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Artikel 6 GG? Einreisesperre auf 2007 befristet (Gelesen: 28.244 mal)
thora
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Artikel 6 GG? Einreisesperre auf 2007 befriste
Antwort #30 - 06.04.2006 um 17:20:49
 
Nykita schrieb am 06.04.2006 um 07:32:16:
Er meinte, na gut, dann hören wir im nächsten Jahr voneinander. Dann gehts an das Visum. Es würde, wenn man vorher damit anfinge, sowieso abgelehnt, da die Sperre ja noch bis 13.2. aufrecht ist.


Hallo Nykita,

zum Visumverfahren noch folgenden Tipp. wenn dein Mann das Visum vor Ablauf der Einreisesperre beantragt, soll er ausdrücklich angeben, dass er erst nach Ablauf der Einreisesperre einreisen will.

Außerdem solltest Du mal mit der für Euch zuständigen Ausländerbehörde in Verbindung treten, ob Sie nicht eventuell eine Vorabzustimmung die ab dem 14.02.2007 gilt ausstellen. Dies liegt allerdings im Ermessen der ABH. Aber Fragen kostet schließlich nichts und sollte die ABH bereit sein, diese auszustellen, wird das Visumsverfahren erheblich vereinfacht.

Gruß und Alles Gute
thora
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Antwort #31 - 08.04.2006 um 07:50:11
 
Hallo Thora!
Genau das wäre meine Frage gewesen: Geht es, dass wir (ich bin am 6.Mai für eine Woche bei meinem Mann) nach Prishtina fahren, zum Verbindungsbüro und schonmal den Antrag auf FZF ausfüllen?

Der Anwalt meinte, der Antrag würde sofort abgelehnt, da die Sperre ja noch aufrecht ist.

Sollte ich, bevor wir den Antrag in Prishtina stellen, hier von der ABH vielleicht eine Vorabzustimmung erreichen?

Wie ist denn das Prozedere?

Puhhh, das ist alles so verzwickt und ich hab immer die Angst im Nacken, dass wieder was schief läuft und die sagen: Hä? Na, wenn die Sperre bis dann und dann wirksam ist, dann melden Sie sich bitte erst danach. Denn das muss alles seine geregelten Bahnen laufen.....
Traurig Schiss.....

Alles liebe und herzlichen Dank für deine Anregung - ich hoffe auf Antwort!!
Danke, Nykita
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Antwort #32 - 08.04.2006 um 07:58:19
 
Guten Morgen, Ronny!

Ich danke dir!

Thora hat ja das Thema angeschnitten, über das ich mich nun informieren möchte. Der Anwalt meinte, es bringt überhaupt nichts, vorher damit anzufangen (Visum). Aber von der Vorab-zustimmung oder eben Zustimmung allgemein hatte ich schon früher gelesen und dem Anwalt das auch gesagt, er meinte er wüsste von sowas nichts... ich glaube mittlerweile eher, dass alles, was er mir rät, in die Richtung geht, dass er mehr Knete zu erwarten hat... Keine Ahnung: Denn er meinte ja, ich solle mich 4 Wochen vor Ablauf der Sperrwirkung bei ihm melden. Ich meinte dann, ich habe den Tipp bekommen, damit schon 3 Monate vorher anzufangen. Er negierte und sagte, dann würde das Visum sofort abgelehnt, denn die Beamten sähen ja im Register, dass er noch nciht hierher darf.

Ach Ronny, ich danke dir für deine Hilfe!

Und ich hoffe, ich bekomm Reaktionen auf meine Antwort an Thora - dann kann ich am 6. Mai mit meinem Mann loslegen!! Hätten wir wieder was, worauf wir uns konzentrieren können. Und vor allem: Mir würde soooo ein großer Stein vom Herzen fallen, wenn die Sicherheit da wäre, dass das Visum zeitnah zum 13.2. ausgestellt würde. Wenn man mit Sicherheit wüsste, dass das Warten dann ein ENde hat. Denn der Anwalt meinte, man könnte gar nichts vorher tun und es kann sich bis Mai 07 hinziehen, bis er das Visum bekommt.

Ich hoffe auf Antworten, Ihr lieben Experten!

Dank euch schonmal im voraus!

Eure Nykita
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Antwort #33 - 10.04.2006 um 17:55:55
 
Nykita schrieb am 08.04.2006 um 07:50:11:
Hallo Thora!
Genau das wäre meine Frage gewesen: Geht es, dass wir (ich bin am 6.Mai für eine Woche bei meinem Mann) nach Prishtina fahren, zum Verbindungsbüro und schonmal den Antrag auf FZF ausfüllen?

Der Anwalt meinte, der Antrag würde sofort abgelehnt, da die Sperre ja noch aufrecht ist.

Sollte ich, bevor wir den Antrag in Prishtina stellen, hier von der ABH vielleicht eine Vorabzustimmung erreichen?

Wie ist denn das Prozedere?

Puhhh, das ist alles so verzwickt und ich hab immer die Angst im Nacken, dass wieder was schief läuft und die sagen: Hä? Na, wenn die Sperre bis dann und dann wirksam ist, dann melden Sie sich bitte erst danach. Denn das muss alles seine geregelten Bahnen laufen.....
Traurig Schiss.....

Alles liebe und herzlichen Dank für deine Anregung - ich hoffe auf Antwort!!
Danke, Nykita


Hallo Nykita,

eine Vorabzustimmung gilt in der Regel nur 3 Monate. Also mit Mai wird das wohl nichts mehr.

Aber folgender Vorschlag:

Schreib an die zuständige ABH und bitte doch mit Hinweis auf die Befristung zum 13.02.2007 um Auskunft ob Sie in Eurem Fall eine Vorabzustimmung erteilen und ab wann Du diese ggf. erhalten kannst, bzw. ob die ABH im Vorfeld noch Abklärungsbedarf hat (vorzulegende Unterlagen usw.). Im Falle einer positiven Auskunft kann dein Mann ja auch mit einer Kopie des ABH-Schreibens mal bei der Botschaft vorfühlen, wie diese dann beim Vorliegen einer Vorabzustimmung vorgehen.

Wie das bei Eurer ABH nun letztendlich gehandhabt wird kann ich leider nicht sagen, ist nun mal ne Ermessenssache.

Anmerkung:

Wir hatten in letzter Zeit 2 ähnliche Fälle, bei denen das Verbindungsbüro in Pristina bereits am Tag nach der Befristung bereits das Visum erteilt haben.

Gruß
Thora
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Antwort #34 - 11.04.2006 um 07:23:30
 
Hallo Thora!
Vielen herzlichen Dank für den Ratschlag. Das werde ich tun
Und wenn es nicht klappt bis Anfang Mai - dann werde ich es halt Ende Juli machen - oder September.... bin ja noch oft genug bei meinem Mann.

Ich geh lieber persönlich zur ABH. Nur verwirrt es mich ein wenig, da der Sachbearbeiter der für seinen Buchstaben zuständig ist meinte, er sei für die Visumssache dann gar nicht mehr zuständig. Anscheinend gibt es noch eine extra Visastelle. Aber ich frag mich durch...damit kenn ich mich schon gut aus...

Echt??? In 2 Fällen wurde das Visum so zeitnah ausgestellt? Kannst dir gar nicht vorstellen, wie mein Herz gerade hüpft... das wäre so schön.... aber wir bleiben auf dem Teppich und freuen uns besser erst, wenn alles wirklich feststeht!

Ich danke dir für deinen Rat!

Einen schönen - leider verschneiten - Tag wünsch ich euch!
Nykita
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Antwort #35 - 12.04.2006 um 10:15:06
 
Nykita schrieb am 11.04.2006 um 07:23:30:
Hallo Thora!

Echt??? In 2 Fällen wurde das Visum so zeitnah ausgestellt? Kannst dir gar nicht vorstellen, wie mein Herz gerade hüpft... das wäre so schön.... aber wir bleiben auf dem Teppich und freuen uns besser erst, wenn alles wirklich feststeht!

Nykita


Befristung der Einreisesperre zum 11.12.2005, Visumserteilung und Einreise nach Deutschland am 12.12.2005 Smiley
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Antwort #36 - 12.04.2006 um 13:30:43
 
wow
na, dann drück ich uns selbst mal fleißig die Daumen...

Dann werde ich bei meinem Besuch im November mit meinem Ehemann nach Prishtina in das Verbindungsbüro gehen.
Habe schon eine mail von dort bekommen, wir brauchen keinen extra Termin vereinbaren, sondern können uns zu den Publikumsverkehrszeiten dort eintreffen.

Aber: Muss der Antrag durchweg in Deutsch geschrieben werden, also sind die Formulare dort nur in Deutsch? dann muss ich nämlich mitkommen, denn so gut kann mein Mann noch nicht Deutsch.

Vielen Dank für deine Hilfe!
Nykita
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Antwort #37 - 12.04.2006 um 21:42:28
 
Hallo!

guck www.belgrad.diplo.de/de/01/Visabestimmungen/Visabestimmungen.html

Da findest Du den Antrag zum Ausdrucken und ausfüllen!
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Antwort #38 - 13.04.2006 um 07:26:39
 
Vielen Dank, Wichtel!
Gibt es den Antrag auch online abrufbar vom Verbindungsbüro?
Bisher haben die mir nur das Merkblatt geschickt.
Ich bin froh, hier auf so viel Hilfe zu stoßen!
Herzlichen Dank!
Nykita
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Antwort #39 - 13.04.2006 um 07:52:16
 
Morgen!

Das Verbindungsbüro in Pristina hat keine eigene Homepage. Der Antrag von der Botschaft dürfte aber der gleiche und von daher nutzbar sein!

Wichtel
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Antwort #40 - 20.05.2006 um 08:20:43
 
thora schrieb am 10.04.2006 um 17:55:55:
Hallo Nykita,

eine Vorabzustimmung gilt in der Regel nur 3 Monate. Also mit Mai wird das wohl nichts mehr.

Aber folgender Vorschlag:

Schreib an die zuständige ABH und bitte doch mit Hinweis auf die Befristung zum 13.02.2007 um Auskunft ob Sie in Eurem Fall eine Vorabzustimmung erteilen und ab wann Du diese ggf. erhalten kannst, bzw. ob die ABH im Vorfeld noch Abklärungsbedarf hat (vorzulegende Unterlagen usw.). Im Falle einer positiven Auskunft kann dein Mann ja auch mit einer Kopie des ABH-Schreibens mal bei der Botschaft vorfühlen, wie diese dann beim Vorliegen einer Vorabzustimmung vorgehen.

Wie das bei Eurer ABH nun letztendlich gehandhabt wird kann ich leider nicht sagen, ist nun mal ne Ermessenssache.

Anmerkung:

Wir hatten in letzter Zeit 2 ähnliche Fälle, bei denen das Verbindungsbüro in Pristina bereits am Tag nach der Befristung bereits das Visum erteilt haben.

Gruß
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Hallo Thora!
Ich bin fest entschlossen, den aller-aller-allerbesten Weg zu gehen, die Vorabzustimmung zu erhalten. Die müsste ich ja (da sie nur 3 Monate gültig ist) im November in den Händen halten.

Es gilt für mich nun also, den besten Weg herauszufinden, auf die hiesige ABH zuzugehen. Ich denke, dass ein persönliches Vorsprechen besser ist, als ein Brief....
Nur: Ist es nun nicht noch zu früh? Oder ist es vielleicht genau richtig, so früh anzufangen?
Ich habe so große Angst, dass es dann im Feb.07 nochmal bis zu 3 Monate dauert, bis das Visum dann da ist...  Ist klar, dass dies im Moment mein einziger Gedanke ist. Wie erhalte ich die Vorabzustimmung. Und am liebsten würd ich sofort bei der Visastelle der ABH antanzen und mich bemühen.

Was denkst du? Ist es nun noch zu früh, mich dort zu melden? Bis November ist es ja noch ein Weilchen hin...

Und wie läuft es dann im November? Muss mein Mann zum Verbindungsbüro und erst vorsprechen und dann den Antrag auf Erteilung des Visums ausfüllen und abgeben, oder muss er erst den Antrag abgeben (wäre in meinen Augen sinnvoller und logischer) und bekommt dann einen Termin zur Vorsprache?

Fragen über Fragen.... ich hoffe, ich überstrapaziere eure Geduld nicht, aber tagtäglich ist dies mein einziger Gedanke...denn ein Leben ohne meinen Mann hier ist traurig und ich muss immer an mich halten, wenn ich zurückkomme... es dauert immer bis zu 2 Wochen, bis ich wieder Kraft gesammelt habe und weitergehe...alleine...

Lieben Dank für eure Zeit!
eure Nykita
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Antwort #41 - 20.05.2006 um 23:11:31
 
Also ob bei der Vorgeschichte eine Vorabzustimmung drin ist, halte
ich eher für fraglich. Aber das kannst du nur mit DEINER ABH ab-
klären.

Klar ist wohl, dass da eine persönliche Vorsprache sicher besser ist,
als ein Brief (ggf. kannst du einen schriftlichen Antrag formulieren,
aber den dann persönlich abgeben und dazu persönlich erläutern).

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« Zuletzt geändert: 20.05.2006 um 23:28:23 von N/V »  
 
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Antwort #42 - 21.06.2006 um 03:16:53
 
Nykita schrieb am 24.03.2006 um 08:04:51:
Hallo Ihr Lieben!

Ich bin am Boden zerstört.
Meine Frage: Soll ich klagen oder nicht?

Die Geschichte:
mein Mann (Kosovare) wurde im Jahr 2002 aus Deutschland abgeschoben

im Jahr 2005 (Oktober) machte er den Fehler, dass er mich für ein paar Tage besuchen kommen wollte, bevor er in sein Heimatland zurückkehrt (er war zu der Zeit in Schweden - legal) und wir dann im Kosovo heiraten.
- in Deutschland wurde er, als er gerade am Busbhf ankam, kontrolliert und er hatte keine Erlaubnis, sich hier aufzuhalten.
- Verhandlung - Verurteilung (4 Monate Bewährung)
- er hatte eine GÜB zur freiwilligen Ausreise

ich habe die Abschiebekosten aus dem Jahr 2002 vor dem 1. Antrag auf Befristung beglichen

- 1. Versuch auf Befristung der Einreisesperre: gescheitert, da wir ja auch in Kosova heiraten können (Einreisesperre von Baden-Württemberg aus - da er sich dort damals 1998 als Flüchtling meldete)

- wir heirateten im Kosovo

- 2. Versuch auf Befristung der Einreisesperre nach Heirat - nun der Brief, der mich umhaut --> es wird befristet, aber auf den 13.2.2007

Unser Anwalt rät uns zu klagen. Aber will er dies, weil er nur die Dollarzeichen sieht, oder haben wir eine Chance, dass mein Mann dann ein paar Monate früher kommen kann? Laut Anwalt besteht eine 50:50 Chance.

Mein Mann ist kein Krimineller. Er hat im Oktober diesen Fehler gemacht, wurde dafür aber auch bestraft. Dann ist er freiwillig ausgereist.
Der Herr in Karlsruhe - der eigentlich mit der Sache aus dem Jahr 2002 betraut ist, lässt die Angelegenheit vom Oktober derart mit einfließen.

Ich bin verzeweifelt und weiß nicht mehr weiter.
Natürlich ist uns klar, dass sein Besuch nicht rechtens war, aber dafür haben wir gebüßt, es war bis jetzt auch kein Zuckerschlecken. Nur diese Behandlung, als sei mein Mann ein Schwerverbrecher macht uns fertig.
Mann, wir wissen, dass es nicht richtig war. Aber uns derart von einer Familie abzuhalten. Das kann doch nicht wahr sein.  unentschlossen

Wer kann mir Tipps geben, ob ich nun Klage einreichen soll oder nicht?

Ich bitte dringlichst um Antwort.

Bitte!

Nykita



Hallo Nykita,

Ich habe all deine Beiträge gelesen, auch die wo dir geantwortet haben.

1.Du konsultierst einen Anwalt. Ist dieser auf Ausländerrecht spezialisiert? Ich habe mal einen gesucht. Der nächste war in Frankfurt. So jemand ist schwer zu finden. Wo Hat deiner seinen Sitz?

2.Klagen in deiner Sache, sind MEINER MEINUNG nach nicht so gut. Wie du geschrieben hast, bist du mit einem Ausländer rechtsmäßig verheiratet. So muss dessen Einreise auch nur eine reine Formsache sein. Selbst wenn wie du schon schreibst er, oder Ihr seit vorbestraft. Ich Glaube jeder Deutsche weiß, dass ausgewiesene Kriminelle mit der Heirat eines oder eines(r) deutschen Staatsbürger (in) das Recht erwerben in unser so hoch gelobtes ( KOTZ, hab ähnliche Probleme mit der Stieftochter) Heimatland einzureisen.
Meinen Informationen zu folge trifft dies sogar auf die in Deutschland lebende Ausländern zu. Das heißt, diese dürfen Ihre kriminellen Ehefrauen (oder meistens Männer) ohne Probleme mit nach Deutschland bringen.
Wenn ich von kriminellen Menschen rede, so rede ich bestimmt nicht über Personen, die sich aus Liebe oder sogar aus finanziellen Vorteilen die einreise nach Deutschland erschwindelt haben. Für so etwas habe ich VOLLSTES VERSTÄNDNIS.

3. Des weiteren schreibst du, dass Dein Gatte eine Aufenthaltserlaubnis für ein Jahr hat.
GLÜCKWUNSCH!
Meine Frau hat gerade mal ein VISUM für drei Monate bekommen. Nachdem sie in D angekommen war, sind wir direkt auf unser Bürgerbüro gegangen, und haben uns einen Antrag für einen AUFENTHALTSTITEL geben lassen und diesen am nächsten Tag ausgefüllt  dort wieder abgegeben inkl. auslä. Reisepass. Knapp 2 Wochen später erhielten wir den gültigen Aufenthaltstitel.
Das ganze wiederholte sich dann ein Jahr später wieder ohne Probleme.
Dieses Jahr folgt der nächste Antrag, wird wohl auch reine Formsache bleiben.

So lange dein Ehepartner nicht auffällig wird, so hat er einfach ein recht hier zu bleiben.
Es braucht wohl alles nur ein „bisschen Zeit“. Diese Erfahrungen habe ich selber gemacht, kannst dich also ruhig darauf verlassen.
Unsere Herrn und Frauen Beamten interessieren sich leider nicht für eine schnelle und familienfreundliche Abwicklung unserer Belange, sei es auf unseren hiesigen Ämtern oder auf denen im Ausland vertretenen Konsultaten.

4. Ich Frage mich schon seit Langem, sind Auslandsvertretungen (Botschaften) nicht auch ein wenig bestechlich?
Diese Frage richtet sich an alle LESENDEN.
Ich werde dazu auch noch ein eigenes Topic einrichten.

5. Bin deine Postings immer noch am lesen. Klagen ist die letzte  Möglichkeit.

6. Deinem Bericht vom 31.03 zufolge SUCH DIR NEN ANDEREN ANWALT.

7. Mal nebenbei, Hast du vor mit deinem Gatten nachwuchs zu zeugen? Genau dass ist es doch, was unserem Staate fehlt. Nachwuchs, was unsere Renten Finanziet. Das würde ich den ABH´s mal erläutern. Dieser fehlt doch hier im Lande! Die Meisten deutsch deutschen Familien sind doch für Nachwuchs nicht mehr zu haben.

8. Zum Beitrag vom 08.04.2006 um 07:58:19. Besser du suchst dir einen anderen Anwalt. Wenn du dem schon nicht mehr traust!?!?!


9.Die Einreisesperre für deinen Gatte werdet ihr wohl akzeptieren müssen, wenn ihr oder er dazu verurteilt worden ist. Aber danach stehen euch alle Wege offen.  Danach darf keine Behörde  mehr Einwände haben.

10. Wenn ich nun all deine Storries richtig verstanden habe, so hat dein Gatte eine Einreiseerlaubnis (sprich Visum). Auch wenn gegen ihn bis jetzt noch eine Einreisesperre verhängt ist. Meine Meinung, wenn eine Botschaft, welche eine deutsche Behörde im Ausland ist eine Visum für D ausstellt, so ist dieses rechtskräftig. Der Stempel im Pass zählt. Nach der Anreise wendet Euch sofort an die ABH,  oder ans Bürgerbüro, dort könnt ihr eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.


Nachdem ich all deine Postings gelesen habe, kann ich dir nur zu diesen schritten raten:
Wenn er ein Visum hat, lass ihn einreisen und warte ab. Vertraue deinem Anwalt nicht zu sehr, und wende dich noch an andere Foren.

Alles Gute für dich und deinen Mann!!!

BEBA
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #43 - 21.06.2006 um 14:53:55
 
Mal wieder: bitte keine ganzen Romane zitieren  unentschlossen
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Antwort #44 - 12.09.2006 um 16:21:30
 
fons schrieb am 20.05.2006 um 23:11:31:
Also ob bei der Vorgeschichte eine Vorabzustimmung drin ist, halte
ich eher für fraglich. Aber das kannst du nur mit DEINER ABH ab-
klären.

Klar ist wohl, dass da eine persönliche Vorsprache sicher besser ist,
als ein Brief (ggf. kannst du einen schriftlichen Antrag formulieren,
aber den dann persönlich abgeben und dazu persönlich erläutern).



Hallo, Ihr Lieben!
Wenn es nicht so aufreibend und anstrengend wäre, die Zeit auszuhalten ohne meinen Mann, dann würde ich über die neueste Wende in dem Fall lachen. Aber das Lachen und auch die Hoffnung ist mir heute bei der Ausländerbehörde vergangen.

Ich hatte alles fein säuberlich in einen Ordner gepackt - wer den Fall kennt - weiß, dass mit Sicherheit der Verdacht auf Scheinehe kommt.

Ich stapfe also heute mit dem Befristungsbescheid zur ABH in München.

Im Ordner hatte ich:
- jede SMS die mir mein Mann seit letztem Jahr November geschrieben hat
- die 4 Flugtickets von meinen bisherigen Reisen zu ihm
- die Telefonrechnungen (monatlich ca. 250,-)
- den Bündel Briefe von ihm
- Fotos von uns und der Familie
- meine Reiseberichte von all meinen Reisen

In der festen Hoffnung, nun würde der Befristungsbescheid entgegengenommen, wartete ich 1,5 Stunden und trat dann mit meiner Nummer ein.

Ich kam nicht einmal dazu, den Befristungsbescheid abzugeben - sie könnten damit nichts anfangen.
Ich kam auch nicht dazu, ihr klarzumachen, dass nach Aktenlage mit Sicherheit eine Überprüfung unserer Beziehung anstand - und ich hier alle Beweise dabei habe, die unsere Liebe bestätigen.

Die Dame kam leider auch nicht dazu, mir Auf Wiedersehen zu sagen. Ich war einfach Luft für sie.

Es ginge nicht, dass der Antrag auf Familienzusammenführung vor Ablauf der Sperre gestellt werde.
Doch das geht, ich habe es doch hier gelesen. Wenn man es vermerkt auf dem Antrag, dass man nach Ablauf der Sperre einreisen möchte, dann geht das.Und mein Mann wollte Mitte November den Antrag stellen.

Ich bin am Boden zerstört, da ich denke, zu wissen, wie es nun weitergeht.

Vor Ablauf der Sperre wird sich absolut niemand mit dem Fall beschäftigen wollen und wenn der Antrag dann gestellt wird - dann gehen die Investigationen los und wir werden zum Interview gebeten und so weiter und so fort.

Ich habe hier gelesen, dass ein zeitnahes Visum ausgestellt werden kann. Nach dem heutigen Besuch bei der ABH sagt mir mein Verstand, dass ich das vergessen kann und nach Ablauf der Sperre nochmals Monate warten muss, bis wir endlich zusammen sind.

Warum hört mir denn niemand zu? Nicht mal ein Wort? Warum werde ich so abserviert? Ist es die Taktik, die sie verfolgen? Was spricht denn dagegen, meine Unterlagen entgegenzunehmen? Was spricht denn dagegen, mir, einem ganz normalen Menschen, nur ganz kurz zuzuhören?

Ich bin fertig..... ich kann nicht mehr...... nochmal Monate nach dem Jahr Trennung halte ich nicht aus. Das weiß ich.
Ich trage sowieso schon alle Kosten, ich bin finanziell am Boden und muss mehrere Jobs ausüben, um überhaupt über die Runden zu kommen.
Und alles, was ich wollte, war ein kurzer Moment. Und ich wurde so abgewürgt. Sie hat mir nicht zugehört.

Wie soll denn bitte ein zeitnahes Visum ausgestellt werden, wenn die Beschäftigung mit dem Fall erst am Tag der Befristungsaufhebung beginnen?

Ich will doch nicht, dass jemand Mitleid hat.
Wir akzeptieren diese Sperre doch.
Aber warum wird es sich noch weitere Monate hinziehen?
Warum hört mir die Behörde nicht zu? Warum redet dort niemand mit mir?
Ist es ratsam, sich an die Abteilungsleitung zu wenden?
Ich kann das doch so nicht auf mir sitzen lassen.

Bitte, bitte, gebt mir Feedback.....

Ach ja, die Hoffnung auf eine Vorabzustimmung hatte ich schon lange auf Eis gelegt, denn nach dem Befristungsbescheid - da würde sich die Behörde in den eigenen Finger schneiden, wenn sie eine Vorabzustimmung ausstellen würden. Das war gar nicht mein Belang heute.

Ich fasse einfach nicht, dass man nicht mal mit den Leuten reden kann.

Was soll ich nur tun.....

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