brickbat schrieb am 08.03.2006 um 17:33:03:Bist Du denn sicher, daß Du eine Niederlassungserlaubnis bekommst? Oder erhälst Du lediglich die Rechtsstellung als langfristig Aufenthaltsberechtigter? Mir ist nicht bekannt, daß die Voraussetzungen zu § 9 modifiziert wurden ( NW ) aber ich bin im Augenblick auch nicht im Dienst....
Nach Aussage miene zuständige AB (in Bayern ) schon:) . Wie schon geschrieben meine Antrag würde angenommen.
Den Antrag habe ich gestellt nach folngendem Briefaustauch mit meiner AB:
Sehr geehrter Herr XXXXXXX,
da die Richtlinie beireits am 23.01.2006 Umsetzung findet, wird Art. 4 der Richtlinie in jedem Fall beachtet.
Bitte setzen Sie sich wegen der Beantragung einer Niederlassungserlaubnis sowie wegen der Terminvereinbarung mit dem zuständigen Sachbearbeiter Herr ZZZZZ in Verbindung (Telefon: XXXXXXXXX)
Mit freundlichen Grüßen
YYYYYY
XXXXXX schrieb:
> Richtlinie 2003/109/EG vom 25. November 2003
>
> Sehr geehrte Damen und Herren,
>
> ich bin ein seit fast 7 Jahre in Deutschland lebende Drittstaatsausländer.
> Davon 3,5 Jahre habe ich eine Aufenthaltsbewilligung zum Studiumszweck
> gehabt und den Rest eine beschränkte Aufenthaltserlaubnis nach altem
> Recht (AE nach §18 nach dem neuem Recht). Außerdem habe ich mehr als
> 60 Monate Rentenversicherung bereits bezahlt.
>
> Nach dem Richtlinie 2003/109/EG vom 25. November 2003 wurden meine AB
> Zeiten bei eine Berechnung für eine Niederlassungserlaubnis zum
> hälfte berechnet, und ich hätte Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis.
>
> Nach dem Artikel 26 der Richtlinie, sollte dieser bis spätestens
> 23.1.2006 in Nationale Recht umgewandelt sein. Daher frage ich Sie ob
> die nötige Gesetz und Verwaltungsvorschriftsenderungen bereits
> vorliegen die mir einen Antrag auf Daueraufenthalt bewilligen.
>
> Falls nicht biss wann sollte man damit rechnen? Und ist es möglich
> zwischenzeitlich ein Antrag auf Niederlassungserlaubnis bezogen auf
> der Richtlinie einreichen zu können?
>
> Für die Mühe danke ich Ihnen im Voraus.
>
> Mit freundlichen Grüßen,
> XXXXXXXXX
Die Antwot aus BMI sagt klar das an die Ermessung jeweilges Land liegt. Anscheinend ist Bayern für ein mal großzügig geworden