz richtig wäre, es als Praktikum zu übersetzen) bei einer europäischen Institution in München zu machen (also keine "deutsche Firma").
Dies würde 4 Monate in Vollzeit dauern, Lohn würde ich keinen bekommen, nur etwas wie "Aufwandsentschädigung" - 500 EUR im Monat. Die zuständige Dame hat gemeint, es handelt sich da nicht um Arbeit, da man auch keinen "Arbeitsvertrag" unterschreibt oder was Ähnliches...
Das Problem ist, ich jobbe schon jetzt neben dem Studium und da das Ganze erst im Sept anfängt, werde ich ganz sicher nicht mehr die erforderlichen Tage zur Verfügung haben.
Also wie ist das jetzt ??? Zählt sowas als Beschäftigung oder nicht ?? Es hängt auch ziemlich mit meiner Fachrichtung zusammen, obwohl mehr damit was ich in der Slowakei im Hauptstudium studiert habe als damit, was ich jetzt im Rahmen von meinem Promotionsstudium mache
(obwohl, da lassen sich auch Zusammenhänge erkennen)...
oder muss ich das Arbeitsamt bitten, mir ein Erlaubnis für das Internship auszustellen ??? (und vielleicht eine Absage riskieren
)
was meint ihr ?