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Zwei parallel laufende Verfahren für AE - möglich? (Gelesen: 1.239 mal)
MI_2002
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Zwei parallel laufende Verfahren für AE - möglich?
14.03.2006 um 12:30:19
 
Hallo zusammen,

ich wäre für jede zusätzliche Information bzw. Antworten auf meine Frage sehr dankbar.

Meine Situation:

1. Ich habe mein zweites Uni-Studium in Oktober 2005 erfolgreich abgeschlossen, war einige Zeit auf der Jobsuche, Ende Dezember einen Arbeitsvertrag bei einem Unternehmen unterschrieben. Dieses Unternehmen hat sofort eine Anwaltskanzlei beauftragt, die sich um alle Unterlagen, Anträge usw. für mich kümmert. Mitte Januar wurde von dieser Kanzlei einen Antrag (Baden-Wü) für mich gestellt.
2. Ende Februar habe ich ein zweites Angebot von einem anderen Unternehmen bekommen, das für mich interessant ist. Das zweite Unternehmen hat allerdings von der AB (Arbeitsamt) (Bayern) eine Auskunft bekommen, dass es bereits einen anderen Antrag vom ersten U. im anderen Bundesland gestellt wurde.

Jetzt will die AB von mir eine Stellungnahme, welches Angebot ich annehmen will.

Meine Frage: Da ich selbstverständlich maximal Sicherheit haben will, was alle Verfahren anbetrifft, habe ich dem zweiten U. angeboten, einbisschen abzuwarten, bis der erste Antrag bearbeitet wird und ich eine Zu- oder Absage bekomme und sofort danach den zweiten Antrag stellen. Sie behaupten, es sei nicht ganz gesetzlich (?) und es kann mir nur Schaden verursachen, wenn wir alles so machen. Ich würde sehr gerne verschiedene Meinungen hören. Ich persönlich sehe keine Verstöße gegen irgendwelche Gesetze oder Paragraphen. Bei beiden Stellen handelt es sich um Fachstellen. Ich will selbstverständlich nicht parallel in diesen beiden Firmen arbeiten und werde mich bei dem ersten U. sofort kündigen, wenn ich eine Zusage für die zweite Stelle bekomme.

Vielen Dank!
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Jotata
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #1 - 22.03.2006 um 18:06:33
 
Ich habe hier keine große Ahnung, aber meiner Meinung nach, stellt die Ausübung von 2 Tätigkeiten eine "Selbstständigkeit" dar. Dies darfst du aber nicht.

Gruss,
Jodi
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MI_2002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Zwei parallel laufende Verfahren für AE - mögl
Antwort #2 - 22.03.2006 um 18:11:30
 
Hallo,

es geht auf keinen Fall um die Ausübung von 2 Tätigkeiten. Das habe ich gemeint unter:

>Ich will selbstverständlich nicht parallel bei diesen beiden Firmen arbeiten und >werde mich bei dem ersten U. sofort kündigen, wenn ich eine Zusage für die >zweite Stelle bekomme.
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