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Einbürgerungszeit anrechnen (Gelesen: 4.107 mal)
kleineinfo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerungszeit anrechnen
06.02.2006 um 22:14:16
 
Hallo,
Ich bin schon seit 1992 in Deutschland!
Die ersten zwei Jahre hatte ich eine Duldung als Flüchtling aus dem ehemaligen Jugoslawien,danach besaß ich 2jahre und 6monate eine Aufenthaltsbefugnis! Später dann wieder eine Duldung,bis März 2001.
Dann folgte wieder eine Befugnis bis März 2005. Letzes Jahr habe ich eine unbesfristete Niederlassungserlaubnis bekommen.

Meine frage lautet:

Können wir die Zeit meiner ersten Befugnis zur Einbürgerungszeit anrechnen???
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Ralf
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Antwort #1 - 07.02.2006 um 08:46:19
 
kleineinfo schrieb am 06.02.2006 um 22:14:16:
Können wir die Zeit meiner ersten Befugnis zur Einbürgerungszeit anrechnen???


Hallo!

Nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht. Die Fälle des § 12b Abs. 1 und 2 betreffen Fälle mit Auslandsaufenthalt. Hier liegt lediglich eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts vor. Nach § 12b Abs. 3 bleibt diese nur dann außer Betracht, wenn sie darauf beruhen, "dass der Ausländer nicht rechtzeitig die erstmals erforderliche Erteilung oder die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt hat."
Dies ist hier nicht der Fall, daher können Zeiten vor einer Duldung nicht nach § 12b angerechnet werden.
Ob es in einzelnen Bundesländern hierzu abweichende begünstigende Regelungen gibt, ist hier nicht bekannt.
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hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #2 - 07.02.2006 um 09:12:50
 
kleineinfo schrieb am 06.02.2006 um 22:14:16:
Hallo,
Ich bin schon seit 1992 in Deutschland!
Die ersten zwei Jahre hatte ich eine Duldung als Flüchtling aus dem ehemaligen Jugoslawien,danach besaß ich 2jahre und 6monate eine Aufenthaltsbefugnis! Später dann wieder eine Duldung,bis März 2001.
Dann folgte wieder eine Befugnis bis März 2005. Letzes Jahr habe ich eine unbesfristete Niederlassungserlaubnis bekommen.

Meine frage lautet:

Können wir die Zeit meiner ersten Befugnis zur Einbürgerungszeit anrechnen???


Kannst du mir sagen wie du die NE bekommen hasst ???

Bist du Bosnier ?
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kleineinfo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 07.02.2006 um 17:00:28
 
Hallo,
ich bin Bosnier und mit NE geht mit §26 Abs.4 AG
Mfg.hardliner schrieb am 07.02.2006 um 09:12:50:
Kannst du mir sagen wie du die NE bekommen hasst ???

Bist du Bosnier ?

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kleineinfo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 06.03.2006 um 20:34:35
 
Ralf schrieb am 07.02.2006 um 08:46:19:
Hallo!

Nach dem Wortlaut des Gesetzes nicht. Die Fälle des § 12b Abs. 1 und 2 betreffen Fälle mit Auslandsaufenthalt. Hier liegt lediglich eine Unterbrechung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts vor. Nach § 12b Abs. 3 bleibt diese nur dann außer Betracht, wenn sie darauf beruhen, "dass der Ausländer nicht rechtzeitig die erstmals erforderliche Erteilung oder die Verlängerung des Aufenthaltstitels beantragt hat."
Dies ist hier nicht der Fall, daher können Zeiten vor einer Duldung nicht nach § 12b angerechnet werden.
Ob es in einzelnen Bundesländern hierzu abweichende begünstigende Regelungen gibt, ist hier nicht bekannt.




HEY Ralf!
Entschuldigung dass ich mich erst so spät melde, aber ich habe jetzt gerade den Paragraphen 12B gelesen.
Ich wollte nur nochmals erläutern ,dass ich die ganze Zeit über in Deutschland wonhaft und gemeldet war!! Ich wollte bloß wissen ob die erste Aufenhaltsbefugniszeiten(ca.2,5 Jahre) zu der Anrechnungszeit angerechnet werden kann. Weil ich zwischen den zwei Befugnissen nur die Duldung hatte!

Dankeschön im Voraus!!
MfG Kleineinfo
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Ralf
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Antwort #5 - 06.03.2006 um 21:17:52
 
kleineinfo schrieb am 06.03.2006 um 20:34:35:
Ich wollte bloß wissen ob die erste Aufenhaltsbefugniszeiten(ca.2,5 Jahre) zu der Anrechnungszeit angerechnet werden kann.


Diese Frage habe ich oben bereits beantwortet.


BTW: Es ist nicht erforderlich, den selben Text zusätzlich auch noch per PN und per Mail zu übermitteln! :stampf:
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« Zuletzt geändert: 06.03.2006 um 23:14:28 von Ralf »  

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.03.2006 um 11:06:59
 
dann viel spass bei der ausbürgerung in der Botschaft Smiley

ach ja... falls die ganze familie sich ausbürgern lässt dann die kosten sind unabgähngig davon wieviele von denen sich ausbürgern immer gleich


@falls keiner was dagegen hat

u slucaju da idete jos uvijek u BiH, mozda vidite to kao opciju da citav proces predavanja papira odradite dole , posto je jeftinije, a ostim toga ste sigurni da ste predali papire kako treba...
sa dobrim advokatom ide jos brze Durchgedreht

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Antwort #7 - 15.03.2006 um 12:57:02
 
Nagual2 schrieb am 14.03.2006 um 11:06:59:
@falls keiner was dagegen hat ...


Eigentlich schon, denn die Boardsprache ist deutsch. Also bitte eine Übersetzung nachliefern! Zwinkernd
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