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Fassungslos und verzweifelt. (Gelesen: 5.578 mal)
schnickschnack
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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24.03.2006 um 14:14:56
 
Ich brauche euren Rat.
Ich bin 39 Jahre alt und deutscher Staatsbürger.Am 12.12.2005 habe ich meine Frau ,eine seit 13 Jahren geduldete Kosovo Albanerin geheiratet.Wir sind nun schon seit 4 Jahren zusammen und dachten das sich ihr Aufenthaltsstatus dadurch verbessern würde.Es hat sich jedoch garnichts verändert.Im Gegenteil.Durch die Heirat sind wir in einen anderen Landkreis gezogen und man hat ihr bei dem hier zuständigen Arbeitsamt das Arbeitslosengeld gesperrt da Sie mit einer Duldung nicht dem Arbeitsmarkt zu verfügung steht und somit keinen Anspruch hätte.In ihrer Duldung steht ein Stempel(Erwerbstätigkeit nicht gestattet).Gearbeitet hat Sie in Ihrem Landkreis bis zum 1.8.2005.Dort bekam Sie auch Arbeitslosengeld.Papiere um einen Pass zu beantragen hat Sie nicht da das alles in Ihrer Heimat verbrannt ist.

Darf das Ausländeramt ihr die Arbeitsgenemigung nicht geben?

Haben wir durch die Heirat überhaubt irgendwelche Vorteile?

Kann Sie jetzt Sozialhilfe beantragen?
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 24.03.2006 um 14:49:12
 
Hi,

hat Deine Frau nach der Heirat schon mal einen neuen Aufenthaltsstatus beantragt? Warum ist sie weiterhin geduldet?

Ich vermute, dass der "alte" Landkreis ihr "aus Versehen" weiterhin Leistungen gezahlt hatte wegen Reformchaos zum Jahreswechsel 2004/05. Das ist aber nicht das Verschulden Deiner Frau! Solange sie die Duldung hat, bleiben ihr leider nur Asylbewerberleistungen. Das ist halt durch den Umzug blöderweise rausgekommen...

Gruß,
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dete
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
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Antwort #2 - 24.03.2006 um 15:25:36
 
der freund meiner tochter hat aber auch noch die duldung ohne arbeitserlaubnis und bekommt h4.
bekommst du h4?wenn ja lebt ihr in einer bg und deiner frau steht,wenn sie kein alg2 bekommt,steht ihr sozialgeld zu. kv über dich in familienversicherung.
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 24.03.2006 um 15:39:58
 
@ schnickschnack

Erzähl vielleicht auch mal, was die ABH denn so sagt, warum
sie angeblich keine Aufenthaltserlaubnis bekommen kann.

Wurde bereits ein ANtrag abgelehnt?

Büdde mehr Input tippse
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #4 - 24.03.2006 um 15:41:09
 
aus den Bearbeitungshinweisen z. §7 SGB 2:
Zitat:
- Ausländer... sind anspruchsberechtigt, soweit ihnen aufgrund arbeitsgenehmigungsrechtlicher Vorschriften der Zugang zum Arbeitsmarkt nicht verwehrt ist.
- Asylbewerber und ausreisepflichtige, geduldete Personen erhalten ... keine Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende.


Wer als geduldeter trotzdem Alg2 bekommt, hat Glück gehabt (das wird die Mehrheit sein, weil die Jobcenter es nicht blicken  Zwinkernd ) oder beim Antrag gemogelt...

Ausgangsfrage ist für mich: Weshalb hat die Frau von schnickschnack überhaupt noch die Duldung?
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Mick
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #5 - 24.03.2006 um 16:05:09
 
schnickschnack schrieb am 24.03.2006 um 14:14:56:
Papiere um einen Pass zu beantragen hat Sie nicht da das alles in Ihrer Heimat verbrannt ist.


Hi,
das dort oben dürfte doch wohl das Kernproblem hier sein. Sie
wird nachweisen müssen, inwieweit sie sich intensiv um die Aus-
stellung eines Passes bemüht. Andernfalls wird eine Grundvoraus-
setzung für die Erteilung der AE nicht erfüllt.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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dete
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Antwort #6 - 24.03.2006 um 16:05:49
 
weder gemogelt,noch glück gehabt.wir haben die folgenden artikel ausgedruckt und den antrag zugefügt.

Da er aber trotzdem zur Bedarfsgemeinschaft nach § 7 Abs. 2 und 3 gehört,
hat er m.E. wie die Tochter und das Kind Anspruch auf SGB II (ggf. Sozialgeld),
vgl. Leitfaden Sozialleistungen für MigrantInnen und Flüchtlinge
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/Ru-106.pdf
(pdf 1,3 MB) Seite 37

Ralf Rothkegel Richter am BVerwG teilt diese Auffassung, siehe
http://www.akademie-virtuell.de/gdcms/files/file.asp?file=20050218_1351_ClassenF...
Seite 4

voraussetzung ist bei h4

-
Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende



§ 7 Berechtigte

(1) Leistungen nach diesem Buch erhalten Personen, die

1. 

das 15. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben,

2. 

erwerbsfähig sind,

3. 

hilfebedürftig sind und

4. 

ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben

(erwerbsfähige Hilfebedürftige). Ausländer haben ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland und erhalten Leistungen nach diesem Buch, wenn die Voraussetzungen nach § 8 Abs. 2 vorliegen; dies gilt nicht für Leistungsberechtigte nach § 1 des Asylbewerberleistungsgesetzes. Aufenthaltsrechtliche Bestimmungen bleiben unberührt.

(2) Leistungen erhalten auch Personen, die mit erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Dienstleistungen und Sachleistungen werden ihnen nur erbracht, wenn dadurch

1. 

die Hilfebedürftigkeit der Angehörigen der Bedarfsgemeinschaft beendet oder verringert,

2. 

Hemmnisse bei der Eingliederung der erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beseitigt oder vermindert

werden.
nichts mit mogeln. Zwinkernd
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Abu
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #7 - 24.03.2006 um 17:21:21
 
schnickschnack schrieb am 24.03.2006 um 14:14:56:
Am 12.12.2005 habe ich meine Frau ,eine seit 13 Jahren geduldete Kosovo Albanerin geheiratet.

Und wie ging das ohne Pass?

Abu
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schnickschnack
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 24.03.2006 um 20:22:51
 
Für die Heirat reichte ein abgelaufener Kinderausweis.Kaum zu glauben aber war.
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schnickschnack
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 24.03.2006 um 21:41:25
 
Hallo Zusammen,
Meine Frau ist seit 16 Jahren in Deutschland geduldet.Wir haben am 12.12.2005 geheiratet.(Ich bin deutscher Staatsbürger)Für die Heirat reichte Ihr abgelaufener Kinderausweis.Desweiteren haben wir noch eine Geburtsurkunde und einen Nachweiß vom Serbischen Amt das ihre albanischen Papiere nicht mehr auffindbar sind.
Reichen diese Vorraussetzungen um eine Auffenthaltsgenehmigung und somit Arbeitsgenehmigung zu erhalten?

Gruß und schon mal Danke für eure Antworten
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 24.03.2006 um 21:50:38
 
Bitte ned 5 x das gleiche aufmachen bzw ähnlich. Das verwirrt alle!

Und ein klein wenig Geduld wäre auch angebracht  Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 25.03.2006 um 09:08:50
 
Hi schnickschnack,

also mit Heiratsurkunge, Geburtsurkunde und einem Nachweis über die verlorenen Papiere würde ich unbedingt bei der ABH vorsprechen und die AE beantragen. Durch die Heirat hat sich die Lage Deiner Frau ja grundlegend verändert. Vielleicht springt allein deswegen ja schon was Neues raus und es bleibt nicht bei der "alten" Duldung. Unter diesen neuen Bedingungen könnt ihr dann ja auch gleich beim Jobcenter wieder vorsprechen.

@dete:
Es ist mir schon klar, dass einige Geduldete Alg2 beziehen. Das begegnet mir täglich wieder. Ich mache da den Betroffenenen keinen Vorwurf!! Die Bearbeitungshinweise sind die Handlungsanweisungen für Alg2-Kollegen. Wer sie kennt (und das ist das Problem), muss ihren Alg2-Antrag wegen der  Duldung zunächst ablehnen. Zunächste sind Viele (im Nachgang zum Reformchaos zum 01.01.05 Alg+Ausländerrecht) in den Alg2-Bezug gekommen. Da hat man sich nur aufs Geldauszahlen konzentriert...und das rächt sich jetzt bei Vielen, die dann auf einmal doch Ablehnungen bekommen.

Gruß,
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Antwort #12 - 25.03.2006 um 09:39:53
 
wir haben unseren antrag aber erst ende november 2005 gestellt.also nichts mehr mit kinderschuhen und reformwahn.da dürften ja wohl die krassesten kinderkrankheiten geheilt gewesen sein. Zwinkernd
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Antwort #13 - 26.03.2006 um 10:17:39
 
Zitat:
da dürften ja wohl die krassesten kinderkrankheiten geheilt gewesen sein.

Das wär zu schön um wahr zu sein...Derzeit läuft die nächste Programmumstellung und die neue Regierung bringt eine Änderung nach der andern raus. Man hechelt also den Anweisungen nur so hinterher...aber das wäre schon wieder ein anderes Thema...

Gruß,
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