Hallo,
und danke für die informationen, hilft mir ein wenig weiter, zumindest verstehe ich etwas besser um was es rechtlich geht somit verstehe ich meinen anwalt auch etwas besser wenn dieser seine wiedersprüche formuliert.
Wie ich bereits sagte wird das ganze jetzt for das Sozialgericht gehen und wird wohl dort entschieden werden, nach Micks sichtweise könnte dies doch der stoff sein der sich durch einige instanzen schlengeln könnte.....
Also wenn mein Vater eine
VE unterschreibt die einen vermerk enthält das sie 2 jahre gültigkeit hat erschwert dies die ganze geschichte....?? obwohl diese natürlich von im abgegeben wurde um ledeglich die einreise zur heiratsschliessung zu ermöglichen...
Fals ich das Zitat richtig verstehe, könnte die länge der
VE sittenwiedrig sein....
dies hat jetzt mit rechtlichem wenig zu tun aber mein persöhnliches rechtsempfinden ist das wohl ich als Deutsche Ehegatte die verantwortung trage zumindest seit meiner heirat am 7 July 2004....dies jetzt vom Italiensichen Opa zurückzufordern naja da krieg ich schon einen frosch in den hals...
wie gesagt die selbe forderung wurde auch an mich gestellt, die antwort auf den wiederspruch lässt seit 10 monaten auf sich warten...offentsichtlich haben die mitarbeiter wohl entdeckt das diese rückforderungsvariante gegen meinen vater wohl mehr erfolg haben könnte als gegen mich ?