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Artikel 6 GG? Einreisesperre auf 2007 befristet (Gelesen: 28.426 mal)
Nykita
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24.03.2006 um 08:04:51
 
Hallo Ihr Lieben!

Ich bin am Boden zerstört.
Meine Frage: Soll ich klagen oder nicht?

Die Geschichte:
mein Mann (Kosovare) wurde im Jahr 2002 aus Deutschland abgeschoben

im Jahr 2005 (Oktober) machte er den Fehler, dass er mich für ein paar Tage besuchen kommen wollte, bevor er in sein Heimatland zurückkehrt (er war zu der Zeit in Schweden - legal) und wir dann im Kosovo heiraten.
- in Deutschland wurde er, als er gerade am Busbhf ankam, kontrolliert und er hatte keine Erlaubnis, sich hier aufzuhalten.
- Verhandlung - Verurteilung (4 Monate Bewährung)
- er hatte eine GÜB zur freiwilligen Ausreise

ich habe die Abschiebekosten aus dem Jahr 2002 vor dem 1. Antrag auf Befristung beglichen

- 1. Versuch auf Befristung der Einreisesperre: gescheitert, da wir ja auch in Kosova heiraten können (Einreisesperre von Baden-Württemberg aus - da er sich dort damals 1998 als Flüchtling meldete)

- wir heirateten im Kosovo

- 2. Versuch auf Befristung der Einreisesperre nach Heirat - nun der Brief, der mich umhaut --> es wird befristet, aber auf den 13.2.2007

Unser Anwalt rät uns zu klagen. Aber will er dies, weil er nur die Dollarzeichen sieht, oder haben wir eine Chance, dass mein Mann dann ein paar Monate früher kommen kann? Laut Anwalt besteht eine 50:50 Chance.

Mein Mann ist kein Krimineller. Er hat im Oktober diesen Fehler gemacht, wurde dafür aber auch bestraft. Dann ist er freiwillig ausgereist.
Der Herr in Karlsruhe - der eigentlich mit der Sache aus dem Jahr 2002 betraut ist, lässt die Angelegenheit vom Oktober derart mit einfließen.

Ich bin verzeweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Natürlich ist uns klar, dass sein Besuch nicht rechtens war, aber dafür haben wir gebüßt, es war bis jetzt auch kein Zuckerschlecken. Nur diese Behandlung, als sei mein Mann ein Schwerverbrecher macht uns fertig.
Mann, wir wissen, dass es nicht richtig war. Aber uns derart von einer Familie abzuhalten. Das kann doch nicht wahr sein.  unentschlossen

Wer kann mir Tipps geben, ob ich nun Klage einreichen soll oder nicht?

Ich bitte dringlichst um Antwort.

Bitte!

Nykita

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Antwort #1 - 24.03.2006 um 08:12:40
 
die entscheidung ob klage oder nicht, kann dir keiner abnehmen
das müßt ihr schon selbst entscheiden
bedenke nur, dass auch klageverfahren sich monatelang hinziehen können
so dass das jahr bis er einreisen darf dann evtl. schon fast rum ist

Zitat:
wir wissen, dass es nicht richtig war.

dann hättet ihr das nicht tun sollen - die gefahr erwischt zu werden ist immer da
pech gehabt
Zitat:
Aber uns derart von einer Familie abzuhalten. Das kann doch nicht wahr sein

es hindert dich niemand daran, die familie derweil im kosovo zu leben (obwohl das natürlich nicht in eurem sinne ist - verständlicherweise)
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Antwort #2 - 24.03.2006 um 08:30:45
 
Danke ChicaLoca!

wie ich soeben bereits geschrieben habe, wissen wir, dass es Bullshit war! Da ich sowieso schon verzweifelt bin, danke ich dir, dass du mich noch einmal darauf hingewiesen hast!  unentschlossen

Dass es im Endeffekt unsere Entscheidung ist: Weiß ich auch! Das war ja nicht meine Frage! Meine Frage war, ob jemand Erfahrungen darin hat und denkt, dass eine Chance besteht!  Zwinkernd Hierbei hast du mir ja eine Antwort geben können, danke dafür!

Und dass ich meinen Lebensmittelpunkt und Aufenthaltsort nach Kosova verlagern kann: DANKE! Auch ich habe bereits darüber nachgedacht! Nur dumm, dass ich hier einen Kredit wegen der Abschiebekosten abbezahlen muss und dafür monatlich mindestens 270,- auf dem Konto haben muss. Ich suche mir dann einfach einen Job, in dem ich in Kosova mindestens 550,- verdiene - denn ich muss ja dort auch noch meine Familie ernähren (es tut auch nichts zur Sache, dass die Arbeitslosigkeit im Schnitt 60% beträgt). Aber die wenigen Arbeitgeber warten sicherlich nur auf mich!

Wie ich aus deiner Einschätzung herauslese, denkst du wohl auch, dass es nur wirtschaftliche Gründe hat, warum wir unser Leben hier aufbauen wollen. Danke dafür! Das höre ich nicht zum ersten Mal und ich finde es beschämend, dass es eine Meinung ist, die der Großteil der Bevölkerung vertritt. Anscheinend haben zu viele Menschen schindluder betrieben - wir dürfen das nun mit ausbaden.
Gäbe es dort einen Arbeitsplatz für mich und für meinen Mann - würde ich hier alles aufgeben und dorthin gehen.
Aber nun für 1 Jahr nach Kosova ziehen - ohne Job - hier dann einen Schufaeintrag kassieren (da ich den Kredit ja nicht abbezahlen kann - es warten manchmal 1000 Leute auf ein und denselben Job) - dann große Probleme zu haben, wieder herzukommen, denn ohne Job keine Wohnung und ohne Wohnung keinen Job - wow - super Aussichten!

ChicaLoca - muchas gracias para tu ayuda!

Liebe Grüße,
Nykita

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Antwort #3 - 24.03.2006 um 08:35:17
 
Hi nykita,

ich fasse mal zusammen :

Abschiebung 2002

Illegale Einreise 2005

Das sind eigentlich Gründe für eine unbefristete Einreisesperre. Davon mußt Du mal ausgehen Zwinkernd

Eheschließung 2005 und dann 2006 Befristung auf knapp ein Jahr, also bis Anfang 2007. Bei dieser Entscheidung hat sicherlich zu Euren Gunsten der Art. 6 GG eine Rolle gespielt.

Besser kann es kaum laufen, was willst Du mit einer Klage noch erreichen ?

IMHO kann bei der heutigen Überlastung der Gerichte eine Klage länger dauern als die bereits verfügte Beristung Zwinkernd

Spar Dir das Geld Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #4 - 24.03.2006 um 08:40:12
 
Hallo Ronny!

DAnke für deine Einschätzung!

Und wie ist es dann mit der Beantragung des Visums zur FZF? Da könnte es doch wieder zu einer längeren Wartezeit, vielleicht sogar zur Ablehnung kommen.

Aber wenn die sehen, dass ich geklagt habe, um alles zu tun, was ich tun kann, kommen sie vielleicht auch endlich von ihren fixen Ideen runter. Obwohl ich finde, dass eine Wartezeit von etwa 1 Jahr, bis man dann endlich daran denken kann, vielleicht nun die Befugnis bekommen zu können, miteinander zu leben, schon Ausdruck genug ist für die Liebe, die uns verbindet.

Ich weiß einfach nicht, ob es nicht später wieder Probleme gibt. Eben wegen der nicht sofort befristeten Einreisesperre. Ich habe einfach Angst.

Kannst du mich ein wenig verstehen?

Grüße,
Nykita
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Antwort #5 - 24.03.2006 um 08:48:17
 
Zitat:
Kannst du mich ein wenig verstehen?


Sicher, aber es ist doch auch eine Geldfrage. Du wirst die Kohle in dem Jahr für Telefonate, Flüge etc. pp sowieso noch brauchen Zwinkernd

Und dass eine unterlassene Klage als Desinteresse angesehen werden könnte würde ich in den Bereich Märchen einreihen wollen Zwinkernd

Weder die ABH noch die Botschaft ließe sich durch eine (letztlich fruchtlose ) Klage positiv oder negativ beeinflussen. Bedenke auch, dass solange das Verfahren läuft über eine Wiedereinreise auch nicht entschieden werden wird Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #6 - 24.03.2006 um 09:10:20
 
Hallo Ronny!

Vielen Dank für deine Antwort! Das hilft mir schon mal sehr weiter.

Ich bin auch am Überlegen, ob der Anwalt eben nun klagen will, weil er ja Moneten dafür erwarten kann.

Und stimmt schon, das Geld kann ich gut brauchen, für all die Flüge, Te.rechnungen etc.

Ich danke dir für deine Einschätzung!

Grüße,
Nykita
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Antwort #7 - 24.03.2006 um 10:46:56
 
es ist mir schon klar, dass du nicht im kosovo leben willst
würde ich sicherlich auch nicht wollen

du kannst hier nur keine "bauchpinseleien" erwarten, die evtl. falsche hoffnungen schüren - dafür sind diese themen hier viel zu ernst und geholfen ist euch damit auch nicht
natürlich ist das nicht immer schön zu lesen

fakt ist in eurem fall, dass die einreisesperre schon zu euren gunsten nachträglich befristet wurde
auch wenn das trotzdem für euch persönlich ein langer zeitraum ist (= auch verständlich)

m.e. ist eine klage rausgeschmissenes geld, was du für flüge zu deinem mann besser gebrauchen kannst
außerdem sind klagen sehr sehr zeitaufwendig
da ist das jahr der einreisesperre evtl. schon rum, bevor das gericht eine entscheidung getroffen hat

es ist durchaus möglich, dass dein mann schon vor ablauf der einreisesperre einen antrag auf ein visum zur familienzusammenführung stellt
dann kann er zeitnah das visum erhalten und einreisen
sollte kein problem darstellen

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havay6882
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Antwort #8 - 24.03.2006 um 11:11:44
 
hallo,

kannst du mir sagen, wie lange das gedauert hat, bis du einen bescheid bekommen hast und das alles bearbeitet wurde?
hab nämlich das gleiche problem.
kann dir allerdings nicht viel weiter helfen. ich meine nur, dass die behörden allergisch reagieren, wenn ein anwalt eingeschaltet wird, kann mich aber natürlich auch täuschen.

wünsch euch auf jeden fall viel glück.
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Antwort #9 - 24.03.2006 um 11:33:09
 
havay6882 schrieb am 24.03.2006 um 11:11:44:
.. ich meine nur, dass die behörden allergisch reagieren, wenn ein anwalt eingeschaltet wird, kann mich aber natürlich auch täuschen. 

da täuscht du dich tatsächlich

es ist das tägliche brot einer jeden ABH, dass sie mit anwälten zu tun hat
das ist ganz normal und schreckt den sachbearbeiter weder ab noch reagiert einer darauf allergisch
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Antwort #10 - 24.03.2006 um 15:42:05
 
Hallo ChicaLoca!

Bauchpinseleien habe ich weiß Gott nicht erwartet. Ich bin alt genug, um zu wissen, dass dies, was war, nicht in Ordnung war.
Habe in meinem Leben immer auf darauf geachtet, eine klare Linie zu verfolgen.

Es hat nur einfach einen ziemlich wunden Punkt getroffen. Denn Belehrungen jeglicher Art fruchten nicht, wie auch, mir ist es selbst bewusst, wie dumm das war.

Konstruktive Ratschläge - und das hat Ronny in meinen Augen gebracht - waren, was ich mir wünschte.

Ich glaube mittlerweile, mich entschieden zu haben.

Ich hoffe sehr, dass wir mit unserem Anwalt wenigstens das Visum zur FZF für Mitte Februar 2007 hinbekommen.

Bin noch immer wie benebelt.
1 Jahr ist lang.
Und ich bin nunmal emotional.

Aber ich danke dir für deinen Ratschlag chicaL.

Woher hast du eigentlich deinen nick?

Liebe Grüße und ich danke euch von Herzen für eure Tipps!

Ihr habt mir bei meiner Entscheidungsfindung geholfen!

Danke

Nykita
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Antwort #11 - 24.03.2006 um 15:46:11
 
havay6882 schrieb am 24.03.2006 um 11:11:44:
hallo,

kannst du mir sagen, wie lange das gedauert hat, bis du einen bescheid bekommen hast und das alles bearbeitet wurde?
ich meine nur, dass die behörden allergisch reagieren, wenn ein anwalt eingeschaltet wird, kann mich aber natürlich auch täuschen.

wünsch euch auf jeden fall viel glück.


Hallo Havay

Es hat zwischen 10 Tagen und 2 Wochen gedauert, bis der Bescheid bei unserem Anwalt einging.

Was deine Einschätzung der Behörden angeht: Bin überhaupt nicht deiner Meinung. Ich denke vielmehr, dass es sehr normal ist, wenn man einen Anwalt einschaltet. Gerade auch deshalb, weil ein Anwalt Akteneinsicht hat. Dies hat man als Privatperson nicht. Tja, und manchmal kann der Anwalt auch das Ruder rumreißen. Manchmal...

Viel Glück - schreibst du...
Glück, Havay, brauchen wir nicht. Wir müssen nur irgendwie das Jahr überstehen.
Und ich hoffe, dass die Tränen irgendwann nicht mehr fließen und ich einfach nur an die Zukunft mit meinem Mann denken kann.

Grüße,
Nykita
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Antwort #12 - 24.03.2006 um 16:31:47
 
hallo, noch ein kleiner tip: wenn es um die anwaltskosten geht, kannst du in der rechtsantragstelle des zuständigen verwaltungsgerichts einen antrag auf prozesskostenhilfe stellen und in dem fall der bewilligung die klage einreichen. dieses ist kostenlos und prozesskostenhilfe wird gewährt 1. wenn du die finanziellen kriterien erfüllst + 2. wenn erfolgsaussichten bestehen. womit du eine gratis-vorab-prognose vom zuständigen richter hättest (im falle einer ablehnung mangels erfolgsaussicht) oder PKH bewilligt wird und du dann klagen kannst.

beste grüße und viel erfolg, uli
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Antwort #13 - 25.03.2006 um 06:43:15
 
Guten Morgen, Uli

Dank dir für den Tipp

Grüße,
Nykita
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Antwort #14 - 27.03.2006 um 23:37:11
 
Hallo,

ich habe das alles hinter mir, mit der Klage und es hat bei mir bis jetzt ca.
3 Jahre gedauert und auch viel Geld gekostet.

Allein die Wiedersprüche bei der Ausländerbehörde haben immer bis zu
10 Monate Bearbeitungs Zeit gedauert und dann ist die nächste Instanz, das
Regierungspräsidium auch dort hat es wieder so lange gedauert und dann
habe ich auch wieder ca. 8 Monate auf einen Termin beim Verwaltungsgericht
gewartet.

Und bei der Verhandlung, wollten wir einen Vergleich machen, aber die ABH
ist nicht darauf eingegangen. Die Verhandlung hat 1 Stunde gedauert und es
kam zu keinem Urteilsspruch, die Richter haben sich zur Beratung zurück
gezogen und ich warte seit 3 Wochen auf das Ergebnis. Mein Anwalt hat mir
gesagt, das wäre jetzt eine Ermessenssache. hä?

Also ich würde die aus allen meinen Erfahrung von einer Klage abraten, das
geht an die Nerven und ein Jahr geht schnell vorbei, spare das Geld und reise
öfters in den Kosovo. Vor allem Glaube ich nicht, das Du in einem Jahr schon
vorm Verwaltungsgerichts stehst.

Alles Gute Karolina


Vielleicht kann mir aber auch jemand was zu dem Thema noch sagen:

a) Wie lange kann es dauern bis vom Verwaltungsgericht das Urtei kommt?

b) Und wenn unsere Antrag abgelehnt wird, kann ich dann noch mal wiederspruch erheben?

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Antwort #15 - 27.03.2006 um 23:54:17
 
hallo zusammen, ich würde vielleicht erst mal gucken, welches verwaltungsgericht zuständig wäre/ist - da soll es ja unterschiede geben! naja, die meisten sind schon recht langsam nach meiner erfahrung, aber einzelne schnelle richterINNEN habe ich auch schon erlebt. frag doch mal deinen anwalt, nykita, ob der absehen kann, wen du erwischst (aus manchen geschäftsverteilungsplänen kann mensch das ersehen) und wie der das einschätzt. oder du versuchst es über die PKH (prozesskostenhilfe), dann siehst du am aktenzeichen, wo du gelandet bist, und kannst dann deinen anwalt konkret fragen.

karolina, wie lange das dauert, weiß ich nicht... ruf doch mal bei der zuständigen geschäftsstelle bzw. dem richter direkt an. das du nichts hörst, kann auch daran liegen, dass irgend wer seit tagen daran tippt oder die zuständigen kanzleikräfte krank sind...

bei einer ablehnung kannst du antrag auf zulassung der berufung beantragen beim oberverwaltungsgericht. findet sich - wenn das urteil denn dann kommt - in der rechtsbehelfsbelehrung.

grüße und gute nacht, uli
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Antwort #16 - 28.03.2006 um 07:16:15
 
Liebe Karolina!
Puh...auch eine sehr lange Zeit für euch. Ich kann gut verstehen, wie es dir nun geht.
Ich denke, ich habe mich bereits entschieden, nicht zu klagen. Dank eurer zahlreichen posts ist mir klar geworden, dass es hier vielmehr um die daraus entstehenden Einkünfte des RA geht, als um die nochmalige Befristung der Einreisesperre meines Mannes.

Ausserdem habe ich den Bescheid des zuständigen SB in Karlsruhe bekommen und wenn dieser auch an der Verhandlung teilnähme - oder seine Vertreter - dann ist mir schon jetzt klar, dass die Klage abgewiesen wird. Er will uns eine Lektion erteilen. Es steht schwarz auf weiß im Bescheid und mein GEfühl sagt mir, es ist wirklich besser, dies nun so hinzunehmen und mehr darauf hinzuarbeiten (hoffentlich hilft der Anwalt dabei), dass dann nach der Befristungszeit das Visum zeitnah ausgestellt werden kann und wir nicht erst dann damit anfangen.

@Rain Vielen Dank für deine HInweise!

Drückt mir die Daumen, dass in dem Anwalt ein Anwaltsherz schlägt und er es mir hilft, die Sache mit dem Visum gut zu erledigen. Auch wenn er daran vielleicht nicht so viel verdient, wie er es mit einer Klage tun würde.

Ansonsten würde ich mir einen anderen Anwalt suchen müssen.

Puh.. darin liegt nun meine Aufgabe...

Alles liebe euch!
Und danke nochmal!
Nykita
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Antwort #17 - 28.03.2006 um 07:23:48
 
wozu braucht ihr im visaverfahren einen anwalt ?

ihr habt den bescheid mit der befristung, du bist deutsche staatsangehörige
dein mann soll 3 monate vor ablauf der einreisesperre den visumantrag stellen
dann dürfte alles zeitlich hinhauen

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Antwort #18 - 28.03.2006 um 14:01:00
 
Danke ChicaLoca!

Ich dachte schon, dass ein Anwalt notwendig sein würde...

hab am Do einen Termin - dann werden wir sehen. Wahrscheinlich will er michüberzeugen, zu klagen. Aber dann entziehe ich ihm das Mandat. Ich glaube, er ist nur hot auf das Geld.
Aber bis jetzt hat er nicht viel für uns erreicht..

Nun, aber danke vielmals für die Info mit den 3 Monaten!

Grüße,
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Antwort #19 - 28.03.2006 um 14:20:01
 
Was mir hier immer mehr negativ auffällt ist, dass es anscheinend einige Leute ganz dringend brauchen noch mal Salz in die Wunden von Hilfesuchenden zu streuen.  Nykita und ihrem Mann ist klar, dass sie mit seiner illegalen Einreise Mist gebaut haben und das es nicht richtig war. Ihr das immer und immer wieder aufs Brot zu schmieren hat schon etwas von Sadismus und hilft niemanden weiter. Schon mal etwas von Mitgefühl gehört oder verliert man den im Büroalltag? Also wirklich schämt euch, ihr wollt doch helfen und nicht euren Frust an eh schon traurigen Menschen rauslassen  Ärgerlich

Wer schon einmal in der Situation war, lange Zewit ohne seinen Partner auskommen zu müssen, wird meinen Ärger verstehen. Sich dann auch noch blöde Sprüche oder besonders schlaue Belehrungen anhören zu müssen ist einfach  nur nervig.

Grüsse
Shonya
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Antwort #20 - 28.03.2006 um 14:35:04
 
Shonya2 schrieb am 28.03.2006 um 14:20:01:
Was mir hier immer mehr negativ auffällt ist, dass es anscheinend einige Leute ganz dringend brauchen noch mal Salz in die Wunden von Hilfesuchenden zu streuen. Nykita und ihrem Mann ist klar, dass sie mit seiner illegalen Einreise Mist gebaut haben und das es nicht richtig war. Ihr das immer und immer wieder aufs Brot zu schmieren hat schon etwas von Sadismus und hilft niemanden weiter. Schon mal etwas von Mitgefühl gehört oder verliert man den im Büroalltag?

öhm Wen meinst du dabei Fragezeichen Es ging eigentlich mehr darum, ihr unnötige Kosten zu ersparren. Oder verstehe ich kein Deutsch mehr?
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Antwort #21 - 28.03.2006 um 15:10:33
 
Shonya2 schrieb am 28.03.2006 um 14:20:01:
Was mir hier immer mehr negativ auffällt ist, dass es anscheinend einige Leute ganz dringend brauchen noch mal Salz in die Wunden von Hilfesuchenden zu streuen.  Nykita und ihrem Mann ist klar, dass sie mit seiner illegalen Einreise Mist gebaut haben und das es nicht richtig war. Ihr das immer und immer wieder aufs Brot zu schmieren hat schon etwas von Sadismus und hilft niemanden weiter. Schon mal etwas von Mitgefühl gehört oder verliert man den im Büroalltag? Also wirklich schämt euch, ihr wollt doch helfen und nicht euren Frust an eh schon traurigen Menschen rauslassen  Ärgerlich

Wer schon einmal in der Situation war, lange Zewit ohne seinen Partner auskommen zu müssen, wird meinen Ärger verstehen. Sich dann auch noch blöde Sprüche oder besonders schlaue Belehrungen anhören zu müssen ist einfach  nur nervig.

Grüsse
Shonya


das ging ja wohl offensichtlich in meine richtung
aber den schuh werde ich mir nicht anziehen - denn er passt nicht

es ist ganz logisch, dass man in einem öffentlichen internet-forum damit rechnen muss nicht immer die antwort zu bekommen, die man gerne hören möchte
wenn man das nicht wünscht, sollte man seine probleme nicht ins internet trommeln

ich denke, dass nykita das verstanden hat und ihr wurde geholfen

es geht hier um fakten und nicht um mitgefühl, sentimentalitäten oder sonstiges - dazu sind freunde da, aber nicht das internet
und schon gar kein forum, wo fachleute ihre wertvolle freizeit opfern, um zu beraten + zu helfen

in diesem sinne verabschiede ich mich erstmal aus diesem thread und trete meinen verdienten urlaub an

@nykita
dir + deinem mann wünsche ich alles gute
ihr kriegt das schon ohne anwalt hin
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Antwort #22 - 28.03.2006 um 17:16:09
 
@Chica Loca
du bist nun sicherlich schon im Urlaub - ich danke dir für deine Ratschläge..

@Sondra
ja, es geht wirklich um die Einsparung der Kosten - aber halt auch darum, ob es nun sinnvoll ist, zu klagen, oder ob ich mich eher auf die Visumsache konzentrieren sollte.
Ich denke, ich habe mich entschieden - werde dies unserem Anwalt am Do. mitteilen.

@Shonya
ich danke dir für dein Mitgefühl!

und allen anderen danke ich für ihre Zeit und dafür, dass ihr euch Gedanken gemacht habt

Wir werden das irgendwie schaffen.
Wir müssen. Da hilft nix..

Alles liebe,
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Antwort #23 - 28.03.2006 um 17:22:19
 
Die Wahrheit ist nicht immer angenehm.

In meinem Fall war die Auskunft von i4a genau richtig (aber nicht was ich erhofft hatte), hätte mir wahrscheinlich die knapp 500,- Euro für den Anwalt sparen können.

i4a ist SUPER!!!
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Antwort #24 - 31.03.2006 um 09:40:39
 
unentschlossen
Ihr Lieben!
Nun hatte ich also gestern mein Gespräch beim Anwalt und habe meine Entscheidunng bis Mo / Di rausgezögert.

Wieder mal verwirrt.....und hin und hergerissen.

Herr Anwalt meint, Artikel 6 GG wiegt schwerer, als hier im Bescheid dargelegt. Nun, er würde klagen. Die Chancen stehen nicht gut, weil gegen Verwaltungsentscheidung zu klagen ist reine Ermessenssache. Das ist mir klar. Nur sitzt in mir ein kleines Männchen, das darauf pocht, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen. Dagegen spricht:
- das Geld (~ 2000 Euro)
- die schlechten Erfolgschancen
- die bestehende Wahrscheinlichkeit, dass es bis Jan. 2007 gar nicht zur Verhandlung kommen könnte (da Verwaltungsgericht - dauert lange)

Es gibt schwerwiegende Punkte, die gegen eine Klage sprechen. Aber falls wir gewinnen sollten, könnte die Sperre sofort aufgehoben werden und das Visum auch ziemlich zeitnah ausgestellt werden, da ja festgestellt wurde, dass die Verhängung der Befristung verf.widrig war.

Aaaaahhhh, was soll ich nur tun?

Der Anwalt meint, es sei nicht abzusehen, wie entschieden und ob entschieden wird. Er gibt mir Zeit, eine Entscheidung zu fällen.
Aber er sagt, es sei nicht hinnehmbar, dass aufgrund des vorliegenden Sachverhalts eine derart lange Einreisesperre verhängt wird.

Hat irgendjemand Erfahrungen mit dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe?
Dort würde die Verhandlung nämlich stattfinden (und Baden-Württemberg und Hessen sind neuerdings ja nicht gerade zimperlich....in Zuwanderungsfragen und Ausländerrechtssachen)

Für Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.

Alles liebe,
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Antwort #25 - 05.04.2006 um 15:50:54
 
Ich dachte bis jetzt, daß dafür das VG in Berlin zuständig wäre. Dort dauert es zwischen 7 und 12 Monaten bis es zur Verhandlung kommt. Wenn Du Dich zur Klage entschließen solltest, so solltest Du unbedingt auch einen Antrag auf sofortige Vollstreckbarkeit des Urteils stellen. Da u. U. Dein verfassungsmäßiges Recht nicht ausreichend beachtet ist, käme so eine sofortige Vollstreckbarkeit in Frage und würde dem Prozessgegner die Möglichkeit einer Revision nehmen.
Im Groben und Ganzen teile ich die Einschätzung der 50:50 Erfolgsaussicht, möchte aber darauf aufmerksam machen, daß das VG in Berlin in jüngerer Vergangenheit zunehmend auf einen Vergleich drängt. Damit gibt es eine Chance in vielleicht 5 Monaten zu einem Vergleich zu kommen, der eine Befristung vielleicht zum 1. 10.2006 vorsieht. Auf Deinen Kosten bleibst Du dann allerdings sitzen. Diese Möglichkeit ist natürlich auch nicht garantiert.
Deine Entscheidung ist hiermit sicherlich nicht leichter geworden. Sie sollte sich an Deinen finanziellen Möglichkeiten orientieren.
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Antwort #26 - 05.04.2006 um 16:13:10
 
Guenter schrieb am 05.04.2006 um 15:50:54:
Ich dachte bis jetzt, daß dafür das VG in Berlin zuständig wäre.


Hi,
es geht bei der Klage nicht um die Versagung eines Visums.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #27 - 06.04.2006 um 00:53:50
 
Zitat:
Es gibt schwerwiegende Punkte, die gegen eine Klage sprechen. Aber falls wir gewinnen sollten, könnte die Sperre sofort aufgehoben werden und das Visum auch ziemlich zeitnah ausgestellt werden, da ja festgestellt wurde, dass die Verhängung der Befristung verf.widrig war.

Die Chance, daß -falls ihr überhaupt gewinnt- dies wesentlich früher als Jan. 2007 der Fall sein wird, tendiert m. E. gegen Null. Ich zweifle sogar daran, daß die Verhandlung überhaupt wesentlich früher terminiert werden wird. Diese bestenfalls zwei oder drei Monate wären mir keine 2.000 Euronen wert, es sei denn, Ihr habt sie gerade irgendwo herumliegen und könnt sie für nichts anderes verwenden. Ebenfalls solltest Du bedenken, daß einem Visum nicht vor Abschluß des Verfahrens zugestimmt werden wird.
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Antwort #28 - 06.04.2006 um 07:32:16
 
Guten Morgen, Brickbat!

Vor 2 Tagen habe ich dem RA mitgeteilt, dass ich nicht klagen werde. Es übersteigt einfach meine finanziellen Möglichkeiten und sprengt den Rahmen des Möglichen.
Er meinte, na gut, dann hören wir im nächsten Jahr voneinander. Dann gehts an das Visum. Es würde, wenn man vorher damit anfinge, sowieso abgelehnt, da die Sperre ja noch bis 13.2. aufrecht ist.
Unseren ersten Hochzeitstag feiern wir dann in seinem Heimatland...

Nun, damit hat sich die Sache dann wohl erledigt.
Momentan leben wir auf den 6. Mai hin - dann sehen wir uns wieder. Und dann bis November alle 2 Monate - länger halten wir es emotional nicht aus (dieses Mal ist es zum zweiten Mal 2,5 Monate und wir merken schon, wie das an die Substanz geht).

Ich hoffe nur sehr, dass dann im Februar bzgl. des Visums wenigstens alles glatt läuft. Nicht nochmal lange warten und bangen und hoffen und die ganze Litanei...

Aber wer weiß das schon...

Vielen Dank für all eure Beiträge! Ihr habt mir sehr geholfen!

Viele Grüße,
Nykita
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Antwort #29 - 06.04.2006 um 07:44:52
 
Guten Morgen Nykita,

ich sehe das genau wie Brickbat (hab es wohl weiter oben auch so ausgedrückt) Deine Entscheidung war sicherlich nicht verkehrt. Viel Glück und melde Dich wenns was Neues gibt. Aber dann am besten hier dran hängen, damit man den Sachverhalt wieder parat hat.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #30 - 06.04.2006 um 17:20:49
 
Nykita schrieb am 06.04.2006 um 07:32:16:
Er meinte, na gut, dann hören wir im nächsten Jahr voneinander. Dann gehts an das Visum. Es würde, wenn man vorher damit anfinge, sowieso abgelehnt, da die Sperre ja noch bis 13.2. aufrecht ist.


Hallo Nykita,

zum Visumverfahren noch folgenden Tipp. wenn dein Mann das Visum vor Ablauf der Einreisesperre beantragt, soll er ausdrücklich angeben, dass er erst nach Ablauf der Einreisesperre einreisen will.

Außerdem solltest Du mal mit der für Euch zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung treten, ob Sie nicht eventuell eine Vorabzustimmung die ab dem 14.02.2007 gilt ausstellen. Dies liegt allerdings im Ermessen der ABH. Aber Fragen kostet schließlich nichts und sollte die ABH bereit sein, diese auszustellen, wird das Visumsverfahren erheblich vereinfacht.

Gruß und Alles Gute
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Antwort #31 - 08.04.2006 um 07:50:11
 
Hallo Thora!
Genau das wäre meine Frage gewesen: Geht es, dass wir (ich bin am 6.Mai für eine Woche bei meinem Mann) nach Prishtina fahren, zum Verbindungsbüro und schonmal den Antrag auf FZF ausfüllen?

Der Anwalt meinte, der Antrag würde sofort abgelehnt, da die Sperre ja noch aufrecht ist.

Sollte ich, bevor wir den Antrag in Prishtina stellen, hier von der ABH vielleicht eine Vorabzustimmung erreichen?

Wie ist denn das Prozedere?

Puhhh, das ist alles so verzwickt und ich hab immer die Angst im Nacken, dass wieder was schief läuft und die sagen: Hä? Na, wenn die Sperre bis dann und dann wirksam ist, dann melden Sie sich bitte erst danach. Denn das muss alles seine geregelten Bahnen laufen.....
Traurig Schiss.....

Alles liebe und herzlichen Dank für deine Anregung - ich hoffe auf Antwort!!
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Antwort #32 - 08.04.2006 um 07:58:19
 
Guten Morgen, Ronny!

Ich danke dir!

Thora hat ja das Thema angeschnitten, über das ich mich nun informieren möchte. Der Anwalt meinte, es bringt überhaupt nichts, vorher damit anzufangen (Visum). Aber von der Vorab-zustimmung oder eben Zustimmung allgemein hatte ich schon früher gelesen und dem Anwalt das auch gesagt, er meinte er wüsste von sowas nichts... ich glaube mittlerweile eher, dass alles, was er mir rät, in die Richtung geht, dass er mehr Knete zu erwarten hat... Keine Ahnung: Denn er meinte ja, ich solle mich 4 Wochen vor Ablauf der Sperrwirkung bei ihm melden. Ich meinte dann, ich habe den Tipp bekommen, damit schon 3 Monate vorher anzufangen. Er negierte und sagte, dann würde das Visum sofort abgelehnt, denn die Beamten sähen ja im Register, dass er noch nciht hierher darf.

Ach Ronny, ich danke dir für deine Hilfe!

Und ich hoffe, ich bekomm Reaktionen auf meine Antwort an Thora - dann kann ich am 6. Mai mit meinem Mann loslegen!! Hätten wir wieder was, worauf wir uns konzentrieren können. Und vor allem: Mir würde soooo ein großer Stein vom Herzen fallen, wenn die Sicherheit da wäre, dass das Visum zeitnah zum 13.2. ausgestellt würde. Wenn man mit Sicherheit wüsste, dass das Warten dann ein ENde hat. Denn der Anwalt meinte, man könnte gar nichts vorher tun und es kann sich bis Mai 07 hinziehen, bis er das Visum bekommt.

Ich hoffe auf Antworten, Ihr lieben Experten!

Dank euch schonmal im voraus!

Eure Nykita
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Antwort #33 - 10.04.2006 um 17:55:55
 
Nykita schrieb am 08.04.2006 um 07:50:11:
Hallo Thora!
Genau das wäre meine Frage gewesen: Geht es, dass wir (ich bin am 6.Mai für eine Woche bei meinem Mann) nach Prishtina fahren, zum Verbindungsbüro und schonmal den Antrag auf FZF ausfüllen?

Der Anwalt meinte, der Antrag würde sofort abgelehnt, da die Sperre ja noch aufrecht ist.

Sollte ich, bevor wir den Antrag in Prishtina stellen, hier von der ABH vielleicht eine Vorabzustimmung erreichen?

Wie ist denn das Prozedere?

Puhhh, das ist alles so verzwickt und ich hab immer die Angst im Nacken, dass wieder was schief läuft und die sagen: Hä? Na, wenn die Sperre bis dann und dann wirksam ist, dann melden Sie sich bitte erst danach. Denn das muss alles seine geregelten Bahnen laufen.....
Traurig Schiss.....

Alles liebe und herzlichen Dank für deine Anregung - ich hoffe auf Antwort!!
Danke, Nykita


Hallo Nykita,

eine Vorabzustimmung gilt in der Regel nur 3 Monate. Also mit Mai wird das wohl nichts mehr.

Aber folgender Vorschlag:

Schreib an die zuständige ABH und bitte doch mit Hinweis auf die Befristung zum 13.02.2007 um Auskunft ob Sie in Eurem Fall eine Vorabzustimmung erteilen und ab wann Du diese ggf. erhalten kannst, bzw. ob die ABH im Vorfeld noch Abklärungsbedarf hat (vorzulegende Unterlagen usw.). Im Falle einer positiven Auskunft kann dein Mann ja auch mit einer Kopie des ABH-Schreibens mal bei der Botschaft vorfühlen, wie diese dann beim Vorliegen einer Vorabzustimmung vorgehen.

Wie das bei Eurer ABH nun letztendlich gehandhabt wird kann ich leider nicht sagen, ist nun mal ne Ermessenssache.

Anmerkung:

Wir hatten in letzter Zeit 2 ähnliche Fälle, bei denen das Verbindungsbüro in Pristina bereits am Tag nach der Befristung bereits das Visum erteilt haben.

Gruß
Thora
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Antwort #34 - 11.04.2006 um 07:23:30
 
Hallo Thora!
Vielen herzlichen Dank für den Ratschlag. Das werde ich tun
Und wenn es nicht klappt bis Anfang Mai - dann werde ich es halt Ende Juli machen - oder September.... bin ja noch oft genug bei meinem Mann.

Ich geh lieber persönlich zur ABH. Nur verwirrt es mich ein wenig, da der Sachbearbeiter der für seinen Buchstaben zuständig ist meinte, er sei für die Visumssache dann gar nicht mehr zuständig. Anscheinend gibt es noch eine extra Visastelle. Aber ich frag mich durch...damit kenn ich mich schon gut aus...

Echt??? In 2 Fällen wurde das Visum so zeitnah ausgestellt? Kannst dir gar nicht vorstellen, wie mein Herz gerade hüpft... das wäre so schön.... aber wir bleiben auf dem Teppich und freuen uns besser erst, wenn alles wirklich feststeht!

Ich danke dir für deinen Rat!

Einen schönen - leider verschneiten - Tag wünsch ich euch!
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Antwort #35 - 12.04.2006 um 10:15:06
 
Nykita schrieb am 11.04.2006 um 07:23:30:
Hallo Thora!

Echt??? In 2 Fällen wurde das Visum so zeitnah ausgestellt? Kannst dir gar nicht vorstellen, wie mein Herz gerade hüpft... das wäre so schön.... aber wir bleiben auf dem Teppich und freuen uns besser erst, wenn alles wirklich feststeht!

Nykita


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Antwort #36 - 12.04.2006 um 13:30:43
 
wow
na, dann drück ich uns selbst mal fleißig die Daumen...

Dann werde ich bei meinem Besuch im November mit meinem Ehemann nach Prishtina in das Verbindungsbüro gehen.
Habe schon eine mail von dort bekommen, wir brauchen keinen extra Termin vereinbaren, sondern können uns zu den Publikumsverkehrszeiten dort eintreffen.

Aber: Muss der Antrag durchweg in Deutsch geschrieben werden, also sind die Formulare dort nur in Deutsch? dann muss ich nämlich mitkommen, denn so gut kann mein Mann noch nicht Deutsch.

Vielen Dank für deine Hilfe!
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Antwort #37 - 12.04.2006 um 21:42:28
 
Hallo!

guck www.belgrad.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

Da findest Du den Antrag zum Ausdrucken und ausfüllen!
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Antwort #38 - 13.04.2006 um 07:26:39
 
Vielen Dank, Wichtel!
Gibt es den Antrag auch online abrufbar vom Verbindungsbüro?
Bisher haben die mir nur das Merkblatt geschickt.
Ich bin froh, hier auf so viel Hilfe zu stoßen!
Herzlichen Dank!
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Antwort #39 - 13.04.2006 um 07:52:16
 
Morgen!

Das Verbindungsbüro in Pristina hat keine eigene Homepage. Der Antrag von der Botschaft dürfte aber der gleiche und von daher nutzbar sein!

Wichtel
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Antwort #40 - 20.05.2006 um 08:20:43
 
thora schrieb am 10.04.2006 um 17:55:55:
Hallo Nykita,

eine Vorabzustimmung gilt in der Regel nur 3 Monate. Also mit Mai wird das wohl nichts mehr.

Aber folgender Vorschlag:

Schreib an die zuständige ABH und bitte doch mit Hinweis auf die Befristung zum 13.02.2007 um Auskunft ob Sie in Eurem Fall eine Vorabzustimmung erteilen und ab wann Du diese ggf. erhalten kannst, bzw. ob die ABH im Vorfeld noch Abklärungsbedarf hat (vorzulegende Unterlagen usw.). Im Falle einer positiven Auskunft kann dein Mann ja auch mit einer Kopie des ABH-Schreibens mal bei der Botschaft vorfühlen, wie diese dann beim Vorliegen einer Vorabzustimmung vorgehen.

Wie das bei Eurer ABH nun letztendlich gehandhabt wird kann ich leider nicht sagen, ist nun mal ne Ermessenssache.

Anmerkung:

Wir hatten in letzter Zeit 2 ähnliche Fälle, bei denen das Verbindungsbüro in Pristina bereits am Tag nach der Befristung bereits das Visum erteilt haben.

Gruß
Thora


Hallo Thora!
Ich bin fest entschlossen, den aller-aller-allerbesten Weg zu gehen, die Vorabzustimmung zu erhalten. Die müsste ich ja (da sie nur 3 Monate gültig ist) im November in den Händen halten.

Es gilt für mich nun also, den besten Weg herauszufinden, auf die hiesige ABH zuzugehen. Ich denke, dass ein persönliches Vorsprechen besser ist, als ein Brief....
Nur: Ist es nun nicht noch zu früh? Oder ist es vielleicht genau richtig, so früh anzufangen?
Ich habe so große Angst, dass es dann im Feb.07 nochmal bis zu 3 Monate dauert, bis das Visum dann da ist...  Ist klar, dass dies im Moment mein einziger Gedanke ist. Wie erhalte ich die Vorabzustimmung. Und am liebsten würd ich sofort bei der Visastelle der ABH antanzen und mich bemühen.

Was denkst du? Ist es nun noch zu früh, mich dort zu melden? Bis November ist es ja noch ein Weilchen hin...

Und wie läuft es dann im November? Muss mein Mann zum Verbindungsbüro und erst vorsprechen und dann den Antrag auf Erteilung des Visums ausfüllen und abgeben, oder muss er erst den Antrag abgeben (wäre in meinen Augen sinnvoller und logischer) und bekommt dann einen Termin zur Vorsprache?

Fragen über Fragen.... ich hoffe, ich überstrapaziere eure Geduld nicht, aber tagtäglich ist dies mein einziger Gedanke...denn ein Leben ohne meinen Mann hier ist traurig und ich muss immer an mich halten, wenn ich zurückkomme... es dauert immer bis zu 2 Wochen, bis ich wieder Kraft gesammelt habe und weitergehe...alleine...

Lieben Dank für eure Zeit!
eure Nykita
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Antwort #41 - 20.05.2006 um 23:11:31
 
Also ob bei der Vorgeschichte eine Vorabzustimmung drin ist, halte
ich eher für fraglich. Aber das kannst du nur mit DEINER ABH ab-
klären.

Klar ist wohl, dass da eine persönliche Vorsprache sicher besser ist,
als ein Brief (ggf. kannst du einen schriftlichen Antrag formulieren,
aber den dann persönlich abgeben und dazu persönlich erläutern).

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« Zuletzt geändert: 20.05.2006 um 23:28:23 von N/V »  
 
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Antwort #42 - 21.06.2006 um 03:16:53
 
Nykita schrieb am 24.03.2006 um 08:04:51:
Hallo Ihr Lieben!

Ich bin am Boden zerstört.
Meine Frage: Soll ich klagen oder nicht?

Die Geschichte:
mein Mann (Kosovare) wurde im Jahr 2002 aus Deutschland abgeschoben

im Jahr 2005 (Oktober) machte er den Fehler, dass er mich für ein paar Tage besuchen kommen wollte, bevor er in sein Heimatland zurückkehrt (er war zu der Zeit in Schweden - legal) und wir dann im Kosovo heiraten.
- in Deutschland wurde er, als er gerade am Busbhf ankam, kontrolliert und er hatte keine Erlaubnis, sich hier aufzuhalten.
- Verhandlung - Verurteilung (4 Monate Bewährung)
- er hatte eine GÜB zur freiwilligen Ausreise

ich habe die Abschiebekosten aus dem Jahr 2002 vor dem 1. Antrag auf Befristung beglichen

- 1. Versuch auf Befristung der Einreisesperre: gescheitert, da wir ja auch in Kosova heiraten können (Einreisesperre von Baden-Württemberg aus - da er sich dort damals 1998 als Flüchtling meldete)

- wir heirateten im Kosovo

- 2. Versuch auf Befristung der Einreisesperre nach Heirat - nun der Brief, der mich umhaut --> es wird befristet, aber auf den 13.2.2007

Unser Anwalt rät uns zu klagen. Aber will er dies, weil er nur die Dollarzeichen sieht, oder haben wir eine Chance, dass mein Mann dann ein paar Monate früher kommen kann? Laut Anwalt besteht eine 50:50 Chance.

Mein Mann ist kein Krimineller. Er hat im Oktober diesen Fehler gemacht, wurde dafür aber auch bestraft. Dann ist er freiwillig ausgereist.
Der Herr in Karlsruhe - der eigentlich mit der Sache aus dem Jahr 2002 betraut ist, lässt die Angelegenheit vom Oktober derart mit einfließen.

Ich bin verzeweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Natürlich ist uns klar, dass sein Besuch nicht rechtens war, aber dafür haben wir gebüßt, es war bis jetzt auch kein Zuckerschlecken. Nur diese Behandlung, als sei mein Mann ein Schwerverbrecher macht uns fertig.
Mann, wir wissen, dass es nicht richtig war. Aber uns derart von einer Familie abzuhalten. Das kann doch nicht wahr sein.  unentschlossen

Wer kann mir Tipps geben, ob ich nun Klage einreichen soll oder nicht?

Ich bitte dringlichst um Antwort.

Bitte!

Nykita



Hallo Nykita,

Ich habe all deine Beiträge gelesen, auch die wo dir geantwortet haben.

1.Du konsultierst einen Anwalt. Ist dieser auf Ausländerrecht spezialisiert? Ich habe mal einen gesucht. Der nächste war in Frankfurt. So jemand ist schwer zu finden. Wo Hat deiner seinen Sitz?

2.Klagen in deiner Sache, sind MEINER MEINUNG nach nicht so gut. Wie du geschrieben hast, bist du mit einem Ausländer rechtsmäßig verheiratet. So muss dessen Einreise auch nur eine reine Formsache sein. Selbst wenn wie du schon schreibst er, oder Ihr seit vorbestraft. Ich Glaube jeder Deutsche weiß, dass ausgewiesene Kriminelle mit der Heirat eines oder eines(r) deutschen Staatsbürger (in) das Recht erwerben in unser so hoch gelobtes ( KOTZ, hab ähnliche Probleme mit der Stieftochter) Heimatland einzureisen.
Meinen Informationen zu folge trifft dies sogar auf die in Deutschland lebende Ausländern zu. Das heißt, diese dürfen Ihre kriminellen Ehefrauen (oder meistens Männer) ohne Probleme mit nach Deutschland bringen.
Wenn ich von kriminellen Menschen rede, so rede ich bestimmt nicht über Personen, die sich aus Liebe oder sogar aus finanziellen Vorteilen die einreise nach Deutschland erschwindelt haben. Für so etwas habe ich VOLLSTES VERSTÄNDNIS.

3. Des weiteren schreibst du, dass Dein Gatte eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr hat.
GLÜCKWUNSCH!
Meine Frau hat gerade mal ein VISUM für drei Monate bekommen. Nachdem sie in D angekommen war, sind wir direkt auf unser Bürgerbüro gegangen, und haben uns einen Antrag für einen AUFENTHALTSTITEL geben lassen und diesen am nächsten Tag ausgefüllt  dort wieder abgegeben inkl. auslä. Reisepass. Knapp 2 Wochen später erhielten wir den gültigen Aufenthaltstitel.
Das ganze wiederholte sich dann ein Jahr später wieder ohne Probleme.
Dieses Jahr folgt der nächste Antrag, wird wohl auch reine Formsache bleiben.

So lange dein Ehepartner nicht auffällig wird, so hat er einfach ein recht hier zu bleiben.
Es braucht wohl alles nur ein „bisschen Zeit“. Diese Erfahrungen habe ich selber gemacht, kannst dich also ruhig darauf verlassen.
Unsere Herrn und Frauen Beamten interessieren sich leider nicht für eine schnelle und familienfreundliche Abwicklung unserer Belange, sei es auf unseren hiesigen Ämtern oder auf denen im Ausland vertretenen Konsultaten.

4. Ich Frage mich schon seit Langem, sind Auslandsvertretungen (Botschaften) nicht auch ein wenig bestechlich?
Diese Frage richtet sich an alle LESENDEN.
Ich werde dazu auch noch ein eigenes Topic einrichten.

5. Bin deine Postings immer noch am lesen. Klagen ist die letzte  Möglichkeit.

6. Deinem Bericht vom 31.03 zufolge SUCH DIR NEN ANDEREN ANWALT.

7. Mal nebenbei, Hast du vor mit deinem Gatten nachwuchs zu zeugen? Genau dass ist es doch, was unserem Staate fehlt. Nachwuchs, was unsere Renten Finanziet. Das würde ich den ABH´s mal erläutern. Dieser fehlt doch hier im Lande! Die Meisten deutsch deutschen Familien sind doch für Nachwuchs nicht mehr zu haben.

8. Zum Beitrag vom 08.04.2006 um 07:58:19. Besser du suchst dir einen anderen Anwalt. Wenn du dem schon nicht mehr traust!?!?!


9.Die Einreisesperre für deinen Gatte werdet ihr wohl akzeptieren müssen, wenn ihr oder er dazu verurteilt worden ist. Aber danach stehen euch alle Wege offen.  Danach darf keine Behörde  mehr Einwände haben.

10. Wenn ich nun all deine Storries richtig verstanden habe, so hat dein Gatte eine Einreiseerlaubnis (sprich Visum). Auch wenn gegen ihn bis jetzt noch eine Einreisesperre verhängt ist. Meine Meinung, wenn eine Botschaft, welche eine deutsche Behörde im Ausland ist eine Visum für D ausstellt, so ist dieses rechtskräftig. Der Stempel im Pass zählt. Nach der Anreise wendet Euch sofort an die ABH,  oder ans Bürgerbüro, dort könnt ihr eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.


Nachdem ich all deine Postings gelesen habe, kann ich dir nur zu diesen schritten raten:
Wenn er ein Visum hat, lass ihn einreisen und warte ab. Vertraue deinem Anwalt nicht zu sehr, und wende dich noch an andere Foren.

Alles Gute für dich und deinen Mann!!!

BEBA
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Antwort #43 - 21.06.2006 um 14:53:55
 
Mal wieder: bitte keine ganzen Romane zitieren  unentschlossen
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Antwort #44 - 12.09.2006 um 16:21:30
 
fons schrieb am 20.05.2006 um 23:11:31:
Also ob bei der Vorgeschichte eine Vorabzustimmung drin ist, halte
ich eher für fraglich. Aber das kannst du nur mit DEINER ABH ab-
klären.

Klar ist wohl, dass da eine persönliche Vorsprache sicher besser ist,
als ein Brief (ggf. kannst du einen schriftlichen Antrag formulieren,
aber den dann persönlich abgeben und dazu persönlich erläutern).



Hallo, Ihr Lieben!
Wenn es nicht so aufreibend und anstrengend wäre, die Zeit auszuhalten ohne meinen Mann, dann würde ich über die neueste Wende in dem Fall lachen. Aber das Lachen und auch die Hoffnung ist mir heute bei der Ausländerbehörde vergangen.

Ich hatte alles fein säuberlich in einen Ordner gepackt - wer den Fall kennt - weiß, dass mit Sicherheit der Verdacht auf Scheinehe kommt.

Ich stapfe also heute mit dem Befristungsbescheid zur ABH in München.

Im Ordner hatte ich:
- jede SMS die mir mein Mann seit letztem Jahr November geschrieben hat
- die 4 Flugtickets von meinen bisherigen Reisen zu ihm
- die Telefonrechnungen (monatlich ca. 250,-)
- den Bündel Briefe von ihm
- Fotos von uns und der Familie
- meine Reiseberichte von all meinen Reisen

In der festen Hoffnung, nun würde der Befristungsbescheid entgegengenommen, wartete ich 1,5 Stunden und trat dann mit meiner Nummer ein.

Ich kam nicht einmal dazu, den Befristungsbescheid abzugeben - sie könnten damit nichts anfangen.
Ich kam auch nicht dazu, ihr klarzumachen, dass nach Aktenlage mit Sicherheit eine Überprüfung unserer Beziehung anstand - und ich hier alle Beweise dabei habe, die unsere Liebe bestätigen.

Die Dame kam leider auch nicht dazu, mir Auf Wiedersehen zu sagen. Ich war einfach Luft für sie.

Es ginge nicht, dass der Antrag auf Familienzusammenführung vor Ablauf der Sperre gestellt werde.
Doch das geht, ich habe es doch hier gelesen. Wenn man es vermerkt auf dem Antrag, dass man nach Ablauf der Sperre einreisen möchte, dann geht das.Und mein Mann wollte Mitte November den Antrag stellen.

Ich bin am Boden zerstört, da ich denke, zu wissen, wie es nun weitergeht.

Vor Ablauf der Sperre wird sich absolut niemand mit dem Fall beschäftigen wollen und wenn der Antrag dann gestellt wird - dann gehen die Investigationen los und wir werden zum Interview gebeten und so weiter und so fort.

Ich habe hier gelesen, dass ein zeitnahes Visum ausgestellt werden kann. Nach dem heutigen Besuch bei der ABH sagt mir mein Verstand, dass ich das vergessen kann und nach Ablauf der Sperre nochmals Monate warten muss, bis wir endlich zusammen sind.

Warum hört mir denn niemand zu? Nicht mal ein Wort? Warum werde ich so abserviert? Ist es die Taktik, die sie verfolgen? Was spricht denn dagegen, meine Unterlagen entgegenzunehmen? Was spricht denn dagegen, mir, einem ganz normalen Menschen, nur ganz kurz zuzuhören?

Ich bin fertig..... ich kann nicht mehr...... nochmal Monate nach dem Jahr Trennung halte ich nicht aus. Das weiß ich.
Ich trage sowieso schon alle Kosten, ich bin finanziell am Boden und muss mehrere Jobs ausüben, um überhaupt über die Runden zu kommen.
Und alles, was ich wollte, war ein kurzer Moment. Und ich wurde so abgewürgt. Sie hat mir nicht zugehört.

Wie soll denn bitte ein zeitnahes Visum ausgestellt werden, wenn die Beschäftigung mit dem Fall erst am Tag der Befristungsaufhebung beginnen?

Ich will doch nicht, dass jemand Mitleid hat.
Wir akzeptieren diese Sperre doch.
Aber warum wird es sich noch weitere Monate hinziehen?
Warum hört mir die Behörde nicht zu? Warum redet dort niemand mit mir?
Ist es ratsam, sich an die Abteilungsleitung zu wenden?
Ich kann das doch so nicht auf mir sitzen lassen.

Bitte, bitte, gebt mir Feedback.....

Ach ja, die Hoffnung auf eine Vorabzustimmung hatte ich schon lange auf Eis gelegt, denn nach dem Befristungsbescheid - da würde sich die Behörde in den eigenen Finger schneiden, wenn sie eine Vorabzustimmung ausstellen würden. Das war gar nicht mein Belang heute.

Ich fasse einfach nicht, dass man nicht mal mit den Leuten reden kann.

Was soll ich nur tun.....

Nykita
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Antwort #45 - 12.09.2006 um 17:14:02
 
Hi,

das ist tatsächlich keine Art des Umgehens !

Gehe doch einfach zum entsprechenden Leiter der ABH und wenn dies nichts
nützt, dann zum Behördenleiter. Ich bin sicher, dort wirst Du erhört !


Viel Erfolg
DC
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Antwort #46 - 12.09.2006 um 17:26:53
 
Danke Don Camillo, dank dir von Herzen!

Zwischen all den Tränen konnte ich das noch entziffern.

Auch das war mein erster Gedanke - ich muss zur Abteilungsleitung - es ist nur zum verrückt werden.
Alles ist dort so abgeschirmt - ich kenne das sonst nicht bei der ABH. Man kann keine Nummern mehr ziehen - man muss an dem "Service Point" sagen, was man will - und wird dann entweder vorgelassen oder eben nicht. Die erste Dame am besagten Point wollte mich schon wegschicken - dann hab ich es geschafft bis in die Abteilung und dann sowas....

Verdammt......
Ich kämpfe und kämpfe....und ich hoffe, ich werde weiterkämpfen.

Danke Don Camillo, du machst mir Mut. Ich werde es weiterhin versuchen....
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Antwort #47 - 12.09.2006 um 18:59:53
 
Hi,
klar, die Mitarbeiterin sollte höflich bleiben und Dir
erklären was Sache ist. Aber unabhängig davon:
Ich frage mich, was Du bei der ABH wolltest? Ich
sammel im Büro auch keine Unterlagen von Visums-
anträgen, die möglicherweise irgendwann kommen.
Da sollte das Pferd wohl falsch rum aufgezäumt
werden? Oder habe ich was falsch verstanden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #48 - 12.09.2006 um 19:01:40
 
Hallo,

wenn du dort nicht persönlich angehört wirst und man dich an diesem Service-Point (wozu das?) nicht vorbei läßt, wendest du dich eben auf schriftlichem Wege an die Behörde und zwar direkt an den Behördenleiter (Bürgermeister/in od. Landrat/Landrätin..) . Sie müssen dir auf dein Anliegen etwas antworten.
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Antwort #49 - 11.10.2006 um 17:46:23
 
Hallo Ihr Lieben!

Die Dame bei der ABH hat gesagt, mein Mann soll seinen Visumsantrag erst nach Ablauf der Einreisesperre stellen.

Aber ich habe hier von euch die Info bekommen, dass er 3 Monate vor Ablauf den Antrag auf FZF stellen kann mit dem Hinweis, dass er erst nach Ablauf der Einreisesperre einreisen will.

Stimmt das so, oder geht es wirklich erst nach Ablauf der Sperre?

Bin ziemlich durcheinander, da ich damit gerechnet habe, dass wir die Überprüfungen (die natürlich anstehen werden.....) auch in den 3 Monaten vor der Aufhebung der Sperre über die Bühne bringen könnten, damit wir uns dann im Februar - oder zeitnah zur Aufhebung der Sperre endlich in die Arme schließen können und unser Leben genießen können.

Wird sowieso alles noch hart genug, aber uns ist wichtig zu wissen, ob er den Antrag Mitte November stellen kann, oder nicht...

Vielleicht ist die Annahme des Antrages ja auch "Ermessenssache"?

Wie dem auch sei, ich hoffe sehr auf Antwort!!

Fliege in 10 Tagen wieder zu meinem Mann und möchte ihm gerne gute Nachrichten mitbringen  Smiley

Ach übrigens...
Er war schon vor mir bei der Botschaft und hat den Befristungsantrag abgeben wollen
--> auch er wurde wieder heimgeschickt
...und täglich grüßt das Murmeltier....

Ich danke euch schonmal für Antworten!

Alles liebe und viele Grüße!
Nykita
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Antwort #50 - 11.10.2006 um 18:24:14
 
Nykita schrieb am 11.10.2006 um 17:46:23:
Er war schon vor mir bei der Botschaft und hat den Befristungsantrag abgeben wollen
--> auch er wurde wieder heimgeschickt


Dann möge er ein Fax senden.

Gruß, ULF
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Antwort #51 - 11.10.2006 um 20:53:04
 
Hey Nykita!

Vielleicht rufst du selbst mal bei der Botschaft an, manchmal sind die dort zu ihren "Landsmänninen" etwas freundlicher und auskunftsbereiter, weil in manchen Botschaften echt der Bär steppt was FZF und Visaanträge angeht, aber wenn du jemand Nettes dran hast, dann erklär eure Situation und er kann evtl. dadurch schon rein.
Ich bin mir nicht sicher, meine aber in einem anderen Thread gelesen zu haben, dass er FZF auch schon vor Ablauf der Einreisesperre beantragen kann.
Nur immer recht freundlich, das sollte er auch sein.
Denn die MA in den Botschaften freuen sich, wenn mal jemand nicht genervt oder aggressiv ist, so zum Ausgleich.
Verständlich, oder  Zwinkernd


Gruß pingula
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Antwort #52 - 12.11.2006 um 14:00:13
 
Hallo, Ihr Lieben!

So, nun habe ich ein Anwaltsgespräch geführt und mein Mann ist gleich los und hat alle Unterlagen zur Beantragung des Visums zur FZF besorgt.

Wenn alles gut geht, dann kann er nächsten Freitag den Antrag stellen.

  • Er wird explizit auf dem Antragsformular vermerken, dass er erst nach dem 13.02.07 einreisen möchte


Der Anwalt - nicht der alte - war höchst erstaunt, dass die Behörde, die die Abschiebung meines MAnnes im Jahr 2002 durchführte, in keinster Weise auf die sofortige, vollständige Erstattung der Abschiebekosten durch meine Person (damals waren wir noch verlobt) - dass die Behörde darauf nicht reagierte.
Anscheinend ist es auf meinem Pluspunktkonto zumindest zu vermerken....
aber egal... nun gehts ja ans Eingemachte.

Der Anwalt meinte auch, dass es wohl in Muc. bei der ABH eine eigene Abteilung gibt, die für die Visaerteilung, -zustimmung, -ablehnung zuständig ist.
Kann das jemand bestätigen?
Habe im Internet nämlich nichts gefunden. Oder war es vielleicht die nette Dame, von der ich letztes Mal berichtete?

Ich hab mir das nun so gedacht:

Wenn ich sicher sein kann, dass die Unterlagen bei der hiesigen ABH eingegangen sind, werde ich mir wieder meinen Ordner unter die Arme klemmen und ihnen alles offenlegen und mit ihnen in Kontakt treten.

Vielleicht kann ich ja mal hoffen, auf menschliche Sachbearbeiter zu treffen. So langsam kann ich gar nicht mehr fassen, dass es so schwer sein kann, sich mitzuteilen. Aber wenn einem niemand zuhören will.....

Wenn ich dann vorgesprochen habe, hoffe ich, dass die Sachbearbeiter der ABH prüfen und prüfen und prüfen und dann auch einsehen, dass wir uns lieben und nach einem Jahr gerne mal zusammen sein möchten.

  • Soll ich die Zustimmung des Vermieters schonmal vorab einholen?
    Der Anwalt meinte, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, zuzustimmen - und so habe ich es auch Gesetzestexten entnehmen können.


Habt ihr noch weitere Dinge, die ich beachten muss?
Will natürlich jetzt nichts mehr auslassen oder falsch machen.... Eine Gratwanderung wird noch die unangemeldete Vorsprache bei der ABH. Hoffe, sie kommen sich nicht belästigt vor. Aber ich weiß ja auch nicht, wie lange es dauern kann, bis sie unseren Antrag bearbeiten. Also werde ich mal vorsichtig an die Türe klopfen.
Es wäre so wunderbar, wenn wir uns im Februar dann in den Armen halten könnten - und zwar nicht in Prishtina, sondern hier!

  • War bisher 5 Mal in seiner Heimat - und fliege zu Silvester nochmal hin.
    Meint ihr, dass das beweisträchtig ist?  Smiley


unentschlossen Ich glaube, so langsam bin ich von Paranoia befallen.....denn ich traue mich nicht, mich zu freuen, dass der Kampf bald ein Ende hat...

Ich danke euch und wünsche euch einen schönen Sonntag!

Grüße,
Nykita
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Antwort #53 - 12.11.2006 um 16:44:53
 
Hi,

Die Reisen können einem Scheineheverdacht vorbeugen, also ruhig die Tickets beilegen.

Da der Vermieter dem Einzug Deines Ehemannes gar nichts entgegenzusetzen hat, braucht er auch nicht ausdrücklich zuzustimmen. Du musst es ihm nur mitteilen und ob Du das tust, dürfte die ABH einen feuchten scheren.
Ich wüsste nichtmal was passieren könnte, wenn Du es dem Vermieter nicht mitteilst.

Gruß,
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Antwort #54 - 13.11.2006 um 16:35:12
 
pingula schrieb am 11.10.2006 um 20:53:04:
Vielleicht rufst du selbst mal bei der Botschaft an, manchmal sind die dort zu ihren "Landsmänninen" etwas freundlicher und auskunftsbereiter, weil in manchen Botschaften echt der Bär steppt was FZF und Visaanträge angeht, aber wenn du jemand Nettes dran hast, dann erklär eure Situation und er kann evtl. dadurch schon rein.


Das hat sich nun auch erledigt.
Unverständnis geerntet, da mein Mann nach einem 3-Wochen-Aufenthalt in Deutschland die dt. Sprache noch nicht bis ins Feinste beherrscht.

Meine Anfrage wurde gleich an die Visaabteilung weitergeleitet.

Da können sie nun auf meinen Mann warten und den Antrag schön ablehnen.

Mach mich gerade mit dem Gedanken vertraut, alles, was ich hier aufgebaut habe, hinzuschmeißen.

So wird das nichts....

Aber trotzdem danke für deine Nachricht!


Nykita
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Antwort #55 - 14.11.2006 um 20:35:59
 
Nykita schrieb am 12.11.2006 um 14:00:13:
Der Anwalt meinte auch, dass es wohl in Muc. bei der ABH eine eigene Abteilung gibt, die für die Visaerteilung, -zustimmung, -ablehnung zuständig ist.
Kann das jemand bestätigen?
Habe im Internet nämlich nichts gefunden. Oder war es vielleicht die nette Dame, von der ich letztes Mal berichtete?


Explizit fand ich nichts, aber immerhin die Sachgebiete:
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/allg/38189/index.html

Gruß, ULF
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Antwort #56 - 15.11.2006 um 16:26:43
 
Vielen Dank, Ulf!

Hatte mich auch gleich auf die Suche im Netz gemacht...aber anscheinend ist wirklich die nette Dame vom letzten Mal zuständig.

Nun...

Wir haben jetzt alle Unterlagen zusammen und mein Mann wird am Freitag den Visumsantrag stellen mit dem Hinweis, erst nach dem 13.2. einreisen zu wollen
Und wenn ich dann herausgefunden habe, dass die Unterlagen in München sind, kann ich ja wieder einsteigen und nochmal mit meinem Ordner an die Tür klopfen.

Lieben Dank für´s Wühlen!
Grüße,
Nykita
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Antwort #57 - 20.11.2006 um 13:27:51
 
Habe noch eine wichtige Frage:
steht es irgendwo geschrieben, dass es möglich ist, einen Visumsantrag (auf dem es dann explizit vermerkt ist, dass mein Mann erst nach Ablauf der Einreisesperre einreisen möchte) schon vor Ablauf dieser zu stellen?

Alle Unterlagen hatte mein Mann zusammen - und ging heute zum Verbindungsbüro der Dt. Botschaft. Er wurde an der Rezeption abgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein jeder Visumsantrag, der vor Ablauf der Einreisesperre gestellt wird - abgelehnt würde.

Ach ja, welches Formular ist denn nun der richtige Antrag?? Ich habe im Netz den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gefunden und den für das Schengen - Visum (aber er will ja für immer herkommen).

Angeblich gibts da noch einen Antrag auf Familienzusammenführung - in dem man wohl nicht explizit eintragen kann, wann man einreisen möchte.

Bin sauer, enttäuscht und verwirrt.
Was geht denn nun und was nicht?

Thora hat doch in einem Thread gesagt, dass es manchmal vorkommt, das Ablauf d. Einreisesperre und Ausstellung des Visums recht zeitnah sein können.
Wie aber soll das gehen, wenn uns gesagt wird, mein Mann könne erst am Tag der Aufhebung der Sperre einen Antrag stellen --> dann dauert die Prüfung ja erstmal 2-3 Monate ....

Bitte um Erfahrungsberichte und Informationen!!!!!

Vielen Dank im voraus!

Eure Nykita
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Antwort #58 - 24.01.2007 um 07:34:46
 
Wir haben es geschafft!!!!!

Ganz überraschend bekam ich letzten Freitag bei meinem 3. Besuch bei der ABH die Nachricht übermittelt, dass dem Visumsgesuch meines Mannes zugestimmt wurde!

Mit allem hätte ich gerechnet, nur damit niemals im Leben!

Gestern hatte mein Mann seinen Termin beim Verbindungsbüro in Prishtina und nun hält er das Visum in seinen Händen!!!

Wir sind überglücklich und können es noch immer nicht fassen!

In genau 3 Wochen - an unserem ersten Hochzeitstag - sind wir endlich vereint!

Ich danke euch allen von Herzen, für eure hilfreichen Beiträge, Ratschläge und euer Mitgefühl!

Vielen Dank!!

Eure Nykita
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Antwort #59 - 24.01.2007 um 15:01:19
 
Nykita schrieb am 24.03.2006 um 08:04:51:
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- in Deutschland wurde er, als er gerade am Busbhf ankam, kontrolliert und er hatte keine Erlaubnis, sich hier aufzuhalten.



Das ist mir erst beim zweiten mal lesen aufgefallen.
Wenn er doch in Schweden einen legalen Aufenthalt hat, dann kann er doch ganz offiziell Deutschland besuchen.
Also irgendwie passt doch hier was nicht ?

.
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Nykita
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Artikel 6 GG? Einreisesperre auf 2007 befriste
Antwort #60 - 26.01.2007 um 07:22:39
 
Saxonicus schrieb am 24.01.2007 um 15:01:19:
Das ist mir erst beim zweiten mal lesen aufgefallen.
Wenn er doch in Schweden einen legalen Aufenthalt hat, dann kann er doch ganz offiziell Deutschland besuchen.
Also irgendwie passt doch hier was nicht ?

.


Er war legal in Schweden, aber hatte dort eine Duldung.
Er durfte Schweden nicht verlassen.

Grüße,
Nykita
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inge
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Antwort #61 - 26.01.2007 um 08:06:16
 
Nur zur Richtigstellung:
a) mit Duldung KANN man jedes Land legal verlassen (man soll sogar)
b) nach Verlassen darf man allerdings nicht mehr zurückkommen
c) Für jedes andere Land in das man EINREIST braucht man natürlich ggfs ein Visum
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Antwort #62 - 26.01.2007 um 09:05:43
 
inge schrieb am 26.01.2007 um 08:06:16:
Nur zur Richtigstellung:
a) mit Duldung KANN man jedes Land legal verlassen (man soll sogar)



Es sei denn, es besteht ein Ausreiseverbot *grins*
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Antwort #63 - 01.02.2007 um 20:15:27
 
urime das du geschaft hast das war schwere weg aber solle mann niemals abgeben so habe auch eine problem meine frau ist deustche und ich bin kosovar und wie warten eine kind in mai und ich habe seit 31.08.2006 beii D.BOTSCHAFT beantrage aber noch nichs und ich solle immer noch warten aber ok ich bin 2004 abgeschoben aber die geben mit immer noch keine anwort ich weiss nichs was ich machen solle ich habe gelacht das du gesagt PARANOI HAST weil mir geht auch nichs besser aber mann lebt ich bin her in kosovo und meine fraus ist alleine und schwanger ich kann nichs mal helfen und ich bin fertig ich kann kaum schlaffen ich weiss echt nichs ich habe deine emails alles gelesen ICH BETTE FUR UNS DAS SO EINE HAPPY ENDE WERDEN WIR HABEN.
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Antwort #64 - 05.02.2007 um 13:10:25
 
Zitat:
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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