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Änderungen zum Aufenthaltsgesetz: §20 (Gelesen: 6.478 mal)
vidom
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16.01.2006 um 15:25:08
 
Hallo an alle, 

habe den neuen §20 vom neuen Aufenthaltsgesetz gelesen, aber ehrlich gesagt nicht richtig verstanden, um welchen Personenkreis handelt es bei dieser "Aufenthaltserlaubnis zur Forschung". 

Weiss irgendjemand Bescheid, ob auch die wissenschaftlichen Mitarbeiter an der Uni (volle Stelle, schon promoviert, Arbeit in einem Projekt) davon betroffen sind (z.B. bei der möglichen Vertragverlängerung wird die Ausländerbehörde statt §18 doch nicht §20 geben müssen?)?               

vielen Dank im voraus!
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gombul
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Antwort #1 - 06.07.2006 um 20:29:25
 
Hi, Leute


ich habe auch die gleiche Frage. Aber ich gehe schon irgendwie davon aus, dass ich als wiss. MA der Uni Kiel, der seine Stelle gemäß einem Arbeitsvertrag und nicht gemäß einer Aufnahmebereitschaft bekommen hat, der ein ordentlicher Angestellte der Uni Kiel ist, kann die AE nur gemäß § 18 i.V. mit § 5 der BeschV. bekommen. Und das ist richtig so. Ich gehöre zum Unipersonal und bin kein eingeladener Forscher.Warum soll ich diesen Blödsinn von § 20 hören? Ich habe außerdem bereits meine Einbürgerungszusicherung erhalten und warte jetzt auf die Ausbürgerung. Und jetzt kann ein Psychopath nach Belieben meinen Aufenthaltstitel nach § 20 ändern? Was soll das alles? Kann irgendwer bitte die Klarheit schaffen?
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ronny
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Antwort #2 - 07.07.2006 um 07:33:16
 
Zitat:
Und jetzt kann ein Psychopath nach Belieben meinen Aufenthaltstitel nach § 20 ändern?


Auf diese Frechheit wirst Du kaum eine Antwort erhalten  Ärgerlich
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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gombul
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Antwort #3 - 07.07.2006 um 12:56:59
 
Nun ich entschuldige mich für etwas expulsive Art. Aber wenn man liest, was die Politiker sich so erdenken, dann kriegt man fast sowas wie einen Schlag aufs Gesicht. Für die Klärung der Sachlage wäre ich auf jeden Fall sehr dankbar. Meine Situation habe ich oben dargestellt. Die Stelle habe ich in Folge einer öffentlichen Ausschreibung bekommen. Rechtlich gesehen hat das alles mit EU-RL und diesem komischen Zulassungsverfahren nichts zu tun. Aber man weiß nicht, was da so gedacht wird. Ob vielleicht die "super intelligenten Personen" der Vereinheilichung wegen auch meinen Fall künftig unter §20 berücksichtigen? Für Hinweise bedanke ich mich im voraus. Und nochmasl Entschuldigung.

P.S. Wenn diese blöde Geschichte und Vermutung wahr wird, dann ist Schluss mit meiner Einbürgerung? Das können sie uns doch nicht antun?!
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vidom
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Antwort #4 - 09.07.2006 um 11:25:14
 
hallo an alle!

also gibt es §20 schon im Aufenthaltsgesetz oder handelt es bis jetzt nur um den Gesetzentwurf?
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fons
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Antwort #5 - 09.07.2006 um 12:02:14
 
Derzeit (also in aktuell geltender Fassung des AufenthG) gibt
es keinen § 20.

Nur eben im Entwurf zur geplanten Änderung. Siehe
hier
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vidom
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Antwort #6 - 10.07.2006 um 09:45:50
 
Danke für die Antwort!

Aber dann nächste Frage, ob irgendjemand die Vorstellung hat, wann wird dieser Gesetzentwurf zum Gesetz? Damals im Januar hiess es, bis Sommerpause werden die Gesetzänderungen wohl beschlossen werden.
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ronny
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Antwort #7 - 10.07.2006 um 09:56:13
 
Wahrsagerin Wahrsagerin Wahrsagerin

Die haben leider alle frei Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ralf
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Antwort #8 - 10.07.2006 um 11:16:43
 
vidom schrieb am 10.07.2006 um 09:45:50:
wann wird dieser Gesetzentwurf zum Gesetz?


Wenn der Bundestag es mit der notwendigen Mehrheit beschlossen hat, der Bundesrat zugestimmt hat, der Bundespräsident unterschrieben hat und das Gesetz im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde.

Zwinkernd

Aber so lange unsere Politiker so sehr mit Steuererhöhungen, Gesundheitsreform und mit sich selbst beschäftigt sind, werden sie für solche Kleinigkeiten kaum Zeit finden.
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