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ABH verlangt Reisepass etc. von EU-Bürgerin (Gelesen: 22.577 mal)
Shrek_K
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #45 - 24.03.2006 um 11:54:38
 
Abu schrieb am 24.03.2006 um 10:43:24:
Ich weiß auch nicht warum, aber gerade ist mir der Gedanke gekommen, daß oftmals die Länge eines Threads umgekehrt proportional zu seiner inhaltlichen Relevanz steht.  Ich werde das "Abu's Law" nennen...  Laut lachend

Hallo Abu Smiley

Bin auch gänzlich Deiner Meinung, "Abu's Law" gilt hier unumstritten. Laut lachend
Wahrscheinlich wäre dieser Thread auch nicht sooo lang geworden (was ich mir auch gewünscht hätte) , wenn man das alles den Leuten nicht so mühsam aus der Nase ziehen müsste, und wenn es nicht so viele gegensätzliche/unterschiedliche Experten-Meinungen gäbe, die mich da erst recht verunsichert haben.
(Siehe auch mein Thread bei "Staatsangehörigkeitsrecht"; die Antworten sind kurz, bündig, informativ, übereinstimmend, ohne einen Hauch von Feindseligkeit, und haben direkt zur Aufklärung der Frage geführt.)

Grüße Zwinkernd

Shrek_K
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cedo
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Antwort #46 - 24.03.2006 um 14:05:25
 
Zitat:
Wahrscheinlich bekommt Deine Frau damit nicht mal einen Handyvertrag


Ich habe mein 2-Jahres Handyvertrag abgeschlossen als ich AE für nur noch 11 Monate hätte. Selbstverständlich habe ich den Reisepass vorgezeigt - die AE hat der Verkäufer aber gar nicht angeschaut.

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Saxonicus
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
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Antwort #47 - 24.03.2006 um 19:41:12
 
Shrek_K schrieb am 24.03.2006 um 00:02:51:
@ Saxonicus :
Zitat ohne Kommentar.... verstehe ich jetzt nicht...


Grüße

Shrek_K



Wenn der Pass abholbereit bei der polnischen Inlandsbehörde bereits vorliegt, so ist es m.E. doch durchaus zumutbar ihn auch abzuholen. Polen liegt ja nun wirklich nicht am Ende der Welt, als daß man die Abholung als unzumutbar bezeichnen könnte.
Normalerweise kann man das in zwei Tagen, wenn nicht in einem erledigen.



.
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #48 - 24.03.2006 um 20:18:17
 
Oder die ABH stellt die AE auf einem eigenen Dokument aus, was offensichtlich vom Gesetzgeber vorgesehen ist und anderswo in Deutschland auch praktiziert wird.

Beamte sind auch nur Menschen, und diese Materie scheint mir sehr komplex zu sein, zumindest ist das mein Eindruck aus der Froschperspektive Smiley
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daniggo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch/slowakisch
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Antwort #49 - 24.03.2006 um 23:37:42
 
@saxonicus:

von algII mit hochschwangerer frau mehr als 2000km zur abholung eines nicht benötigten passes fahren, nur um der bequemlichkeit des sachbearbeiters genüge zu tun, da ja ein pass nicht benötigt wird??? alles klar...

ob die abh auf antrag die reisekosten übernimmt? das wäre doch mal den spaß wert... wenn es nicht so ernst wäre.

"...die POLIN will ja was von uns, da kann sie sich ruhig drehen."

ich finde es sehr gut, dass shrek nicht locker lässt, und die örtliche abh "nervt". die abh-mitarbeiter hier im forum würden das "würdige" (im sinne des rechtlichen einblickvermögens) gegenüber schnell erkennen, und sich selbst so ausführlich und abschließend mit dem sv beschäftigen, dass shrek den willen zur lösung auch erkennen und anerkennen würde. manchen (eben nicht im forum vertretenen) abh-mitarbeitern scheint es aber egal zu sein, ob das "gegenüber" eventuell sogar mal mehr plan von spezieller materie hat, als sie selbst. unvorstellbar, dass mal ein bürger mehr plan oder etwa gleich viel ahnung hat als der behördenmitarbeiter? ...u.a. dieses forum macht´s möglich! welche folgen hat der mitarbeiter der abh denn zu erwarten? eine beschwerde? und dann?

[die bemerkung "bequemlichkeit des sachbearbeiters" etc. soll bitte bitte nicht ansatzweise als pauschales vorurteil verstanden werden, vor allem sind die hier eingeloggten abh-mitarbeiter sicher kein adressat! sonst wären sie ja nicht hier und würden sich nicht so mit dem thema (in der freizeit?!) beschäftigen! auf mich wirkt aber das verhalten von shreks abh genau so. zum thema "bequemlichkeit des sachbearbeiters" verweise ich auch auf die worte und erfahrungen von fons, bei "wir über uns"...]
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Shrek_K
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #50 - 25.03.2006 um 02:04:10
 
daniggo schrieb am 24.03.2006 um 23:37:42:
@saxonicus:
von algII mit hochschwangerer frau mehr als 2000km zur abholung eines nicht benötigten passes fahren, nur um der bequemlichkeit des sachbearbeiters genüge zu tun, da ja ein pass nicht benötigt wird??? alles klar...

ob die abh auf antrag die reisekosten übernimmt? das wäre doch mal den spaß wert... wenn es nicht so ernst wäre...

Hallo cedo, maki und daniggo !!! Smiley
Ich habe fast Freudentränen geheult, als ich Eure Beiträge las, im Ernst. Durchgedreht
Wirklich Danke und Danke für Eure Unterstützung, Ihr seid SUPER! Zwinkernd
Ich hatte nach dem Lesen von einigen Kommentaren schon fast den Eindruck, dass es von meiner Seite falsch sei, die gesetzlich geregelten Interessen meiner Ehefrau und unserer Familie zu verteidigen.  So zu sagen "allein gegen die Mafia" Cool Laut lachend
Na, das mit der Mafia schreibe ich nur, damit es lustiger klingt (man soll den Humor ja nicht verlieren) , damit ist natürlich Keiner gemeint. Zwinkernd
Durch Leute wie Ihr fühlen wir (meine Frau und ich) uns nicht mehr alleine gelassen. Zwinkernd
Ihr berichtet vom wirklichen Leben und habt einen gesunden Menschenverstand.
Vielen Dank an Euch!

@ Saxonicus:
die Beiträge der Anderen, vor allem von daniggo, sprechen da genügend für sich.
Nur Eines:  Nicht bei jedem deutsch-polnischen Paar haben die Partner ihren jeweiligen Heimatort am jeweils gegenüberliegenden Oder-Ufer.  Dann wäre die Pass-Abholung ja gar Nix.  Aber:  Deutschland und Polen: große Länder.
Noch eine ernsthafte Frage:  Warum hast Du Dich auf mich so eingeschossen, und auf viele Andere, wenn ich andere Threads so lese?

Grüße

Shrek_K
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Saxonicus
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Antwort #51 - 25.03.2006 um 11:27:25
 
@ Shrek

Weil meine Schwägerin (PL-StaAng) seit über 30 Jahren in Deutschland lebend, noch nie Probleme mit der Verlängerung bzw. Neuausstellung ihres Passes hatte und selbst in den kommunistischen Zeiten ohne großes Theater bei Bedarf über die Botschaft einen neuen Pass ausgestellt und zugeschickt bekam. Das zu dieser Zeit das Reisen nach Polen ungemein schwieriger war, sie brauchte damals dafür auch als Polin eine Art Visum des Konsulats zur besuchsweisen Wiedereinreise in ihre Heimat, ist Dir sicherlich bekannt.
Wie ich annehme sind Deine/Eure Schwierigkeiten mit dem Pass ja nicht urplötzlich aufgetreten und waren voraussehbar und eine Schwangerschaft dauert m.W. neun Monate, also hätte man das mit dem Pass auch schon vorher erledigen können.
Ich wünsche Dir, Deiner Frau und Euren erwarteten Kind alles Gute
Saxonicus
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Saxonicus
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Antwort #52 - 25.03.2006 um 22:44:23
 
Auf die Möglichkeit, Dir bzw. Deiner Frau den Pass mit der Post (Einschreiben und Wertbrief), per Kurierdienst oder via Konsulat schicken zu lassen, bist Du wohl noch nicht gekommen.
Natürlich müßtest Du die Portokosten begleichen.
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Shrek_K
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Antwort #53 - 25.03.2006 um 23:47:25
 
@ Saxonicus :
Saxonicus schrieb am 25.03.2006 um 22:44:23:
Auf die Möglichkeit, Dir bzw. Deiner Frau den Pass mit der Post (Einschreiben und Wertbrief), per Kurierdienst oder via Konsulat schicken zu lassen, bist Du wohl noch nicht gekommen...

Doch, siehe dazu mein Posting in Antwort #4:
Zitat:
Leider besteht laut Aussage des polnischen Passbüros keine andere Möglichkeit, als den Pass durch die Antragstellerin persönlich abzuholen (kein Schicken ans Konsulat, keine Abholung durch bevollmächtigte Person) .  Aber wir werden weiter nachhaken.

Saxonicus schrieb am 25.03.2006 um 11:27:25:
Wie ich annehme sind Deine/Eure Schwierigkeiten mit dem Pass ja nicht urplötzlich aufgetreten und waren voraussehbar und eine Schwangerschaft dauert m.W. neun Monate, also hätte man das mit dem Pass auch schon vorher erledigen können.

Dazu auch etwas aus meinem Posting in Antwort #4:
Zitat:
Klar, hätte meine Ehefrau den Reisepass bereits bei sich, so wäre alles einfach und praktisch, und ich müsste nicht so viel Theater veranstalten.  Eigentlich dachten wir zuerst sogar, dass sie den vorerst gar nicht zu beantragen braucht, da ein Personalausweis in der EU generell ausreicht (für Einreise und Aufenthalt) .  Zumindest hört und liest man das überall.  Und in die USA oder nach China hatten wir vorerst nicht vor zu reisen.    Doch für alle Fälle hat meine Ehefrau ihn doch noch beantragt, aber zum Zeitpunkt unseres Abfluges nach Deutschland war der Pass immer noch nicht abholbereit.

Saxonicus schrieb am 25.03.2006 um 11:27:25:
Ich wünsche Dir, Deiner Frau und Euren erwarteten Kind alles Gute
Saxonicus

Vielen Dank Saxonicus, Dir auch alles Gute und danke für die Postings. Zwinkernd

So Leute, ich glaube, hier könnten wir mal langsam in diesem Thread einen Punkt machen.  Das Thema ist genug ausgereizt, die gesetzliche Lage scheint jetzt klar zu sein, ich habe jetzt ein Schreiben mit der Beschreibung des Sachverhalts an meine Bezirksregierung mit der Bitte um Hilfestellung geschickt, und auch die SOLVIT-Stelle hat sich der Sache angenommen.  Ich warte jetzt mal ab, was die antworten.  Im Falle des Falles kann ich einen rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, und den müssen die Behörden schon hinreichend mit Bezug auf die Gesetzeslage begründen.  Und da die Gesetzeslage eindeutig ist, sehen wir dem ganzen Klabaster positiv entgegen.

Euch Allen ein sehr großes Dankeschön für Eure Beteiligung und alles Gute. Smiley
Dann vielleicht bis zu einem weiteren Thread irgendwann mal.

Viele Grüße Laut lachend Cool

Shrek_K
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #54 - 06.05.2006 um 22:38:56
 
So! Cool
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brickbat
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Antwort #55 - 08.05.2006 um 08:57:37
 
Grins!!! Laut lachend
Aber wieso jetzt Freizügigkeitsbescheinigung ??????
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Antwort #56 - 08.05.2006 um 09:12:27
 
Zitat:
Aber wieso jetzt Freizügigkeitsbescheinigung ??????


Schau mal drauf:

Weil sie einen Reisepass vorgelegt hat Laut lachend

Ging also doch Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Antwort #57 - 08.05.2006 um 09:52:17
 
brickbat schrieb am 08.05.2006 um 08:57:37:
Aber wieso jetzt Freizügigkeitsbescheinigung ??????

Darüber haben wir uns ehrlich gesagt auch sehr gewundert, zumal sich an unserer Situation (ALG II) leider noch nichts geändert hat.  Am Samstag kam die Freizügigkeitsbescheinigung einfach per Post.  Die Daten Stammen alle vom Einwohnermeldeamt (persönlich waren wir gar nicht bei der ABH) , daher auch der (auf den Geburtsnamen ausgestellte) Reisepass als zugehöriges Identitätsdokument, den wir damals dort vorgelegt hatten.  Daher denke ich, dass es ein Personalausweis auch getan hätte, hätte das Einwohnermeldeamt ihn damals sofort akzeptiert.

Wie dem auch sei, wir freuen uns jetzt riesig, dass die Ungewissheit vorbei ist und dass der Aufenthalt offiziell legal ist. Smiley Zwinkernd Laut lachend

Ich würde schon gerne bei der ABH nachfragen, auf welcher Grundlage das Dokument nun erteilt wurde, aber das traue ich mich gar nicht.  Vielleicht war das nur die Kulanz der Behörde aufgrund der eher ungewöhnlichen Situation. Zwinkernd
Na jedenfalls habe ich einen kurzen Brief mit Danksagung und mit dem Foto unseres kleinen Sohnes an den ausstellenden Beamten vorbereitet. Cool

Noch mal, wir freuen uns sehr!!! Laut lachend Und vielleicht klappt es mit dem Job auch bald. Zwinkernd

Danke an Euch für Eure Beiträge und sorry wenn ich Euch manchmal genervt haben sollte. Zwinkernd

Viele Grüße

Shrek
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Antwort #58 - 08.05.2006 um 10:47:13
 
Wahrscheinlich hat sich Deine Ausländerbehörde von Deinem argumentativen Beitrag bei

www.123recht.de >Ausländerrecht > Deutsche Behörden akzeptieren selten EU-Personalausweise

und Deiner schlagkräftigen und plausiblen Beweisführung doch noch eines Besseren belehren lassen.
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Antwort #59 - 09.05.2006 um 12:06:25
 
ronny schrieb am 08.05.2006 um 09:12:27:
Schau mal drauf:

Weil sie einen Reisepass vorgelegt hat Laut lachend

Ging also doch Zwinkernd



Nö, die FrzB hätte ja auch mit dem polnischen Perso ausgestellt werden können. Hinderungsgrund dafür war ja eigentlich der ALG II Bezug, an dem sich ja nix geändert hat. Komisch das., aber nachfragen würde ich auch nicht..... Zwinkernd
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