Hi, alima! Es wäre auch ratsam, zusammen mit dem Akademischen Auslandsamt oder den Studentensekretariar vor der Vorstellung bei der Ausländerbehörde festzustellen, ob es sich um einen Fachrichtungswechsel, oder nur um eine Schwerpunktverlagerung handelt (Definition in Anlehnung an die BAföG-Regelungen)
2. Was ist ein Fachrichtungswechsel und was eine Schwerpunktverlagerung?
Die Fachrichtung wechselt, wer einen anderen berufsqualifizierenden Abschluss oder ein anderes bestimmtes Ausbildungsziel eines rechtlich geregelten Ausbildungsganges an einer Ausbildungsstätte derselben Ausbildungsstättenart anstrebt. So die Definition im Gesetz. Was heißt das konkret? (Beispiele)
*Wechsel von einem Uni-Studiengang in einen anderen Uni-Studiengang
*Wechsel von einem FH-Studiengang in einen Uni-Studiengang oder umgekehrt
*Wechsel von einem Lehramtsstudium (z. B. an Realschulen) in ein anderes Lehramtsstudium (z. B. an Gymnasien)
*Wechsel eines Faches innerhalb eines Magisterstudiengangs oder im Lehramtsstudium (näheres dazu findet Ihr in
VwV 7.3.5)
Kein Fachrichtungswechsel liegt dagegen vor, wenn*Ihr in einen Studiengang wechselt, der mit dem bisherigen in den ersten Semestern identisch ist (zwei Studiengänge setzen z. B. das gleiche Grundstudium voraus) oder
*Euch die zuständige Stelle eine Bescheinigung darüber ausstellt, dass Euch die im alten Studiengang verbrachten Semester voll auf den neuen Studiengang angerechnet werden.
In beiden Fällen handelt es sich um eine sog.
Schwerpunktverlagerung. Sie ist förderungsrechtlich unschädlich, weil Ihr Euren "Wechsel" ohne Zeitverzögerung (und damit ohne finanzielle Nachteile für den Staat) vollzieht.