Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Familienzusammenführung und Wehrpflicht (Gelesen: 5.895 mal)
freedomfighter
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


love was my first war


Beiträge: 54

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Familienzusammenführung und Wehrpflicht
22.02.2006 um 14:57:32
 
Hallo, meine Frage hat zum Hintergrund, dass ich beabsichtige, eine Frau aus der Russischen Förderation zu heiraten. Der inzwischen gerade eben 16 Jahre alt gewordene Sohn kommt mit und soll seinen  Lebensmittelpunkt hier in Deutschland haben. Die Genehmigung wird vom Kindesvater erteilt.
Nun zum eigentlichen Problem: Die zukünftige Wehrpflicht in Russland soll nicht abgeleistet werden. Jeder wird wohl auch mitbekommen haben, was in der Russischen Armee so alles mit Wehrpflichtigen geschehen kann. Die kürzlich wiedereinmal bekanntgewordenen Misshandlungen von Soldaten in Russland tragen bestimmt nicht zu einer Beschwichtigung bei. Einem Russen / einer Russin kann ich kaum glaubhaft machen, dass es in einer Deutschen Armee gemässigter zugeht. Für sie ist Armee gleich Armee. Jetzt fragt mich meine Verlobte, wie es denn damit in Deutschland sei. Gerade heute haben wir gehört, dass es wieder einen Anschlag auf Bundeswehrsoldaten in Afghanistan gegeben hat. Wer eine Ahnung davon hat, was damals 1989 im Konflikt zwischen Sowjets und Afghanistan geschehen ist, kann sich bestimmt vorstellen, welche Ängste all dies nun bei einer Mutter auslösen mag (ich nehme mich auch nicht davon aus). Aber wie kann ich sie dahingehend beruhigen?

Ich denke, dass ja die Grundvorraussetzung erst mal die Einbürgerung bzw. die Erlangung der Deutschen Staatsbürgerschaft gegeben sein müsste für eine Wehrpflicht in der BRD. Das könnte immerhin dauern. Wenn ich mich nicht täusche, sind das mind. 7-8 Jahre, oder?
Dann wäre da immernoch die Möglichkeit des Ersatzdienstes / Zivildienstes.

Und dann wird es mit der Zeitdauer zunehmend unwahrscheinlicher, dass ein junger Mann eingezogen wird. Aber immerhin ist dies ja bis zum 27. Lebensjahr mögl., wenn ich nicht irre?

Übrigens: Kommen die deutschen Wehrpflichtigen eigentlich überhaupt in diese Krisengebiete wie Kosovo und Afghanistan, oder sind das Zeitsoldaten? Ich glaube, da wird garkein Unterschied gemacht und die Deutschen schicken alle dorthin. Stimmts?

Antworten, Erkenntnisse und Meldungen dazu, bitte.



Gruss,
freedomfighter
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Hartmut_Krentz
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 449
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #1 - 22.02.2006 um 15:15:53
 
Meines Wissens handelt es sich  nur um Zeitsoldaten, die Weherpflichtigen waeren bei dieser kurzen Wehrdienstzeit auch gar nicht in der lage so einen
Einsatz anzutreten  koennen doch gerade mal das G 3 richtig herum anfassen,
und ein handgranate von einer Bierflasche unterscheiden Laut lachend Laut lachend Laut lachend
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
line
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 264
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #2 - 22.02.2006 um 15:29:11
 
Glaub auch nicht, dass der Sohn Deiner Zukünftigen hier in Deutschland irgendwas befürchten muss. In die genannten Krisengebiete gehen nur die Zeitsoldaten, keine Wehrpflichtigen!!!
Außerdem ist es für Leute seiner Altersklasse eher unwahrscheinlich, dass er überhaupt eingezogen wird.

Spezialeinsätze für Wehrpflichtige kenne ich nur vom Sandsackschleppen oder Vogelgrippe-Bekämpfen, aber das tut ja man gern für's Vaterland...  Augenrollen

Gruß
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
freedomfighter
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


love was my first war


Beiträge: 54

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #3 - 23.02.2006 um 03:49:46
 
Mein Thema / Fragestellung betrifft:
FZF, Integration und Einbürgerung mit allen Aspekten bei bevorstehender Heirat

-und es wird in die Randthemen verschoben- ???


Ich muss mich schon wundern
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #4 - 23.02.2006 um 07:36:30
 
Zitat:
Ich muss mich schon wundern


Wieso?

1. siehe NUBZwinkernd

2. der Junge wird eben nicht zu Dir im Rahmen der Familienzusammenführung kommen weil er eben nicht mit Dir verwandt ist bzw. wird.  Zwinkernd

Und die Wehrpflicht hat nun wahrlich gar nix mit FamZus zu tun , oder ?

Zitat:
meine Frage hat zum Hintergrund, dass ich beabsichtige, eine Frau aus der Russischen Förderation zu heiraten. Der inzwischen gerade eben 16 Jahre alt gewordene Sohn kommt mit und soll seinen  Lebensmittelpunkt hier in Deutschland haben. Die Genehmigung wird vom Kindesvater erteilt. 


3. ist angesichts dieses Sachverhaltes noch gar nicht klar, ob dem Kind überhaupt ein Visum erteilt werden wird Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
freedomfighter
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


love was my first war


Beiträge: 54

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #5 - 23.02.2006 um 16:11:38
 
- Was ist "NUB" ?

- FZF  Es geht im Einzelfall um den Sohn meiner Frau. Habt ihr hier keine Ehegatten mit Kindern aus einer Vor-Ehe?

- Wenn man nur Töchter hat oder ein "Military-Fan" ist, kann man die Problematik wahrscheinlich nicht nachvollziehen.

- Ein Visum ist nicht das Problem, sondern die Aufenthaltserlaubnis im Hinblick auf weite Vorraussicht. Entschuldigung, dass ich Verantwortungsgefühl für die Personen entwickle, die mir wichtig sind. Familie muss nicht unbedingt nur angeborene Verwandschaft bedeuten.


Verstehe die hier vorgebrachte Polemik nicht.
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #6 - 23.02.2006 um 16:22:41
 
Zitat:
Verstehe die hier vorgebrachte Polemik nicht.


Ich verstehe ehrlich gesagt DEINE Aufregung nicht, und wollte Dir nur verdeutlichen warum einer vom Team evtl. den Schwerpunkt in dem Ausgangspost und den Antworten mehr im Zusammenhang mit Wehrdienst denn mit Familienzusammenführung gesehen haben könnte Zwinkernd

Zitat:
Was ist "NUB" ?


Nutzungsbedingungen look here 

Zitat:
Visum ist nicht das Problem, sondern die Aufenthaltserlaubnis im Hinblick auf weite Vorraussicht


nochmal meine Einschätzung mit Ergänzung:

Zitat:
ist angesichts dieses Sachverhaltes noch gar nicht klar, ob dem Kind überhaupt ein Visum oder eine AE erteilt werden wird


Polemik:

Si Vis Pacem, Para Bellum ronny kennzeichnet Polemik im Allgemeinen so Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #7 - 23.02.2006 um 16:24:30
 
Hi Freedomfighter,

Irgendwie hast Du was in den falschen Hals bekommen...

Wenn ich das richtig verstanden habe, hattest Du Fragen zur Wehrpflicht bzw. deren Gestaltung. Diese Fragen hast Du im Forum "Ausländerrecht - Ehe und Familie" gestellt. Hierbei handelt es sich aber nicht um ausländerechtliche Fragestellungen. Also wurde Dein Posting in das Forum "Randthemen - Sonstige Rechtsgebiete" verschoben. Hierbei ist "Randthemen" nicht abwertend gemeint, sondern vielmehr im Sinne "nicht-ausländerechtliche, aber verwandte Themen".
Falls Du Fragen zur Familienzusammenführung mit Deiner Frau/Deinem Stiefsohn hast, kannst Du die selbstverständlich unter "Ausländerrecht - Ehe und Familie" posten.

Klaro?  Zwinkernd

Ich glaube, Deine Fragen sind mittlerweile beantwortet worden, oder?

Abu

P.S. für Ronny:
Aus! Platz!  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
freedomfighter
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


love was my first war


Beiträge: 54

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #8 - 23.02.2006 um 17:16:24
 
Danke Abu!

Na, jedenfalls habe ich ganz bestimmt was in den falschen Hals bekommen  Zwinkernd

So.

Nee, meine Fragen sind nicht beantwortet worden. Und da die Tragweite der Themen FZF und Wehrpflicht doch miteinander zu tun haben und das kaum jemand versteht, obwohl ich einige hier immer für recht intelligent gehalten habe, werde ich eben umständlicherweise die Themen auftrennen und evtl. mit Querverweisen versehen. Da dies alles sehr viel Zeit kostet und hier im Randthemengebiet keiner wirklich liest, komme ich wahrscheinlich am Ende noch schneller durch eigene Recherchen an die von mir gewünschten Antworten...

An alle nicht - Pazifisten:
Heute wird ein Feiertag in Russland begangen. Es ist der Tag der Verteidigung des Vaterlandes, früher zu Zeiten der Sowjiet-Union -der Tag der Sowjetischen Armee und Flotte-



Salut
freedomfighter
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #9 - 23.02.2006 um 17:33:30
 
Hallo freedomfighter,

ich probier mal aufgrund meines aufgeschnappten Wissens ein bisschen mehr Klarheit für Deine Fragen zu bringen:

1. Familienzusammenführung mit Sohn:
Da der Sohn "nur" angeheiratet ist (ausländerrechtlich / familienrechtlich gesehen), kann er nur im Rahmen einer FzF zu seiner ausländischen Mutter (die wiederum im Rahmen der FzF zu einem deutschen Ehegatten kommt) nach Deutschland kommen. Allerdings gibt es Altersgrenzen, und soweit ich mich erinnern kann, ist das ab 16 Jahren ziemlich kritisch zu sehen, die FzF zur Mutter kann abgelehnt werden. Einen direkten Rechtsanspruch auf FzF hat der Sohn nicht.
Checkt ab, wie es ist, wenn der Sohn gleichzeitig mit der Mutter einreist - da gibt es möglicherweise bessere Möglichkeiten.

2. Einbürgerung
Eine Einbürgerung in D könnte daran scheitern, dass Russland den Sohn möglicherweise wegen des nicht abgeleisteten Wehrdienstes nicht aus der russischen Staatsbürgerschaft entlässt. Da müsste man prüfen, inwieweit Mehrstaatlichkeit hingenommen werden kann, aber normalerweise ist die im Heimatstaat nicht abgeleistete Wehrpflicht für die deutschen Einbürgerungsbehörden kein Grund, die Mehrstaatlichkeit hinzunehmen, denn dieses Einbürgerungshindernis könnte ja (rein theoretisch - mal abgesehen von den schlimmen Bedingungen im Heimatstaat, das zählt für die Einbürgerungsbehörde aber nicht) beseitigt werden.

3. Wehrpflicht in der BRD
Erst mal muss er Deutscher sein, um in D wehrpflichtig zu werden. Bis zu welchem Alter dann eingezogen werden kann und wird, habe ich keine Ahnung. (Vielleicht gibt es ja bis dahin nur noch eine Berufsarmee?)

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Abu
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 2.772

Kleinmachnow, Germany
Kleinmachnow
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #10 - 23.02.2006 um 17:41:53
 
freedomfighter schrieb am 23.02.2006 um 17:16:24:
Nee, meine Fragen sind nicht beantwortet worden. Und da die Tragweite der Themen FZF und Wehrpflicht doch miteinander zu tun haben und das kaum jemand versteht, obwohl ich einige hier immer für recht intelligent gehalten habe, werde ich eben umständlicherweise die Themen auftrennen und evtl. mit Querverweisen versehen. Da dies alles sehr viel Zeit kostet und hier im Randthemengebiet keiner wirklich liest, komme ich wahrscheinlich am Ende noch schneller durch eigene Recherchen an die von mir gewünschten Antworten...

Mittlerweile halte ich das auch für eine gute Idee. Bevor Du hier weiter so hier rumpöbelst...

Abu
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
freedomfighter
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


love was my first war


Beiträge: 54

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #11 - 23.02.2006 um 18:25:08
 
Hallo!
Janna gibt den ersten verwertbaren post!

1. Tatsächlich. Die Altersüberschreitung mit 16 Jahren bedingt, dass das Kind keinen Rechtsanspruch mehr auf FZF hat.
Nachweisbar ist dann allerdings, dass er Deutschkenntnisse besitzt, diese weiterhin ausbaut und dass sein Lebensmittelpunkt dauerhaft hier in Deutschland bei uns ist und bleibt! Auch mit infolgetretender Berufsausbildung zur Sicherung des eigenen Unterhaltsbedarfs. Ermessensspielraum liegt hierbei bei der ABH.
Einreise wird gleichzeitig mit der Mutter geschehen. Aber kann man ihn dann nach dem Ablauf des Visums wieder ins Heimatland schicken?
Wahrscheinlich nicht, wenn ich eine universelle VE für ihn abgebe, nicht wahr?

2+3. Die Einbürgerung ist tatsächlich mit den Bedingungen im Heimatland eng verknüpft, weil Deutschland ungern eine Mehrstaatlichkeit akzeptiert. Es wird geprüft, ob noch "Verbindlichkeiten" im Heimatland bestehen. Und dies wäre eine dort nicht abgeleistete Wehrpflicht. Es kann in Russland bis zum 27. Lebensjahr eingezogen werden. In Deutschland bis zum 23. Lj.
Tatsächlich. Deutschland geht konform mit Russland! Es ist nicht von Interesse, dass Wehrpflichtige in Russland der Gefahr unterliegen, misshandelt zu werden.
Oder in kriegerische Auseinandersetzungen mit Dienst an der Front herangezogen werden.
Paradox ist, dass die Deutschen nachgeben, wenn er in Deutschland seinen Wehrdienst tun kann. Verrückte Welt...
Aber er müsste ja erst Deutscher sein. Und das schafft er nicht in einer Zeit vor Ablauf der deutschen Einberufungs-Altersgrenze.
Es sind doch theoretisch acht Jahre für die Einbürgerung, oder?

Was aber geschieht in der Zwischenzeit seines Aufenthaltes in Deutschland? Sein ausländischer Pass läuft doch auch irgendwann ab. Was ergibt sich daraus für eine Problematik ???



Gruss,
freedomfighter
Zum Seitenanfang
  
Homepage  
IP gespeichert
 
Ralf
i4a-team
*****
Offline


Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

Oldenburg, Niedersachsen, Germany
Oldenburg
Niedersachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #12 - 23.02.2006 um 20:46:11
 
freedomfighter schrieb am 23.02.2006 um 18:25:08:
Es sind doch theoretisch acht Jahre für die Einbürgerung, oder?


Ja, bzw. 7 bei erfolgreich besuchtem Integrationskurs (§ 10 StAG). Sollte er einmal seinerseits mit einer Deutschen verheiratet sein, genügen sogar 3 Jahre, wenn die Ehe schon seit 2 Jahren besteht (§ 9 StAG).
Anrechenbar sind aber nur rechtmäßige Aufenthaltszeiten, außerdem sind weitere Voraussetzungen zu erfüllen, darunter die bereits erwähnte Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit.

Mehr Infos zur Einbürgerung oben unter ... bzw. im Einbürgerungsforum.

Aber noch ist er ja noch nicht einmal in Deutschland, also noch lange nicht die Zeit, sich um die Einbürgerung Gedanken zu machen.

Zitat:
und hier im Randthemengebiet keiner wirklich liest

Eine durch nichts zu belegende Behauptung.  Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #13 - 23.02.2006 um 21:06:34
 
freedomfighter schrieb am 23.02.2006 um 03:49:46:
Mein Thema / Fragestellung betrifft:
FZF, Integration und Einbürgerung mit allen Aspekten bei bevorstehender Heirat

-und es wird in die Randthemen verschoben- ???


Ich muss mich schon wundern


Hoi,
ich lese mir das erste Posting zum x-ten mal durch und kann
da keinerlei ausländerrechtliche Frage zum Thema Familien-
zusammenführung erkennen. Vielmehr scheint es sich um das
Thema "Wehrpflicht" zu handeln. Und daher ist es hier gelandet.

Änderung:
Ah, sehe gerade, Abu hatte es ausreichend erklärt Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Familienzusammenführung und Wehrpflicht
Antwort #14 - 24.02.2006 um 03:30:05
 
Vom Thema abweichende Antworten wurden in dieses Thema verschoben.

Inzwischen hat sich ja das Thema eher geändert bzw. auf
die Kewrnfrage genähert. Bitte also dort weiter verfolgen.

Den thread hier schließe ich mal geschlossen
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 24.02.2006 um 10:39:29 von N/V »  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema