Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken
hilfeeeee!!!!!!!1 (Gelesen: 22.410 mal)
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag hilfeeeee!!!!!!!1
14.01.2006 um 09:59:16
 
bei mir ist eine vrzwickte situation und ich weis nicht mehr weite, kan mir bite bite hie jemand helfen
mein problem ist folgendes:
ich bin kurdischer staatsbürger, der seit 10 jahren hier lebt und arbeitet mit unbefristeter AE.
nun hab ich eine frau kennengelernt, die ich ehelichen möchte. (ebenfalls kurdin)
sie besitzt kurdischen pass.
was muss ich tun, damit sie hier leben darf ? ich möchte sie gerne hier in deutschland heiraten. oder soll ich besser in türkei heiraten und sie dann als ehefrau mit hierüber bringen?
wäre schön wenn man mir helfen kann.
sie besitzt nur pass, keine AE oder Asyl.
danke danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #1 - 14.01.2006 um 10:09:19
 
Hi Josef,

erstens look Here, ein wenig mehr Assagekraft sollte schon im Betreff stehen.

Zweites:

Code:
sie besitzt kurdischen pass. 



Gibts nicht weils den Staat nicht gibt. Sie wird irgendeine Statsangehörigkeit haben:

Türkisch syrisch irakisch iranisch .

Sag mir welche und ich kann Dir sagen welche Unterlagen sie für eine Eheschließung in Deutschland braucht.

Bis dahin kannst Ddu schon mal die FAQ www.info4alien.de/yabbfiles/Templates/Forum/default/i4a_faq.gif schmökern. Falls sie aus einem Staat stammt, der kein Ehefähigkeitszeugnis ausstellt (Syrien, Irak, Iran) schau auch schon mal in die Passagen Befreiungsverfahren in den FAQ und ins Unterforum Personenstandsrecht, da sind links zu den OLG´s . Wenn dann noch Fragen über bleiben schau gerne wieder rein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #2 - 14.01.2006 um 10:22:21
 
entschuldigung, meinte türkischen pass
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #3 - 14.01.2006 um 10:31:33
 
lieber ronny, danke erstmal.
kannst du mir sagen, wie ich weiter vorgehen soll. meine verlobte ist nun hier bei mir, wo muss ich sie melden, bzw muss sie asylantrag stellen, oder wo muss ich mich hinwenden, dass sie nicht abgeschoben wird. ist sie jetzt illegal hier? ich weiss nicht mehr weiter..
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #4 - 14.01.2006 um 12:37:02
 
Hi,
wenn Deine Freundin keine AE hat und keinen Asylantrag gestellt hat,
dann dürfte sie hier illegal sein. Dann ist sie zur sofortigen Ausreise
verpflichtet. Ihr solltet die ABH umgehend informieren und dort den
Pass vorlegen.

Sie wird zunächst ausreisen müssen und im Visumverfahren zur
Eheschließung wieder einreisen können, wenn Du den Lebensunterhalt
sichern kannst. Sollte zur Abschiebung kommen ist diese Möglichkeit
weg.

Bruno
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #5 - 14.01.2006 um 15:26:25
 
danke bruno für den antwort
ich hbe die deutsche und türkische staatsbürgerschaft. hb mal gehört, das man auch in dänemark heiraten kann und dann nach deutschland zu kommen, gibt es die möglichkeit?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #6 - 14.01.2006 um 16:07:39
 
Hallo Josef,

die Einreise nach Dänemark wird schon daran scheitern, dass Deine Verlobte keine gültige AE bzw. kein gültiges (Schengen-)Visum hat. Sie würde an der Grenze bei der Passkontrolle festgenommen.

Von daher bleibt im Grunde nur der von Bruno aufgezeigte Weg:
- zur Ausländerbehörde gehen
- um eine Grenzübertrittsbescheinigung bitten
- freiwillige Ausreise
- Heirat in der Türkei
- von der Türkei aus Antrag auf Visum zur Familienzusammenführung stellen.

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!! IST KEIN geigneter Betreff!!!
Antwort #7 - 16.01.2006 um 22:08:18
 
Zum 73. mal.

Wählt doch
bitte
einen aussagekräftigen Betreff.

als kleine Gedankenstütze
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #8 - 18.01.2006 um 20:42:11
 
nun hab ich mich mit meinem grossen problem an einen rechtsanwalt gewand.Der sagte mir, meine freundin muss asylbeantragen und in der zeit wo antrag läuft, sollen wir heiraten. Ist das ne vernünftige lösung, bzw klappt dies denn so?
vielen lieben dank für ne antwort
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #9 - 18.01.2006 um 20:50:40
 
Hi Josef,

sorry wenn ich den Anwat kennen würde träte ich ihm höchstpersönlich  in den A*****

Das sind die Tips, wo JEDER voll drauf abfährt  Ärgerlich

Stichwort Asylmißbrauch, ggf. Straftat nach § 95 AufenthG etc pp.

Was glaubst Du passiert wenn das auffliegt ?

Keine Chance mehr auf ein Entgegenkommen der Behörden .

Wie gesagt lieber geht  zur ABH bietet die freiwillige vorübergehende Ausreise an und bettelt um Entgegenkommen. Aber wenn ihr mit dem Lügen anfangt wirds ncht besser ......

Was glaubst Du warum der Asylmißbrauch einen so tollen Ruf hat, das ist,sorry, nur Sch.... was Dein Anwalt rät und ich würde am liebsten die Anwaltskammer auf ihn hetzen....

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #10 - 18.01.2006 um 21:01:15
 
danke ronny für die ehrliche antwort.
ich würde deinen vorschlag sofort umsetzen.nur das problem ist die türkische bundeswehr, wo ich noch nicht war. ich habe deutsche und türkische staatsangehörigkeit. in deutschland hab ich zivildienst geleistet. aber können mich die türken nicht festhalten wegen türk wehrdienst? davor hab ich angst in türkei zu fliegen. dann noch ein problem mit pass. die deutschen behörden haben damals vor 11 jahren 01.01.1980 in pass geschrieben. in türkischer geburtsurkunde steht aber ein anderes datum. welches gilt für hochzeit in türkei?
wie du siehst, probleme über probleme und ich hoffe ich werde damit fertig
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #11 - 18.01.2006 um 21:05:37
 
Hi Josef,

du hast mich mißverstanden Zwinkernd

Nur deine Freundin soll vorübergehend ausreisen, um in der Türkei das Visum zur Eheschließung zu beantragen Zwinkernd

Heiraten könnt und sollt ihr hier Zwinkernd

Denke das ist der einzig sinnvolle Rat den ich im Moment geben kann Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #12 - 18.01.2006 um 21:15:43
 
muss ich sie dann von hier aus einladen? kann visum abgelehnt werden?
welches visum muss sie beantragen und wie lange dauert das?
entschuldige meine vielen fragen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #13 - 18.01.2006 um 21:22:46
 
Zitat:
welches visum muss sie beantragen und wie lange dauert das?


Sie muß dort ein Visum zum Zweck der Eheschießung beantragen Zwinkernd

Wenn ich wüßte, wie lange  das dauert, wäre ich kein Beamter sondern wahrsager Zwinkernd

Im Ernst es gibt Visa die sofort oder sehr schnell klappen und andere die dauern, da will ich auch ehrlich sein Zwinkernd
Es kann auch abgelehnt werden, aber dann habt ihr immer noch die Option in der Türkei zu heiraten Zwinkernd

Zitat:
muss ich sie dann von hier aus einladen?


Nein das muß sie beantragen, es kann sein, dass man von dir dann eine Verpflichtungserklärung verlangt. Zwinkernd

Zitat:
entschuldige meine vielen fragen


Dafür mußt Du Dich nicht entschuldigen, wir machen das freiwillig Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #14 - 18.01.2006 um 21:26:29
 
danke
die VE kann ich ihr gleich mitgeben, das ist kein problem. die andere option bei ablehnung ist problem wegen türkischen wehrdienst, oder gilt, das ich in DE zivildienst geleistet habe?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #15 - 18.01.2006 um 21:28:15
 
Hallo Josef,

schau mal beim
Türkeiteam
, da ist unter dem Punkt "Im Dschungel der Gesetze" genau aufgeführt, welche Unterlagen benötigt werden.

Bezüglich der unterschiedlichen Daten im Pass wird es vermutlich Probleme geben. Das solltest Du m.E. im Vorfeld schon korrigieren lassen.

Wieso hast Du beide Staatsbürgerschaften?
Wann hast Du die türkische Staatsbürgerschaft wieder beantragt?

Und keine Sorge, Du wirst das schon schaffen - denn wenn man wirklich etwas will, dann schafft man es auch!

Viele Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #16 - 18.01.2006 um 21:46:32
 
und wie ich das will. ich denke seit 2 jahren an nix anderes, aber langsam verlassen mich die kräfte. unentschlossen
meinst du türkeiteam.de oder?
danke liebe janna
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #17 - 18.01.2006 um 22:05:17
 
klick auf das grüne mal drauf  Cool
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #18 - 18.01.2006 um 22:29:32
 
Hallo Josef,

ja, ich meine www.tuerkeiteam.de. Wenn Du in meinem letzten Posting auf das Wort "Türkeiteam" klickst, kommst Du dort auf die Page (habe einen Link ins Wort eingebaut).

Bezüglich Wehrdienst und Zivildienst:

Zitat:
Was haben wehrpflichtige Mehrstaater zu beachten?

Deutsche Staatsbürger sind grundsätzlich in Deutschland wehrpflichtig, das ist bei deutschen Mehrstaatern nicht anders. Der in Deutschland geleistete Wehrdienst wird aufgrund einer Vielzahl von internationalen Verträgen und zweiseitigen Abkommen oder aufgrund des jeweiligen nationalen Rechts zumeist anerkannt.

Vor der Einbürgerung bereits in der Armee des Herkunftsstaates geleisteter Wehrdienst kann in Deutschland in der Höhe seiner tatsächlichen Dauer anerkannt werden. Das heißt, ein türkischer Staatsangehöriger, der in der Türkei beispielsweise den auf einen Monat verkürzten Wehrdienst geleistet hat, kann nach der Einbürgerung auch nur diesen einen Monat auf die Dauer seiner Wehrpflicht in Deutschland angerechnet bekommen. Der Rest muss nachgedient werden.

Tritt ein Deutscher freiwillig als Berufssoldat in den Dienst einer fremden Armee, so verliert er die deutsche Staatsangehörigkeit (Verlust durch Eintritt in ausländische Streitkräfte), wenn er bereits die Staatsangehörigkeit des ausländischen Staates besitzt.

Quelle:
bmi.bund


und:
Zitat:
Anerkennung von Wehr- bzw. Ersatzdienst im jeweils anderen Staat

Meist wird geleisteter Wehrdienst auch in dem jeweils anderen Staat anerkannt.
In der Türkei wird auch die Ableistung eines zivilen Ersatzdienstes auf die Wehrdienstzeit angerechnet, in einigen anderen Staaten jedoch nicht.
Empfehlung: Holen Sie in jedem Fall aktuelle Informationen ein - bei den Militärattachés der Generalkonsulate oder Botschaften.

Quelle: http://www.isoplan.de/mi/d/d2.htm]
isoplan.de
[/url]

Und zu guter Letzt, der m.E. wichtigste Link:
Zitat:
Frage: Meine Söhne haben die deutsche und die türkische Staatsangehörigkeit. Sie sind beide hier geboren und aufgewachsen. Was ist mit dem Wehrdienst. Müssen sie den Wehrdienst zweimal leisten ?

Antwort: Nein. Wer in Deutschland seine Wehrpflicht abgeleistet hat, also entweder zur Bundeswehr ging oder den Zivildienst geleistet hat, braucht in der Türkei nicht - auch nicht den verkürzten - Militärdienst mehr zu leisten. Die Türkei erkennt den deutschen Wehrdienst und auch den Ersatzdienst vollständig an.

Quelle:
Interkultureller Rat
(dort auf Wehrpflicht klicken und noch ein bisschen weiter nach unten blättern).

Viele Grüße
Janna


Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #19 - 19.01.2006 um 08:37:41
 
danke danke danke
wie kann ich dir danken.. ihr habt mir alle sehr geholfen.danke danke.
ich werde nun mit freundin zur ABH gehen, ne freiwillige Ausreise beantragen, ticket nehm ich gleich mit, werde in türkei heiraten und wir fliegen zusammen zurück nach DE.
danke danke danke Kuss Kuss Kuss Kuss
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #20 - 19.01.2006 um 11:33:57
 
Alles Gute, schon mal vorab einpaar  Smiley Smiley Smiley  zur Hochzeit und Gruß an Deine Freundin!

Und noch ein Tipp: Zum Termin mit der Ausländerbehörde würde ich einen Freund oder jemanden vom Caritas-Verband / der Diakonie oder sonst einem Verband, der bei allen möglichen Lebenslagen hilft, mitnehmen. Es ist oft sehr hilfreich, einen unbeteiligten Dritten dabei zu haben.

Viele Grüße
Janna

P.S. Bitte berichte auch später, wie es weiter gegangen ist, wie die ABH reagiert hat, wie das mit dem Visum zur Familienzusammenführung gelaufen ist etc. - Danke!
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #21 - 21.01.2006 um 20:03:35
 
hallo, ich schon wieder.
nachdem wir euere vorschlägen, freiwillig auszureisen ect. , angefreundet haben und dies in angriff nehmen wollten kam nun wieder ne nachricht die mich ganz verwirrt.
ne standesbeamtin aus unserem nachbarort hat gesagt, wir können bei ihr heiraten und hinterher sollen wir für meine frau asylantrag stellen, das würde in ordnung gehen. Ist das wirklich so einfach? ich glaub da nicht so ganz daran. könnt ihr mir nochmal sagen, ob sowas möglich ist?
danke danke
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #22 - 21.01.2006 um 22:48:12
 
josef schrieb am 21.01.2006 um 20:03:35:
ne standesbeamtin aus unserem nachbarort hat gesagt, wir können bei ihr heiraten und hinterher sollen wir für meine frau asylantrag stellen, das würde in ordnung gehen.


Das ist einfach albern! Wieso bzw. wozu sollte deine Verlobte einen Asylantrag stellen, nach der Eheschließung? Wenn du Zitat:
der seit 10 jahren hier lebt und arbeitet mit unbefristeter AE
eine Ehefrau hast, die du hier geheiratet hast, dann bekommt sie auch eine Aufenthaltserlaubnis - zunächst befristet. Wozu soll sie Asyl beantragen? Das ist entweder Quatsch oder ein sehr großes Mißverständnis bzw. Durcheinander in deinem Kopf. Sorry, aber aus dem ganzen Hin und Her in deinen 2 Threads wird man nicht schlau!

Gruß  Smiley Sondra

Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #23 - 21.01.2006 um 23:54:26
 
tut mir leid sondra, dachte erst es wären 2 unterschiedliche themen.
Hinterher asyl, da sie kein visum und keine AE oder sonstwas besitzt, nur gültigen türkischen reisepass. d.h. sie is ja im jetzigen moment illegal hier. Kann ich trotzdme heiraten und sie bekommt dann AE?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Muyiwa
Junior Top-Member
**
Offline




Beiträge: 217

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #24 - 22.01.2006 um 08:28:16
 
Zitat:
d.h. sie is ja im jetzigen moment illegal hier. Kann ich trotzdme heiraten und sie bekommt dann AE?


Soweit ich weiß, wird bei der Anmeldung beim Standesamt geprüft, ob Deine Partnerin sich legal im Land aufhält. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass man Eure Aufgebot annimmt bzw. Euch heiraten lässt, solange sie sich illegal im Land befindet. Deswegen kam wahrscheinlich auch jemand auf die Idee, vorher Asyl zu beantragen, weil sie dann "zumindest" Asylbewerberin wäre und nicht mehr illegal. Es wäre aber trotzdem Asylmissbrauch - und das ist eine Straftat, auch wenn das vielen nicht so richtig klar scheint (offenbar ja noch nicht einmal einer Standesbeamtin).

Wenn Ihr dann aber einmal verheiratet seid, dann kriegt sie ihre Aufenthaltsgenehmigung.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #25 - 22.01.2006 um 12:43:43
 
danke für die antwort.
die beamtin meinte. erst heiratet.( sie weiss, dass meine freundin kein visum hat)
nach der heirat asyl beantragen. Pässe, ehefähigkeitszeugnis und geburtsurkunde hat meine freundin dabei.
Frage: Muss oder kann die beamtin prüfen, ob visum vorhanden?
was passiert, wenn sie uns ohne prüfung verheiratet? Kann meine frau dann hierbleiben? Kriegt sie dann AE ? muss ich dann zur ABH zum beantragen? Fragen die nach der Heirat noch nach Visum?
danke für eure liebe hilfe
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Janna
Silver Member
****
Offline




Beiträge: 1.027

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehegatte türkisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #26 - 22.01.2006 um 13:04:25
 
Hallo Josef,

bei Deiner Fallkonstruktion Heirat ohne gültiges Visum:
da Deine Freundin (dann Frau) zum Zeitpunkt der Hochzeit ohne gültiges Visum hier war, kann es ihr passieren, dass sie trotz Ehe mit einem Deutschen erst einmal ausreisen muss und von der Türkei aus ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss. Das hängt ein bisschen vom Goodwill der Ausländerbehörde ab.

Ehrlich gesagt: Wenn ich Beamtin bei der ABH wäre, würde ich auf Ausreise bestehen, denn sonst kommen noch zig andre Leute auf die Idee das so zu machen, wenn es denn so einfach ist . . .

Die Standesbeamtin könnte vermutlich von ihrer Dienststelle "eins auf den Deckel bekommen" - wie das genau für sie aussieht, weiß ich nicht, aber ich würde das an ihrer Stelle nicht riskieren, denn sie ist verpflichtet zu prüfen, ob  alle Papiere korrekt sind (...schön doof ... kann ich da nur sagen).

Hinterher (und auch vorher) Asyl beantragen ist Quatsch. Wie Muyiwa schon schrieb, ist das Asylmissbrauch und wird entsprechend strafrechtlich verfolgt.

Von daher bleibe ich bei meiner vorgeschlagenen Vorgehensweise von weiter oben:
- GÜB beantragen, freiwillige Ausreise, Heirat in TR, Antrag auf Visum zur FzF.

Bitte bedenke auch:
Je länger sich Deine Freundin illegal in D aufhält, desto weniger werden die Beamten bei der ABH bereit sein, nur auf Goodwill und ohne Strafverfahren eine GÜB auszustellen.

Und Du machst Dich selbst mit strafbar, da Du einen illegalen Aufenthalt förderst und wirst, je länger dieser illegale Aufenthalt dauert, auch stärker strafrechtlich belangt werden.

Es besteht genauso ein Risiko, dass Deine Freundin einfach mal zufällig in eine Kontrolle gerät und die Sache auffliegt. Und dann heißt es sofort:

- Festnahme, Abschiebehaft, Abschiebung mit Wiedereinreisesperre

d. h. der Ärger ist ungleich größer.

Verzeih' mir, wenn ich das so ehrlich und hart schreibe, aber ich habe oft den Eindruck, vielen Menschen ist eigentlich gar nicht bewusst, was sie da machen und welche Folgen das haben kann ...

Liebe Grüße
Janna
Zum Seitenanfang
  

Die Wahrheit siegt durch sich selbst - die Lüge braucht immer einen Komplizen.&&Meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder und dürfen nicht als Rechtsberatung verstanden werden. Alle Angaben ohne Gewähr !
Homepage  
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #27 - 22.01.2006 um 13:32:12
 
Zitat:
da Deine Freundin (dann Frau) zum Zeitpunkt der Hochzeit ohne gültiges Visum hier war, kann es ihr passieren, dass sie trotz Ehe mit einem Deutschen erst einmal ausreisen muss und von der Türkei aus ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss

Und was meinst du, was erst passiert, wenn keiner der Ehepartner deutsch ist (und du bist es noch nicht!! - auch wenn du seit 10 Jahren hier wohnst und "unbefristet" hast) und sich beide strafbar gemacht haben? Dann kann es durchaus auch für dich heißen: "Adios Aufenthaltserlaubnis" und "Marsch, marsch zurück in die Türkei ihr beiden", weil ihr seid beide türkische Staatsangehörige und habt deswegen keinen Anspruch euer (Ehe)Leben in Deutschland zu gestalten. Also geht bitte vernünftig mit euerem Leben und euere Zukunft um, es sei denn es macht dir großen Spaß ein wenig "russisches Roulett" damit zu spielen.

Gruß  Smiley Sondra
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #28 - 22.01.2006 um 14:29:03
 
da hast du recht, sondra..ich bin jedoch deutscher staatsangehöriger mit deutschem pass
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #29 - 22.01.2006 um 14:39:20
 
josef schrieb am 14.01.2006 um 09:59:16:

ich bin kurdischer staatsbürger, der seit 10 jahren hier lebt und arbeitet mit unbefristeter AE



Zitat:
ich bin jedoch deutscher staatsangehöriger mit deutschem pass


welche Staatsangehörigkeit hast du denn nun?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #30 - 22.01.2006 um 14:58:20
 
ich habe beide staatsangehörigkeiten
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #31 - 22.01.2006 um 18:16:36
 
josef schrieb am 22.01.2006 um 14:58:20:
ich habe beide staatsangehörigkeiten

Bist du dir dessen auch 100% sicher?! Nichts für Ungut, aber bei den vielen widersprüchlichen Angaben, die du bereits losgetretten hast, frag' ich mich, ob du weißt, wer du bist  Augenrollen

Wie auch immer, wenn du auch Deutscher bist, dann könnte alles so laufen, wie von Janna beschrieben - siehe auch § 5 AufenthG Absatz 2
Zitat:
(2) Des Weiteren setzt die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis voraus, dass der Ausländer
1.  mit dem erforderlichen Visum eingereist ist und
2.  die für die Erteilung maßgeblichen Angaben bereits im Visumantrag gemacht hat.
Hiervon kann abgesehen werden, wenn die Voraussetzungen eines Anspruchs auf Erteilung erfüllt sind oder es auf Grund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht zumutbar ist, das Visumverfahren nachzuholen.

Bezüglich des "Anspruches", würde ich allerdings mit Janna meinen

Zitat:
Ehrlich gesagt: Wenn ich Beamtin bei der ABH wäre, würde ich auf Ausreise bestehen, denn sonst kommen noch zig andre Leute auf die Idee das so zu machen, wenn es denn so einfach ist . . .

Was die Standesbeamtin kann oder muss, das wird sie selbst besser wissen bzw. kann dir sicher Ronny erklären.

Gruß  Smiley Sondra
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #32 - 22.01.2006 um 18:25:58
 
entschuldige, wenn sich irgendwas widersprüchlich anhört. leider bin ich wohl doch nicht so gut der deutschen schriftform mächtig. Ich weiss sehr wohl was ich bin.ganz so dämlich bin ich nicht. Kuss
zurück zum thema
wenn ich richtig verstanden habe und die standesbeamtin traut uns, dann muss sie nicht in türkei zurück, sondern bekommt AE. und ABH unternimmt auch nix mehr wegen heimreise, visum besorgen....ect.?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #33 - 22.01.2006 um 18:40:16
 
josef schrieb am 22.01.2006 um 18:25:58:
wenn ich richtig verstanden habe und die standesbeamtin traut uns, dann muss sie nicht in türkei zurück, sondern bekommt AE. und ABH unternimmt auch nix mehr wegen heimreise, visum besorgen....ect.?

Das ist nicht ganz richtig. Es kann sein, dass die ABH deine Frau nicht zurück in die Türkei schickt, damit sie ihr Visum zum Familienzusammenführung nachholt. Aber eben nur kann. Sie muss es nicht. Sie kann durchaus die Bedignung stellen, dass deine Frau ausreist und die ganzen Formalitäten zum Familiennachzug bei der deutschen Botschaft erledigt.

Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #34 - 22.01.2006 um 18:56:45
 
danke sondra
aber ausgewiesen, weil sie illegal hier war, kann sie als meine frau nicht mehr, oder?
Papiere für hochzeit hat sie alle schon mit. Pass, Geburtsurkunde und Ehefähigkeitszeugnis.
Wenn uns standesamt traut, wie gehts dann weiter? muss ich mit ihr zur ABH oder regelt standesamt dieses?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
sunnysunshine
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #35 - 22.01.2006 um 19:00:33
 
sorry wenn ich nochmal so blöd nachfrage:

du hast beide Staatsangehörigkeiten und lebst seit 10 Jahren in Deutschland?

Wann hast du denn die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und wann hast du die türkische Staatsangehörigkeit wiedererlangt?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #36 - 22.01.2006 um 19:04:03
 
das war in jahre 1996
da hab ich deutschen pass un unbefristet AE
sowie türkischen pass wieder bekommen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #37 - 22.01.2006 um 19:14:59
 
Du kannst nicht gleichzeitig Deutscher sein UND eine unbefristete AE haben.

Sehr ominös alles

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #38 - 22.01.2006 um 19:16:49
 
josef schrieb am 22.01.2006 um 19:04:03:
da hab ich deutschen pass un unbefristet AE
Das gibt es nicht! Entweder deutscher Pass oder "unbefristet" AE. Mit einem deutschen Pass brauchst du keine AE, ob befristet oder unbefristet. Hast du aber eine AE, auch unbefristet, kannst du keinen deutschen Pass haben!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #39 - 22.01.2006 um 19:17:39
 
wollte sagen, und somit automatisch unbefristet AE
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #40 - 22.01.2006 um 19:19:12
 
fons schrieb am 22.01.2006 um 19:14:59:
Du kannst nicht gleichzeitig Deutscher sein UND eine unbefristete AE haben.

Sehr ominös alles

Ups, du warst etwas schneller! Genau!!

Sag mal "josef", willst du uns hier verulken, oder weißt du womöglich doch nicht, wer du bist bzw. warum du hier bist und was du hier tust?
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #41 - 22.01.2006 um 19:20:34
 
ihr bringt mich nun ganz schön durcheinander Traurig
ich habe deutschen pass bekommen 1996 und türkischen pass auch wider bekommen 1996.
wollte damit nur sagen bei deutschen pass = automatisch uAE, bzw brauch und hab ich ja keine
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #42 - 22.01.2006 um 19:28:42
 
ichdenke, das mein problem viel zu gross ist als das ich irgendjemand verulken würde.
ich habe freundin illegal bei mir zu hause, wir wollen heiraten. in türkei zurück würden die eltern das nicht verstehen. wenn sie zurück käme. sie haben für ihre ausreise aus türkei sehr viel geld gezahlt.
sie hat türk. pass mit, ehefähigkeit un geburtsurkunde. Dieses forum ist für viele leute sehr wichtig, deshalb wird das hier keiner machen, das verulken. ich mit großer sicherheit nicht. ich möchte einfach nichts falsch machen.
wenn es möglich ist, das standesamt uns traut mit den papieren, die wir haben, würden wir das sofort tun. wir wissen nur nicht, was mir danach erwarten bzw tun müssen.
deswegen meine fragen hier. ihr wisst gar nicht, wie fertig einem so eine situation macht, da kann manchmal schon etwas durcheinander geraten. sorry deshalb nochmal
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #43 - 22.01.2006 um 19:28:58
 
OK. Also bist du "Doppelstaater" und hast sowohl die deutsche, wie auch die türkische StA. "Aufenthaltserlaubnisse" brauchst du demzufolge weder in Deutschland, noch in der Türkei. Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass deine Verlobte illegal hier ist und dass die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis stattfinden muss. Tut ihr das erst nach der Eheschließung (dank der zu netten Standesbeamtin), muss deine Frau wahrscheinlich doch noch zurück in die Türkei, um die ganzen Formalitäten dort zu erledigen. Deine dich liebenden Behörden haben es nicht gerne, wenn man denkt, man ist überaus schlau und kann ihnen auf die Nase herum tanzen!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
fons
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #44 - 22.01.2006 um 19:32:51
 
Du darsft aber sicher nicht erwarten, dass wir hier illegalen Aufenthalt
in irgend einer Weise fördern! Geht zur ABH lasst die Hosen runter und
wendet das Blatt um endlich die Illegalität zu beenden. Und dass die
Eheschließung klappt ohne Duldung bzw. AE kann ich mir echt nicht vor-
stellen. Wäre echt eher ne Frechheit des Standesamtes!

Ich sag da nun nix mehr - sry.

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #45 - 22.01.2006 um 19:34:10
 
Zitat:
ne standesbeamtin aus unserem nachbarort hat gesagt, wir können bei ihr heiraten


kann viel sagen soange sie für eine Eheschließung gar nicht zuständig ist, oder ?

Zu ihr gelangst du doch erst über eine Ermächtigung durch deine zuständige Standesbeamten Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #46 - 22.01.2006 um 19:35:00
 
das weiss ich auch, sondra, das man den behörden nicht auf der nase rumtanzen kann und soll. Erklär sowas aber bitte mal den Eltern meiner freundin, die und das ja so eingebrockt haben.Reden kannste mit denen nicht, da sie dieses nicht verstehen, bzw verstehen wollen.
ich will weder behörde belügen, noch sonstwas. Ich weiss das man denen nix vormachen kann und will ich auch gar nicht. das unterscheidet mich wohl ein wenig von meinen "ausländischen" mitmenschen
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #47 - 22.01.2006 um 19:36:13
 
danke ronny.
das hat sie mir nicht gesagt, das sie ne ermächtigung braucht.
Wie bekommt man solche?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #48 - 22.01.2006 um 19:39:00
 
fons schrieb am 22.01.2006 um 19:32:51:
Du darsft aber sicher nicht erwarten, dass wir hier illegalen Aufenthalt
in irgend einer Weise fördern! Geht zur ABH lasst die Hosen runter und
wendet das Blatt um endlich die Illegalität zu beenden. Und dass die
Eheschließung klappt ohne Duldung bzw. AE kann ich mir echt nicht vor-
stellen. Wäre echt eher ne Frechheit des Standesamtes!

Ich sag da nun nix mehr - sry.




nein fons, das möchte ich auch in keinster weise..ich bin selbständig und möchte bestimmt nix illegales erreichen, das evtl sogar meine / unsere eexistenz zerstört wird.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #49 - 22.01.2006 um 19:40:47
 
josef schrieb am 22.01.2006 um 19:35:00:
das weiss ich auch, sondra, das man den behörden nicht auf der nase rumtanzen kann und soll. Erklär sowas aber bitte mal den Eltern meiner freundin, die und das ja so eingebrockt haben.Reden kannste mit denen nicht, da sie dieses nicht verstehen, bzw verstehen wollen.
Schon gut, dass die Alten hinterm Mond leben ist trotzdem kein Asylgrund, OK? Hör' endlich auf herumzubohren - und tue was dir hier bereits geraten wurde oder geh' und spiel dein "russisches Roulett" wenn du meinst!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
Bruno
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #50 - 22.01.2006 um 19:44:46
 
Hi Josef,

jetzt turnst Du schon über 4 Seiten mit dem gleichen Thema und ständig kommt etwas
neues an Info hinzu. Alle haben Dir bereits gesagt, dass Du zur ABH musst.
Ich glaube, Du vera...   uns hier alle, kann das sein ?  Ärgerlich


Bruno
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #51 - 22.01.2006 um 19:48:59
 
mit allergrösster sicherheit nicht

entschuldige wenn ich zuviele fragen gestellt habe.
ich möchte mich auch im namen meiner freundin für eure hilfe und unterstützung bedanken.

wünsche allen teilnehmern hier im forum und allen moderatoren und freiwilligen eine gute zeit.
danke für alles
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Sondra
Silver Member
****
Offline


Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
In der Mitte
Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #52 - 22.01.2006 um 20:01:50
 
josef schrieb am 22.01.2006 um 19:48:59:
entschuldige wenn ich zuviele fragen gestellt habe. ich möchte mich auch im namen meiner freundin für eure hilfe und unterstützung bedanken.


Du hast nicht zu viele Fragen gestellt, sondern immer wieder dieselbe: "wie kann ich meine sich hier illegal aufhaltende Freundin heiraten, ohne dass wir irgendwelchen Konsequenzen erdulden müssen und auch ohne dass sie nochmal zurück in die Türkei muss bzw. wie weit läßt sich der Staat über den Tisch ziehen, um uns unser Wünsche (von mir aus das Begehren der desinformierten Eltern!) sofort und ohne negativen / unangenehmen Folgen für uns zu erfüllen?" 
Man hat dich ernst genommen und herzlich beraten. Aber es ist dein Ball!
Zum Seitenanfang
  

Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
IP gespeichert
 
josef
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a


Beiträge: 41

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Bekannt mit Ausländer/n/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: hilfeeeee!!!!!!!1
Antwort #53 - 22.01.2006 um 20:29:23
 
das weiss ich sondra und dafür bedanken wir uns auch recht herzlich. vielleicht weisst du nicht, wie es in kurdischen familien zugeht. sowas muss man mal den eltern beibringen, was ihr sagt. die wollen einfach nicht alles verstehen. die denken, es muss auch einfach gehen, die vom gegenteil zu überzeugen, ist wahrlich keine leichte sache. und was die eltern sagen, haben die kinder zu tun.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seiten: 1 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema