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Pass-Ersatzpapiere: direkter Weg zur Abschiebung? (Gelesen: 6.211 mal)
cathy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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17.01.2006 um 23:18:44
 
Hallo,
ich hoffe, man kann mir hier weiterhelfen. Meine Tochter möchte ihren aus Togo stammenden Freund hier in NRW heiraten. Dessen Asylantrag wurde vor kurzem endgültig abgelehnt, er befindet sich momentan im Zustand der Duldung. Von Amts wegen wird darauf gedrängt, dass er seine Passersatzpapiere unterschreibt. Davor hat er Angst, weil er davon ausgeht, dass er dann quasi in einer Nacht- und Nebel-Aktion in den nächsten Flieger nach Togo gesteckt wird. Andererseits sind diese Passersatzpapiere wohl nötig, um heiraten zu können. Meine Fragen dazu (ich kenne mich überhaupt nicht aus….):
Ist seine Angst berechtigt?
Es scheint eine Möglichkeit des Aufenthaltes zu geben, indem mein Mann und ich uns bereit erklären, ihn bei uns aufzunehmen, dann könnte er wohl auch weiterhin seiner Arbeit nachgehen, denn eine Arbeitserlaubnis hat er. Um was für eine Erklärung handelt es sich dabei, gibt es dabei irgendwelche Haken?
Gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die in diesem Fall hilfreich sind?
Für alle Antworten im voraus herzlichen Dank
Cathy
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garfield2008
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Antwort #1 - 18.01.2006 um 11:39:56
 
H(a)i,

cathy schrieb am 17.01.2006 um 23:18:44:
Hallo,
Andererseits sind diese Passersatzpapiere wohl nötig, um heiraten zu können.


Um heiraten zu können braucht man einen richtigen Pass und diese Papiere.

mfg
Thomas Böttcher
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Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
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Sondra
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Antwort #2 - 19.01.2006 um 09:55:10
 
Zitat:
Es scheint eine Möglichkeit des Aufenthaltes zu geben, indem mein Mann und ich uns bereit erklären, ihn bei uns aufzunehmen

Die Möglichkeit, die du vermutlich meinst, ist in dem Fall unnutz.
Es handelt sich dabei um die Abgabe einer so genannten Verpflichtungserklärung nach § 66 bis § 68 AufenthG (im Alltagssprachgebrauch „Einladung“). Diese wird zum Zwecke der Visumserteilung vor der Einreise des Ausländers abgegeben, wenn eine legale Einreise und ein legaler Aufenthalt beabsichtigt sind. Dafür ist es zu spät.
Zitat:
Ist seine Angst berechtigt?

Durchaus. Duldung ist kein Aufenthaltstitel, sondern nur die Aussetzung der Abschiebung, weil die Abschiebung nicht durchführbar ist (in diesem Fall vermutlich aufgrund des fehlenden gültigen Passes).
Zitat:
Gibt es auch noch andere Möglichkeiten, die in diesem Fall hilfreich sind?

Mindestens drei, meine ich:

1.      auf die Ausländerbehörde zugehen und unter Vorlage eines gültigen Passes und Abflugtickets die freiwillige Ausreise vorbereiten (es wird in diesem Fall eine so genannte Grenzübertrittsbescheinigung geben, die eine legale Ausreise ermöglicht). Dann in Togo unter Vorlage aller notwendigen Unterlagen ein Visum zum Zwecke der Eheschließung (so genanntes „Heiratsvisum“) beantragen, legal nach D einreisen und heiraten.
2.      fast genau so wie unter 1., mit dem Unterschied, dass deine Tochter alle notwendigen Unterlagen für sich besorgt, nach Togo fliegt, dort heiratet und ihr dann Ehemann ein Visum zur Familienzusammenführung (FZF) mit seiner deutschen Ehefrau stellt. Der Unterschied zwischen den beiden Möglichkeiten ist, dass ein FZF Visum eventuell leichter und schneller erteilt wird als ein „Heiratsvisum“. Dafür gibt es allerdings keine Gewähr (siehe auch andere ähnlichen Problemkonstelationen hier im Forum).
3.      auf die Ausländerbehörde zugehen, dort die Lage erklären: den Heiratswunsch deiner Tochter und euere Bereitschaft zur Unterstützung. Möglicherweise wäre die Behörde in diesem Fall sogar einverstanden - wenn sie überzeugt wird, dass es sicht nicht um eine Scheinehe handelt -, von einer Durchsetzung der Ausreisepflicht mittels Abschiebung bzw. sogar von dem Bestehen auf einer freiwilligen Ausreise abzusehen und den Aufenthalt des „Verlobten“ weiterhin zu dulden, bis die Eheschließung erfolgt. Ich habe den Eindruck, dass der junge Mann eine recht großzügige Behandlung seitens der Behörden auch bisher erfahren hat, wenn ich höre, dass er eine Arbeitserlaubnis (und Arbeit?) hat. Diese ist allerdings die unwahrscheinlichste Lösung.

Sehr wichtig ist in jedem Fall, dass der junge Mann seinen Zustand legalisiert und seine Passpflicht erfüllt, weil ansonsten nichts (positives) mehr möglich ist. Sollte es zu einer Abschiebung (erzwungene Rückkehr) kommen, entstehen:
-      unbefristete Wiedereinreisesperre, derer Befristung dann beantragt werden muss, und die auf mindestens 1 Jahr befristet werden kann (das Prozedere kann dauern)
-      heftige Kosten, die beglichen werden müssen, bevor / damit die Sperre überhaupt befristet wird.

Gruß  Smiley Sondra
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Reni
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Antwort #3 - 19.01.2006 um 12:13:23
 
Sondra, bei Togo würde ich alles versuchen, um ohne Ausreise durchzukommen.
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Sondra
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Antwort #4 - 19.01.2006 um 12:45:56
 
Reni schrieb am 19.01.2006 um 12:13:23:
Sondra, bei Togo würde ich alles versuchen, um ohne Ausreise durchzukommen.

Nun, Cathy sagt Zitat:
Asylantrag wurde vor kurzem endgültig abgelehnt
Demzufolge sind alle Instanzen und Möglichkeiten erschöpft (zumindest nehme ich es an). Was kann man denn noch versuchen, was den Verbleib in D und die gewünschte Eheschließung ermöglicht? Die "Sicherheitshinweise" des AA sind so dürftig wie möglich (wie immer?) und das neueste amnesty-Material zu Togo ist veraltet (2004), aber vielleicht läßt sich die ABH doch auf Variante 3 ein.

Gruß  Smiley S.
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ronny
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Antwort #5 - 19.01.2006 um 12:47:52
 
Zitat:
bei Togo würde ich alles versuchen, um ohne Ausreise durchzukommen.


Und wie bitteschön gedenkst Du aus einem illegalen Aufenthalt ohne gültige Papiere einen legalen zu machen ?

Über solche Tips kann ich nur die Stirn runzeln, nicht umsonst haben wir die langjährig geduldeten am Hals  Ärgerlich ohne Aussicht auf irgendeine Perspektive,....

Grüße
Ronny Zwinkernd

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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Reni
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
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Antwort #6 - 19.01.2006 um 13:08:20
 
Besser ohne Papiere als tot.
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 19.01.2006 um 13:09:03
 
Reni schrieb am 19.01.2006 um 12:13:23:
Sondra, bei Togo würde ich alles versuchen, um ohne Ausreise durchzukommen.


toller Tip !  unentschlossen
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cathy
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 19.01.2006 um 17:55:02
 
Hallo und erstmal herzlichen Dank für die Antworten.
Dazu folgendes:
Variante 1 und zwei kommen nicht in Frage. Meine Tochter lass ich nicht nach Togo fliegen und ihr Freund will nicht, da er wahrscheinlich postwendend in ein Gefängnis gesteckt wird.

Ich habe heute mit der Sachbearbeiterin gesprochen.
Meine Frage an die Dame war: Warum braucht er Passersatzpapiere, wenn er doch erklärt hat, freiwillig ausreisen zu wollen und belegt hat, dass er einen Reisepass in Bremen beim zuständigen Konsulat oder Botschaft (genau weiss ich es nicht mehr..) beantragt hat.
Anwort: Das wäre pro forma, falls es mit dem Reisepass nicht klappt. Dem Amt liegt eine Heiratserklärung und die Absichtserklärung zur freiwilligen Ausreise vor und er ist "willig" kooperativ genannt worden. Keinesfalls gäbe es diese "Nacht- und Nebel-Abschiebeaktion. Vorher würde man in dem Fall noch mit ihm sprechen. Nacht-und Nebel-Aktionen würden nur bei Leuten durchgeführt, die sich schon einmal der Abschiebung entzogen hätten...
So ganz sehe ich das mit dem Unterschreiben der Papiere nicht ein, andererseits möchte ich auch nicht, dass er seine "relativ guten Karten" durch das Verweigern der Unterschrift verspielt...
Also, nach wie vor die Frage, unterschreiben oder nicht???
Meine Idee ist, über den Anwalt erklären zu lassen, die Ersatzpapiere vorerst nicht zu unterschreiben, da auf den Reisepass gewartet wird..

Noch mal danke für eure Hilfen...
Cathy
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Janna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #9 - 19.01.2006 um 20:39:06
 
Nur mal als Idee:
wenn der Mann freiwillig ausreist, ist er doch nicht unbedingt verpflichtet, wieder in den Togo - also sein Geburtsland - zu reisen, er hat doch sicherlich auch die Möglichkeit, in ein anderes afrikanisches Land, wo es nicht so gefährlich ist, zu gehen - oder?

Und evtl. könntest Du Dich dann doch entschließen, Deine Tochter in dieses andre Land fliegen und dort heiraten zu lassen.
Bzgl. Hochzeit zwischen Afrikaner (nicht Kenianer) und Deutscher in Kenya könnte ich evtl. - falls von Dir gewünscht - Infos bekommen.

Viele Grüße
Janna
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Saxonicus
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Antwort #10 - 20.01.2006 um 03:25:26
 
Staatsangehörige von Togo können visafrei in die Nachbarländer Benin und Ghana einreisen.
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Bruno
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Antwort #11 - 20.01.2006 um 08:15:42
 
Hi,

grundsätzlich ist die Identität nicht geklärt, oder ? Also kann diese nur
durch den Betroffenen geklärt werden. Die Beantragung von PEP wird
auf gesonderten Formblättern des jeweiligen Landes durchgeführt. Diese
sind vom Betroffenen auszufüllen und zu unterschreiben. Das Ausfüllen
gehört zu den in § 15 AsylVfG und § 82 AufenthG genannten Pflichten des
Ausländers. Kommt er seinen Pfflichten nicht nach, so sind verschiedenartige
Sanktionen denkbar. Kürzung der Leistungen nach AsylbLG und Verweigerung einer
Arbeitsaufnahme sind da noch die geringeren Mittel.
Wenn er tatsächlich seine Mitwirkung anbietet und erklärt freiwillig auszureisen, dann
ist es nicht verständlich, warum er dieses Formblatt nicht ausfüllen möchte.
Eine Abschiebung ist noch nicht beabsichtigt, demnach sind seine Befürchtungen
doch unbegründet. Ich denke, hier steht seine Glaubwürdigkeit auf dem Spiel.

Also , Anträge ausfüllen und unterschreiben. Damit riskiert er nichts.

Bruno
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