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Änderungen Staatsangehörigkeitsrecht (Gelesen: 7.718 mal)
cheval_rouge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderungen Staatsangehörigkeitsrecht
12.01.2006 um 16:24:59
 
Zuerst, grüße ich alle Leser dieses Forums!

Ich besuche die i4a Foren schon lange, das ist aber mein erstes Post.

Heute habe ich ein Entwurf zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes (und auch StAG) durchgeblättert. Das war allerdings ein dicker Brocken ( ca 260 Seiten).

Könnten die Experten vielleicht kurz skizzieren, welche wesentliche Änderungen im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht dieser Entwurf mit sich bringt?

So wie ich es verstanden habe, werden die Regelungen über frühere Aufenthaltsdauer etwas überarbeitet, auch in Sachen Mehrstaatigkeit wird sich einiges ändern.

Wagt vielleicht jemand ein Kommentar?

Viele Grüße,

Ivan
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Ralf
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Antwort #1 - 12.01.2006 um 20:18:31
 
cheval_rouge schrieb am 12.01.2006 um 16:24:59:
Das war allerdings ein dicker Brocken ( ca 260 Seiten).

Stimmt, das Änderungsgesetz ist recht umfangreich, wobei etwa die Hälfte des Umfangs allerdings von der Begründung eingenommen wird.

Zitat:
Könnten die Experten vielleicht kurz skizzieren, welche wesentliche Änderungen im Bereich Staatsangehörigkeitsrecht dieser Entwurf mit sich bringt?

War wohl doch zuviel zum Lesen?  Zwinkernd

Also, das in meinen Augen wichtigste ist, dass endlich das Staatsangehörigkeitsfeststellungsverfahren eine rechtliche Grundlage bekommt.
Bei EU-Bürgern entfällt das Erfordernis der Gegenseitigkeit, um unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert werden zu können. Es werden künftig also alle EU-Bürger unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit eingebürgert, jedenfalls dann, wenn die bisherige StA nicht automatisch erlischt.
Umgekehrt wird ein Deutscher künftig nicht mehr die deutsche StA verlieren, wenn er die StA eines anderen EU-Staates erwirbt.
Es wird einen neuen Erwerbsgrund geben: die jahrelange Behandlung als deutscher Staatsangehöriger.

Die weiteren Änderungen sind eher nebensächlich, hauptsächlich redaktioneller Art.
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cheval_rouge
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Beiträge: 7

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 13.01.2006 um 11:02:38
 
Besten Dank, Ralf!

Ralf schrieb am 12.01.2006 um 20:18:31:
War wohl doch zuviel zum Lesen?  Zwinkernd

Ein Bisschen... Es lag auch am Format des Dokuments - reine Änderungen ohne Originaltext.


[quote author=Ralf]Es wird einen neuen Erwerbsgrund geben: die jahrelange Behandlung als deutscher Staatsangehöriger. [/quote]
Das ist nicht leicht zu verstehen.  Schockiert/Erstaunt Was ist damit eigentlich gemeint? Die Behandlung als deutscher Staatsangehöriger im Ausland (ohne Pass? oder mit einem abgelaufenen/ungültigen bei entzogener StAG) oder hier im Inland (auch problematisch wegen Meldepflicht usw.)? Sehr verwirrend.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 13.01.2006 um 11:24:01
 
Hallo,

bei diesem Erwerbsgrund dürfte es sich ausschließlich um die zwar fehlerhafte (aber nicht bemerkte) Behandlung als deutscher Staatsangehöriger durch zuständige deutsche Behörden handeln. Wenn also bspw. mehrfach ein Pass ausgestellt wurde, obwohl bereits ein Verlustgrund eingetreten ist. Oder wenn ein Staatsangehörigkeitsausweis, oder eine Einbürgerungsurkunde fälschlicherweise ausgestellt wurde.

Falls ein abgelaufener Pass besessen wird, kann ich mir das nur dann vorstellen wenn trotz des Verlustes der Staatsangehörigkeit noch weitere neue Pässe erteilt werden.

Wenn ich das richtig gelesen habe( s. Entwurf zu § 33 StAG), soll es wohl auch ein zentrales Staatsangehörigkeitsregister beim BVA geben.  Die nach dort gemeldeten Staatsangehörigkeitsvorgänge, teilweise liegen bei uns ja Akten aus den 50ern/ 60ern, sollen nicht nochmal aufgerollt werden müssen.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 13.01.2006 um 11:42:10 von ronny »  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Hansi
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Danke für viele Infos
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #4 - 19.01.2006 um 22:25:14
 
hallo cheval_rouge!

Das gleiche Problem, dass ich nämlich mit dem Änderungsgesetz alleine nichts anfangen konnte. Lade dir doch mal http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/BMI_Synopse_AendG_ZuwG.pdf herunter. Dort findest du die bisherige Fassung und die aktuell diskutierte Fassung (falls sie so noch aktuell ist) nebeneinander.


Hansi

P.S. Der Link stammt übrigens nicht von mir sondern aus dem Megathread weiter oben:
Zitat:
2. Änderungsgesetz zum Aufenthaltsgesetzes
Antworten #38 - 10.01.2006 um 00:47:58
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 19.01.2006 um 22:28:33
 
Öhm....

wie wäre es damit denn:
klick


Da ist doch alles jeweils in einer Datei!


Änderung:
... wenn es um reines StAG geht.. das folgt dieser Tage....
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Ralf
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Antwort #6 - 23.01.2006 um 13:11:18
 
fons schrieb am 19.01.2006 um 22:28:33:
... wenn es um reines StAG geht.. das folgt dieser Tage....



Bitte sehr:

http://www.info4alien.de/gesetze/entwuerfe/stag2006_1.htm
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