Hallo Josef,
bei Deiner Fallkonstruktion Heirat ohne gültiges Visum:
da Deine Freundin (dann Frau) zum Zeitpunkt der Hochzeit ohne gültiges Visum hier war, kann es ihr passieren, dass sie trotz Ehe mit einem Deutschen erst einmal ausreisen muss und von der Türkei aus ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen muss. Das hängt ein bisschen vom Goodwill der Ausländerbehörde ab.
Ehrlich gesagt: Wenn ich Beamtin bei der
ABH wäre, würde ich auf Ausreise bestehen, denn sonst kommen noch zig andre Leute auf die Idee das so zu machen, wenn es denn so einfach ist . . .
Die Standesbeamtin könnte vermutlich von ihrer Dienststelle "eins auf den Deckel bekommen" - wie das genau für sie aussieht, weiß ich nicht, aber ich würde das an ihrer Stelle nicht riskieren, denn sie ist verpflichtet zu prüfen, ob alle Papiere korrekt sind (...schön doof ... kann ich da nur sagen).
Hinterher (und auch vorher) Asyl beantragen ist Quatsch. Wie Muyiwa schon schrieb, ist das Asylmissbrauch und wird entsprechend strafrechtlich verfolgt.
Von daher bleibe ich bei meiner vorgeschlagenen Vorgehensweise von weiter oben:
-
GÜB beantragen, freiwillige Ausreise, Heirat in TR, Antrag auf Visum zur FzF.
Bitte bedenke auch:
Je länger sich Deine Freundin illegal in D aufhält, desto weniger werden die Beamten bei der
ABH bereit sein, nur auf Goodwill und ohne Strafverfahren eine
GÜB auszustellen.
Und Du machst Dich selbst mit strafbar, da Du einen illegalen Aufenthalt förderst und wirst, je länger dieser illegale Aufenthalt dauert, auch stärker strafrechtlich belangt werden.
Es besteht genauso ein Risiko, dass Deine Freundin einfach mal zufällig in eine Kontrolle gerät und die Sache auffliegt. Und dann heißt es sofort:
- Festnahme, Abschiebehaft, Abschiebung mit Wiedereinreisesperre
d. h. der Ärger ist ungleich größer.
Verzeih' mir, wenn ich das so ehrlich und hart schreibe, aber ich habe oft den Eindruck, vielen Menschen ist eigentlich gar nicht bewusst, was sie da machen und welche Folgen das haben kann ...
Liebe Grüße
Janna