Guten Tag!
Sie wissen sicherlich, dass die Niederlassungserlaubnis zeitlich, sowie räumlich unbeschränkt ist berechtigt ohne ein weiteres Zustimmungsverfahren durch die Bundesagentur für Arbeit zur Erwerbstätigkeit.Abhängig von dem Zweck zu dem die Aufenthaltserlaubnis erteilt wurde, kann bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis gegeben sein. Ich erläutere im allgemein nun, was beachtet werden muss, für das Erlangen einer Niederlassungserlaubnis:
- fünf Jahre Besitz einer Aufenthaltserlaubnis
- fünf Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung
- gesicherter Lebensunterhalt
- ausreichender Wohnraum für Sie und Ihre Familie
- ausreichende Deutschkenntnisse
- Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
Wenn die Punkte ihrerseits erfüllt sind, wäre nichts gegenzusprechen, eine Niederlassungserlaubnis zu beantragen. Speziellere Infos finden sie hier:
http://www.aufenthaltstitel.de/aufenthaltsg.html#9Nach 13 Jahren Deutschland müssten sie schon ausreichende Deutschkenntnisse besitzen. Der Integrationskurs würde wegfallen. Ich vermute, es hat sich einiges klären können, bei weiteren Fragen einfach melden.