@ Saxonicus :
Saxonicus schrieb am 25.03.2006 um 22:44:23:Auf die Möglichkeit, Dir bzw. Deiner Frau den Pass mit der Post (Einschreiben und Wertbrief), per Kurierdienst oder via Konsulat schicken zu lassen, bist Du wohl noch nicht gekommen...
Doch, siehe dazu mein Posting in Antwort #4:
Zitat:Leider besteht laut Aussage des polnischen Passbüros keine andere Möglichkeit, als den Pass durch die Antragstellerin persönlich abzuholen (kein Schicken ans Konsulat, keine Abholung durch bevollmächtigte Person) . Aber wir werden weiter nachhaken.
Saxonicus schrieb am 25.03.2006 um 11:27:25:Wie ich annehme sind Deine/Eure Schwierigkeiten mit dem Pass ja nicht urplötzlich aufgetreten und waren voraussehbar und eine Schwangerschaft dauert m.W. neun Monate, also hätte man das mit dem Pass auch schon vorher erledigen können.
Dazu auch etwas aus meinem Posting in Antwort #4:
Zitat:Klar, hätte meine Ehefrau den Reisepass bereits bei sich, so wäre alles einfach und praktisch, und ich müsste nicht so viel Theater veranstalten. Eigentlich dachten wir zuerst sogar, dass sie den vorerst gar nicht zu beantragen braucht, da ein Personalausweis in der EU generell ausreicht (für Einreise und Aufenthalt) . Zumindest hört und liest man das überall. Und in die USA oder nach China hatten wir vorerst nicht vor zu reisen. Doch für alle Fälle hat meine Ehefrau ihn doch noch beantragt, aber zum Zeitpunkt unseres Abfluges nach Deutschland war der Pass immer noch nicht abholbereit.
Saxonicus schrieb am 25.03.2006 um 11:27:25:Ich wünsche Dir, Deiner Frau und Euren erwarteten Kind alles Gute
Saxonicus
Vielen Dank Saxonicus, Dir auch alles Gute und danke für die Postings.
So Leute, ich glaube, hier könnten wir mal langsam in diesem Thread einen Punkt machen. Das Thema ist genug ausgereizt, die gesetzliche Lage scheint jetzt klar zu sein, ich habe jetzt ein Schreiben mit der Beschreibung des Sachverhalts an meine Bezirksregierung mit der Bitte um Hilfestellung geschickt, und auch die SOLVIT-Stelle hat sich der Sache angenommen. Ich warte jetzt mal ab, was die antworten. Im Falle des Falles kann ich einen
rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, und den müssen die Behörden schon hinreichend mit Bezug auf die Gesetzeslage begründen. Und da die Gesetzeslage eindeutig ist, sehen wir dem ganzen Klabaster positiv entgegen.
Euch Allen ein sehr großes Dankeschön für Eure Beteiligung und alles Gute.
Dann vielleicht bis zu einem weiteren Thread irgendwann mal.
Viele Grüße
Shrek_K