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17 Jahre in Deutschland und immer noch mit Duldung (Gelesen: 12.210 mal)
Nestar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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05.01.2006 um 20:22:35
 
Hallo
1990 sind meine Eltern und ich nach Deutschland vom Bürgerkrieg geflohen.
Bis 1996 waren wir als anerkannte Asylbewerber.
Seit dem sind wir im  besitz einer Duldung.
Bin jetzt 22 Jahre alt hab die schule beendet und jetzt hole ich mein Abi nach.
Wir leben auf eigene kosten, bekommen keiner lei unterstützung vom staat.
Ich hab eine schwester die hier geboren ist   sie ist   jetzt 11 jahre alt.
Bin aus NRW (Bocholt).   ICh echt keine lust mehr.
Ich habe mehr mal eine arbeitsstelle gefunden   die dann an einen anderen abgegeben wurde, nur    weil ich kein aufenthalterlaubnis   hier hab.   
Kann mir Ihrgend   jemand   hier helfen.

Danke
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #1 - 06.01.2006 um 02:32:12
 
...da gibts drei möglichkeiten:

1. Härtefallantrag stellen, siehe
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1134153761

2. politisch für die dringend nötige Bleiberechtregelung kämpfen, siehe
http://www.hier.geblieben.net

3. bisher leider nur sehr vereinzelt halten Gerichte die Abschiebung in Deutschland aufgewachsener Jugendlicher nach so vielen Jahren für menschenrechtswidrig (verstoß gegen die EMRK),  siehe z.B.
VG Stuttgart vom 11.10.2005, 11 K 5363/03n
http://www.asyl.net/ --> Rechtsprechungsdatenbank
http://www.asyl.net/dev/M_Doc_Ordner/7397.pdf

gc
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 06.01.2006 um 08:10:50
 
oder auch der bestehenden Ausreiseverpflichtung nachkommen, bevor
diese durch eine Abschiebung durchgesetzt wird.


Bruno
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Nestar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 06.01.2006 um 19:56:14
 
Härtefallko.....   antrag  habe ich schon gestellt.
Aber hier in Bocholt wirft man uns vor das wir unser Pass pflicht nicht nach gehen ob wohl mein eltern mehr mals zur Botschaft mit der Behörde gegangen sind.
Wir bekommen keinen pass wenn wir keine bescheinigung   über erteilung eines aufenthaltserlaubnis haben.
Laut Härtef.... muss man der passpflicht nachgehen oder???

Aber auch wenn die botschaft uns ein erteilt  gebe ich den nicht ab,  weil ich nicht mehr zurück möchte.
Bin hier auf gewachsen geh arbeiten und zurgleicher zeit  besuche ich auch die schule( zweiterbildungsgang).  Ein bekannter von mir aus ludwikshafen ist schon seit 3 jahre und 2 monate hier in deutschland und hat gestern sein aufenthalt da bekommen.
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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 06.01.2006 um 20:30:30
 
...wenn die Botschaft keinen Pass austellt bzw. das nur im Hinblick auf einen Aufenthalt in Deutschland zu tun bereit ist, ist das kein Hinderungsgrund für den Härtefallantrag.

Dazu solltest Du dich ivor Ort von einem Anwalt oder einer Beratungsstelle beraten lassen, ggf. zu erfragen bei http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/

gc

@Bruno
"oder auch der bestehenden Ausreiseverpflichtung nachkommen, bevor
diese durch eine Abschiebung durchgesetzt wird."

Auf solche in der Sache überhaupt nicht weiter helfenden "Tipps" frustrierter Ausländerbehördenmitbeiter kann der Fragesteller sicherlich gerne verzichten. Das er zur Ausreise aufgefordert ist weiß er selber. Ich finde deine Anwort diskriminierend, weil sie den Fragesteller für dumm verkauft.
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Nestar
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 06.01.2006 um 21:30:52
 
Danke sehr.
Ich bin gerade mit einen rechtsanwalt dran der hat mir auch den antrag    bei der härtefall..... gestellt.
Den Antrag  haben wir im Okt gestellt und bis jetzt noch keine antwort bekommen.
Hatten Sie schon vorerfahrung mit Härte.... wenn ja   wie sind die ausgefallen.

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gc
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #6 - 06.01.2006 um 23:54:00
 
Erfahrungen mit der Praxis der HFK habe ich nur in Berlin,
aber frag doch mal nach bei
http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/1169/index.html
oder auch bei
http://www.muenster.de/~ggua/werwirsind.html
die können dir auch etwas zur Praxis der HFK in NRW sagen.

Ein Merkblatt zum Härtefall-Antrag in NRW und
eine komplette Liste der Mitglieder der HFK NRW findest du hier:
http://www.fluechtlingsrat-nrw.de/2078/index.html

Maßgeblich in Berlin sind vor allem Nachweise der Integration (Zeugnisse, Ausbildung, Arbeitsplatz oder Arbeitsplatzzusagen, Engagement in Vereinen, etc.), das dürfte in NRW ähnlich sein.

Solche - ggf. zusätzliche, weitere - Nachweise kannst Du solange dein Antrag noch läuft, evtl. auch jetzt noch beschaffen und nachreichen. Vgl auch das Merkblatt zu NRW und ausführlicher - das Merkblatt aus Berlin oder den Reader aus Baden-Württemberg:

Übersicht und Merkblätter zu den Härtefallkomissionen aller Bundesländer:
http://www.vonloeper.de/htmlseiten_aufenthaltsgesetz/aufenthaltsgesetz_materiali...

viel Erfolg!

gc
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 08.01.2006 um 19:12:12
 
hi gc,

das Auffordern zur Ausreise bei bestehender Ausreisepflicht ist gesetzlich
legitmiert und ich finde diese Möglichkeit sehr naheliegend, auch wenn ich
natürlich weiß, dass der Fragesteller dieses nicht hören möchte.
Es ist aber mit Sicherheit nicht diskriminierend. Über eine besondere Härte
stand im Anfangsposting nun mal gar nichts und ist m.E. auch nicht ersichtlich,
also warum Hoffnungen wecken, wo keine ist ?

gc,
wir beide haben, so glaube ich, das gleiche Problem. Ich bin manchmal etwas
hart in der Auslegung und Beantwortung und Du dagegen völlig ignorant,
was die bestehenden gesetzl. Grundlagen und die dazugehörige Rechtsprechung
angeht, deshalb werden wir uns niemals ernsthaft über solche Themen einig
werden. Lassen wir es also !


Bruno

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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 08.01.2006 um 20:09:19
 
Zitat:
wir beide haben, so glaube ich, das gleiche Problem. Ich bin manchmal etwas hart in der Auslegung und Beantwortung und Du dagegen völlig ignorant ...
 Fragezeichen Meinst du damit die Gleichheit zwischen Härte und Ignoranz?

Durchgedreht S.
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #9 - 09.01.2006 um 09:26:59
 
@ sondra

was willst Du wissen ?


Bruno
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Shahpur
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
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Antwort #10 - 13.01.2006 um 16:46:44
 
Zitat:
hi gc,

das Auffordern zur Ausreise bei bestehender Ausreisepflicht ist gesetzlich
legitmiert und ich finde diese Möglichkeit sehr naheliegend, auch wenn ich
natürlich weiß, dass der Fragesteller dieses nicht hören möchte.
Es ist aber mit Sicherheit nicht diskriminierend. Über eine besondere Härte
stand im Anfangsposting nun mal gar nichts und ist m.E. auch nicht ersichtlich,
also warum Hoffnungen wecken, wo keine ist ?



tut mir leid, aber der fall wurde schon geschildert. und das jemand der quasi sein ganzes leben hier verbracht hat nicht ohne weiteres aus jux und dollerei mal eben wieder aus deutschland auschecken KANN, dürfte auch dir klar sein. es wurde hier eine existenz aufgebaut, allein schon wegen der aufenthaltszeiten. mir tun ehrlichgesagt die menschen leid, bei deren asyl-, ausländerrechts-, was auchimmer angelegenheiten du in irgendeiner weise involviert bist...
und deine aussage kam eher sarkastisch rüber als ernstgemeint, und das ist hier fehl am platz. es geht um menschenschicksale und nicht um papierkram den mal ein beamter schnell abarbeiten muss.
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Ghalbi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #11 - 13.01.2006 um 17:59:16
 
Ja ein Mensch ist doch kein Gegenstand.

Eben nicht wie ein Tier - das im GG eben nur als eine Ware gilt.
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syria01
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #12 - 17.01.2006 um 08:29:19
 
Was erwartest Du?

Du weisst doch, dass Du ausreisepflichtig bist...? Und das doch auch nicht erst seit gestern.

Was ist das Ziel? Abwarten und hoffen und ignorieren?  unentschlossen
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Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #13 - 17.01.2006 um 09:47:17
 
Hi,

es ist unsinnig darüber zu lamentieren. Ausreisepflicht ist eine gesetzliche Verpflichtung
das Land zu verlassen. Dieser Verpflichtung ist nachzukommen. Sollte dies nicht geschehen
so wird der Verpflichtung Nachdruck verliehen in dem abgeschoben wird.
Es ist also jedem selbst überlassen welche Art der Ausreise erolgen wird. Passunterdrückung,
Versuch des Aussitzens in D waren und sind bisher wenig erfolgreich gewesen.
Also, Pass beschaffen und ausreisen bevor es die ABH veranlasst.

Bruno
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #14 - 17.01.2006 um 10:13:44
 
Genau das ist meine Meinung Bruno  Zwinkernd


Es kann nicht sein, jahrelang in Deutschland "vor sich hin zu leben" und die Ausreiseverpflichtung zu ignorieren und dann zu meinen, dass Deutschland einem helfen muss, da man ja schon jahrelang hier ist...
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