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Fachliche Stellungnahmen zum Änderungsgesetz (Gelesen: 26.833 mal)
gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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02.02.2006 um 17:32:24
 
Wir haben unter

http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/

fachliche Stellungnahmen und Positionen zum Änderungsgesetz (AufenthG, AsylVfG, StAG usw.) veröffentlicht.

Bisher vertreten: Flüchtlingsrat Berlin, amnesty international, Deutscher Caritasverband, Diakonisches Werk der EKD, Paritätischer Wohlfahrtsverband - Gesamtverband, PRO ASYL, ...

Wir sind für Zusendung weiterer - auch "regierungsnaher" - Stellungnahmen dankbar ( buero@fluechtlingsrat-berlin.de ) und werden diese ebenfalls veröffentlichen.

Den BMI-Referentenentwurf mit Begründung und eine Synopse BMI-Entwurf/geltendes Recht haben wir dort ebenfalls veröffentlicht.

gc
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/

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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 03.02.2006 um 14:47:00
 
Inzwischen sind bei uns weitere fachliche Stellungnahmen eingegangen, wir haben unter
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/
bislang folgende Positionen zum BMI-Entwurf veröffentlicht:

   Flüchtlingsrat Berlin (kurzer Überblick)
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/FR-Bln_2-AendG.pdf

   amnesty international
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/amnesty_2-AendG.pdf

   DGB
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/DGB_2-AendG.pdf

   Deutscher Caritasverband
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/caritas_2-AendG.pdf

   Diakonisches Werk
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/DW_2-AendG.pdf

   EKD + Katholisches Büro
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/EKD_KathBuero_2-AendG.pdf

   Jesuiten Flüchtlingsdienst
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/JRS_2-AendG.pdf

   Paritätischer Wohlfahrtsverband
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/dpw_2-AendG.pdf

   PRO ASYL - Presseerklärung
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/PE-PROASYL_2-AendG.pdf

   PRO ASYL - Stellungnahme
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/PROASYL_2-AendG.pdf

   Türkische Gemeinde
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/tgd_2-AendG.pdf

   UNHCR
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/UNHCR_2-AendG.pdf

   Verband binationaler Familien und Partnerschaften
   http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/binationale_2-AendG.pdf


Der BMI-Entwurf mit Begründung
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_AendG_ZuwG_030106.pdf

und eine Synopse BMI-Entwurf/geltendes Recht
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Synopse_AendG_ZuwG.pdf

ist dort ebenfalls veröffentlicht (je ca. 1,5 MB).


Deutlich wird, das die Verbände den Zeitdruck kritisieren und eine
Expertenanhörung im Innenausschuss fordern. Deutlich wird auch, dass die
Verbände dringend eine - im Änderungsgesetzentwurf fehlende -
gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende
Asylsuchende und Geduldete fordern, die Integration durch Arbeit nicht
voraussetzen darf, sondern das Recht beinhalten muss, überhaupt erst
eine Arbeit/Ausbildung zu suchen.

Die Übersicht wird ständig aktualisiert,
weitere (auch regierungsnahe) Stellungnahmen veröffentlichen wir gerne
kurzfristig nach Eingang unter
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
Zusendung bitte an buero@fluechtlingsrat-berlin.de

schöne grüße
gc
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 05.02.2006 um 20:29:15
 
gc schrieb am 03.02.2006 um 14:47:00:
 
Deutlich wird auch, dass die
Verbände dringend eine - im Änderungsgesetzentwurf fehlende -
gesetzliche Bleiberechtsregelung für langjährig hier lebende
Asylsuchende und Geduldete fordern, die Integration durch Arbeit nicht
voraussetzen darf, sondern das Recht beinhalten muss, überhaupt erst
eine Arbeit/Ausbildung zu suchen.


wenn es sich um langjährig hier aufhältige Ausländer handeln soll, dann stellt sich doch automatisch die Frage:
Wer oder was  hat sie bisher am Arbeiten gehindert ?

Bruno
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #3 - 06.02.2006 um 08:58:13
 
Zitat:
Wer oder was  hat sie bisher am Arbeiten gehindert ? 


Vielleicht die fast 5 Millionen sonstigen Arbeitslosen ohne Aus- und Weiterbildung?
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Sondra
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Antwort #4 - 06.02.2006 um 09:08:53
 
Zitat:
wenn es sich um langjährig hier aufhältige Ausländer handeln soll, dann stellt sich doch automatisch die Frage:
Wer oder was  hat sie bisher am Arbeiten gehindert ?

Möglicherweise die
Zitat:
Besondere Einschränkungen für Asylbewerber und geduldete Flüchtlinge

Keine Arbeitserlaubnis erhalten Sie:

1. solange Sie als Asylbewerber in der Landesaufnahmeeinrichtung wohnen und
2. wenn Sie als geduldeter Flüchtling nach § 1a Asylbewerberleistungsgesetz Leistungen erhalten.

Wartefrist vor der erstmaligen Arbeitsaufnahme

Wenn Sie:

1. Asylbewerber sind oder
2. sich geduldet in Deutschland aufhalten,

müssen Sie ein Jahr nach Ihrer Einreise warten, bevor Sie eine Arbeitserlaubnis erhalten können. Danach erhalten Sie gegebenfalls eine Arbeitserlaubnis nach Vorrangprüfung und Überprüfung, ob die Arbeitsstelle laut Negativliste für Sie verboten ist.


Wichtig !

1. Wenn Sie die Beschäftigung bei demselben Arbeitgeber nach einem Jahr fortsetzen, dann brauchen Sie keine neue Arbeitserlaubnis. Es wird dann davon ausgegangen, daß hinreichend geprüft ist, ob ein Deutscher oder bevorrechtigter Ausländer Ihre Stelle besetzen könnte.

2. Eine Besonderheit (Härtefallregelung) ist die Erteilung einer Arbeitserlaubnis ohne Arbeitsmarktprüfung für Traumatisierte, wenn:

1. die Traumatisierung auf Geschehnisse im Herkunftsland beruhen und
2. der Traumatisierte sich in fachärztlicher Behandlung befindet.
- Der Facharzt muß bestätigen, daß Arbeit ein Bestandteil der Therapie ist.
- Das Ausländeramt muß bestätigen, daß der Aufenthalt nicht in den nächsten drei Monaten beendet wird.

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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.02.2006 um 09:23:23
 
Ghalbi schrieb am 06.02.2006 um 08:58:13:
Vielleicht die fast 5 Millionen sonstigen Arbeitslosen ohne Aus- und Weiterbildung?


Sollte man nicht zuerst diesen Personen per Gesetz helfen, schließlich
halten diese sich hier rechtmäßig auf .   Augenrollen

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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #6 - 06.02.2006 um 09:33:03
 
Zitat:
Sollte man nicht zuerst diesen Personen per Gesetz helfen, schließlich 
halten diese sich hier rechtmäßig auf .   


Mach halt mal einen Vorschlag wie das Gesetz lauten soll.  Durchgedreht
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Antwort #7 - 06.02.2006 um 09:37:15
 
Denn wenn ich deiner Logik folge, dann verstehe ich es so,


dass wenn hier keine Ausländer arbeiten dürfen, somit die anspruchsberechtigten Deutschen Arbeit haben.

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 06.02.2006 um 10:01:21
 
Ghalbi schrieb am 06.02.2006 um 09:37:15:
Denn wenn ich deiner Logik folge, dann verstehe ich es so,

dass wenn hier keine Ausländer arbeiten dürfen, somit die anspruchsberechtigten Deutschen Arbeit haben.



Nee, so auch nicht !

Ich denke, dass bei der hohen Arbeitslosigkeit für die hier rechtmäßig aufhältigen Ausländer und Deutschen ein Gesetz zur Beschaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen geschaffen werden sollte.
Einen Namen habe ich dafür gerade nicht parat.

Bruno
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Antwort #9 - 06.02.2006 um 10:17:53
 
tja aber gerade das ist ja das Problem. Ein Name reicht schon aus?

Als es noch genügend Arbeit in Deutschland gegeben hat, waren doch die Ausländer erwünscht.

Sie wurden auf der Straße angesprochen, ob sie nicht einen ganz besonders besch...... Job machen wollen.

Da wollten keine Deutschen ran. Auch heute wollen die Deutschen am besten nur Führungspositionen. Aber kein Ranklotzen. 

Vielleicht wünschen sich viele die alte DDR zurück. 

Aber diese Arbeitsplätze der alten DDR sind nun in Rumänien, Bugarien, Polen usw. 


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #10 - 06.02.2006 um 10:29:37
 
Dort gibt es nun die blühenden Landschaften......
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 06.02.2006 um 10:38:51
 
Ghalbi schrieb am 06.02.2006 um 10:29:37:
Dort gibt es nun die blühenden Landschaften......


Also im Sommer kann ich mich im Garten nicht darüber beklagen  Laut lachend
allerdings Raff ich nicht so ganz was die "blühenden Landschaften im Osten" mit dem Änderungsgesetz zu tun haben  Augenrollen

neuro ...
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #12 - 06.02.2006 um 10:47:34
 
bin mal wieder etwas zu ausschweifend

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #13 - 06.02.2006 um 23:41:43
 
Ich finde es ärgerlich, das hier jemand eine Debatte völlig am Thema vorbei lostritt und auch noch alle drauf einsteigen. Das Arbeitserlaubnisrecht und faktische Arbeitsverbot auch für langjährig hier lebende Asylsuchende und Geduldete dürfte den an der Debatte Beteiligten sattsam bekannt sein, also was soll der Unsinn?

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Antwort #14 - 07.02.2006 um 08:06:35
 
gc schrieb am 06.02.2006 um 23:41:43:
Ich finde es ärgerlich, das hier jemand eine Debatte völlig am Thema vorbei lostritt und auch noch alle drauf einsteigen. Das Arbeitserlaubnisrecht und faktische Arbeitsverbot auch für langjährig hier lebende Asylsuchende und Geduldete dürfte den an der Debatte Beteiligten sattsam bekannt sein, also was soll der Unsinn?

gc

Hoi,
so ganz kann ich den Einwand nicht verstehen. Du hast
die Diskussion
*
mit der Forderung um eine Bleibe-
rechtsregelung ohne die Voraussetzung der bestehenden
Erwerbstätigkeit doch losgetreten? Die Frage danach, warum
Betroffene in der Vergangenheit keine Erwerbstätigkeit ausge-
übt haben, hat hier durchaus ihre Berechtigung. Wir sollten
auch nicht die Augen davor verschließen, dass es reichlich Ge-
duldete gibt, die seit Jahren arbeiten gehen. Und auch nicht da-
vor, dass es reichlich gibt, die erstmals Arbeitsbemühungen
dann nachweisen, wenn eine Bleiberechtsregelung ansteht. Ich
räume gerne ein, dass es unter den bestehenden Rahmenbe-
dingungen schwierig ist, einen Job zu erhalten.

*
Ok. Ist nicht wirklich eine.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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