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Duldung dann AE dann NE?   §102 abs. 2 (Gelesen: 18.126 mal)
hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #45 - 06.02.2006 um 17:13:20
 
Kein "kumpel" entweder Person C oder eine Dame !

NIX MANN FRAU ! Weist du ? Laut lachend Laut lachend Laut lachend

Was ich nie verstehen wird, WANN IST EIN AUSLÄNDER EIN GUTER DEUTSCHER?

Nach einer scheiehe ? Oder nach dem er/sie  15 jahre mit duldung selbst für sich sorgt, bzw. sich integriert ?

Bald wird jede strasse eigenes; erlass,verwaltungsvorschrift, usw. haben!


:frust :frust :frust :frust :frust :frust
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hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #46 - 06.02.2006 um 17:54:28
 
ronny schrieb am 04.02.2006 um 16:16:16:


Ganz einfach daran, dass der Lebensmittelpunkt nicht da liegt wo man behauptet sondern eher da wo man seiner Erwerbstätigkeit nachgeht Zwinkernd


Na ?? Fragen kann man sich auch selbst beantworten! sensationell
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Antwort #47 - 07.02.2006 um 16:43:09
 
Zitat:
NIX MANN FRAU ! Weist du ?   


Na, dann eben Kumpelin. Macht doch in der Sache keinen Unterschied, oder? hä?
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hardliner
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #48 - 07.02.2006 um 17:32:09
 



grin grin grin grin grin grin grin
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Antwort #49 - 08.02.2006 um 15:19:17
 
Oder etwa doch Person D ?

ein Hermaphrodit evtl. ?

Ohne oder mit dem kleinen Unterschied, veräppeln muß ned sein  Ärgerlich
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #50 - 08.02.2006 um 15:45:43
 
ronny schrieb am 08.02.2006 um 15:19:17:
Oder etwa doch Person D ?

ein Hermaphrodit evtl. ?

Ohne oder mit dem kleinen Unterschied, veräppeln muß ned sein  Ärgerlich


Im grund ist doch das egal , ich habe es dort so ausgelegt das ich das selber wäre , weil es so leichter zu erklären war!

Meine NE bzw. A-berecht. kann ich dir gerne durchfaxen falls du damit etwas anfangen kannst! hä?


Ausserdem geht es hier um zwei personen die ich sehr sehr gut kenne und es ehrliche leute sind, mit ähnlichen geschichten!(fast identisch) ( klingt zwar unglaublich aber es ist so ) Die tun mir sehr leid, vor allem das mänchen weil er sein weibchen nicht hier her hollen kann!  Griesgrämig

Ich sehe hier nichts falsches ? Wir sind im Internet und nicht in der DDR !?  Ärgerlich
Der eine forum hat mit dem anderen nichts zu tun!
Selbst wenn , fragen kann ich stellen so viele ich will, und auslegen so wie es passt oder besser gesagt es leichter zu verstehn ist ! oder  ??

So falls du jetzt irgendwie einen grund gefunden hast mich hier auszuschliessen und geil drauf bist . Bitte mach das !
Das wäre dann so etwas wie eine "Portal - Abschiebung"  :zelle Laut lachend Laut lachend Laut lachend Laut lachend



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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #51 - 08.02.2006 um 15:52:23
 
Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert. Aber wie schon geschrieben, sehnen sich vielleicht viele wieder nach der alten DDR.

Arbeitsplätze usw. Mauer hochziehen.....
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ronny
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Antwort #52 - 08.02.2006 um 15:58:42
 
Zitat:
Meinungsfreiheit ist im Grundgesetz verankert.


Eben  Zunge

Grüße

Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #53 - 08.02.2006 um 15:58:43
 
Die Sachdiskussion scheint beendet zu sein. Und bevor hier weiter
am Thema vorbei diskutiert wird:

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