Ihr Lieben!
Nun hatte ich also gestern mein Gespräch beim Anwalt und habe meine Entscheidunng bis Mo / Di rausgezögert.
Wieder mal verwirrt.....und hin und hergerissen.
Herr Anwalt meint, Artikel 6
GG wiegt schwerer, als hier im Bescheid dargelegt. Nun, er würde klagen. Die Chancen stehen nicht gut, weil gegen Verwaltungsentscheidung zu klagen ist reine Ermessenssache. Das ist mir klar. Nur sitzt in mir ein kleines Männchen, das darauf pocht, alles erdenklich Mögliche zu unternehmen. Dagegen spricht:
- das Geld (~ 2000 Euro)
- die schlechten Erfolgschancen
- die bestehende Wahrscheinlichkeit, dass es bis Jan. 2007 gar nicht zur Verhandlung kommen könnte (da Verwaltungsgericht - dauert lange)
Es gibt schwerwiegende Punkte, die gegen eine Klage sprechen. Aber falls wir gewinnen sollten, könnte die Sperre sofort aufgehoben werden und das Visum auch ziemlich zeitnah ausgestellt werden, da ja festgestellt wurde, dass die Verhängung der Befristung verf.widrig war.
Aaaaahhhh, was soll ich nur tun?
Der Anwalt meint, es sei nicht abzusehen, wie entschieden und ob entschieden wird. Er gibt mir Zeit, eine Entscheidung zu fällen.
Aber er sagt, es sei nicht hinnehmbar, dass aufgrund des vorliegenden Sachverhalts eine derart lange
Einreisesperre verhängt wird.
Hat irgendjemand Erfahrungen mit dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe?
Dort würde die Verhandlung nämlich stattfinden (und Baden-Württemberg und Hessen sind neuerdings ja nicht gerade zimperlich....in Zuwanderungsfragen und Ausländerrechtssachen)
Für Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.
Alles liebe,
Nykita