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Artikel 6 GG? Einreisesperre auf 2007 befristet (Gelesen: 28.425 mal)
DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #45 - 12.09.2006 um 17:14:02
 
Hi,

das ist tatsächlich keine Art des Umgehens !

Gehe doch einfach zum entsprechenden Leiter der ABH und wenn dies nichts
nützt, dann zum Behördenleiter. Ich bin sicher, dort wirst Du erhört !


Viel Erfolg
DC
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Nykita
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #46 - 12.09.2006 um 17:26:53
 
Danke Don Camillo, dank dir von Herzen!

Zwischen all den Tränen konnte ich das noch entziffern.

Auch das war mein erster Gedanke - ich muss zur Abteilungsleitung - es ist nur zum verrückt werden.
Alles ist dort so abgeschirmt - ich kenne das sonst nicht bei der ABH. Man kann keine Nummern mehr ziehen - man muss an dem "Service Point" sagen, was man will - und wird dann entweder vorgelassen oder eben nicht. Die erste Dame am besagten Point wollte mich schon wegschicken - dann hab ich es geschafft bis in die Abteilung und dann sowas....

Verdammt......
Ich kämpfe und kämpfe....und ich hoffe, ich werde weiterkämpfen.

Danke Don Camillo, du machst mir Mut. Ich werde es weiterhin versuchen....
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Mick
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Antwort #47 - 12.09.2006 um 18:59:53
 
Hi,
klar, die Mitarbeiterin sollte höflich bleiben und Dir
erklären was Sache ist. Aber unabhängig davon:
Ich frage mich, was Du bei der ABH wolltest? Ich
sammel im Büro auch keine Unterlagen von Visums-
anträgen, die möglicherweise irgendwann kommen.
Da sollte das Pferd wohl falsch rum aufgezäumt
werden? Oder habe ich was falsch verstanden?
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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Polokaddi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #48 - 12.09.2006 um 19:01:40
 
Hallo,

wenn du dort nicht persönlich angehört wirst und man dich an diesem Service-Point (wozu das?) nicht vorbei läßt, wendest du dich eben auf schriftlichem Wege an die Behörde und zwar direkt an den Behördenleiter (Bürgermeister/in od. Landrat/Landrätin..) . Sie müssen dir auf dein Anliegen etwas antworten.
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Nykita
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Antwort #49 - 11.10.2006 um 17:46:23
 
Hallo Ihr Lieben!

Die Dame bei der ABH hat gesagt, mein Mann soll seinen Visumsantrag erst nach Ablauf der Einreisesperre stellen.

Aber ich habe hier von euch die Info bekommen, dass er 3 Monate vor Ablauf den Antrag auf FZF stellen kann mit dem Hinweis, dass er erst nach Ablauf der Einreisesperre einreisen will.

Stimmt das so, oder geht es wirklich erst nach Ablauf der Sperre?

Bin ziemlich durcheinander, da ich damit gerechnet habe, dass wir die Überprüfungen (die natürlich anstehen werden.....) auch in den 3 Monaten vor der Aufhebung der Sperre über die Bühne bringen könnten, damit wir uns dann im Februar - oder zeitnah zur Aufhebung der Sperre endlich in die Arme schließen können und unser Leben genießen können.

Wird sowieso alles noch hart genug, aber uns ist wichtig zu wissen, ob er den Antrag Mitte November stellen kann, oder nicht...

Vielleicht ist die Annahme des Antrages ja auch "Ermessenssache"?

Wie dem auch sei, ich hoffe sehr auf Antwort!!

Fliege in 10 Tagen wieder zu meinem Mann und möchte ihm gerne gute Nachrichten mitbringen  Smiley

Ach übrigens...
Er war schon vor mir bei der Botschaft und hat den Befristungsantrag abgeben wollen
--> auch er wurde wieder heimgeschickt
...und täglich grüßt das Murmeltier....

Ich danke euch schonmal für Antworten!

Alles liebe und viele Grüße!
Nykita
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #50 - 11.10.2006 um 18:24:14
 
Nykita schrieb am 11.10.2006 um 17:46:23:
Er war schon vor mir bei der Botschaft und hat den Befristungsantrag abgeben wollen
--> auch er wurde wieder heimgeschickt


Dann möge er ein Fax senden.

Gruß, ULF
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pingula
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Antwort #51 - 11.10.2006 um 20:53:04
 
Hey Nykita!

Vielleicht rufst du selbst mal bei der Botschaft an, manchmal sind die dort zu ihren "Landsmänninen" etwas freundlicher und auskunftsbereiter, weil in manchen Botschaften echt der Bär steppt was FZF und Visaanträge angeht, aber wenn du jemand Nettes dran hast, dann erklär eure Situation und er kann evtl. dadurch schon rein.
Ich bin mir nicht sicher, meine aber in einem anderen Thread gelesen zu haben, dass er FZF auch schon vor Ablauf der Einreisesperre beantragen kann.
Nur immer recht freundlich, das sollte er auch sein.
Denn die MA in den Botschaften freuen sich, wenn mal jemand nicht genervt oder aggressiv ist, so zum Ausgleich.
Verständlich, oder  Zwinkernd


Gruß pingula
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Nykita
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Antwort #52 - 12.11.2006 um 14:00:13
 
Hallo, Ihr Lieben!

So, nun habe ich ein Anwaltsgespräch geführt und mein Mann ist gleich los und hat alle Unterlagen zur Beantragung des Visums zur FZF besorgt.

Wenn alles gut geht, dann kann er nächsten Freitag den Antrag stellen.

  • Er wird explizit auf dem Antragsformular vermerken, dass er erst nach dem 13.02.07 einreisen möchte


Der Anwalt - nicht der alte - war höchst erstaunt, dass die Behörde, die die Abschiebung meines MAnnes im Jahr 2002 durchführte, in keinster Weise auf die sofortige, vollständige Erstattung der Abschiebekosten durch meine Person (damals waren wir noch verlobt) - dass die Behörde darauf nicht reagierte.
Anscheinend ist es auf meinem Pluspunktkonto zumindest zu vermerken....
aber egal... nun gehts ja ans Eingemachte.

Der Anwalt meinte auch, dass es wohl in Muc. bei der ABH eine eigene Abteilung gibt, die für die Visaerteilung, -zustimmung, -ablehnung zuständig ist.
Kann das jemand bestätigen?
Habe im Internet nämlich nichts gefunden. Oder war es vielleicht die nette Dame, von der ich letztes Mal berichtete?

Ich hab mir das nun so gedacht:

Wenn ich sicher sein kann, dass die Unterlagen bei der hiesigen ABH eingegangen sind, werde ich mir wieder meinen Ordner unter die Arme klemmen und ihnen alles offenlegen und mit ihnen in Kontakt treten.

Vielleicht kann ich ja mal hoffen, auf menschliche Sachbearbeiter zu treffen. So langsam kann ich gar nicht mehr fassen, dass es so schwer sein kann, sich mitzuteilen. Aber wenn einem niemand zuhören will.....

Wenn ich dann vorgesprochen habe, hoffe ich, dass die Sachbearbeiter der ABH prüfen und prüfen und prüfen und dann auch einsehen, dass wir uns lieben und nach einem Jahr gerne mal zusammen sein möchten.

  • Soll ich die Zustimmung des Vermieters schonmal vorab einholen?
    Der Anwalt meinte, dass der Vermieter dazu verpflichtet ist, zuzustimmen - und so habe ich es auch Gesetzestexten entnehmen können.


Habt ihr noch weitere Dinge, die ich beachten muss?
Will natürlich jetzt nichts mehr auslassen oder falsch machen.... Eine Gratwanderung wird noch die unangemeldete Vorsprache bei der ABH. Hoffe, sie kommen sich nicht belästigt vor. Aber ich weiß ja auch nicht, wie lange es dauern kann, bis sie unseren Antrag bearbeiten. Also werde ich mal vorsichtig an die Türe klopfen.
Es wäre so wunderbar, wenn wir uns im Februar dann in den Armen halten könnten - und zwar nicht in Prishtina, sondern hier!

  • War bisher 5 Mal in seiner Heimat - und fliege zu Silvester nochmal hin.
    Meint ihr, dass das beweisträchtig ist?  Smiley


unentschlossen Ich glaube, so langsam bin ich von Paranoia befallen.....denn ich traue mich nicht, mich zu freuen, dass der Kampf bald ein Ende hat...

Ich danke euch und wünsche euch einen schönen Sonntag!

Grüße,
Nykita
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Antwort #53 - 12.11.2006 um 16:44:53
 
Hi,

Die Reisen können einem Scheineheverdacht vorbeugen, also ruhig die Tickets beilegen.

Da der Vermieter dem Einzug Deines Ehemannes gar nichts entgegenzusetzen hat, braucht er auch nicht ausdrücklich zuzustimmen. Du musst es ihm nur mitteilen und ob Du das tust, dürfte die ABH einen feuchten scheren.
Ich wüsste nichtmal was passieren könnte, wenn Du es dem Vermieter nicht mitteilst.

Gruß,
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Antwort #54 - 13.11.2006 um 16:35:12
 
pingula schrieb am 11.10.2006 um 20:53:04:
Vielleicht rufst du selbst mal bei der Botschaft an, manchmal sind die dort zu ihren "Landsmänninen" etwas freundlicher und auskunftsbereiter, weil in manchen Botschaften echt der Bär steppt was FZF und Visaanträge angeht, aber wenn du jemand Nettes dran hast, dann erklär eure Situation und er kann evtl. dadurch schon rein.


Das hat sich nun auch erledigt.
Unverständnis geerntet, da mein Mann nach einem 3-Wochen-Aufenthalt in Deutschland die dt. Sprache noch nicht bis ins Feinste beherrscht.

Meine Anfrage wurde gleich an die Visaabteilung weitergeleitet.

Da können sie nun auf meinen Mann warten und den Antrag schön ablehnen.

Mach mich gerade mit dem Gedanken vertraut, alles, was ich hier aufgebaut habe, hinzuschmeißen.

So wird das nichts....

Aber trotzdem danke für deine Nachricht!


Nykita
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Antwort #55 - 14.11.2006 um 20:35:59
 
Nykita schrieb am 12.11.2006 um 14:00:13:
Der Anwalt meinte auch, dass es wohl in Muc. bei der ABH eine eigene Abteilung gibt, die für die Visaerteilung, -zustimmung, -ablehnung zuständig ist.
Kann das jemand bestätigen?
Habe im Internet nämlich nichts gefunden. Oder war es vielleicht die nette Dame, von der ich letztes Mal berichtete?


Explizit fand ich nichts, aber immerhin die Sachgebiete:
http://www.muenchen.de/Rathaus/kvr/ausland/allg/38189/index.html

Gruß, ULF
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Antwort #56 - 15.11.2006 um 16:26:43
 
Vielen Dank, Ulf!

Hatte mich auch gleich auf die Suche im Netz gemacht...aber anscheinend ist wirklich die nette Dame vom letzten Mal zuständig.

Nun...

Wir haben jetzt alle Unterlagen zusammen und mein Mann wird am Freitag den Visumsantrag stellen mit dem Hinweis, erst nach dem 13.2. einreisen zu wollen
Und wenn ich dann herausgefunden habe, dass die Unterlagen in München sind, kann ich ja wieder einsteigen und nochmal mit meinem Ordner an die Tür klopfen.

Lieben Dank für´s Wühlen!
Grüße,
Nykita
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Antwort #57 - 20.11.2006 um 13:27:51
 
Habe noch eine wichtige Frage:
steht es irgendwo geschrieben, dass es möglich ist, einen Visumsantrag (auf dem es dann explizit vermerkt ist, dass mein Mann erst nach Ablauf der Einreisesperre einreisen möchte) schon vor Ablauf dieser zu stellen?

Alle Unterlagen hatte mein Mann zusammen - und ging heute zum Verbindungsbüro der Dt. Botschaft. Er wurde an der Rezeption abgewiesen, mit dem Hinweis, dass ein jeder Visumsantrag, der vor Ablauf der Einreisesperre gestellt wird - abgelehnt würde.

Ach ja, welches Formular ist denn nun der richtige Antrag?? Ich habe im Netz den Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gefunden und den für das Schengen - Visum (aber er will ja für immer herkommen).

Angeblich gibts da noch einen Antrag auf Familienzusammenführung - in dem man wohl nicht explizit eintragen kann, wann man einreisen möchte.

Bin sauer, enttäuscht und verwirrt.
Was geht denn nun und was nicht?

Thora hat doch in einem Thread gesagt, dass es manchmal vorkommt, das Ablauf d. Einreisesperre und Ausstellung des Visums recht zeitnah sein können.
Wie aber soll das gehen, wenn uns gesagt wird, mein Mann könne erst am Tag der Aufhebung der Sperre einen Antrag stellen --> dann dauert die Prüfung ja erstmal 2-3 Monate ....

Bitte um Erfahrungsberichte und Informationen!!!!!

Vielen Dank im voraus!

Eure Nykita
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Antwort #58 - 24.01.2007 um 07:34:46
 
Wir haben es geschafft!!!!!

Ganz überraschend bekam ich letzten Freitag bei meinem 3. Besuch bei der ABH die Nachricht übermittelt, dass dem Visumsgesuch meines Mannes zugestimmt wurde!

Mit allem hätte ich gerechnet, nur damit niemals im Leben!

Gestern hatte mein Mann seinen Termin beim Verbindungsbüro in Prishtina und nun hält er das Visum in seinen Händen!!!

Wir sind überglücklich und können es noch immer nicht fassen!

In genau 3 Wochen - an unserem ersten Hochzeitstag - sind wir endlich vereint!

Ich danke euch allen von Herzen, für eure hilfreichen Beiträge, Ratschläge und euer Mitgefühl!

Vielen Dank!!

Eure Nykita
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Antwort #59 - 24.01.2007 um 15:01:19
 
Nykita schrieb am 24.03.2006 um 08:04:51:
Hallo Ihr Lieben!

im Jahr 2005 (Oktober) machte er den Fehler, dass er mich für ein paar Tage besuchen kommen wollte, bevor er in sein Heimatland zurückkehrt (er war zu der Zeit in Schweden - legal) und wir dann im Kosovo heiraten.
- in Deutschland wurde er, als er gerade am Busbhf ankam, kontrolliert und er hatte keine Erlaubnis, sich hier aufzuhalten.



Das ist mir erst beim zweiten mal lesen aufgefallen.
Wenn er doch in Schweden einen legalen Aufenthalt hat, dann kann er doch ganz offiziell Deutschland besuchen.
Also irgendwie passt doch hier was nicht ?

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