kirilb schrieb am 11.08.2006 um 12:52:34:Also: ich bin Bulgare. Mal angenommen, ich erfülle die Voraussetzungen für "Daueraufenthalt EG" erst am 01.01.2007. Der Beitritt Bulgariens zur EU ist, auch angenommen, auch am 01.01.2007. Darf ich die "Daueraufenthalt EG" bekommen oder nicht?
Nein, denn dann bist Du ja kein Drittstaatsangehöriger mehr.
Zitat:Zu berücksichtigen ist die 7 Jahre Übergangsregelung für die neuen Beitrittsländer, dass dessen Bürger keiner Beschäftigung in der EU nachgehen dürfen.
Ich glaube, Du unterstellst fälschlicherweise, daß mit dem Status des langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen zwangsläufig ein freier Zugang zum Arbeitsmarkt zu verbunden ist. Dem ist nicht so; vgl. Art. 11 Abs. 3 a der EU-Richtlinie 2003/109/EG:
Zitat:Die Mitgliedstaaten können die Gleichbehandlung mit eigenen Staatsangehörigen in folgenden Fällen einschränken:
a. Die Mitgliedstaaten können die Zugangsbeschränkungen zu unselbstständigen und selbstständigen Erwerbstätigkeiten, die gemäß den bestehenden nationalen oder gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften eigenen Staatsangehörigen und Unions- oder EWR-Bürgern vorbehalten sind, beibehalten;
...
Insofern liegt also keine Benachteiligung eines Neu-EU Bürgers im Vergleich langfristig aufenthaltsberechtigten Drittstaatsangehörigen vor.
Abu