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Visa Einreise zur Eheschliessung (Gelesen: 9.624 mal)
Fidi
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22.01.2006 um 20:43:03
 
Hallo Leute,



hab ein paar Fragen für einen Ausländer der ein Visa zur Einreise zur Eheschliessung nach Deutschland erhalten hat. Er reist Anfang Februar ein, die Hochzeit findet im März statt (mit deutscher Verlobten).

Muss er sich direkt nach der Einreise im Februar irgendwo melden?
Wenn ja, wo (ABH?) und mit welchen Papieren?

Oder erst nach der Eheschliessung im März?

Ab wann kann er in der Krankenversicherung der Verlobten mitversichert werden (gesetzliche KV), direkt nach Einreise oder erst nach Heirat?

Wann muss er seinen Wohnsitz anmelden (bei der Ehefrau), erst nach der Heirat oder schon vorher?

Darf er mit dem Visa schon arbeiten?

UFF, sorry für die vielen Fragen, aber ich habe das irgendwie nicht gefunden in der Suchfunktion, danke!!

Grüße

FIDI  Durchgedreht



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Saxonicus
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Antwort #1 - 22.01.2006 um 21:25:31
 
Sicher steht in seinem Pass der Vermerk:
"Aufenthaltsanzeige bei der Ausländerbehörde erforderlich" oder so ähnlich, dann sollte er sich umgehend nach der Einreise dort vorstellen.
Bei der Krankenversicherung seiner Ehefrau kann er erst nach der Heirat angemeldet werden, denn jetzt ist es ja noch nicht die Ehefrau. Bis dahin empfielt es sich, eine private Krankenversicherung abzuschließen, die wird auch meistens von den Konsulaten bei der Visaerteilung verlangt.
Die Arbeitserlaubnis wird von der Ausländerbehörde, zusammen mit dem Aufenthaltstitel erst nach der Eheschließung erteilt. Eventuell ist auch noch eine spezielle Erlaubnis der Agentur für Arbeit (früher war das jedenfalls so) erforderlich.
Aber das geht erst alles wenn er tatsächlicht verheiratet ist.
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Abu
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Antwort #2 - 23.01.2006 um 11:05:41
 
Ergänzung:

Fidi schrieb am 22.01.2006 um 20:43:03:
Wann muss er seinen Wohnsitz anmelden (bei der Ehefrau), erst nach der Heirat oder schon vorher?
Nach der Einreise.

Abu
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Fidi
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Antwort #3 - 26.01.2006 um 13:18:15
 
Hallo,

Zitat:
Sicher steht in seinem Pass der Vermerk:
"Aufenthaltsanzeige bei der Ausländerbehörde erforderlich" oder so ähnlich, dann sollte er sich umgehend nach der Einreise dort vorstellen.


Warum muss er sich denn dort vorstellen? Ich meine, was genau will man von ihm wenn er dahin kommt?

Eigentlich kontrolliert man doch schon am Flughafen seine Einreise, und nach der Heirat muss er doch sowieso zur ABH? Wäre nett wenn mich jemand aufklärt, zu welchem Zweck er schon direkt nach der Einreise dahin muss.

Zitat:
Wann muss er seinen Wohnsitz anmelden (bei der Ehefrau), erst nach der Heirat oder schon vorher? Nach der Einreise.


Noch ne Frage dazu, kann oder muss er sich anmelden, was sind die Vor-/Nachteile?

Danke.


FIDI  Cool
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Mick
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Antwort #4 - 26.01.2006 um 13:51:37
 
Fidi schrieb am 26.01.2006 um 13:18:15:
Noch ne Frage dazu, kann oder muss er sich anmelden, was sind die Vor-/Nachteile?


Hi,
die Meldepflicht entsteht mit der Wohnsitznahme, da sie auf
Dauer ausgerichtet ist. In der Regel schreiben die Meldege-
setze die Anmeldung innerhalb einer Woche vor. Bei Ver-
spätung droht Bußgeld.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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Fidi
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Antwort #5 - 27.01.2006 um 13:14:57
 
Danke Mick,

kann mir bitte noch jemand die andere Frage

Zitat:
Sicher steht in seinem Pass der Vermerk:
"Aufenthaltsanzeige bei der Ausländerbehörde erforderlich" oder so ähnlich, dann sollte er sich umgehend nach der Einreise dort vorstellen.


Warum muss er sich denn dort vorstellen? Ich meine, was genau will man von ihm wenn er dahin kommt?

Eigentlich kontrolliert man doch schon am Flughafen seine Einreise, und nach der Heirat muss er doch sowieso zur ABH? Wäre nett wenn mich jemand aufklärt, zu welchem Zweck er schon direkt nach der Einreise dahin muss.

beantworten, es wäre mir wirklich wichtig zu wissen, was genau man auf der ABH zu erwarten hat, wenn man sich dort nach der Einreise mit dem Visa zur Eheschliessung meldet.

Besten Dank.

FIDI  Durchgedreht
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Saxonicus
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Antwort #6 - 28.01.2006 um 23:47:06
 
Weil es in Deutschland eine Meldepflicht gibt .
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Reni
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Antwort #7 - 29.01.2006 um 08:58:36
 
Der Meldepflicht kommt man aber regelmäßig auf dem Einwohnermeldeamt nach.
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Reyhan
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Antwort #8 - 29.01.2006 um 17:49:37
 
..das läßt sich doch ganz einfach mit einem Anruf bei der ABH klären.

Man wird ihm schon sagen was er zu tun oder zu lassen hat. Einfachste Erklärung wäre die , dass man z.B.lediglich einen Termin für den Aufenthaltstitel machen möchte.

Viele Grüße

Reyhan
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Brownie
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Antwort #9 - 06.02.2006 um 10:18:25
 
Hallo,

mein Einwohnermeldeamt sagte mir, sie könnten meinen Verlobten nicht sofort nach der Einreise bei mir anmelden, weil aus seinem Visum (visum zur Eheschließung) nicht hervorgeht, dass er länger in Deutschland bleibt. Erst nach der Hochzeit (welche drei wochen nach einreise ist) und nachdem er seinen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde bekommen hat.

Gruss
Brownie
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Abu
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Antwort #10 - 06.02.2006 um 19:28:02
 
Brownie schrieb am 06.02.2006 um 10:18:25:
mein Einwohnermeldeamt sagte mir, sie könnten meinen Verlobten nicht sofort nach der Einreise bei mir anmelden, weil aus seinem Visum (visum zur Eheschließung) nicht hervorgeht, dass er länger in Deutschland bleibt. Erst nach der Hochzeit (welche drei wochen nach einreise ist) und nachdem er seinen Aufenthaltstitel von der Ausländerbehörde bekommen hat.

Die Auskunft ist schlicht und einfach falsch.
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Bruno
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Antwort #11 - 06.02.2006 um 20:50:38
 
so falsch ist das nicht.
Ein Daueraufenthalt, also länger als 3 Monate ,ist aus dem Visum nicht ersichtlich und die Eheschließung könnte doch auch ausfallen.
Touristen mit Visum werden auch nicht angemeldet.

Die EMA in unserem Bereich handhaben dies genauso. Anmeldung nach erfolgter
Eheschließung unter den Ehenamen etc. 
Man spart sich dann auch einen Gang zur EMA, denn nach der Eheschließung will man ja auch die Steuerklasse geändert haben etc.


Bruno
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Mick
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Antwort #12 - 06.02.2006 um 22:05:17
 
Hi,
in der Praxis mag es so sein, aber das schließt nicht aus,
jemanden dann doch anzumelden, wenn er sagt, dass er
ab nun den Lebensmittelpunkt nach Deutschland verlegt.
Zum Thema Touristen: In NRW gilt ab einem Aufenthalt
von 2 Monaten auch für Touristen eine Meldepflicht (auch
wenn das in der Praxis geschlabbert wird).
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
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Fidi
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Antwort #13 - 21.02.2006 um 11:49:51
 
Hallo,

ich muss nochmal ne aktuelle Frage nachschieben.

Der Mann ist nun eingereist nach Deutschland, mit dem Visum zur Eheschliessung.

Auf dem steht: gültig für Deutschland, mult. Einreise, 90 Tage

Die Hochzeit wird Ende März sein.

Anfang März muss er jedoch für einen Tag (beruflich) nach Holland fahren. Darf er das mit seinem aktuellen Visum für Deutschland oder muss er für den einen Tag nochmal ein extra Schengenvisum beantragen?

Wenn ja, wo?

Danke im voraus,

FIDI
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Neuromancer
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Antwort #14 - 21.02.2006 um 12:00:04
 
Fidi schrieb am 21.02.2006 um 11:49:51:
Auf dem steht: gültig für Deutschland, mult. Einreise, 90 Tage


öhm Die Frage hast Du Dir doch schon selbst beantwortet, wenn er damit nach Holland dürfte würde im Visum "Schengen" stehen.

neuro ...
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