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Zählt Praktikum als Arbeit ?? (Gelesen: 2.131 mal)
Zuzi
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Beiträge: 36
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Zählt Praktikum als Arbeit ??
16.03.2006 um 10:32:44
 
Hallo an alle,

ich bin slowakische Studentin an der LMU in München - Promotionsstudium.

Bin zur Zeit auf der Suche nach einem Job, am besten als Werkstudentin. Allerdings läuft es momentan nicht so gut, vielleicht liegt es daran, dass ich bis heute wenige Praktika oder einschlägige Beschäftigungen nachweisen kann (in der Slowakei, wo ich an der Uni war, ist es nicht üblich, so viele Praktika wie hier in DE zu absolvieren).

Also habe ich mir gedacht, vielleicht konnte ein Praktikum meine Lage verbessern.

Ich wiederhole, bin im Promotionsstudium immatrikuliert, Pflicht ein Praktikum zu absolvieren besteht überhaupt nicht.

Meine Frage - würde solches Praktikum (viele Stunden für wenig Geld Smiley ) als "Arbeit" zählen im Sinne der 90/180 Tage-Regelung ???

Also mal angenommen, ich finde für ca.3 Monate eine Stelle als Praktikantin - werden dann meine 90 Tage ausgeschöpft ???

Ich bedanke mich im Voraus für Meinungen und Antworten.

Zuzi.
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nichen
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Hakuna Matata


Beiträge: 75

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zählt Praktikum als Arbeit ??
Antwort #1 - 16.03.2006 um 22:52:42
 
Hallo Zuzi,

am besten soll du dich an deine Akademische Auslandamt (an deine uni heiss es Internationale Angelegentheit)wenden. Dort wirst du alle Informationen bekommen, vielleicht sogar Praktikumangeboten und Förderung.

Grüß
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katerinka
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Optimistin


Beiträge: 48

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Nicht-EU
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Antwort #2 - 20.03.2006 um 22:00:16
 
Wenn Du ein Job als Werkstundentin oder wissenschaftliche Hilfskraft o.ä. findest, dass einen unmittelbaren inhaltlichen Bezug zu Deiner Promotion hat (an einem Forschungsinstitut, als stud. Hilfskraft, oder als stud.hilfskraft oder werksstudentin in einem Unternehmen, wenn Du dort hauptsächlich etwas macht, was Du studierst), kannst Du unbegrenzte Zeit arbeiten, es fällt dann unter Begriff "studentische Nebentätigkeiten". Du brauchst dann keine Arbeitserlaubnis zu beantragen dafür. Naja, es kann sein dass es in unterschiedlichen Bundesländern u nterschiedlich gesehen wird, aber in NRW und in Bayern hatte ich solche "positive" Fälle. Ansonsten wenn Du was komplett anderes machst, als Dein Studium, was nur zum Zweck des Finanzierens des Studiums ist, z.B. Kellnern oder Lagerhilfe, dann benutzt Du die 90/180 Tage/halbe Tage. Die Formulierung "...sowie zur Ausübung der studentischen Nebentätigkeiten", die in der Aufenthaltserlaubnis drin steht, wurde dafür eingeführt, dass die ausl. Studenten nicht eingeschränkt sind, die praxiserfahrungen für Studium zu sammeln. Ich denke also, wenn Dein Praktikum mit dem Studium im Zusammenhang steht, kannst Du diese Formulierung anwenden.
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Keine Zukunft vermag wieder gutzumachen, was du in der Gegenwart versäumst.
 
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Iman
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salam allaikum


Beiträge: 14
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #3 - 21.03.2006 um 17:40:48
 
Leider, ja! Das heisst jedes Praktikum ( wenn dieses Praktikum nicht ein unentbehrliches Teil deines Studiums ist) zählt als Arbeit, sogar wenn es nicht bezahlt wird. Und jeder Tag des Praktikums zählt zu diesen 90 Tagen,an denen wir arbeiten dürfen Griesgrämig
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Iman  
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Jotata
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I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 39

Thurgau, Thurgau, Switzerland
Thurgau
Thurgau
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 22.03.2006 um 17:52:48
 
Die Behauptung von Iman stimmt gar nicht. Die richtige Darstellung hat katerinka gebracht.

Man könnte sogar mehr als die 90 Tage als Werkstudent arbeiten, wenn man 3 Sachen nachweisen kann:
1- Das Unternehmen gilt als wissenschaftliches Institut (Subventionsgelder, Unternehmen hat Doktoranden, Praktikanten...)
2- Die Arbeit ist studiums/forschungsrelevant
3- Man ist in einer nicht erwarteten finaz. Notlage welche man nicht zu verantworten hat
Zwinkernd

Hier hat aber das Ausländeramt ein sehr grosser Spielraum -> Ermessen!

Gruss,
Jodi

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