Nykita schrieb am 24.03.2006 um 08:04:51:Hallo Ihr Lieben!
Ich bin am Boden zerstört.
Meine Frage: Soll ich klagen oder nicht?
Die Geschichte:
mein Mann (Kosovare) wurde im Jahr 2002 aus Deutschland abgeschoben
im Jahr 2005 (Oktober) machte er den Fehler, dass er mich für ein paar Tage besuchen kommen wollte, bevor er in sein Heimatland zurückkehrt (er war zu der Zeit in Schweden - legal) und wir dann im Kosovo heiraten.
- in Deutschland wurde er, als er gerade am Busbhf ankam, kontrolliert und er hatte keine Erlaubnis, sich hier aufzuhalten.
- Verhandlung - Verurteilung (4 Monate Bewährung)
- er hatte eine
GÜB zur freiwilligen Ausreise
ich habe die Abschiebekosten aus dem Jahr 2002 vor dem 1. Antrag auf Befristung beglichen
- 1. Versuch auf Befristung der
Einreisesperre: gescheitert, da wir ja auch in Kosova heiraten können (Einreisesperre von Baden-Württemberg aus - da er sich dort damals 1998 als Flüchtling meldete)
- wir heirateten im Kosovo
- 2. Versuch auf Befristung der
Einreisesperre nach Heirat - nun der Brief, der mich umhaut --> es wird befristet, aber auf den 13.2.2007
Unser Anwalt rät uns zu klagen. Aber will er dies, weil er nur die Dollarzeichen sieht, oder haben wir eine Chance, dass mein Mann dann ein paar Monate früher kommen kann? Laut Anwalt besteht eine 50:50 Chance.
Mein Mann ist kein Krimineller. Er hat im Oktober diesen Fehler gemacht, wurde dafür aber auch bestraft. Dann ist er freiwillig ausgereist.
Der Herr in Karlsruhe - der eigentlich mit der Sache aus dem Jahr 2002 betraut ist, lässt die Angelegenheit vom Oktober derart mit einfließen.
Ich bin verzeweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Natürlich ist uns klar, dass sein Besuch nicht rechtens war, aber dafür haben wir gebüßt, es war bis jetzt auch kein Zuckerschlecken. Nur diese Behandlung, als sei mein Mann ein Schwerverbrecher macht uns fertig.
Mann, wir wissen, dass es nicht richtig war. Aber uns derart von einer Familie abzuhalten. Das kann doch nicht wahr sein.
Wer kann mir Tipps geben, ob ich nun Klage einreichen soll oder nicht?
Ich bitte dringlichst um Antwort.
Bitte!
Nykita
Hallo Nykita,
Ich habe all deine Beiträge gelesen, auch die wo dir geantwortet haben.
1.Du konsultierst einen Anwalt. Ist dieser auf Ausländerrecht spezialisiert? Ich habe mal einen gesucht. Der nächste war in Frankfurt. So jemand ist schwer zu finden. Wo Hat deiner seinen Sitz?
2.Klagen in deiner Sache, sind MEINER MEINUNG nach nicht so gut. Wie du geschrieben hast, bist du mit einem Ausländer rechtsmäßig verheiratet. So muss dessen Einreise auch nur eine reine Formsache sein. Selbst wenn wie du schon schreibst er, oder Ihr seit vorbestraft. Ich Glaube jeder Deutsche weiß, dass ausgewiesene Kriminelle mit der Heirat eines oder eines(r) deutschen Staatsbürger (in) das Recht erwerben in unser so hoch gelobtes ( KOTZ, hab ähnliche Probleme mit der Stieftochter) Heimatland einzureisen.
Meinen Informationen zu folge trifft dies sogar auf die in Deutschland lebende Ausländern zu. Das heißt, diese dürfen Ihre kriminellen Ehefrauen (oder meistens Männer) ohne Probleme mit nach Deutschland bringen.
Wenn ich von kriminellen Menschen rede, so rede ich bestimmt nicht über Personen, die sich aus Liebe oder sogar aus finanziellen Vorteilen die einreise nach Deutschland erschwindelt haben. Für so etwas habe ich VOLLSTES VERSTÄNDNIS.
3. Des weiteren schreibst du, dass Dein Gatte eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr hat.
GLÜCKWUNSCH!
Meine Frau hat gerade mal ein VISUM für drei Monate bekommen. Nachdem sie in D angekommen war, sind wir direkt auf unser Bürgerbüro gegangen, und haben uns einen Antrag für einen AUFENTHALTSTITEL geben lassen und diesen am nächsten Tag ausgefüllt dort wieder abgegeben inkl. auslä. Reisepass. Knapp 2 Wochen später erhielten wir den gültigen Aufenthaltstitel.
Das ganze wiederholte sich dann ein Jahr später wieder ohne Probleme.
Dieses Jahr folgt der nächste Antrag, wird wohl auch reine Formsache bleiben.
So lange dein Ehepartner nicht auffällig wird, so hat er einfach ein recht hier zu bleiben.
Es braucht wohl alles nur ein „bisschen Zeit“. Diese Erfahrungen habe ich selber gemacht, kannst dich also ruhig darauf verlassen.
Unsere Herrn und Frauen Beamten interessieren sich leider nicht für eine schnelle und familienfreundliche Abwicklung unserer Belange, sei es auf unseren hiesigen Ämtern oder auf denen im Ausland vertretenen Konsultaten.
4. Ich Frage mich schon seit Langem, sind Auslandsvertretungen (Botschaften) nicht auch ein wenig bestechlich?
Diese Frage richtet sich an alle LESENDEN.
Ich werde dazu auch noch ein eigenes Topic einrichten.
5. Bin deine Postings immer noch am lesen. Klagen ist die letzte Möglichkeit.
6. Deinem Bericht vom 31.03 zufolge SUCH DIR NEN ANDEREN ANWALT.
7. Mal nebenbei, Hast du vor mit deinem Gatten nachwuchs zu zeugen? Genau dass ist es doch, was unserem Staate fehlt. Nachwuchs, was unsere Renten Finanziet. Das würde ich den ABH´s mal erläutern. Dieser fehlt doch hier im Lande! Die Meisten deutsch deutschen Familien sind doch für Nachwuchs nicht mehr zu haben.
8. Zum Beitrag vom 08.04.2006 um 07:58:19. Besser du suchst dir einen anderen Anwalt. Wenn du dem schon nicht mehr traust!?!?!
9.Die
Einreisesperre für deinen Gatte werdet ihr wohl akzeptieren müssen, wenn ihr oder er dazu verurteilt worden ist. Aber danach stehen euch alle Wege offen. Danach darf keine Behörde mehr Einwände haben.
10. Wenn ich nun all deine Storries richtig verstanden habe, so hat dein Gatte eine Einreiseerlaubnis (sprich Visum). Auch wenn gegen ihn bis jetzt noch eine
Einreisesperre verhängt ist. Meine Meinung, wenn eine Botschaft, welche eine deutsche Behörde im Ausland ist eine Visum für D ausstellt, so ist dieses rechtskräftig. Der Stempel im Pass zählt. Nach der Anreise wendet Euch sofort an die
ABH, oder ans Bürgerbüro, dort könnt ihr eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Nachdem ich all deine Postings gelesen habe, kann ich dir nur zu diesen schritten raten:
Wenn er ein Visum hat, lass ihn einreisen und warte ab. Vertraue deinem Anwalt nicht zu sehr, und wende dich noch an andere Foren.
Alles Gute für dich und deinen Mann!!!
BEBA