Hier findest Du
Infos zur Antragstellumng bei der Härtefallkommission:
Info zur
Härtefallkommission in Baden-Württemberghttp://www.ekiba.de/Referat-5/6930.htmund
http://www.fluechtlingsrat-bw.de/seiten/hfk.htmReader für Eingaben an die Härtefallkommission in Baden-Württemberg
(auch geeignet als Arbeitshilfe für Eingaben an die HFK anderer Bundesländer)
http://www.ekiba.de/Referat-5/images/HFK-Reader-051009.pdfÜbersicht über die
Härtefallkommissionen in den Bundesländern, mit Internet-Fundstellen
Rechtverordnungen, Merkblätter, Anschriften, Verfahren, Zusammensetzung etc. der HFK aller Länder, soweit verfügbar
(HFK existieren in Ba-Wü, Berlin, Brandenburg, Me-Vo, NRW, Rh-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sa-Anhalt, Schleswig-H, Thüringen. Ein HFK-Eingabeverfahren über einen Unterausschuss des Petitionsausschusses ist in Hamburg, Hessen und Niedersachsen vorgesehen. Bisher keine Regelung zur HFK in Bayern und Bremen)
http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/pdf/HFK_Laenderuebersicht.pdfÜbersicht Flüchtlingsräte in den Bundesländern
(dort sind nähere Infos zur
Härtefallantragstellung und -beratung zu erfragen)
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/links.php#RaeteAllerdings ist die
HFK-Praxis gerade in BA-Wü extrem restriktiv,
so hat die dortige HFK sogar den Antrag der Geschwister Mükrime und Ibrahim Gümüs abgelehnt, obwohl sie seit 18 Jahren in Deutschland leben und keinerlei Verbindungen mit der ehemaligen Heimat ihrer Eltern haben, vgl. dazu PE PRO ASYL vom 18.11.2005
http://www.proasyl.de/de/presse/index.htmlbzw.
http://www.proasyl.de/de/archiv/presseerklaerungen/presse-detail/news////hier_au...Deshalb setzen wir uns politisch für eine
Bleiberechtsregelung (Gruppenregelung/Altfallregelung) nach § 23
AufenthG bzw. im Rahmen der geplanten Evaluierung und Änderung des
AufenthG ein, siehe
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/http://www.fluechtlingsrat-bw.de/http://www.hier.geblieben.netviel Erfolg!
gc
http://www.fluechtlingsrat-berlin.de/