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Fachliche Stellungnahmen zum Änderungsgesetz (Gelesen: 25.496 mal)
gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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02.02.2006 um 17:32:24
 
Wir haben unter

http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/

fachliche Stellungnahmen und Positionen zum Änderungsgesetz (AufenthG, AsylVfG, StAG usw.) veröffentlicht.

Bisher vertreten: Flüchtlingsrat Berlin, amnesty international, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der EKD, Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband, PRO ASYL, ...

Wir sind für Zusendung weiterer - auch "regierungsnaher" - Stellungnahmen dankbar ( buero@fluechtlingsrat-berlin.de ) und werden diese ebenfalls veröffentlichen.

Den BMI-Referentenentwurf mit Begründung und eine Synopse BMI-Entwurf/geltendes Recht haben wir dort ebenfalls veröffentlicht.

gc
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/

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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 03.02.2006 um 14:47:00
 
Inzwischen sind bei uns weitere fachliche Stellungnahmen eingegangen, wir haben unter
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/
bislang folgende Positionen zum BMI-Entwurf veröffentlicht:

   Flüchtlingsrat Berlin (kurzer Überblick)
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/FR-Bln_2-AendG.pdf

   amnesty international
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/amnesty_2-AendG.pdf

   DGB
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/DGB_2-AendG.pdf

   Deutscher Caritasverband
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/caritas_2-AendG.pdf

   Diakonisches Werk
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/DW_2-AendG.pdf

   EKD + Katholisches Büro
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/EKD_KathBuero_2-AendG.pdf

   Jesuiten Flüchtlingsdienst
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/JRS_2-AendG.pdf

   Paritätischer Wohlfahrtsverband
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/dpw_2-AendG.pdf

   PRO ASYL - Presseerklärung
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/PE-PROASYL_2-AendG.pdf

   PRO ASYL - Stellungnahme
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/PROASYL_2-AendG.pdf

   Türkische Gemeinde
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/tgd_2-AendG.pdf

   UNHCR
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/UNHCR_2-AendG.pdf

   Verband binationaler Familien und Partnerschaften
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/binationale_2-AendG.pdf


Der BMI-Entwurf mit Begründung
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_AendG_ZuwG_030106.pdf

und eine Synopse BMI-Entwurf/geltendes Recht
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Synopse_AendG_ZuwG.pdf

ist dort ebenfalls veröffentlicht (je ca. 1,5 MB).


Deutlich wird, das die Verbände den Zeitdruck kritisieren und eine
Expertenanhörung im Innenausschuss fordern. Deutlich wird auch, dass die
Verbände dringend eine - im Änderungsgesetzentwurf fehlende -
gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende
Asylsuchende und Geduldete fordern, die Integration durch Arbeit nicht
voraussetzen darf, sondern das Recht beinhalten muss, überhaupt erst
eine Arbeit/Ausbildung zu suchen.

Die Übersicht wird ständig aktualisiert,
weitere (auch regierungsnahe) Stellungnahmen veröffentlichen wir gerne
kurzfristig nach Eingang unter
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
Zusendung bitte an buero@fluechtlingsrat-berlin.de

schöne grüße
gc
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.02.2006 um 20:29:15
 
gc schrieb am 03.02.2006 um 14:47:00:
 
Deutlich wird auch, dass die
Verbände dringend eine - im Änderungsgesetzentwurf fehlende -
gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende
Asylsuchende und Geduldete fordern, die Integration durch Arbeit nicht
voraussetzen darf, sondern das Recht beinhalten muss, überhaupt erst
eine Arbeit/Ausbildung zu suchen.


wenn es sich um langjährig hier aufhältige Ausländer handeln soll, dann stellt sich doch automatisch die Frage:
Wer oder was  hat sie bisher am Arbeiten gehindert ?

Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.02.2006 um 08:58:13
 
Zitat:
Wer oder was  hat sie bisher am Arbeiten gehindert ? 


Vielleicht die fast 5 Millionen sonstigen Arbeitslosen ohne Aus- und Weiterbildung?
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Sondra
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Antwort #4 - 06.02.2006 um 09:08:53
 
Zitat:
wenn es sich um langjährig hier aufhältige Ausländer handeln soll, dann stellt sich doch automatisch die Frage:
Wer oder was  hat sie bisher am Arbeiten gehindert ?

Möglicherweise die
Zitat:
Besondere Einschränkungen für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge

Keine Arbeitserlaubnis erhalten Sie:

1. solange Sie als Asylbewerber in der Landesaufnahmeeinrichtung wohnen und
2. wenn Sie als geduldeter Flüchtling nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen erhalten.

Wartefrist vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme

Wenn Sie:

1. Asylbewerber sind oder
2. sich geduldet in Deutschland aufhalten,

müssen Sie ein Jahr nach Ihrer Einreise warten, bevor Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Danach erhalten Sie gegebenfalls eine Arbeitserlaubnis nach Vorrangprüfung und Überprüfung, ob die Arbeitsstelle laut Negativliste für Sie verboten ist.


Wichtig !

1. Wenn Sie die Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber nach einem Jahr fortsetzen, dann brauchen Sie keine neue Arbeitserlaubnis. Es wird dann davon ausgegangen, daß hinreichend geprüft ist, ob ein Deutscher oder bevorrechtigter Ausländer Ihre Stelle besetzen könnte.

2. Eine Besonderheit (Härtefallregelung) ist die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ohne Arbeitsmarktprüfung für Traumatisierte, wenn:

1. die Traumatisierung auf Geschehnisse im Herkunftsland beruhen und
2. der Traumatisierte sich in fachärztlicher Behandlung befindet.
- Der Facharzt muß bestätigen, daß Arbeit ein Bestandteil der Therapie ist.
- Das Ausländeramt muß bestätigen, daß der Aufenthalt nicht in den nächsten drei Monaten beendet wird.

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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.02.2006 um 09:23:23
 
Ghalbi schrieb am 06.02.2006 um 08:58:13:
Vielleicht die fast 5 Millionen sonstigen Arbeitslosen ohne Aus- und Weiterbildung?


Sollte man nicht zuerst diesen Personen per Gesetz helfen, schließlich
halten diese sich hier rechtmäßig auf .   Augenrollen

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.02.2006 um 09:33:03
 
Zitat:
Sollte man nicht zuerst diesen Personen per Gesetz helfen, schließlich 
halten diese sich hier rechtmäßig auf .   


Mach halt mal einen Vorschlag wie das Gesetz lauten soll.  Durchgedreht
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #7 - 06.02.2006 um 09:37:15
 
Denn wenn ich deiner Logik folge, dann verstehe ich es so,


dass wenn hier keine Ausländer arbeiten dürfen, somit die anspruchsberechtigten Deutschen Arbeit haben.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 06.02.2006 um 10:01:21
 
Ghalbi schrieb am 06.02.2006 um 09:37:15:
Denn wenn ich deiner Logik folge, dann verstehe ich es so,

dass wenn hier keine Ausländer arbeiten dürfen, somit die anspruchsberechtigten Deutschen Arbeit haben.



Nee, so auch nicht !

Ich denke, dass bei der hohen Arbeitslosigkeit für die hier rechtmäßig aufhältigen Ausländer und Deutschen ein Gesetz zur Beschaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen geschaffen werden sollte.
Einen Namen habe ich dafür gerade nicht parat.

Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 06.02.2006 um 10:17:53
 
tja aber gerade das ist ja das Problem. Ein Name reicht schon aus?

Als es noch genügend Arbeit in Deutschland gegeben hat, waren doch die Ausländer erwünscht.

Sie wurden auf der Straße angesprochen, ob sie nicht einen ganz besonders besch...... Job machen wollen.

Da wollten keine Deutschen ran. Auch heute wollen die Deutschen am besten nur Führungspositionen. Aber kein Ranklotzen. 

Vielleicht wünschen sich viele die alte DDR zurück. 

Aber diese Arbeitsplätze der alten DDR sind nun in Rumänien, Bugarien, Polen usw. 


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 06.02.2006 um 10:29:37
 
Dort gibt es nun die blühenden Landschaften......
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 06.02.2006 um 10:38:51
 
Ghalbi schrieb am 06.02.2006 um 10:29:37:
Dort gibt es nun die blühenden Landschaften......


Also im Sommer kann ich mich im Garten nicht darüber beklagen  Laut lachend
allerdings Raff ich nicht so ganz was die "blühenden Landschaften im Osten" mit dem Änderungsgesetz zu tun haben  Augenrollen

neuro ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 06.02.2006 um 10:47:34
 
bin mal wieder etwas zu ausschweifend

Lippen versiegelt
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #13 - 06.02.2006 um 23:41:43
 
Ich finde es ärgerlich, das hier jemand eine Debatte völlig am Thema vorbei lostritt und auch noch alle drauf einsteigen. Das Arbeitserlaubnisrecht und faktische Arbeitsverbot auch für langjährig hier lebende Asylsuchende und Geduldete dürfte den an der Debatte Beteiligten sattsam bekannt sein, also was soll der Unsinn?

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #14 - 07.02.2006 um 08:06:35
 
gc schrieb am 06.02.2006 um 23:41:43:
Ich finde es ärgerlich, das hier jemand eine Debatte völlig am Thema vorbei lostritt und auch noch alle drauf einsteigen. Das Arbeitserlaubnisrecht und faktische Arbeitsverbot auch für langjährig hier lebende Asylsuchende und Geduldete dürfte den an der Debatte Beteiligten sattsam bekannt sein, also was soll der Unsinn?

gc

Hoi,
so ganz kann ich den Einwand nicht verstehen. Du hast
die Diskussion
*
mit der Forderung um eine Bleibe-
rechtsregelung ohne die Voraussetzung der bestehenden
Erwerbstätigkeit doch losgetreten? Die Frage danach, warum
Betroffene in der Vergangenheit keine Erwerbstätigkeit ausge-
übt haben, hat hier durchaus ihre Berechtigung. Wir sollten
auch nicht die Augen davor verschließen, dass es reichlich Ge-
duldete gibt, die seit Jahren arbeiten gehen. Und auch nicht da-
vor, dass es reichlich gibt, die erstmals Arbeitsbemühungen
dann nachweisen, wenn eine Bleiberechtsregelung ansteht. Ich
räume gerne ein, dass es unter den bestehenden Rahmenbe-
dingungen schwierig ist, einen Job zu erhalten.

*
Ok. Ist nicht wirklich eine.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #15 - 07.02.2006 um 09:07:19
 
Arbeiten gehen als geduldet oder nicht spielt bei den ämtern keine rolle, das ist leider die praxis. ich kenne personen" die seit bsp. 15 jahren gedultet sind und seit 14 jahren und 11 monaten arbeiten. leider immer noch gedultet.

aber zu überlegen ist ;

bleibe recht für arbeitende geduldete !
( die haben ja schliesslich schon arbeits platz )

oder bilig arbeits kräfte aus polen usw. ???
( die nehmen uns noch die wenige grei arbeitsplätze)

na bitte , ist doch einfach !
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #16 - 07.02.2006 um 12:08:55
 
Zitat:
wenn es sich um langjährig hier aufhältige Ausländer handeln soll, dann stellt sich doch automatisch die Frage:
Wer oder was  hat sie bisher am Arbeiten gehindert ?

Bruno


ich wollte nur darauf aufmerksam machen, dass nicht alle Sozialhilfeempfänger sein wollen........
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #17 - 07.02.2006 um 12:09:21
 
Hi ,

ich glaube nicht, dass eine Bleiberechtsregelung dazu führt, dass
insgesamt mehr Arbeitsplätze entstehen und vom begünstigten Personenkreis
einer Bleiberechtsregelung in Anspruch genommen werden können.
Frühere Bleiberechtsregelungen haben dies bereits gezeigt. Es mangelt
häufig an der Ausbildung (schulisch und beruflich). Die Arbeitgeber
können nicht unterscheiden, ob jemand dauerhaft in D bleiben kann oder nicht.
Man stellt deshalb lieber andere ein.

Ich würde sogar noch weiter gehen und behaupten, dass der viel zu große
Arbeitslosenbestand zuerst abgearbeitet werden sollte, bevor letztlich noch mehr
produziert wird.

Bei den meisten Ausreisepflichtigen muss man doch berechtigt die Frage stellen,
weshalb sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen. Es ist doch falsch die Weigerung am Ende noch zu belohnen. Viele andere Länder machen es doch nicht anders und da zieht die Wirtschaft wieder an.  Smiley

Geduldet heißt doch: "Aussetzung der Abschiebung" . Das bedeutet doch nicht
"lebenslang". Dieses sollte den Beteiligten klar gemacht werden. Natürlich gibt es auch Ausnahmen und für diese wenigen Ausländer etwas zu tun halte ich auch für richtig. Nur eine Bleiberechtsregelung für alle halte ich für falsch und ein
Schritt in die falsche Richtung.

@gc
Genau das ist die Kernfrage die man sich stellen muss und ist sicherlich nicht am
Thema vorbei oder sogar Unsinn, es sei denn, man sieht den Tatsachen nicht ins Auge.  Zwinkernd


Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #18 - 07.02.2006 um 13:32:33
 
Zitat:
Hi ,

ich glaube nicht, dass eine Bleiberechtsregelung dazu führt, dass
insgesamt mehr Arbeitsplätze entstehen und vom begünstigten Personenkreis
einer Bleiberechtsregelung in Anspruch genommen werden können.
Frühere Bleiberechtsregelungen haben dies bereits gezeigt. Es mangelt
häufig an der Ausbildung (schulisch und beruflich). Die Arbeitgeber
können nicht unterscheiden, ob jemand dauerhaft in D bleiben kann oder nicht.
Man stellt deshalb lieber andere ein.

Ich würde sogar noch weiter gehen und behaupten, dass der viel zu große
Arbeitslosenbestand zuerst abgearbeitet werden sollte, bevor letztlich noch mehr
produziert wird.

Bei den meisten Ausreisepflichtigen muss man doch berechtigt die Frage stellen,
weshalb sie ihrer Ausreisepflicht nicht nachkommen. Es ist doch falsch die Weigerung am Ende noch zu belohnen. Viele andere Länder machen es doch nicht anders und da zieht die Wirtschaft wieder an.  Smiley

Geduldet heißt doch: "Aussetzung der Abschiebung" . Das bedeutet doch nicht
"lebenslang". Dieses sollte den Beteiligten klar gemacht werden. Natürlich gibt es auch Ausnahmen und für diese wenigen Ausländer etwas zu tun halte ich auch für richtig. Nur eine Bleiberechtsregelung für alle halte ich für falsch und ein
Schritt in die falsche Richtung.

@gc
Genau das ist die Kernfrage die man sich stellen muss und ist sicherlich nicht am
Thema vorbei oder sogar Unsinn, es sei denn, man sieht den Tatsachen nicht ins Auge.  Zwinkernd


Bruno  


Ok jeder hat ja seine meinung zu dem thema, schliesslich leben wir in einem land der meinungs freheit! Deswegen werde ich dir jetzt auch die meinung sagen.
Bitte nehme sie nicht persönlich. So möchte ich nicht verstanden werden.

So, erstmal zu meiner einstellung; Ausl. die sich strafbar machen die überhaupt kriminel sind , oder den statt ausnutzen MEINER MEINUNG NACH HABEN HIER NICHTS VERLOREN!!! Also abschieben! Da hätte man schon mal 40% der geduldeten!

Es geht ja schliesslich auch um geld das ich selber durch steuren und andere abgarben einzahle! Für so etwas brauchen wir kein geld zu verschwenden!

War jemand von euch mal bei Mc Donald ??? Sicherlich!!!
Guckt euch bitte um , 95% ausländer , nicht weil deutsche keine arbeit dort bekommen, sondern weil man bei Mc Donald für knapp 900 euro NETTO arbeitet als festangestelter mit 40 std. die woche! Das machen nur wenige deutsche mit.
Waren  sie schon mal in einer küche in einem feinem Rest. NEIN,  geht hin und schaut euch um !
Schon mal in Hotels umgeschaut wer zimmer mädchen sind???
Nur wenige ausländer bekommen die guten jobs,  das muss man ehrlich sehen und dazu stehen!
Ich gebe dir bruno recht , es fehlt oft an der ausbildung , gar keine frage!
Da hast du vollkommen recht.
Aber ich werde dich an die zeiten erinern wo man die ausländer an den flugahäfen AE-s erteilt hat ohne wenn und aber! Nicht wort wörtlich an flughäfen aber änlich! Es wurde nicht nach der ausbildung gefragt. Tja über solche zeiten schweigt man.
WER ARBEITEN WILL FINDET IMMER EINEN JOB !
Lässt mich für halben jahr Arbeitsminister werden und wir hätten nur noch 1 milion Arbeits suchende! STATT 5 milionen!

So viel zum thema ausländer und arbeitsplätze !

So du sagst andere statten machen es nicht anderst!
Bitte sprich nicht so , für mich klingt es so " aus dem klo gegrifen" ! FAKTEN!!!

Ich rede jetzt von geduldeten flüchtligen aus Ehem. Jugoslawien.
Wieso ? Weil ich denke das ich mich in der thema auskenne!

Östereich - 80 % der Flüchtlinge haben die Öster. statts bürg. bekommen
Frankreich - 75 %  Franz. statts bürg. bekommen
Niederlande - genau so.
Schweden 99 %

USW..................

Und hier ??? Nicht mal ein dauerhaftes bleibe recht. Kennst du ja selber!
Also bevor du irgendetwas hier einfach rein schreibst informiere dich vorher!
Und das thema integration kotzt mich so wieso an! Aber egal!
Aussage des Innenministers, das die NE voraussetzungen noch kompl. und undurchschaubarer werden sollten.

Finde ich Ausländerfeindlich und Rechts!

Wo geben ausländer ihr geld aus ???  Wo zahlen die Ausländer Miete ? Wo zahlen die Ausländer Kfz-Steuer , KFZ- Versicherung??? Wo kaufen ausländer ein?

Bitte bitte bitte , verkrichen wir uns nicht hinter Arbeitssuchenden oder hinter integration!

DAS IST VIEL ZU BILLIG !!!       :rot  :peinlich nichtzufassen
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #19 - 07.02.2006 um 14:48:43
 
ich kann nur noch beifügen ......und nicht hinter Religionszugehörigkeit.

So viel ich weiß haben wir Religionsfreiheit.

Ansonsten ist unser Grundgesetz eine leere Hülle.


Wenn der Glaube als Vorwand für Straftaten usw. hergenommen wird, hat das nichts mit der Religion zu tun, sondern sind archaische Charakterzüge.

Und gerade solche Charakter werden durch die Religionen doch verboten. Aber das kapieren nun mal nicht alle.
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #20 - 07.02.2006 um 17:44:55
 
Ghalbi schrieb am 07.02.2006 um 14:48:43:
ich kann nur noch beifügen ......und nicht hinter Religionszugehörigkeit.

So viel ich weiß haben wir Religionsfreiheit.

Ansonsten ist unser Grundgesetz eine leere Hülle.


Wenn der Glaube als Vorwand für Straftaten usw. hergenommen wird, hat das nichts mit der Religion zu tun, sondern sind archaische Charakterzüge.

Und gerade solche Charakter werden durch die Religionen doch verboten. Aber das kapieren nun mal nicht alle.


Hi,

das letzte Statement verstehe ich nicht  in dem Gesamtzusammenhang !

Ansonsten hast Du teilweise schon recht. Trotzdem muss nun einmal auch jeder
Ausländer verstehen, dass auch die Bundesrepublik Deutschland das Recht hat
Gesetze zu erlassen, die für alle gleich gültig sind.

Es ist Unsinn an Zeiten zu erinnern, die längst vergangen sind . Die Zeiten ändern sich jeden Tag und darauf muss auch ein Staat reagieren dürfen.
Die Ausländer von damals sind in weiten Teilen längst integriert. Die Ausländer,
von denen wir jetzt reden, sind erst weit danach eingereist und ausreisepflichtig.

Du sprichst hier von den Flüchtlingen aus dem ehem. Jugoslawien. Von diesen Flüchtlingen sind nur einige wenige (gemessen an der Gesamtzahl der Flüchtlinge) im Status einer Duldung. Weshalb ist dies so ?
Nun ja, es gab während der 90er Jahre Bleiberechtsregelungen. Offensichtlich konnten diese nicht in Anspruch genommen werden, weil der LU nicht sichergestellt war. Was spricht also dafür, dass es jetzt so wäre ? Eigentlich nichts, [inv]denn in der Mehrzahl stehen dort die Roma und deren Untergruppen, die
bekanntlich etwas "arbeitsscheu" sind. Diese Volksgruppe war deshalb auch in
"Alt-Jugoslawien" nicht besonders beliebt. Hinzu kommt die geringe Bildung in den Roma-Familien.[/inv]Wie also sollte D diese Menschen versuchen zu integrieren ?
In dem man ihnen Arbeit gibt, die sie nicht wollen ? In dem man ihnen Bildung angedeihen läst, die sie nicht aufnehmen (können) ? In dem man ihnen Werte zu vermitteln versucht, die sie nicht ihr eigen nennen ?
Das sind Beispiele, die ich jeden Tag erlebe und das dürfte im gesamten Bundesgebiet gelten (frag andere ABH-Mitarbeiter).
Wie also würdest Du dem Steuerzahler gegenüber argumentieren, wenn Du ihm sagst, dass er ab sofort für diese Leute mit zu arbeiten hat, da es sonst zu Problemen mit den "Gutmenschen" kommen könnte. Der Politiker will auch wieder gewählt werden !

Wahrscheinlich antwortest Du spontan: Was habe ich davon ?
Und die Antwort ist wie so oft: Nichts !

Ich finde das die bestehenden Gesetze Respekt und Beachtung verdienen. Sie sind für jedermann gültig und völlig wertneutral. Es sind also alle ausreisepflichtige Ausländer zur Ausreise verpflichet. Was ist daran so verwerflich ? Weshalb gibt es darüber immer wieder so große Debatten ?
Die freiwillige Ausreise nach Serbien und Montenegro einschl. Kosovo ist ohne Probleme möglich. Weshalb wird dieses nicht durchgeführt ?
D hat während des Krieges den Flüchtlingen Schutz gewährt. Jetzt gibt es dafür keine Notwendigkeit mehr, demnach können die Flüchtlinge wieder zurückkehren. Weshalb machen sie es nicht ?
Weil es ihnen hier besser geht (O-Ton der Betroffenen) ! Auf wessen Kosten geht es ihnen denn besser ? Auf Kosten der noch Erwerbstätigen !
So, und jetzt soll es durch eine Bleiberechtsregelung dazu kommen, das es auch immer so bleibt ?  Da sage ich natürlich: NEIN !

Natürlich sind nicht nur Flüchtlinge aus dem ehem. Jugoslawien betroffen. Es trifft halt alle, die ausreisepflichtig sind, egal weshalb.

Du erzählst hier, dass Nachbarstaaten überwiegend eingebürgert hätten. Das hat
D auch getan. Natürlich mussten dafür Voraussetzungen erfüllt werden, man kauft sich ja schließlich keine Staatsbürgerschaft. Wir reden aber von denen, die
ihren LU nicht sicherstellen und keine Bleiberechtsregelung für sich in Anspruch nehmen konnten und natürlich auch nicht eingebürgert werden können.
Es gibt trotz allem eine hohe Zahl von inzwischen eingebürgerten Jugoslawen.

Weshalb Dich das Thema Integrstion ankotzt ist mit völlig schleierhaft. Integration ist zwingend notwendig und musste damit es überhaupt weitergeht in D sogar gesetzlich fixiert werden. Hierbei geht es lediglich um die Sprache. Was ist daran so verwunderlich, wenn ein Staat verlangt, dass alle eine gemeinsame Sprache sprechen ? Was ist so dramatisch daran, dem Staat zu zeigen, dass man sich integrieren will ? Ist Integration nicht eine völlig natürliche Sache ?

Natürlich will man (die Regierung) , dass nur Ausländer eine NE bekommen, die sich auch durch Integration bewiesen haben. Was soll daran Rechts, Links, grün, rot etc. sein ? Solche Aussagen sind billig. Das Leben ist nun einmal kein Spiel
"Wünsch Dir was". Alles muss man sich erarbeiten. Geschenke gibt es wenige.
Statsbürgerschaften i.d.R. gar nicht.
Aussagen wie Deine sind m.E. eher Sch..hausparolen als ernst zu nehmen. Ausländerfeindlichkeit äußert sich nicht dadurch.


Im übrigen denke ich nicht, dass Du in der Lage bist die Zahl der Arbeitslosen
auf 1 Million zu reduzieren, wenn Du diesen Weg für angebracht hälst.

Weiterer Kommentar ist wohl überflüssig.

Bruno

Änderung:
Ein Teil wurde "ausgeblendet" und wird team-intern besprochen.

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« Zuletzt geändert: 07.02.2006 um 21:33:18 von i4a-team »  
 
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #21 - 07.02.2006 um 17:52:10
 
Zitat:
Im übrigen denke ich nicht, dass Du in der Lage bist die Zahl der Arbeitslosen
auf 1 Million zu reduzieren, wenn Du diesen Weg für angebracht hälst.

Weiterer Kommentar ist wohl überflüssig.

Bruno


Mir macht es echt zu viel Mühe alles von dir durchzulesen. Aber irgendwie
bringst du alle Beiträge durcheinander. Bitte lese einmal genau alle Beiträge durch.

Viele Grüße
Ghalbi

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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #22 - 07.02.2006 um 17:56:03
 
Ghalbi schrieb am 07.02.2006 um 17:52:10:
Mir macht es echt zu viel Mühe alles von dir durchzulesen. Aber irgendwie
bringst du alle Beiträge durcheinander. Bitte lese einmal genau alle Beiträge durch.



Das glaube ich weniger. Die Mühe musst Du Dir schon machen, bevor Du mir vorwirfst alles durcheinander zu bringen !


Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #23 - 07.02.2006 um 18:01:01
 
@ all

Auch wemn das hier "nur" ein "Nebenforum" ist über die geplanten
Gesetzesänderungen, sollte es nicht zur Laberecke werden und
jede(r) bemüht sein, sachlich zu posten.

Vor allem gegenseitige persönliche Angriffe sollten vermieden werden.

Danke für die künftige Beachtung.


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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #24 - 07.02.2006 um 18:06:47
 
hallo fons,

ich  meinte dass Bruno das Zitat von mir zu dem Beitrag von "hanzibal" als Antwort eingefügt hat. Stimmt das nicht, dass er da die Beiträge durcheinander gebracht hat?

Viele Grüße
Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #25 - 07.02.2006 um 18:10:04
 
Sorry ich les den ganzen Senf hier kaum. Wir haben mit dem "offiziellen"
Teil genug zu tun; der übrigens sicher hilfreicher ist als das was hier so
diskutiert wird. Wir haben das Forum angelegt, um die Diskussion aus dem
Userforum auszulagern. Wir selbst halten uns da diskret zurück. Was aller-
dings nicht dazu führt, dass wir da gar kein Auge drauf haben  Cool
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #26 - 07.02.2006 um 20:37:50
 
Mick schrieb am 07.02.2006 um 08:06:35:
Die Frage danach, warum
Betroffene in der Vergangenheit keine Erwerbstätigkeit ausge-
übt haben, hat hier durchaus ihre Berechtigung. Wir sollten
auch nicht die Augen davor verschließen, dass es reichlich Ge-
duldete gibt, die seit Jahren arbeiten gehen. Und auch nicht da-
vor, dass es reichlich gibt, die erstmals Arbeitsbemühungen
dann nachweisen, wenn eine Bleiberechtsregelung ansteht. Ich
räume gerne ein, dass es unter den bestehenden Rahmenbe-
dingungen schwierig ist, einen Job zu erhalten.


Asylsuchende und Geduldete erhalten die Arbeitserlaubnis nur nachrangig zu allen anderen Arbeitslosen, was zumindest in Regionen mit hoher Arbeitrslosigkeit (Otsdeutschland, Berlin) dazu führt dass eine Arbeiterlaubnis für 99 % der Betroffenen faktisch ausgeschlossen ist, und auch anderswo für die Mehrzahl der Betroffeen eine Arbeitssuche völlig aussichtslos macht. Die Arbeitsagentur freut sich über jeden von einem Flüchtling gefundenen Arbeitsplatz, und vermittelt ihn prompt an einen Deustchen weiter, so funktioniert die "Vorrangprüfung"..

Die Residenzpflicht verhindert das Arbeiten und die Arbeitsuche anderswo.

Die kurzen Duldungenfristen sind ein weiteres großes Arbeitshindernis.

Hinzu kommt das seit 1.1.2005 von vielen Ausländerbehörden verfügte Arbeitsverbot für einen Großteil der Geduldeten.

Die Betroffen dürfen keinen Beruf erlernen. Das Arbeitserlaubnisrecht (Vorrangprüfung) und der Leistungsentzug für ausländische Auszubildende (kein Bafög, keine Sozialhilfe) verhindert bei Jugendlichen die betriebliche oder schulische Berufsausbildung oder ein Studium.

Berufliche Weiterbildung oder Umschulung von der Arbeitsagentur ist ebenfalls ausgeschlossen.

Wer versucht, für diese Situation der staatlich verordneten Untätigkeit und beruflichen Dequalifizierung die Betroffenen selbst verantwortlich zu machen, ist in meinen Augen ein Zyniker...

Schlicht falsch ist es in meinen Augen auch zu behaupten, sie bemühten sich erst dann um Arbeit, wenn ein Bleiberecht angekündigt sei. Die Umsetzung der Altfallregelungen von 1996 und 1999 waren in vielen Bundesländern (NRW, Berlin u.a.) nämlich damit verbunden, dass für 6 Monate die Vorrangprüfung wegfiel und eine Aufenthaltsbefugnis auf Probe erteilt wurde.

Diese Reglung ermöglichte den betroffenen Flüchtlingenerstmals überhaupt seit ihrer Einreise nach Deutschland eine sinnvolle, zielgerichtete und vor allem real erfolgversprechende Arbeitssuche.

gc



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
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Antwort #27 - 07.02.2006 um 20:56:55
 
gc schrieb am 07.02.2006 um 20:37:50:
Schlicht falsch ist es in meinen Augen auch zu behaupten, sie bemühten sich erst dann um Arbeit, wenn ein Bleiberecht angekündigt sei.[...]


Hi,
ich schrieb "dass es reichlich gab, die sich erst dann bemühen".
Das beinhaltet, dass es nicht in allen Fällen so war, sondern in
einigen. Möchtest Du das bestreiten?

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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #28 - 07.02.2006 um 21:33:42
 
Zitat:
Änderung:
Ein Teil wurde "ausgeblendet" und wird team-intern besprochen.



[warnred=Bruno,7]Ok. Teambesprechung erledigt. Sieben Tage Schreibpause zum Überdenken
des Verhaltens im Forum. Insbesondere machen wir darauf aufmerksam, dass
Diffamierung von Bevölkerungsgruppen nicht akzeptiert wird.[/warnred]
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #29 - 07.02.2006 um 22:42:40
 
[inv]Bruno ich habe es leider nicht geschaft den "ausgeblendeten" teil zu lesen er war schon entfernt!

Ich würde gerne mit dir einen kaffe trinken so über das netz müssten die für uns beide ein seite einrichten mit unheimlich grossen server! Zwinkernd

Danke

Gruss[/inv]

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« Zuletzt geändert: 07.02.2006 um 23:20:28 von i4a-team »  

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