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diplomanerkennung als ausländischer arzt (Gelesen: 2.915 mal)
liyana
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rani mahboula


Beiträge: 11

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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18.02.2006 um 19:07:50
 
hallo,
ich bin mit einem algerier verlobt, der zur zeit noch medizin studiert, nach beendigung seines studiums aber nach deutschland kommen wird. da wir im sommer heiraten wollen hoffe ich, dass die aufenthaltserlaubnis kein problem darstellen wird, allerdings scheint die anerkennung seines diploms sehr problematisch zu sein unentschlossen. nun meine frage, hat jemand erfahrungen in der hinsicht und selbst als drittstattler bzw. sein partner versucht als arzt mit im ausland erworbenen diplom hier in deutschland tätig zu sein und kann mir wertvolle informationen geben, was man beachten, beantragen...muß.
vielen dank im voraus
viele grüsse
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 18.02.2006 um 19:49:23
 
Boah da hatteste dich aber total vergriffen. Mit Ausweisung und
Abschiebung hat das ja (zum Glück) nix zu tun. Habe es daher
hierher verschoben tippse

Änderung:
Den 2. Beitrag als crossposting hab ich gelöscht. Bitte auch etwas
Geduld mit den Antworten. Es ist Wochenende, da ist meist wenig
los hier....

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« Zuletzt geändert: 18.02.2006 um 20:21:23 von N/V »  
 
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 21.02.2006 um 11:49:47
 
Zitat:
die anerkennung seines diploms
richtet sich nach der Bundesärzteordnung (BÄO), wird aber von Bundesland zu Bundesland leicht unterschiedlich gehandhabt.

Grundsetzliche Informationen erteilt die Bundesärztekammer. Dort kannst du z.B. nachlesen

- Ich möchte als Arzt in Deutschland arbeiten, was muss ich tun?
oder
- Informationen für Ärzte aus dem Ausland, die in Deutschland ärztlich tätig sein möchten.

und findest das

Verzeichnis der zuständigen Stellen für die Erteilung der Approbation

Zuerst muss die Berufserlaubnis beantragt werden. Die dafür zuständigen Stellen sind in jedem Bundesland unterschiedlich.  Hier habe ich einige Beispiele aus

- Freistaat Sachsen - Orientierungshilfe: Aufnahme der ärztlichen Tätigkeit (Nicht-EU-Ausländer)

- Niedersachsen - Sachgebiet Approbationen und Berufserlaubnisse

- Sachsen-Anhalt - Informationen zur Erteilung von Berufserlaubnissen

- Nordrhein-Westfalen - Durchführung der Bundesärzteordnung

* blaue Schrift = Link, anklicken

Gruß  Smiley Sondra


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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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freedomfighter
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love was my first war


Beiträge: 54

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Antwort #3 - 23.02.2006 um 03:39:09
 
Tja, liyana -ich grüsse Dich!-,
schön wäre es, wenn ausländische Diplome anerkannt würden. Aber davon sind wir noch weit entfernt.  Traurig  Ich persönlich will die Wertigkeit ausländischer Diplome bzw. Qualifikationen weissgott nicht mindern. Meine Verlobte ist selber Ärztin. Aber sie wird wohl erstmal eine Putzstelle annehmen. Und sich dann noch wundern, dass sie mit 3 Stunden in der Woche noch mehr verdient als in ihrem Heimatland....
Aber das führt jetzt zu weit.
Immerhin. Als Verheiratete(r) besteht sogar die Möglichkeit, eine vorläufige Approbation zu bekommen. Dazu werden dann noch diverse Auflagen gemacht. Ich kann sie gerne einmal hier veröffentlichen, wenn Interesse besteht.
Jedoch bleibt, und das dürfte jedem einleuchten, zuallererst die Erlangung der Sprachkenntnisse. Dies allein ist schon einiges. Dann kommt noch die berufs- fachspezifische Sprach- Terminologie hinzu.
Dem (der) Jungarzt(in) bleibt wohl auch kaum erspart, mindestens ein Jahr lang als Praktikant mit eingeschränktem Handlungsfreiraum in einer Klinik mitzulaufen. Und zwar kostenlos. D.h. -ohne Gehalt-  weinend
Eine evtl. besser gestellte Option ergibt sich, wenn der(die) angehende Arzt(in) Mitglied in einer Stiftung ist oder von ihr gefördert wird. Dort wird er (sie) jedoch auch diversen Auflagen unterlegen sein, eben vertraglicher Art.
Das alles geht meiner subjektiven Meinung nach in Richtung "Ausbeutung". Die Klinikärzte sind ja eh schon in einer unbefriedigenden Angestelltenposition und mit unzulässigen Überzeiten ohne fairen Ausgleich in Freizeit und Lohn beschäftigt.
Aber besser als garnichts.
Und damit zur nächsten Option  Zwinkernd
Anstellung bei einem gemeinnützigen Unternehmen / Hilfsorganisation. Sprich -Rotkreuz, Johanniter, Malteser- und wie sie alle heissen.
Das bedeutet -schon wieder kein Geld-. Also fast wie in der Heimat -muss ich hier einmal zynischer Weise anmerken.
Aber diese Tätigkeiten mögen gut dazu sein, Kontakte zu knüpfen und Erfahrungen zu sammeln, wo man dann später sozusagen doch noch in Lohn und Brot unterkommen kann.



Viel Glück!
freedomfighter
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