Hallo zusammen, ich habe auch den selben Problem, ich bin über 7 Jahren in Deutschland. ich habe 3,5 Jahren Aufenthalt Zwecks Studiums, und rest aufenhaltserlaubnis.
ich wollte ein Niederlassungserlaubnis beantragen, aber die
AE meinte dass 3,5 Jahren Aufenthalt zwecks Studiums wird nicht berechnet.
Ich habe die Ausländerbehörden gesagt, dass Die RL 2003/109/EG schon umgesetz oder erlassen worden ist.Trotzdem hat das nicht viel geholfen, sie meinen ich muss irgendwelche beweise bringen von NRW Innenministerium...
Was kömische ist, dass 3,5 Jahren Aufenthalt Zwecks Studiums, wird beim einbürgerung angenomen, und für niederlassungserlaubnis nicht.
Kann mir vielleicht eine von euch helfen??? Traurig