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Artikel 4 (2), Richtlinie 2003/109/EG schon jetzt. (Gelesen: 27.782 mal)
kirilb
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Antwort #30 - 11.08.2006 um 15:37:02
 
Der Sinn der Rl ist die Integration und Kern davon ist die Beschäftigung (http://www.uni-potsdam.de/u/mrz/mrm/mrm25Sti.pdf) Ohne Beschäftigung gibt es keine Integration. Deswegen kann man nicht von den 3 Mio Türken hier verlangen, dass sie sich integrieren. Aber das ist anderes Thema.

Ich will genau von diesen abertausenden Paragraphen und Absätzen abhängig sein, die im deutschen Recht geschaffen sind. Die RL zieht eine klare Linie. Das nenne ich ein Gesetz für das Volk.

Ich selber habe Antrag auf die NE-Daueraufenthalt-EG gestellt. Seit 3 Monaten hat sich nicht getan. Der Sachbearbeiter doktort herum an der Definition "feste und regelmässige Einkünfte". Da es nirgendwo definiert ist, kommt der berüchtigte Spielraum der Beamten ins Spiel. Davon kann ich bereits ein Lied singen! Und jetzt fürchte ich, dass es so lange dauert, dass ich den Beitritt erwische...
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lacrima
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Antwort #31 - 11.08.2006 um 16:34:03
 
kirilb schrieb am 11.08.2006 um 15:37:02:
Deswegen kann man nicht von den 3 Mio Türken hier verlangen, dass sie sich integrieren. Aber das ist anderes Thema.

Wenn es ein anderes Thema ist, dann lass es eben so sein und spar Dir Deine blöde Bemerkung., die hier in diesem Thread sowieso Fehl am Platz ist.
Wie so wirfst Du jetzt alle Türken in den gleichen Topf und bestempelst Du alle mit dem Titel "nicht integriert" ? Das ist aber so eine Unverschämtheit.. Zeig mir bitte die Fakten, die beweisen, dass 3 Million Türken nicht integriert sind. Wenn Du das nicht kannst, dann
...

Gruß,

Lacrima
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kirilb
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Antwort #32 - 11.08.2006 um 20:17:00
 
aha, verstehe: Der Überbringer der schlechten Nachricht ist schuld. Nicht ich habe das gesagt. Davon spricht doch selbst der Beckstein! Und was sagst Du dazu: http://www.google.de/search?hl=de&q=Integration+der+T%C3%BCrken&btnG=Suche&meta=... 1 230 000 Treffer!
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Antwort #33 - 11.08.2006 um 20:26:18
 
Das wird aber hier OT.....

und nur mal zur Klarstellung. Wenn man schon googlt, dann
sollte man das richtig tun:

so


Dann relativiert sich das um Potenzen! Nur noch 452 hits !

Disku ggf. bitte im Userforum weiter führen.

Änderung:
P.S. und wenn ich die Suche verfeinere mit der Suchphrase:

"Integration von Türken in deutschland"

gibt's grade nochmal 86 Treffer. Ich hasse unsaubere "Recherchen"
die man dann als Munition benutzen will!

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« Zuletzt geändert: 11.08.2006 um 21:46:00 von N/V »  
 
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Antwort #34 - 11.08.2006 um 22:37:36
 
kirilb schrieb am 11.08.2006 um 20:17:00:
aha, verstehe: Der Überbringer der schlechten Nachricht ist schuld. Nicht ich habe das gesagt. Davon spricht doch selbst der Beckstein! Und was sagst Du dazu: http://www.google.de/search?hl=de&q=Integration+der+T%C3%BCrken&btnG=Suche&meta=... 1 230 000 Treffer!

Ich hoffe, dass Du Klug genug bist um zu verstehen, dass es zwischen den Aussagen "3 Million(Alle) Türken sind nicht integriert" und "ein Teil der Türken sind nicht integriert" einen großen Unterschied gibt. Lies dochmal was Du in Deinem Beitrag geschrieben hast, bevor Du Deinen Blödsinn hier losschreibst.  Dein Deutsch zeigt übrigens, dass Deine Integration auch nicht so "gelungen" ist...  Cool

Gruß,

Lacrima
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Antwort #35 - 23.10.2006 um 12:53:53
 
Eine Frage zum Niederlassungserlaubnis Daueraufenthalt-EG:

Im Falle einer Ausländerin (Drittstaatlerin) mit einer dt. NL-Erlaubnis (eigenständiges Aufenthaltsrecht), da schon mehr als 10 Jahre hier in D möchte gern eine og. NL DA-EG beantragen und bekommen, da sie dadurch auch in allen anderen EU Staaten arbeiten darf (hängt ja die EU Arbeitsgenehmigung dran).

Nun hat sie aber kein regelmäßiges Einkommen, dass zur Beantragung gefordert wird. Deshalb, so wurde ihr von der ALB gesagt kann sie diesen Titel nicht bekommen.

D.h. aber doch, sie würde vielleicht sogar in D Hartz IV berechtigt sein, könnte diese Situation durch eigene Mobilität und Arbeitsaufnahme in ein anderes EU Land ändern, kann das aber nicht mangels Titel, der ihr erst dort die Arbeitserlaubnis gibt.

Kann hier jemand was dazu sagen?

Danke luckybaby
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Abu
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Antwort #36 - 23.10.2006 um 16:12:43
 
luckybaby schrieb am 23.10.2006 um 12:53:53:
Nun hat sie aber kein regelmäßiges Einkommen, dass zur Beantragung gefordert wird.

Wovon lebt sie denn?

Abu
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luckybaby
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Antwort #37 - 23.10.2006 um 16:36:03
 
Abu schrieb am 23.10.2006 um 16:12:43:
Wovon lebt sie denn?


Vielen Dank für Deine Antwort und die Nachfrage.

Ich hab das mal als rhetorische Frage gestellt, wovon sie konkret lebt weiß ich nicht. Mir ging es eher um die Frage:
Was ist mit diesen Drittstaatlern (nicht EU-Ausländern), die vielleicht von Ersparten leben oder gar Anspruch auf Hartz IV haben.

Sollten die lieber Sozialleistungen beziehen, als in anderen EU Staaten einen bezahlten Job anzunehmen?

Regelmäßiges Einkommen aus den letzten 3 Monaten soll nachgewiesen werden...

Grüße
luckybaby
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Abu
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Antwort #38 - 24.10.2006 um 10:21:21
 
luckybaby schrieb am 23.10.2006 um 16:36:03:
Ich hab das mal als rhetorische Frage gestellt, wovon sie konkret lebt weiß ich nicht.

War "rhetorische Frage" nicht eine Frage, auf die man keine Antwort erwartet? ... Das ist übrigens auch eine rhetorische Frage...

Abu
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luckybaby
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Antwort #39 - 24.10.2006 um 13:19:39
 
Ja, natürlich sollte man darauf auch eine Antwort erhalten, so wie ich das auch gerade mit Deiner rhetorischen Frage getan habe.

Der Sinn und Zweck dieses neuen Titels, der wie wir ja wissen von Brüssel ausging, war wohl den Drittstaatlern einerseits einen weiter gefassten Aufenthaltsstatus zu geben (nicht 6 Monate Abwesenheit bewirken den Verlust der NL, sondern 6 Jahre), wie auch allen niedergelassenen Nicht-EU-Bürgern mehr Freizügigkeit innerhalb der EU zu geben. Was ja mit dem Recht der Arbeitsaufnahme im gesamten EU Bereich zu verstehen ist.

Trotzdem hat mir bisher noch keiner eine adäquate Erklärung geben können, warum die Erteilung dieses neuen NL-Titels (Daueraufenthalt-EG) daran geknüpft ist, dass jemand ein entsprechendes Einkommen hier in D hat.

Es gibt nun wahrhaft genug beihilfeberechtigte Personen hier für die auch kein Arbeitsplatz da ist, da wäre es doch wünschenswert, dass vielleicht einige von ihnen die Chance nutzen könnten im EU-Ausland einen Job zu finden. Mit der normalen dt. NL haben sie keine Arbeitserlaubnis.

Sollten wir für die Personengruppe wirklich lieber Beihilfe oder Hartz IV, vielleicht auch ALG 1 bezahlen, statt ihm die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme zu geben?

Meinungen und Antworten ausdrücklich erwünscht!

luckybaby
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Ulf
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Antwort #40 - 24.10.2006 um 13:32:36
 
luckybaby schrieb am 24.10.2006 um 13:19:39:
Trotzdem hat mir bisher noch keiner eine adäquate Erklärung geben können, warum die Erteilung dieses neuen NL-Titels (Daueraufenthalt-EG) daran geknüpft ist, dass jemand ein entsprechendes Einkommen hier in D hat.

Es gibt nun wahrhaft genug beihilfeberechtigte Personen hier für die auch kein Arbeitsplatz da ist, da wäre es doch wünschenswert, dass vielleicht einige von ihnen die Chance nutzen könnten im EU-Ausland einen Job zu finden. Mit der normalen dt. NL haben sie keine Arbeitserlaubnis.

Sollten wir für die Personengruppe wirklich lieber Beihilfe oder Hartz IV, vielleicht auch ALG 1 bezahlen, statt ihm die Möglichkeit der Arbeitsaufnahme zu geben?


Wir (ich bin kein ABH-Mitarbeiter) können den Betreffenden über die europarechtliche Situation hinaus keinerlei Rechte im Ausland verschaffen; die ausländischen Regierungen würden sich bedanken.

Artikel 5

Bedingungen für die Zuerkennung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten

(1) Die Mitgliedstaaten verlangen vom Drittstaatsangehörigen den Nachweis, dass er für sich und seine unterhaltsberechtigten Familienangehörigen über Folgendes verfügt:

a) feste und regelmäßige Einkünfte, die ohne Inanspruchnahme der Sozialhilfeleistungen des betreffenden Mitgliedstaats für seinen eigenen Lebensunterhalt und den seiner Familienangehörigen ausreichen. Die Mitgliedstaaten beurteilen diese Einkünfte anhand ihrer Art und Regelmäßigkeit und können die Höhe der Mindestlöhne und -renten beim Antrag auf Erteilung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten berücksichtigen;

b) eine Krankenversicherung, die im betreffenden Mitgliedstaat sämtliche Risiken abdeckt, die in der Regel auch für die eigenen Staatsangehörigen abgedeckt sind.

(2) Die Mitgliedstaaten können von Drittstaatsangehörigen verlangen, dass sie die Integrationsanforderungen gemäß dem nationalen Recht erfuellen.



Hmmm, wenn man als Drittausländer in einem anderen Mitgliedsstaat eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis bekäme, dann begännen die 5 Jahre dort wieder von vorn zu laufen?

Gruß, ULF
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Antwort #41 - 24.10.2006 um 13:43:25
 
ulf schrieb am 24.10.2006 um 13:32:36:
... und können die Höhe der Mindestlöhne und -renten beim Antrag auf Erteilung der Rechtsstellung eines langfristig Aufenthaltsberechtigten berücksichtigen;


Danke Ulf,
können heißt ja nicht müssen,
aber auch mit Deiner Einlassung: "Begönnen ja die 5 Jahre erneut zu laufen". Ich hoffe richtig zitiert, hab ich den Eindruck hier ist wieder was mit Nadeln beim Schmied gestrickt. Ich meine die Nadeln lagen noch im Feuer und waren heiß...

Danke für Deine Einlassung und Meinung
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Ulf
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Antwort #42 - 25.10.2006 um 11:55:44
 
luckybaby schrieb am 24.10.2006 um 13:43:25:
können heißt ja nicht müssen,


Feste und regelmäßige Einkünfte werrden aber gefordert, und Hartz-IV-Bezug ist schädlich. Bei Hartz-IV-Berechtigung ohne bezug könnte man vielleicht noch diskutieren.

Gruß, ULF
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Antwort #43 - 25.10.2006 um 12:28:11
 
Also,  ich dachte mir eigentlich, es wäre besser auch für Drittstaatler mit NL und Arbeitserlaubnis in D eigenes Geld zu verdienen (vielleicht auch in der EU), statt Sozialleistungen in D in Anspruch zu nehmen.

Gerade weniger qualifizierte Tätigkeiten in Gastronomie oder Dienstleistung werden in Benelux oder Austria angeboten.

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Antwort #44 - 14.03.2007 um 13:36:03
 
Hallo zusammen, ich habe auch den selben Problem, ich bin über 7 Jahren in Deutschland. ich habe 3,5 Jahren Aufenthalt Zwecks Studiums, und rest aufenhaltserlaubnis.
ich wollte ein Niederlassungserlaubnis beantragen, aber die AE meinte dass 3,5 Jahren Aufenthalt zwecks Studiums wird nicht berechnet. 
Ich habe die Ausländerbehörden gesagt, dass Die RL 2003/109/EG schon umgesetz  oder erlassen worden ist.Trotzdem hat das nicht viel geholfen, sie meinen ich muss irgendwelche beweise bringen von NRW Innenministerium...
Was kömische ist, dass 3,5 Jahren Aufenthalt Zwecks Studiums, wird beim einbürgerung angenomen, und für niederlassungserlaubnis nicht.
Kann mir vielleicht eine von euch helfen??? Traurig
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