Haupwohnsitz Berlin, neben wohnsitz in BW, arbeitsstelle hier in BW!
Wo liegt das problem?
So weit mir das bekannt ist liegt die zuständigkeit der
ABH immer da wo der wohnsitz ist !
Oder ?
(2) Einem Ausländer ist die Niederlassungserlaubnis zu erteilen, wenn
Die restlichen Allgemeine vorausetzungen erfüllt sie auf jeden fall!
sein Lebensunterhalt gesichert ist,
er mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet hat oder Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungsoder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nachweist; berufliche Ausfallzeiten auf Grund von Kinderbetreuung oder häuslicher Pflege werden entsprechend angerechnet,
er in den letzten drei Jahren nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Jugend- oder Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten oder einer Geldstrafe von mindestens 180 Tagessätzen verurteilt worden ist,
ihm die Beschäftigung erlaubt ist, sofern er Arbeitnehmer ist,
er im Besitz der sonstigen für eine dauernde Ausübung seiner Erwerbstätigkeit erforderlichen Erlaubnisse ist,
er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt,
er über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse im Bundesgebiet verfügt und
er über ausreichenden Wohnraum für sich und seine mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Familienangehörigen verfügt.
:dafuer
Also, auf und hinaus in die haupstadt
Gruss