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Formular für NE? (Gelesen: 1.620 mal)
GeorgH.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Formular für NE?
25.03.2006 um 18:08:34
 
Hallo zusammen!

Eine kurze Frage:

Muss das Formular "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung" auch für die Beantragung einer Niederlassungserlaubnis vorgelegt werden?

Danke,
Georg.
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Mick
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Antwort #1 - 25.03.2006 um 18:25:22
 
Hi,
das ist sicher ein veralteter Vordruck, es gibt ja nicht mehr
den Oberbegriff "Aufenthaltsgenehmigung", sondern "Aufent-
haltstitel".
Ich würde vorschlagen, dass Du es mit "Deiner" ABH klärst.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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GeorgH.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #2 - 25.03.2006 um 18:37:17
 
Hallo Mick,

ja sorry. Ich meine natürlich "Aufenthaltstitel". Denkst Du, das Formular muss für die Erteilung einer NE vorgelegt werden? Im Einladungschreiben für einen Termin bei der ABH wird nämlich, neben der üblichen Unterlagen, nicht ausdrücklich danach verlangt...
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Mick
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Antwort #3 - 25.03.2006 um 19:33:04
 
Hi,
ein Antrag wird schon benötigt, möglicherweise auch der. Aber
es ist offen, wie Eure ABH es händelt. Möglicherweise wird der
Antrag auch mit den Daten ausgedruckt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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