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Fachrichtungswechsel (Gelesen: 1.660 mal)
alima
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i love i4a


Beiträge: 7
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Fachrichtungswechsel
02.01.2006 um 23:15:28
 
hallo,
ich bitte um Eure Hilfe für eine Freundin.
Sie ist in Deutschland im März 1998 gekommen um zu studieren, hat 3 Semetern Deutsch gelernt und Wirtschaftswissenschaften angefangen zu studieren; nach 3 semestern hat sie die Fachrichtung gewechseln und studierte 9 semestern (davon 1 Urlaubsemeter wegen schwangerschaft) lang Wirtschaftsmathematik (2004 hat sie nach einer schwerer Schwangerschaft einen Kind bekommen und war anfang 2005 Operiert worden).
Nun ist sie jetzt Winterersemeter 2005/06 in Wirtschaftsinformatik gewechselt wo sie auch Prüfungen annerkannt hat aber braucht  noch 3 semestern bevor sie Ihre Diplom schafft (das heißt bis Sommersemester 2007).
Am 28 Februar 2005 hatte sie ihre Visum für 2 Jahren Verlängen lassen (bis 27 februar 2007 ).
In ihre reisepass steht AE gilt nur zum Studium an der FH XX fachrichtung Wirtschaftsmathematik.
Sie möchte im Pass die Fachrichtung änden lassen.
unsere Frage ist kriegt sie schwierigkeiten im Ausländerbehörde obwohl sie noch vor die 10 Jahre-Grenze fertig ist?
Sie will bis Februar 2007 warten aber ich finde am besten sollte sie die Änderungen im Pass so früh wie möglich machen lassen.
(sie bekommt genugt Geld von Ihre Eltern bzw.Kein Sozialhilfe...); der Vater des Kind ist auch Student und mit seinem Studium fertig aber möchte mit  einem Master weiter studieren).

vielen Dank nochmal für Eure Hilfe.

ich wünsche Euch allen ein wunderschönes Neues Jahr 2006 (:
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.01.2006 um 07:56:23
 
Zitat:
aber ich finde am besten sollte sie die Änderungen im Pass so früh wie möglich machen lassen.


Hallo Alima,

du hast Recht denn der (nicht erlaubte Fachrichtungswechsel) kann bereits dazu geführt haben, dass die erteilte AE erloschen ist. Sie sollte so schnell wie möglich zu ihrer ABH und das klären.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Sondra
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Die Alternative zur Sackgasse
heißt Holzweg.


Beiträge: 1.289

In der Mitte, Germany
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Germany
Geschlecht: female
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
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Antwort #2 - 03.01.2006 um 08:27:08
 
Hi, alima! Es wäre auch ratsam, zusammen mit dem Akademischen Auslandsamt oder den Studentensekretariar vor der Vorstellung bei der Ausländerbehörde festzustellen, ob es sich um einen Fachrichtungswechsel, oder nur um eine Schwerpunktverlagerung handelt (Definition in Anlehnung an die BAföG-Regelungen)
Zitat:
2. Was ist ein Fachrichtungswechsel und was eine Schwerpunktverlagerung?

Die Fachrichtung wechselt, wer einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. So die Definition im Gesetz. Was heißt das konkret? (Beispiele)

*Wechsel von einem Uni-Studiengang in einen anderen Uni-Studiengang
*Wechsel von einem FH-Studiengang in einen Uni-Studiengang oder umgekehrt
*Wechsel von einem Lehramtsstudium (z. B. an Realschulen) in ein anderes Lehramtsstudium (z. B. an Gymnasien)
*Wechsel eines Faches innerhalb eines Magisterstudiengangs oder im Lehramtsstudium (näheres dazu findet Ihr in VwV 7.3.5)

Kein Fachrichtungswechsel liegt dagegen vor, wenn

*Ihr in einen Studiengang wechselt, der mit dem bisherigen in den ersten Semestern identisch ist (zwei Studiengänge setzen z. B. das gleiche Grundstudium voraus) oder
*Euch die zuständige Stelle eine Bescheinigung darüber ausstellt, dass Euch die im alten Studiengang verbrachten Semester voll auf den neuen Studiengang angerechnet werden.
In beiden Fällen handelt es sich um eine sog. Schwerpunktverlagerung. Sie ist förderungsrechtlich unschädlich, weil Ihr Euren "Wechsel" ohne Zeitverzögerung (und damit ohne finanzielle Nachteile für den Staat) vollzieht.


Beste Grüße  Durchgedreht Sondra
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Eine Autorität ist ein Mensch, der einem über bestimmte Dinge mehr sagen kann, als man eigentlich wissen will.
 
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